Max Henning - Der Koran

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Gemäß islamischer Glaubenslehre ist der Koran das Wort Allahs, das von seinem Propheten Mohammed im 7. Jahrhundert wörtlich niedergeschrieben wurde.
Er ist bis heute das heilige Buch der 2,2 Milliarden Muslime, die heute die zweitgrößte Glaubensgemeinschaft der Welt bilden.
Bei dieser deutschsprachigen Ausgabe handelt es sich um die Übersetzung des deutschen Orientalisten Max Henning aus dem Jahr 1901, die lange Zeit zurecht als die akkurateste galt.

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Unser Herr, und vergib uns drum unsre Sünden und bedecke unsre Missetaten und laß uns abscheiden mit den Frommen. (194.) Unser Herr, und gib uns, was du uns verheißen durch deine Gesandten, und stürze uns nicht in Schande am Tag der Auferstehung. Siehe, du brichst nicht dein Versprechen.« (195.) Und es antwortet ihnen ihr Herr: »Siehe, ich lasse nicht verlorengehen das Werk des Wirkenden unter euch, sei es Mann oder Frau; die einen von euch sind von den andern. Und diejenigen, die da auswanderten und aus ihren Häusern vertrieben wurden und in meinem Wege litten und kämpften und fielen – wahrlich, bedecken will ich ihre Missetaten, und wahrlich, führen will ich sie in Gärten, durcheilt von Bächen: Als Lohn von Allah; und Allah – bei ihm ist der schönste Lohn.

(196.) Laß dich nicht trügen durch den Wandel der Ungläubigen im Lande. (197.) Ein winziger Nießbrauch dann ist ihr Heim Dschehannam, und schlimm ist der Pfühl! (198.) Wer jedoch seinen Herrn fürchtet, denen werden Gärten sein, durcheilt von Wasserbächen, ewig darinnen zu verweilen; eine Aufnahme von Allah und was bei Allah ist, ist gut für die Frommen. (199.) Und siehe, unter dem Volk der Schrift, wahrlich, da gibt es solche, die an Allah glauben und an das, was zu euch hinabgesandt ward, und was hinabgesandt ward zu ihnen, sich zu Allah demütigend und nicht um winzigen Preis die Zeichen Allahs verkaufend. Jene – ihr Lohn ist bei ihrem Herrn; siehe, Allah ist schnell im Rechnen. (200.) O ihr, die ihr glaubt, duldet und wetteifert in Geduld und haltet aus und fürchtet Allah; vielleicht ergeht es euch wohl.«

Vierte Sure Die Frauen

Geoffenbart zu Medina

Im Namen Allahs, des Erbarmers, des Barmherzigen!

(1.) O ihr Menschen, fürchtet euern Herrn, der euch erschaffen aus einem Wesen, und aus ihm erschuf seine Gattin, und aus ihnen viele Männer und Frauen entstehen ließ. Und fürchtet Allah, in dessen Namen ihr einander bittet, und eurer Mutter Schoß. Siehe, Allah wacht über euch.

