Nach dem ich die Ergebnisse meiner schriftlichen Prüfung bekannt gegeben bekam, wurde mir weiterhin ausgeführt, dass ich selbst bei einem vollkommenen Versagen in der mündlichen Prüfung im Gesamt-Ergebnis unter den zehn besten Absolventen Hessens sei, ich also nur noch dazu gewinnen könnte, sobald ich meinen Mund aufmache. Ich beschloss damals schon, eigentlich nur mitzuteilen, dass ich hiermit die Prüfung abkürzen möchte, um die wertvolle Arbeitszeit der Prüfer auf Steuergelder-Kosten nicht über zu strapazieren und wollte um ein „Ungenügend“ als Bewertung bitten. In Hinblick auf meine fiebrige Grippe, wie sie ja alle deutlich wahrnahmen, läge dieses Ansinnen im vollkommen verständlichen Bereich, damit ich wieder Heim zu Mammi in mein warmes Bettchen könne, um meinen Bipps aus zu kurieren. Nachdem ich allerdings den Prüfungsbogen ausgehändigt bekam und ich mich dazu aufraffte, diesen widerwillig zu überfliegen, wurde ich auf den Inhalt doch aufmerksam und immer interessierter. Aber der Walross-Bart blickte erneut tief errötet dumm aus der Wäsche und unterbrach mich und meinte: „Wenn Sie nicht zu der Aufgabe Stellung beziehen, kann ich Ihnen noch nicht einmal `Ungenügend´ attestieren, sondern muss das als `Prüfungsverweigerung´ dem Arbeitsamt mitteilen. Und sie wissen, was das heißt, Herr Bär…´
`Wie Sie wünschen. Auf diesem Wege würde ich zumindest auch Ihren Namen erfahren, denn vorgestellt worden, sind Sie mir nicht. Meine Berufsschullehrerin kenne ich ja als sehr liebenswerten Menschen und den Herren von der Steuerberater-Kammer kannte ich aus der Umschulungsakademie ebenfalls als Dozenten. Sie habe ich im Ärzte-Hochhaus am Ostpark auch immer wieder gesehen, doch blieb mir Ihr Name verborgen und zurück grüßen war ja offenbar unter Ihrer Würde, dieses arbeitsscheue Umschulungs-Gesindel als Menschen überhaupt wahr nehmen zu wollen, schien mir. Aber beruhigen Sie sich. Ich werde mich adäquat zu der Prüfungsaufgabe detailliert einbringen. Ob die Weise, wie ich mich einbringen werde, Ihnen gefallen wird, bezweifle ich allerdings,“ lächelte ich einen nach dem anderen der Nebenprüfer und zum Schluss das Walross an. Ich hob also nach diesem Vorspiel, was mich überaus belustigte, an, die Teil-Aufgaben zu beantworten.´
`Ich werde mir erlauben, die Teilfragen des gesamten Aufgaben-Komplexes als eine Einheit zusammen zu fassen und zu analysieren und werde mich nicht an die vorgegebene Reihenfolge halten. Damit müssen Sie leben und Sie werden mehrheitlich sicher auch merken, warum ich mich im Grunde überhaupt nicht an die Reihenfolge halten kann, denn das ist unmöglich. Sie werden selbst sehen.´
Ich blickte Frau Silberfuchs dabei freundlich in die Augen, um den Blick des Walrosses abschließend wieder einzufangen.
`Eingehens wird geschildert, dass alle Fragen bzw. Teilaufgaben sich auf einen jungen Architekten beziehen, der gerade seine Abschlussprüfung in der Uni bestanden hat und sich nun mit dieser Ausbildung „selbständig“ machen will. Von vorneherein ist klar zu stellen, dass ein Architekt nicht steuerlich als „Selbständiger“ behandelt wird, sondern als „Freiberufler“. Alleine dieser Sachverhalt verlangt von mir, dass ich die Liste der Fragen nicht wie vorgegeben abarbeiten kann, sondern zwingt mich, dass Pferd von hinten aufzuzäumen.´ Autsch. Walross wurde noch röter als rot. Die Beisitzer grinsten verlegen aber nicht als erwischter Verursacher dieses grundsätzlichen Fehlers. Was eine Nummer, sag ich Dir, Mein Engel!
