Arbeitslosenversicherung: Dies ist die Versicherung, die zu Zeiten guter Beschäftigungslage auf stabilen Füßen steht. Erhält man von seinem Arbeitgeber die Kündigung, sollte man sich unverzüglich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden und den Antrag auf Arbeitslosengeld 1 (ALG1) stellen. Die Höhe des ALG1 beträgt 60 % vom bisherigen Nettolohn. Die Bezugsdauer richtet sich nach dem Zeitraum der letzten Beschäftigung und nach dem Alter. Nähere Einzelheiten erfahren Sie unter dem folgenden Link: http://www.steuerschroeder.de/steuerlexikon/153949/Arbeitslosengeld
Wer nach Ablauf der Bezugsdauer immer noch ohne Arbeit ist, muss Arbeitslosengeld 2 (ALG2 = Hartz4) beantragen. Die Regelsätze richten sich nach Familienstand, nach Anzahl und Alter der Mitglieder in der sogenannten Bedarfsgemeinschaft. Darüber hinaus werden die Kosten für Miete gewährt, für die es aber Obergrenzen gibt, die regional unterschiedlich sind. Auch hier verweise ich auf den nachfolgenden Link: http://www.hartziv.org/regelbedarf.html
Vielfach werden die Bezieher von Hartz4 als Sozialschmarotzer bezeichnet, als solche, die dem Staat auf der Tasche liegen und sich auf Kosten der Allgemeinheit auf die faule Haut legen. Sicher sind unter ihnen einige, die mit ihren Bezügen vielleicht sogar mehr als zufrieden sind und keinerlei Anstrengungen unternehmen, eine Arbeit anzunehmen. Dies zu verallgemeinern wäre aber den anderen gegenüber nicht fair. Hinter vielen Arbeitslosen verbergen sich Schicksale, Dinge, die sie nicht selbst zu verantworten haben. Stellen wir uns vor, da arbeitet jemand seit 35 Jahren in ein und demselben Betrieb. Plötzlich, so heißt es, sei der Betrieb nicht mehr rentabel, und so beschließt sein Arbeitgeber, den Standort ins Ausland zu verlegen. Von der Schließung sind 350 Menschen betroffen, die sich jetzt um eine neue Arbeitsstelle zu bemühen haben. Unser Mann ist 55 Jahre alt und nach allen Erfahrungen nur ganz schwer oder gar nicht mehr vermittelbar. Er hat nun für 18 Monate Anspruch auf ALG1 und fällt anschließend in Hartz4.
Nun versetzen wir uns einmal in die Lage desjenigen. 35 Jahre hat er brav seine Beiträge zur Arbeitslosen- und auch zur Rentenversicherung bezahlt. Er hat sich mit seiner Frau ein Häuschen angeschafft und sich einen mäßigen Lebensstandard erarbeitet. Und nun dies. Sein Haus ist noch nicht bezahlt, und seine monatlichen Hypothekenraten übersteigen die ihm für eine angemessene Wohnung zustehenden Beträge. Zudem gilt die Wohnfläche seines Hauses als zu groß. Man gewährt ihm 6 Monate, in denen alle laufenden Kosten vom Jobcenter übernommen werden, in denen er aber auch für den Verkauf seines Hauses sorgen muss. Er muss dann in eine maximal 56m² große Wohnung umziehen, bei der die Monatsmiete aber auch nicht höher als 520€ (warm) sein darf. Nun kann er erst einmal vom Verkaufserlös seines Hauses leben. Das Jobcenter rechnet ihm genau vor, für wie lange das Geld reichen muss, ehe er wieder Anspruch auf Hartz4-Bezüge anmelden kann. Da während seiner Arbeitslosenzeit keine Beiträge in die Rentenversicherung fließen, werden seine Altersbezüge nicht auf der Basis von 45, sondern von nur 35 Beitragsjahren berechnet. Seine monatliche Rente wird also um rund 800€ niedriger ausfallen, als wenn er durchgearbeitet hätte. Und jetzt könnten wir diesen Menschen einen Sozialschmarotzer nennen. Wir tun es aber nicht!
Jeder mag sich sein eigenes Urteil darüber bilden, ob das, was wir gerade beschrieben haben, gerecht ist oder nicht. Dass es so etwas wie Hartz4 gibt, ist im Grunde eine gute Sache. Und noch einmal: Hinter jedem Hartz4-Empfänger verbirgt sich ein Einzelschicksal. Darüber zu urteilen sollte man sich erst dann anmaßen, wenn man die Geschichten hinter diesen Schicksalen kennt.
Das Thema Hartz4 werden wir später noch einmal aufgreifen, wenn es um die Bezüge von Flüchtlingen und Asylbewerbern geht.
