Gerd Weise - WEGGESCHLOSSEN

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Der Autor Gerd Weise, Jahrgang 1939, hat dieses Buch 2012 aufgrund seiner Erlebnisse während seiner über drei Jahrzehnte Dienst im Berliner Strafvollzug, von 1966 bis 1998, geschrieben. Es wird berichtet von den Verhältnissen in den Justizvollzugsanstalten Tegel, Moabit, Düppel, Jugendstrafanstalt Plötzensee, Jugendarrestanstalt Berlin und von der Vollzugsschule. Gerd Weise begann seinen Dienst im Strafvollzug im Jahre 1966 in der JVA Tegel als Hilfsaufseher und ging 1998 als Verwaltungsleiter und Amtmann in den Ruhestand. Er «beleuchtet» übersichtlich die fortschreitende Liberalisierung in den Anstalten, nach dem Erlass des Strafvollzugsgesetzes 1976 und die sich gewandelte Insassenstruktur, insbesondere durch die beträchtliche Zunahme der Belegung durch Ausländer und gebürtige Ausländer mit deutschem Pass. Er zeigt die Entwicklung der Unterbringung in den Verwahrhäusern kritisch auf, von kleinen Zellen ohne Wasseranschluss und Verrichtung der Notdurft in «Kübeln,» bis zu den Verhältnissen in den neuen Anstalten im Jahre 2012, die mit Telefon, Flachbildfernseher, großer Fensterfront, verschließbarer Nasszelle im Haftraum, Fitness- und Kraftraum, sowie «Liebeszimmer», fast Hotelniveau erreichen. Er vermag nicht zu erkennen, dass diese Maßnahmen zu einer erfolgreichen Resozialisierung führen können, um einen spürbaren Rückgang der Rückfallquote bei Straftaten zu erreichen. Der Autor hat sein Buch autobiografisch geschrieben und gibt dadurch auch Einblick in sein erlebnisreiches und interessantes Leben.

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Ich sagte, dass ich zur Station 4 möchte. „Ach so, zu Vater Griesel, da jehn Se eins höher, dann nach rechts und janz nach hinten." Ich kam im Dienstzimmer an, wo der Kollege, etwa 50 Jahre alt, am Tisch saß und etwas in ein Dienstbuch schrieb. Er stand sofort auf, gab mir die Hand und sagte freundlich: „Es ist schön, dass du mir helfen willst, hier ist ziemlich viel zu tun!"

Er erklärte mir zunächst die Dienstbücher, einschließlich der Vordrucke und des Büromaterials, was er äußerst genau vornahm. In einem Ordner befanden sich die sogenannten „Wahrnehmungsbogen“ von allen Gefangenen. In diesen waren die persönlichen Daten der Insassen, einschließlich Straftaten, Strafdauer sowie Vorstrafen ersichtlich. Das war natürlich sehr interessant für mich. Auf der Station 4 befanden sich 36 Gefangene, alle Langstrafer, also mit mindestens drei Jahren Gefängnisstrafe. Die Straftaten erstreckten sich von schwerem Diebstahl, Körperverletzung, Sexualdelikten bis, zu meinem Erstaunen, in einem Fall zu Doppelmord und schwerer Körperverletzung. Das wollte ich genauer wissen, zumal der Gefangene erst 22 Jahre alt war. Kollege Griesel klärte mich auf. Der junge Mann, er hieß Bachmann, hatte im Alter von 17 Jahren seinen Vater und dessen Geliebte im Schlaf erschlagen und war zur höchstmöglichen Jugendstrafe von zehn Jahren verurteilt worden, die er zunächst in der Jugendstrafanstalt Plötzensee verbrachte. Nach etwa einem Jahr versuchte er mit einem anderen Gefangenen, aus der Anstaltstischlerei, in welcher er arbeitete, auszubrechen, indem Bachmann dem siebenundfünfzigjährigen Tischlermeister ein Kantholz über den Kopf schlug, worauf dieser besinnungslos zusammenbrach. Sie nahmen seine Anstaltsschlüssel, schlossen die Werkstatttür auf und rannten mit einem leiterähnlichen hohen Regal auf den Anstaltshof zur Mauer, um diese zu überwinden und in die Freiheit zu gelangen. Dies wurde jedoch vom Wachtturm aus beobachtet, worauf der dortige Beamte sofort Alarm gab. Die herbeieilenden Bediensteten konnten die beiden Ausbrecher noch an der Mauerinnenseite überwältigen.

