► die Träger der Kriegsopferfürsorge und -versorgung
► die Träger der öffentlichen Jugendhilfe
► die Träger der Eingliederungshilfe
Leistungen zur Teilhabe an Bildung
Durch eine frühzeitige, inklusive Ausbildung können mehr Menschen mit Beeinträchtigung in den ersten Arbeitsmarkt eingebunden werden. 15Gemeint sind Hilfen zu einer Schulbildung, speziell im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht, einschließlich der Vorbereitung zur Teilnahme am Schulunterricht. Es sind ebenfalls Hilfen gemeint, die zur schulischen oder hochschulischen Ausbildung oder Weiterbildung gereichen. Maßnahmen zum Ausgleich von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderung sind im Hochschulbereich entscheidend. Bildungsbedarf besteht für behinderte wie für nicht behinderte Menschen über die gesamte Lebensspanne. Deshalb werden Leistungen der Berufsfindung und Arbeitserprobung, berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen und behinderungsspezifische, spezielle Grundausbildungen gewährt. Träger der Leistungen zur Teilhabe an Bildung sind
► die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (bei Kindern, Schülern und Studierenden)
► die Träger der Kriegsopferfürsorge und -versorgung
► die Träger der öffentlichen Jugendhilfe
► die Träger der Eingliederungshilfe
Unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen
Bei diesen Leistungen handelt es sich um finanzielle oder auch medizinische Leistungen, welche vom Rehabilitationsträger begleitend zu einer von ihm bewilligten Leistung zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben erbracht werden können, sofern die Voraussetzungen nach einer Prüfung dafür erfüllt sind. Gemeint sind Leistungen wie Kranken- und Übergangsgeld, die Übernahme von Beiträgen bzw. Beitragszuschüsse zur Sozialversicherung, Rehabilitationssport, Funktionstraining, Kosten für Unterkunft und Verpflegung bei beruflichen Rehabilitationsmaßnahmen, eine Betriebs- oder Haushaltshilfe, Kinderbetreuungskosten, Ausbildungsgeld und Reisekosten. Sonstige Leistungen zur Teilhabe sind Leistungen zur Eingliederung in das Erwerbsleben. Hierbei sind nachgehende Leistungen zur Sicherung des Erfolges der Leistungen zur Teilhabe hervorzuheben. Ferner sind stationäre medizinische Leistungen zur Sicherung der Erwerbsfähigkeit, Leistungen zur onkologischen Rehabilitation (auch der Angehörigen), zur Kinderrehabilitation als auch Leistungen für diejenigen Einrichtungen, die auf dem Gebiet der Rehabilitation forschen oder die Rehabilitation fördern. Speziell für Mädchen, die behindert oder von Behinderung bedroht sind, werden die Kosten von Leistungen zur Stärkung des Selbstbewusstseins getragen. 16Träger dieser Leistungen sind
► die gesetzlichen Krankenkassen
► die Agentur für Arbeit
► die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung
► die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung
► die Träger der Alterssicherung der Landwirte
► die Träger der Kriegsopferfürsorge und -versorgung
Ein Charakteristikum der Rehabilitation stellt die Vielfalt und Breite der benötigten Leistungserbringer dar, die über den engen Bereich der gesundheitlichen Versorgung hinausgeht. Dieses Lehrbuch liefert nur einen kleinen Einblick in diese umfangreiche Landschaft der Leistungserbringer. Ein Überblick über einige wichtige Institutionen findet sich im Kapitel 5.3im Anhang.
Es zeigt sich eine Vielfalt, die sich entsprechend der sektoralen Gliederung des deutschen Gesundheitssystems entlang der Koordinaten „stationäre bzw. ambulante Versorgung“ und „Akutmedizin bzw. Rehabilitation“ ausprägt, wobei in einigen Bereichen Überlappungen und Zuordnungsunterschiede auftreten. So kann das Angebot, welches in dem einen Bundesland dem Akutsektor zugerechnet wird in dem anderen Bundesland ein Reha-Angebot darstellen mit weitreichenden Unterschieden bei Zuweisung und Finanzierung. Und auch auf der erstgenannten Koordinate existieren mit teilstationären, mobilen, integrierten und Intervall-Angeboten unterschiedlichste Ausprägungen.