Noch einmal zum Thema Rentenversicherung. Die ‚Selbständigen‘ unter uns werden es erfahren haben. Fragt man seinen Steuerberater, was denn besser sei, in eine private oder in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen, dann lautet die Antwort wohl (fast) immer: Natürlich sollte man eine private Rentenversicherung abschließen. Von der gesetzlichen sei ohnehin nichts zu erwarten. Ihr Steuerberater mag recht haben aber nur solange, wie alles gut läuft. Im Falle einer Insolvenz zählen aber die privaten Rentenversicherungen als erste zu den Dingen, die man verliert. Die dort angehäuften Beträge gehen in die Insolvenzmasse über. Man selbst profitiert davon also nicht. Die gesetzliche Rente bleibt einem jedoch erhalten. Bei allen Nachteilen, die im Zusammenhang mit der gesetzlichen Rentenversicherung stehen und über die zu recht kontrovers diskutiert wird, ist einem doch die aus den gesamten geleisteten Versicherungsbeiträgen resultierende Rente sicher. Jeder, der an Selbständigkeit denkt, sollte seinem Steuerberater diese Argumente vorlegen.
Wir müssen festhalten, dass es den Regierungen nicht um des Volkes Wohl, sondern einzig und allein um das Wohl der Wirtschaft, der Finanzwelt und um das Wohl der Banken geht. Das Volk wird immer erst dann interessant für die Regierungen, wenn es zu Wahlen aufgerufen ist. Dann werden Versprechungen gemacht, von denen nachher niemand mehr etwas wissen will. Andere Dinge werden verheimlicht und möglichst zu Beginn der neuen Legislaturperiode durchgesetzt, damit das Volk sie bis zur nächsten Wahl wieder vergisst. Genau betrachtet gehen Regierungen gerne Koalitionsbündnisse mit ihren vermeintlichen politischen Gegnern ein. Werden vor einer Wahl Versprechungen zu Dingen gegeben, die dem Volk zwar zu Gute gekommen wären, aber während der Regierungszeit nicht umgesetzt wurden, dann lag es wahrscheinlich an dem Koalitionspartner, der sich diesen Vorhaben widersetzt hatte. Die absolute Mehrheit für eine einzige Partei hieße, dass sie schon weitgehend alle Wahlversprechungen umsetzen müsste. Sie wäre alleine verantwortlich für neue Staatsverschuldung, für Belastungen der Wirtschaft z.B. durch Erhöhung der Sozialversicherungsbeiträge und so weiter. In einem Regierungsbündnis ist es im Zweifelsfall immer der Koalitionspartner, der auf die Bremse tritt oder die eigene Partei zu Kompromissen zwingt.
Kommen wir zurück auf die sinkende oder stagnierende Zahl der Geburten in Deutschland. Wenn vor 30 Jahren noch auch in Europa von der Gefahr der Überbevölkerung gewarnt wurde, kann heute keine Rede mehr davon sein. Die Situation in Deutschland sieht so aus, dass die Bevölkerung ohne Zuwanderung von Menschen aus anderen Staaten mittlerweile rasant schrumpfen würde. Die Einkommenssituation junger Ehepaare zwingt dazu, einen eventuellen Kinderwunsch immer wieder aufzuschieben. Wenn weiter oben gesagt wurde, dass Arbeitnehmer im Alter von 35 Jahren über ein auskömmliches Einkommen verfügen, dann ist das aber eine Altersgruppe, die ihre Kinder entweder schon bekommen hat, oder die an der Schwelle steht, eben keine mehr bekommen zu wollen. Die heute ca. 25-jährigen, steigen in den meisten Fällen, wenn sie denn eine Anstellung bekommen, über Leiharbeitsfirmen in die Berufswelt ein und zwar zu Löhnen, die, wie bereits besprochen, eine Familienplanung mit Kindern kaum zulassen. Die Folge ist, dass die Ehefrau mitarbeiten muss, um ein Leben in bescheidenen Verhältnissen zu gewährleisten. Die Geburt eines Kindes gefährdet zum einen den Arbeitsplatz der Frau, zum anderen ist der bescheidene Lebensstandard nicht mehr aufrecht zu erhalten. Kinder stellen ein Armutsrisiko dar. Ein anderer Aspekt ist der, dass der Wert einer Frau, die lediglich Kinder erzieht, doch erheblich herabgesetzt wird. Eine Frau ist nur dann von besonderem Wert, wenn sie aktiv an der Steigerung des Bruttosozialprodukts teilnimmt.
Dies sind Gründe, die die Menschen dazu veranlassen, lieber keine Kinder zu bekommen. Es ist ja einfach, zu verhüten. Die Pille gibt es auf Rezept. Andere Verhütungsmittel kann man in der Apotheke rezeptfrei erwerben. Und wenn alle diese Verhütungsmaßnahmen oder alle Vorsicht versagt haben, dann gibt es immer noch das Mittel des Schwangerschaftsabbruches - die Abtreibung. Wer heute kein Kind haben will, der bekommt auch keins.
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