Hast Du die ersten zehn Bewerbungen geschrieben, nur zwei Vorstellungsgespräche geführt und zwei Absagen bekommen, dann schreibst Du jetzt halt 20 Bewerbungen, die alle besser sind als die ersten zehn.
Aufgeben ist verboten!
Und falls Du Deinen ersten Job zweiter Wahl angenommen hast und Dich anschließend Deine Traumfirma anruft, um Dich einstellen zu wollen, hast Du den Verhandlungsvorteil auf Deiner Seite und kannst während der Probezeit i. d. R. innerhalb von vier Wochen kündigen.
Du kannst nun auch einen Joker ziehen und eine der Firmen anrufen, bei denen Du Deine Praktika absolviert, und hoffentlich einen sehr guten Eindruck hinterlassen hast. Auch wenn Deine erste berufliche Station nicht Deine erste Wahl war, ist jede Festanstellung besser, als nach dem Studium gar keinen Job zu haben, denn Arbeitslosengeld bekommst Du i. d. R. keines, da Du noch nicht in die Kasse einbezahlt hast, was Hartz IV bedeutet.
Falls alle Stricke reißen sollten, kannst Du Dich auch, mit der Hoffnung später übernommen zu werden, für ein bezahltes Praktikum in einem Büro bewerben. Wie viele meiner Kommilitonen kannst Du auch direkt nach dem Bachelorstudium ein Masterstudium beginnen.
Bedenke nur: Ein Masterstudium zu beginnen ist besser als Hartz IV, ein Masterstudium direkt nach dem Bachelor zu beginnen, ist, monetär gesehen, aber nicht besser als eine Festanstellung anzutreten.
Wie ich so etwas behaupten kann?
Ein Masterstudium dauert beispielsweise fünf Semester, somit verzichtest Du auf rund 110.000 € Gehalt.
Mein berufsbegleitendes Masterstudium kostete mich inkl. Fahrten und Übernachtungen rund 14.000 €.
Ein zweites Studium berufsbegleitend zu absolvieren ist monetär gesehen, also deutlich besser.
(Siehe auch Kapitel Weiterbildungen lohnen sich)
Flexibilität bei der Arbeitsplatzsuche ist wichtig
„Ich mach es wie meine Eltern, die sind hier im Dorf geboren, arbeiten schon immer für dieselbe Firma und hier werden sie auch beerdigt. Das gibt mir Sicherheit“, hörte ich ein 19-jähriges Mädchen sagen.
Falls Du gerade Dein Studium beendet haben solltest, oder kurz davor bist und regelmäßig Absagen ins Haus flattern, solltest Du oben genannte Aussage vielleicht nicht unbedingt beherzigen.
„Gott segne die Flexiblen,
denn ihre Form ist unzerstörbar.“
(Buck Brannaman *29.01.1962)
Wenn Du Dich zu sehr auf einen Gedanken, auf eine Firma, auf einen Ort versteifst und keinen Plan B in der Tasche hast, bist Du zu unflexibel und kommst wahrscheinlich nicht weiter. Was kannst Du also tun?
Heutzutage nimmt sich fast jeder Studierende nach dem Studium eine Auszeit und tingelt ein Jahr lang durch Australien, um zu chillen und das Land kennenzulernen. Warum dann nicht auch beruflich größere Schritte wagen?
Noch bist Du jung und kannst mindestens eine Fremdsprache.
Also bewirb Dich doch zum Beispiel in einem internationalen Konzern und geh für die Firma zwei oder drei Jahre nach China, Kanada oder Schweden. Das macht sich nicht nur gut in Deinem Lebenslauf, sondern fördert auch noch Deinen Charakter, Deine Fremdsprachenkenntnisse und erweitert Deinen Horizont ungemein. Außerdem lohnen sich Auslandsaufenthalte in der Regel monetär und Du hast bei Deinem nächsten Date interessante Geschichten zu erzählen.
Flexibilität in der Branchenwahl ist ein weiterer wichtiger Aspekt. Bist Du zum Beispiel im Personalwesen tätig, kannst Du problemlos in jeder Branche die Mitarbeiter einstellen, abmahnen und rausschmeißen. Bist Du jedoch beispielsweise Architekt, kannst Du nur in einem Architekturbüro arbeiten. Falsch!
Auch in diesem Beispiel lohnt es sich, einen Blick über den Tellerrand hinauszuwagen und sich in komplett branchenfremden Firmen umzusehen. Denn auch Firmen aus der Automobil- oder Lebensmittelbranche etc. stellen Architekten ein, die für den Hallenbau bzw. den Filialbau verantwortlich sind.
Das 19-jährige Mädchen traf ich übrigens im Alter von 33 Jahren wieder. Sie arbeitete tatsächlich ihr ganzes Leben lang in ein und derselben Firma in der gleichen Position. Umzüge hatte sie genau einen hinter sich und zwar vom Elternhaus in ihre erste eigene Wohnung und das im Alter von 28 Jahren. Das Dorf hat sie bis heute nie verlassen.
Ob das Deine Art zu leben sein soll, entscheidest DU und niemand anderes für Dich!

Arbeitsverträge sind Versicherungen
„Wir haben Ihnen den Vertrag per Post zukommen lassen, den Sie bitte unterschreiben und ihn so schnell wie möglich zurücksenden, damit Ihrer Einstellung nichts im Wege steht.“
Personalchefs drängen gern, wenn es darum geht, dass der potentielle Mitarbeiter den Vertrag unterschreibt. Zum einen, weil sie sich intern mit dem schnellen Erfolg einer Einstellung brüsten wollen, zum anderen, um Druck aufzubauen, damit der Frischling den Vertrag blind unterschreibt.
Bei Deinen Vorstellungsgesprächen hast Du mit der Firma Konditionen ausgehandelt und Dir klugerweise mitgeschrieben, damit Du bei der Masse an Vorstellungsgesprächen nicht durcheinanderkommst. Jetzt ist es an der Zeit, den Vertrag zu verstehen und auf Übereinstimmung mit den ausgehandelten Konditionen zu prüfen.
Solltest Du einen Paragraphen nicht verstehen, weil Du glaubst, dass die salvatorische Klausel etwas mit dem Paulaner Salvator (Starkbier) zu tun hat, unterschreibe nicht. Sollte einer oder mehrere Paragraphen nicht den mündlich ausgehandelten Konditionen entsprechen, ist es an Dir, den Hörer in die Hand zu nehmen und die Firma zu kontaktieren. Kneifst Du in dieser Situation, kann ein kleines „Versehen“ der Firma, ggf. zu Deinem Nachteil gereichen.
Klauseln die üblicherweise im Vertrag stehen sollten:
Klauseln, die im Vertrag stehen könnten:
Es gibt tatsächlich Firmen, die Mitarbeiter einstellen, ohne dass jemals ein schriftlicher Arbeitsvertrag zustandegekommen ist.
Eine Kommilitonin von mir wurde sogar nur durch konkludentes Handeln, also selbst ohne mündliche Absprache und ohne einen Handschlag, eingestellt.
Nach § 2 NachwG sind die Vertragsbedingungen innerhalb eines Monats zwar schriftlich niederzulegen, das Fehlen dieses schriftlichen Niederlegens führt jedoch nicht zur Unwirksamkeit des Vertrages. Was bedeutet, dass Du Dich auch ohne Vertrag einstellen lassen kannst. Das geht aber nur so lange gut, bis es zu Uneinigkeiten zwischen Dir und Deinem Chef kommt. Denn dann fällt der Satz „Wo im Vertrag steht denn das?“ schneller, als Du rückwärts von fünf bis null zählen kannst.
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