Ich legte nach: `Als Freiberufler muss er kein Gewerbe anmelden. Daher verstehe ich den Sinn der Frage nicht. Womöglich war das nur eine Fangfrage, eine Falle von Ihnen, was ich Ihnen persönlich aber nicht zutrauen würde. Insofern ist die Frage vom Inhalt her sinnlos und bedarf keiner weiteren Antwort. Der steuerlich relevante Teil der Gesamt-Fragestellung bezieht sich lediglich auf die Umsatzsteuer-Voranmeldung, ob sie monatlich, viertel-, halb-jährlich oder einmal im Jahr einzureichen wäre, beziehungsweise überhaupt erst einmal anzumelden wäre. Wenn wir also, wie hier geschildert, einen jungen Architekten vor uns haben, der die Universität oder Fachhochschule frisch erfolgreich absolviert hat, stellen sich mir zwei Fragen als Antwort: 1.) Haben sich die Zulassungsvoraussetzungen der Architekten-Kammer soweit verändert, dass man vor der „Selbständig-Machung“ nicht mehr zwei Jahre im Angestellten-Verhältnis Praxis-Erfahrung sammeln muss? Wenn „nein“, darf der junge Akademiker gar nicht freiberuflich als Architekt arbeiten. Und ich bezweifle, dass sich diese Knebel-Regelung der Architekten-Kammer billige Fach-Hilfskräfte als Lohnsklaven gesetzlich abgesichert missbrauchen zu dürfen, sich zwischenzeitlich geändert hat. Die Frage wäre somit ungültig. 2.) Angenommen aber: Sollte der junge Architekt sich aufgrund vermeintlich veränderter Rechtslage doch freiberuflich entgeltlich im Haupterwerb betätigen dürfen, dann muss er voller Vertrauen sein. Nun legte ich ein nachdenkliches Gesicht auf und mein Kinn auf die linke Faust, den Ellenbogen auf den Tisch gestützt und den rechten Arm nebendran, das Aufgabenblatt vor mir liegend. Erst jetzt fing ich richtig Feuer, denn im Eifer des Gefechtes fielen mir jede Menge Unbedachtheiten auf: - `Hm. Ich bin Ingenieur. Ich kenne die Problematik der Freiberufler im Planungs- und Bausektor besonders aus meiner ehrenamtlichen Arbeit im Natur- und Umweltschutz. Wenn der junge Mann kein Vitamin B in Form eines passenden Partei-Buchs hat, wird er keine Chance haben, sich haupterwerblich damit über Wasser zu halten, ohne von Zuschlägen bei Öffentlichen Ausschreibungen abhängig zu sein. Da es sich meines überzeugten Erachtens in der Regel um Scheinausschreibungen im öffentlichen Bereich handelt und die Angebots-Einreicher den Zuschlag für den Auftrag erhalten, weil sie unter den Kosten der Mitbieter bleiben, deren Daten sie zufällig irgendwie erhalten hatten, um dann mindestens 20 % höher als im Angebot angegeben das Projekt abzuschließen, ist klar, dass ein Neuling keine Chance hat, überhaupt jemals einen Auftrag der Öffentlichen Hand zu ergattern. Er wäre auf private Aufträge angewiesen. Ein Jungspund ohne Erfahrung hat keinen Namen und bekommt keine Privat-Aufträge, schon gar nicht im ersten Jahr. Mein Vater, mit unpassendem Parteibuch, hatte das Glück, im Angestelltenverhältnis arbeiten zu können und arbeitete nebenher, mit Einverständnis des Arbeitgebers, freiberuflich. Das Einverständnis des Arbeitgebers einzuholen, wäre arbeitsrechtlich ohnehin nicht notwendig. Das ist vom Arbeitsgericht so entschieden worden. Erst später ging mein Vater in die richtige Partei. Dieses Einverständnis vom Arbeitgeber wäre also rechtlich nicht nötig, müsste nicht eingeholt werden. Das ist aber steuerlich irrelevant. Das ist Arbeitsrecht, habe ich in der Umschulung gelehrt bekommen“, erklärte ich doppelt und dreifach, damit das Walroß es auch ganz sicher verstand.