Die beiden Gefangenen wurden damals noch nach dem Jugendstrafrecht wegen schwerer Körperverletzung und Meuterei angeklagt. Der verletzte Beamte war etwa sechs Monate nach dem Ausbruchsversuch gestorben. Es gelang der Staatsanwaltschaft jedoch nicht nachzuweisen, dass der Beamte infolge der Körperverletzung verstorben war. So wurde Bachmann zusätzlich zu sieben Jahren Jugendstrafe verurteilt, was im Zusammenzug mit seiner ursprünglichen Strafe 16 Jahre ergab, von denen er jetzt etwa fünf abgegolten hatte.

Nun führte mich Kollege Griesel über die Station. Auf jeder Flurseite waren 18 Zellen, zum Teil mit drei Gefangenen belegt.

Sogenannte „Beobachter“, die durch einen roten Punkt auf der an der Zellenaußentür für jeden Gefangenen angebrachten Kennkarte gekennzeichnet waren, hatten zumeist eine Einzelzelle, wie z. B. Bachmann. Gründe, die zur Beobachtung führten, waren zumeist Suizid- oder Fluchtgefahr. Hinweise auf die Gefahr von Gewalttätigkeit waren allgemein nur auf dem Wahrnehmungsbogen verzeichnet. Beobachter wurden auch nachts durch Lichtanschalten kontrolliert.

Auf den Kennkarten waren auch die Kostformen für die Insassen abzulesen. Es gab z. B. Weißbrot statt Schwarzbrot, Hülsenfrüchteaustausch, Diabetiker- und Moslemkost. Ebenfalls auf der Kennkarte war zu lesen, ob der Gefangene arbeitete und ggf. wo. Es gab auch Zellenarbeiter und Nichtarbeiter, die aufgrund des Vermerks „o.A.“ (ohne Arbeit) zu erkennen waren.

Mir fiel auf, dass an jeder Zellentür, je nach Anzahl der Gefangenen, Stofftaschen mit drei Fächern hingen. Hier wurde zum Einschluss um 18 Uhr das jeweilige Essbesteck der Insassen eingesteckt. Zum Frühstück wurde es dann wieder ausgehändigt. Auf der linken Seite, hinter der letzten Zelle am Flurfenster, befand sich das Dienstzimmer für die Bediensteten. Gegenüber war die sogenannte „Spülzelle“, in der sich am Tage zeitweise die drei Hausarbeiter aufhielten. Diese hatten dort auch einen kleinen Elektrokocher, weil eine Steckdose, wie sonst in keiner Zelle, vorhanden war. Hier bereiteten sich die Hausarbeiter, insbesondere wenn Einkauf war oder sie gute Beziehungen zu Küchenarbeitern hatten, kleine Gerichte, z. B. Spiegeleier zu. Dies wurde allgemein geduldet. Es war auch ganz praktisch für die Bediensteten. Bei Fehlverhalten der Hausarbeiter konnten diesen als Sanktion diese Vorteile entzogen werden, indem man mit einem Außenschalter die Steckdose ggf. ausschalten konnte. Wie ich später selbst feststellen konnte, war die Spülzelle allgemein sehr beliebt als „Tauschzentrale". Hier hielten sich mitunter auch andere Gefangene auf, sofern sie aus irgendeinem Grund gerade nicht in ihrer Zelle waren, z. B. nach Rückkehr von der Arbeitsstelle oder nach erfolgten Besuchen.