(2.) Und gebet den Waisen ihr Gut und tauschet nicht (euer) Schlechtes mit (ihrem) Gutem ein und verzehrt nicht ihr Gut zu dem eurigen hinzu; siehe, das ist ein großes Verbrechen. (3.) Und so ihr fürchtet, nicht Gerechtigkeit gegen die Waisen zu üben, so nehmt euch zu Frauen, die euch gutdünken, (nur) zwei oder drei oder vier; und so ihr (auch dann) fürchtet, nicht billig zu sein, heiratet nur eine oder was eure Rechte (an Sklavinnen) besitzt. Solches schützt euch eher vor Ungerechtigkeit. (4.) Und gebet den Frauen ihre Morgengabe freiwillig. Und so sie euch gern etwas davon erlassen, so genießet es bekömmlich und zum Wohlsein. (5.) Und gebet nicht den Idioten euer Gut, das Allah euch gegeben hat zum Unterhalt. Versorget sie mit ihm und kleidet sie und sprechet zu ihnen mit freundlichen Worten. (6.) Und prüfet die Waisen, bis sie die Ehereife erreicht haben; und so ihr in ihnen Vernünftigkeit wahrnehmet, so händigt ihnen ihr Gut ein. Und verzehrt es nicht verschwenderisch und in Eile, bevor sie großjährig werden. Der reiche (Vormund) enthalte sich sein, und der arme zehre von ihm nach Billigkeit. Und so ihr ihnen ihr Gut einhändigt, nehmt Zeugen wider sie. Allah nimmt ebenfalls genügende Rechenschaft. (7.) Die Männer sollen einen Teil von der Hinterlassenschaft ihrer Eltern und Verwandten empfangen, und ebenfalls sollen die Frauen einen Teil von der Hinterlassenschaft ihrer Eltern und Verwandten empfangen. Sei es wenig oder viel, sie sollen einen bestimmten Teil haben. (8.) Und so die Verwandten und die Waisen und Armen bei der Teilung zugegen sind, so schenket ihnen etwas davon und sprechet freundliche Worte zu ihnen. (9.) Und fürchten sollen sich die, (den Minderjährigen Unrecht anzutun,) welche, so sie schwache Nachkommen hinterließen, für sie bangen würden; Allah sollen sie fürchten und sollen geziemende Worte sprechen. (10.) Siehe, wer der Waisen Gut ungerecht aufißt, der frißt sich Feuer in seinen Bauch und wird in der Flamme brennen. (11.) Allah schreibt euch vor hinsichtlich eurer Kinder, dem Knaben zweier Mädchen Anteil zu geben. Sind es aber (nur) Mädchen, mehr als zwei, sollen sie zwei Dritteile der Hinterlassenschaft erhalten. Ist’s nur ein Mädchen, soll sie die Hälfte haben. Und die Eltern sollen ein jeder von ihnen den sechsten Teil der Hinterlassenschaft haben, so er ein Kind hat; hat er jedoch kein Kind, und seine Eltern beerben ihn, soll seine Mutter den dritten Teil haben. Und so er Brüder hat, soll seine Mutter den sechsten Teil nach Bezahlung eines etwa gemachten Legats oder einer Schuld haben. Eure Eltern und eure Kinder, ihr wisset nicht, wer von beiden euch an Nutzen nähersteht. (Dies ist) ein Gebot von Allah; siehe, Allah ist wissend und weise. (12.) Und euch sei die Hälfte dessen, was eure Gattinnen hinterlassen, so sie kein Kind haben; haben sie jedoch ein Kind, so sollt ihr den vierten Teil haben von ihrer Hinterlassenschaft, nach Abzug eines etwa gemachten Legats oder einer Schuld. Und sie sollen den vierten Teil eurer Hinterlassenschaft haben, so ihr kein Kind habt; habt ihr jedoch ein Kind, so sollen sie den achten Teil eurer Hinterlassenschaft haben nach Abzug eines von ihnen etwa gemachten Vermächtnisses oder einer Schuld. Und so ein Mann oder eine Frau entfernte Verwandten zu Erben einsetzen, und er hat einen Bruder oder eine Schwester, so soll ein jeder von ihnen den sechsten Teil empfangen. Sind aber mehrere vorhanden, so sollen sie sich in den dritten Teil teilen nach Abzug eines von ihm etwa gemachten Vermächtnisses oder einer Schuld, ohne Benachteiligung. (Dies ist) eine Verordnung Allahs, und Allah ist wissend und weise. (13.) Dies sind Allahs Verordnungen; und wer Allah und seinem Gesandten gehorcht, den führt er ein in Gärten, durcheilt von Bächen, ewig darinnen zu verweilen; und dies ist die große Glückseligkeit. (14.) Wer aber wider Allah und seinen Gesandten rebelliert und seine Gebote übertritt, den führt er ein in ein Feuer, ewig darinnen zu verweilen, und es trifft ihn schändende Strafe.

(15.) Und wer von euern Frauen eine Hurerei begeht, so nehmet vier von euch zu Zeugen wider sie. Und so sie es bezeugen, so schließet sie ein in die Häuser, bis der Tod ihnen naht oder Allah ihnen einen Weg gibt. (16.) Und diejenigen, die es von euch begehen, strafet beide. Und so sie bereuen und sich bessern, so lasset ab von ihnen. Siehe, Allah ist vergebend und barmherzig. (17.) Vergebung ist nur bei Allah für diejenigen, welche in Unwissenheit Übles taten und in Bälde bereuten; diesen vergibt Allah; und Allah ist wissend und weise.