Auf der ambulanten Ebene finden sich die dem akutstationären Versorgungssystem der gesetzlichen Krankenversicherung zugeordnete haus- und fachärztliche Versorgung, die auch psycho-, physio- und ergotherapeutische Angebote umfasst. Der Bereich der ambulanten Rehabilitation wird neben der gesetzlichen Krankenversicherung von der gesetzlichen Rentenversicherung getragen. Die Angebote sind in der Regel indikationsorientiert und decken insbesondere Krankheiten des muskulo-skelletalen Bereichs ab. In geringerem Umfang stehen auch ambulante Rehabilitationsformen zu den Indikationen Psychosomatik, Onkologie und Neurologie zur Verfügung.
Stationär spannt sich das Angebot von den Krankenhäusern mit postakuten Angeboten über Rehabilitationskliniken in den o. g. Indikationsbereichen bis hin zu spezialisierten Kliniken, wie Kliniken für Essstörungen oder Kliniken bzw. Abteilungen für verhaltensmedizinische Orthopädie.
Neben den genannten Leistungserbringern des medizinischen Sektors sind die Anbieter von Leistungen aus dem beruflichen Bereich zu nennen, die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erbringen. Zunächst sind da die Berufsbildungswerke zu nennen, die vor allem für die Erstausbildung zuständig sind. Dort werden junge Menschen mit speziellem Unterstützungsbedarf für ihre berufliche Zukunft mit Hilfe individuell abgestimmter Angebote qualifiziert und erhalten einen anerkannten Abschluss. Die Berufsförderungswerke hingegen haben die Aufgabe RehabilitandInnen, die sich aufgrund ihrer gesundheitlichen Beeinträchtigung als Folge einer Erkrankung oder eines Unfalls beruflich neu orientieren müssen, zu qualifizieren und dabei therapeutisch zu begleiten.
Ebenfalls zu erwähnen sind die Werkstätten für Menschen mit Behinderungen, in denen vor allem Menschen, die aufgrund der Art und Schwere ihrer Behinderung auf dem ersten Arbeitsmarkt keine oder zunächst keine Beschäftigung finden, einer beruflichen Tätigkeit nachgehen können und dabei, wenn möglich, für den ersten Arbeitsmarkt qualifiziert werden.
Weiterhin leisten berufliche Trainingszentren und Rehabilitationseinrichtungen für psychisch kranke Menschen Unterstützung bei der Bewältigung des Alltags.
Ein umfassender Überblick über Leistungsanbieter im Kontext der Teilhabe am Arbeitsleben und über weitere Angebote zur Beratung und Unterstützung findet sich im Internetportal REHADAT 17, eine von den für Arbeit und Soziales zuständigen Bundesministerien geförderte Informationsplattform des Instituts der deutschen Wirtschaft, die ein umfassendes Angebot an Informationen, die die berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung betreffen, zur Verfügung stellt.
Die Zusammenarbeit der Leistungserbringer im Netzwerk wird im Kapitel 0 weitergehend betrachtet.
Als ein besonderes Instrument zur Stärkung von Teilhabe und Selbstbestimmung im Zuge der Rehabilitation, soll an dieser Stelle das Persönliche Budget herausgehoben werden.
Das persönliche Budget stellt eine besondere Form der Leistungserbringung dar. Seit dem 1. Januar 2008 haben rehabilitationsbedürftige Menschen gegenüber dem zuständigen Rehabilitationsträger Anspruch auf Ausführung von Teilhabeleistungen durch ein Persönliches Budget (§§17 Abs. 2, 159 Abs. 5 SGB IX). Grundsätzlich besteht für alle Leistungen zur Teilhabe ein Anspruch auf ein persönliches Budget. RehabilitandInnen können auf Antrag damit für Leistungen, die üblicherweise als Sachleistungen gewährt werden, ein Budget bekommen und sich damit die benötigten Hilfsmittel und Dienstleistungen selbst beschaffen.
Im laufenden Rehabilitationsprozess kann die Selbstbestimmung und Teilhabe des Leistungsberechtigten gefördert und somit die Wirksamkeit der Rehabilitation gestärkt werden. Dabei steht die Förderung einer selbstbestimmten Lebensführung im Fokus.
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