Gegen 11.30 Uhr kehrten die arbeitenden Insassen von ihren Anstaltsarbeitsstellen zurück, denn es war Zeit zum Mittagessen. Dieses wurde von der Anstaltsküche der Wirtschaftsverwaltung mit Elektrokarre und Anhängern von Gefangenen zu den Verwahrhäusern gefahren. Die Hausarbeiter trugen die Kessel hoch zu ihren Stationen, um dann das Essen zu verteilen. Kollege Griesel schloss alle Hafträume auf und schob den Riegel vor. Die Hausarbeiter öffneten diese und füllten das Essen, es gab an diesem Tag grüne Bohnen- Eintopf, in die Schüsseln der Insassen. Ich ging hinterher und schloss die jeweilige Zelle wieder ab. Nach etwa einer halben Stunde, es war noch Essen übrig, brüllte ein Hausarbeiter über die Station: „Nachschlag, Fahne!" Ich verstand zunächst gar nichts. Dann sah ich aber, dass auf der linken Seite einiger Zellen eine rote Metallschiene aus dem Mauerwerk mit lautem Geräusch herausschnellte. Dies war also die Fahne. Sie wurde von innen bei Bedarf von den Insassen betätigt. In den später gebauten Vollzugsanstalten gab es diese Meldeeinrichtungen nicht mehr. Sie wurden ersetzt durch Lampen über den Zellentüren, ähnlich wie in Krankenhäusern. In einigen neuen Vollzugsanstalten wurden später auch Gegensprechanlagen installiert. Diese haben den Vorteil, dass der Bedienstete, der über die Anlage dem Gefangenen zum Beispiel eröffnet, dass sein Antrag auf Ausgang abgelehnt wurde, danach gleich die Verbindung beenden kann und nicht mehr die möglichen Wutausbrüche des jeweiligen Gefangenen anhören muss.

Um 13 Uhr war wieder Ausschluss zur Arbeit. Zu diesem Anlass wurde von der Zentrale aus „die Glocke geschlagen". An der Außenseite zum B-Flügel hin befand sich eine eiserne offene Halbkugel, die mit der Öffnung nach unten an den metallenen Fensterrahmen der Zentrale montiert war, wobei der Klöppel sich außen vor der Glocke befand. Je nach vorgesehener Maßnahme wurde gegen die Glocke geschlagen und dies mit einer laut gerufenen Benennung der angeordneten Ausführung begleitet. Um 13 Uhr wurde also einmal angeschlagen und gerufen: „Ausschluss zur Arbeit!" Ich schloss mit Kollege Griesel zusammen aus, jeder eine Flurseite.

Einmal am Tag, das konnte vormittags oder nachmittags sein, wurde für die Nichtarbeiter wochentags, für alle Gefangenen auch samstags und sonntags, die sogenannte Freistunde durchgeführt. Dies geschah flügelweise. Für eine Stunde durften sich die Gefangenen auf dem Hof zwischen dem C- und dem B-Flügel in einem großen Quadrat fortbewegen. Das konnten durchaus bis zu 150 Gefangene sein, die von drei Bediensteten, die an den Eckpunkten standen, beaufsichtigt werden mussten. Bei besonderen Vorkommnissen, wie z. B. Schlägereien unter den Gefangenen, was nur selten vorkam, musste der Wachturm die Zentrale telefonisch benachrichtigen und ggf. Unterstützung anfordern.

Gegen 14 Uhr trug Kollege Griesel die Zahl der anwesenden und abwesenden Gefangenen in das Rapportbuch ein. Dieses wurde dem ablösenden Bediensteten übergeben. Dann meldeten wir uns in der Zentrale ab und konnten uns umziehen. An der Pforte gab ich meinen Schlüssel ab und erhielt dafür eine Schlüsselmarke. Der erste Tag im Strafvollzug war geschafft. Ich ging sehr nachdenklich nach Hause. Schon im Auto fing ich an zu grübeln, ob die gerade angefangene Tätigkeit für mich die richtige sei, die ich bis zum Ende meiner Lebensarbeitszeit ausführen würde. Tatsächlich sollten diesem ersten Tag am 3. Januar 1966 noch weit mehr als 10 000 folgen, jedoch überwiegend in anderen Dienstbereichen mit anderen, durchaus auch höherbewerteten Dienstleistungen als denen im Aufsichtsdienst.

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