„Solange also kein ernsthafter Erfolg auf Gewinn zu erwarten ist, ist es auch nicht anzuraten, sich bei der Krankenkasse als „Selbstständig“, hier als „Freiberufler“ anzumelden sondern als freiwillig-pflichtversichert zu laufen oder sich beim Arbeitsamt als arbeitslos zu melden. Das ist zwar rechtliche Grau-Zone, aber legal. Doch ist das nicht Gegenstand der Steuerprüfung, sondern wäre eine Frage der IHK und nicht der Steuerberaterkammer, schon gar nicht der Finanzbehörden. Ich würde dem Mandanten vielmehr vorschlagen, er soll zum Arbeitsamt gehen und auf Heilpraktiker oder Physio-Therapeut umschulen. Da sind die Chancen für den Broterwerb ungleich höher. Derjenige, der diese Prüfungsfrage ausgearbeitet hat, sollte sich nahe legen lassen, dass er nicht auch besser umschulen sollte, denn das ist ja eine vollkommen unausgegorene Problematik, die gar nichts mit dem Steuerwesen oder der Realität zu tun hat, denn der Architekturabsolvent darf nicht freiberuflich tätig sein, erst nach zweijährigem Angestellten-Verhältnis in seinem Beruf. Da hat jemand offenbar in seinem Job nichts zu tun und saugt sich so etwas aus den Fingern und Kandidaten sollen dazu ernsthaft prüfungsrelevant Rede und Antwort stehen. Das ist beschämend, denn es soll ja ein realitätsbezogener Fall bei der Prüfung durchgespielt werden. Davon ist man hier aber weit, sehr weit entfernt…´ Die Prüfungsbeisitzer, die Berufsschullehrerin Frau Silberfuchs und der Vertreter der Steuerberater-Kammer schauten sich zwinkernd grinsend an und wendeten sich wieder zu mir. Mein Engel, das Gesicht des Ober-Prüfers vom Finanzamt konnte sich nicht noch mehr dunkelröter verfärben. Er schien vor Zorn kurz vorm platzen. Ich fuhr aber ungerührt fort: `Das ist äußerst bitter, meine Dame, meine Herren. Aufgrund meiner Ausführung kann es hier überhaupt zu keinem steuerlich relevanten Fall kommen, lediglich auf strafrechtlichem Niveau der Schwarzarbeit. Spätestens wenn er bei der Architekten-Kammer die Zulassung beantragen würde, würde er auf die Finger gehauen bekommen und von der Kammer beraten werden. Mann Mann Mann. Die Umsatz-Steuervoranmeldung entfällt somit, weil nicht steuerbar. Ich denke, weitere Darstellungen zu diesem Fall erübrigen sich. Ich denke, die Prüfung ist damit beendet. Sie können sich gerne zur Beratung zurück ziehen. Ich fahre jetzt jedenfalls nach Hause, Heim zu Mutti, denn ich bin krank. Ich kann mir das Zeugnis nicht abholen. Ich habe Fieber. Schicken sie es mir bitte zu. Ich werde mich sowieso sofort schon bewerben, äh hab´s schon gemacht. Die Ergebnisse der schriftlichen Prüfung sind ja schon ausreichend,´ grinste ich feist alle an. Der Prüfungsvorsitzende reichte mir dann noch widerwillig die Hand, die ich ihm entgegenreichte und wünschte mir Alles Gute für mein weiteres Leben, die ganze Palette an üblichen Scheißhaus-Parolen leierte der Depp halt runter, obgleich er mich wohl lieber in der Luft zerreißen mochte. Ich erwiderte nur, er solle sich lieber die Hände ordentlich mit Seife waschen, sonst bekomme er auch noch meine Grippe anhand von Schmier-Infektion und verzichtete darauf den anderen noch die Hand zum Abschied zu reichen, mit dem Hinweis, sie nicht anstecken zu wollen, worauf mir wieder ein Grinsen entgegen strahlte, da ich damit deutlich machte, dass ich mich darüber freuen würde, wenn die Beisitzer nicht, der andere, das Walroß, aber schon, etwas von der Grippe abbekämen… Ja, so war die Prüfung. Ein purer Witz und so etwas ist Chef der obersten Finanzbehörde, mein Liebling. So Typen schimpfen über Arbeitslose und Hartz-IV – Empfänger als faules Tauge-Nichts-Gesindel und Staatsschmarotzer und selber sind sie die größten Staatsschmarotzer gleich nach der Vielzahl von Abgeordneten und deren Handlanger-Beamtentum. Genug geschimpft. Aber nach der Nummer mit dieser geistigen Flachzange heute ist mir nach Alfred Tetzlaff zu Mute und da mußte ich ein Bißchen Dampf ablassen. Jetzt geht es mir schon merklich besser, aber ich bin total alle und muss mich gesund schlafen. Ich werde noch mal kurz duschen, denn ich habe vorhin im Bett geschwitzt wie ein Pferd. Danach haue ich mich aber in die Hängematte und ruf Dich wieder an. Bis dann dann, mein Engel“ schloss Martin das Telefonat.
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