(18.) Aber keine Vergebung ist für jene, welche das Üble taten, bis daß, wenn der Tod einem von ihnen naht, sie sprechen: »Siehe, ich bekehre mich jetzt«; und auch nicht für jene, die als Ungläubige sterben. Für jene bereiteten wir schmerzliche Strafe.

(19.) O ihr, die ihr glaubt, nicht ist euch erlaubt, Frauen wider ihren Willen als Erbe zu erhalten. Und hindert sie nicht an der Verheiratung mit einem andern, um einen Teil von dem, was ihr ihnen gabt, ihnen zu nehmen, es sei denn, sie hätten offenkundig Hurerei begangen. Verkehrt in Billigkeit mit ihnen; und so ihr Abscheu wider sie empfindet, empfindet ihr vielleicht Abscheu wider etwas, in das Allah reiches Gut gelegt hat. (20.) Und so ihr eine Gattin gegen eine andere eintauschen wollt und ihr habt der einen ein Talent gegeben, so nehmt nichts von ihm fort. Wolltet ihr es etwa fortnehmen in Verleumdung und offenbarer Sünde? (21.) Und wie könntet ihr es fortnehmen, wo ihr einander bereits beiwohntet und sie von euch einen festen Bund empfingen? (22.) Und heiratet nicht Frauen, die eure Väter geheiratet hatten, es sei denn bereits zuvor geschehen. Siehe, es ist eine Schande und ein Abscheu und ein übler Weg. (23.) Verwehrt sind euch eure Mütter, eure Töchter, eure Schwestern, eure Vatersschwestern und Mutterschwestern, eure Bruderstöchter und Schwestertöchter, eure Nährmütter und Milchschwestern und die Mütter eurer Frauen und eure Stieftöchter, die in eurem Schutze sind, von euern Frauen, die ihr heimsuchtet. Habt ihr sie jedoch noch nicht heimgesucht, so ist’s keine Sünde. Ferner die Ehefrauen eurer Söhne aus euern Lenden; und nicht sollt ihr zwei Schwestern zusammen haben, es sei denn bereits geschehen. Siehe, Allah ist verzeihend und barmherzig. (24.) Und (verwehrt sind euch) verheiratete Frauen außer denen, die eure Rechte besitzt. Dies ist Allahs Vorschrift für euch. Und erlaubt ist euch außer diesem, daß ihr mit euerm Geld Frauen begehrt zur Ehe und nicht in Hurerei. Und gebet denen, die ihr genossen habt, ihre Morgengabe. Dies ist eine Vorschrift; doch soll es keine Sünde sein, wenn ihr über die Vorschrift hinaus miteinander Übereinkunft trefft. Siehe, Allah ist wissend und weise. (25.) Und wer von euch nicht vermögend genug ist, gläubige Frauen zu heiraten, der heirate von den gläubigen Sklavinnen, die seine Rechte besitzt; und Allah kennt sehr wohl euern Glauben. Ihr seid einer vom andern. Drum heiratet sie mit Erlaubnis ihrer Herren und gebet ihnen ihre Morgengabe nach Billigkeit. Sie seien jedoch keusch und sollen nicht Hurerei treiben und sich keine Geliebten halten. Sind sie aber verheiratet und begehen Ehebruch, so treffe sie die Hälfte der Strafe der verheirateten (freien) Frauen. (Diese Verordnung ist) für den von euch, der die Sünde fürchtet; doch besser ist’s für euch, davon abzustehen. Und Allah ist verzeihend und barmherzig. (26.) Allah will euch dies kundtun und will euch nach der Weise derer, die vor euch lebten, leiten und sich zu euch kehren. Und Allah ist wissend und weise. (27.) Und Allah will sich zu euch kehren; jene aber, die den Lüsten folgen, wünschen, daß ihr abweichet in großem Abweichen. (28.) Allah will es euch leicht machen, und der Mensch ward schwach erschaffen.

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