Klaus-Dieter Müller - Zukunft möglich machen

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Landesbetrieb Erziehung und Beratung – das ist eine nüchterne Bezeichnung für eine Organisation, die in der Großstadt Hamburg an allen Tagen des Jahres rund um die Uhr für den Schutz und das Wohlergehen junger Menschen tätig ist.
Der Landesbetrieb wurde 1985 aus dem damaligen, großen Bestand an staatlichen Erziehungsheimen gegründet, der auf einen zu Beginn des 20. Jahrhunderts eingeschlagenen Sonderweg zurückgeht. Anders als in Deutschland üblich, entschloss sich der Hamburger Senat, die öffentliche Erziehung in staatlichen Heimen durchzuführen, um auf ihre Ausgestaltung einzuwirken. Seither fanden gesellschaftliche und fachliche Entwicklungen über politische Entscheidungen Eingang in die Entwicklung der staatlichen Jugendhilfeeinrichtungen und später in die des Landesbetriebes.
Die lange Geschichte dieser «Hamburger Institution» wird in diesem Buch erzählt. Sie beginnt mit den sozialstaatlichen Wurzeln im späten 19. und beginnenden 20. Jahrhundert und schildert die wechselvolle Entwicklung über die folgenden Jahrzehnte bis zum Aufbruch in einen umfassenden Modernisierungsprozess mit der Heimreform und der betriebswirtschaftlichen Professionalisierung seit den 1980er Jahren. Sie endet nach dem zweiten Jahrzehnt des 21. Jahrhunderts, in dem der Landesbetrieb die ihm von der Politik zugedachte Rolle als «Backbone» in der Hamburger Jugendhilfe eingenommen hatte.
Für den Senat der Freien und Hansestadt Hamburg war er ein fachpolitisches Instrument im Zentrum der Hamburger Jugendhilfe, weil er den Schutz und die Förderung von Kindern und Jugendlichen absicherte. In seiner Geschichte stand er in brisanten, politisch aufgeladenen Situationen im Fokus der Öffentlichkeit: bei der Abschaffung der Geschlossenen Unterbringung 1980 und ihrer Wiedereinführung 2003, der Heimreform, beim Umgang mit den sogenannten «Crash-.Kids» und jugendlichen Straftätern in den 1990er Jahren und der Versorgung minderjähriger, unbegleiteter Flüchtlinge in den 1990er und 2010er Jahren.

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„Überall nur scheue haßerfüllte Blicke von unten herauf. Nirgends ein offenes, freies Ins-Gesicht-Schauen. Das fröhliche, oft kraftüberschäumende Wesen der normalen Jugend fehlt vollständig. Was an Heiterkeit zu sehen ist, stimmt den Besucher traurig. Lebensfreudige Äußerungen sehen ganz anders aus. Man kann sich eines Schauers über den vielen Haß, der in diesen jungen Menschen aufgespeichert ist, kaum erwehren. Es kommt in diesen Anstalten nicht zur Lösung, verdichtet sich noch mehr, um später in der Gesellschaft entladen zu werden.“{102}

Die in den Anstalten geltenden Regeln würden deutlich werden lassen, „welche Gewalt da Tag für Tag aufgewendet werden mußte, um einen Zustand aufrecht zu erhalten, der kindlichem Verhalten so zuwiderläuft, dem dissozialer Jugend um so mehr. Den Zwang des sozialen Lebens haben sie nicht ertragen und durch solchen Anstaltszwang sollen sie wieder sozial werden?“{103} Er schildert danach die Herangehensweise in einem neu ausgerichteten Heim, das er leitete. Dort kam es auf den analytischen Blick der Erziehenden an. All die täglichen Konflikte, auch jene mit der Nachbarschaft des Heimes, waren zulässig, um sie schließlich für das Erreichen des Erziehungszieles nutzbar zu machen: „Wir gewähren den Verwahrlosten im lustbetonten Milieu unsere Zuneigung, bedienten uns also der Liebesprämie, um einen versäumten Entwicklungsprozess nachzuholen: den Übergang von der unwirklichen Lustwelt in die wirkliche Realität.“{104}

Die Erziehenden mussten für diese Art der Sozialarbeit eine ganz andere Haltung gegenüber den Betreuten einnehmen als in den herkömmlichen Besserungsanstalten. „Keinem von uns war je eingefallen, in ihnen Verwahrloste oder gar Verbrecher zu sehen, vor denen die Gesellschaft geschützt werden müsse; für uns waren es Menschen, denen das Leben eine zu starke Belastung gebracht hatte (…) für die daher ein Milieu geschaffen werden mußte, in dem sie sich wohlfühlen konnten“{105}, schilderte Aichinger in seinem Vortrag.

Solchen und ähnliche Erfahrungen und Einsichten haben die Reformbestrebungen der Hamburger Jugendbehörde vielleicht auch inspiriert. Anspruch und Wirklichkeit lagen in den Anstalten jedoch noch weit auseinander. Die Praxis der Erziehung mit Mitteln der Strafe sollte sich auch in den nächsten Jahrzehnten kaum ändern. Die Änderung der Bezeichnung „Anstalt“ in „Heim“ und pädagogische Richtlinien setzten dabei zumindest symbolische Akzente, die eine Aufbruchsstimmung signalisierten und sicherlich die Reformkräfte in der Praxis stärkten. Die Sicht auf die jungen Menschen war jedoch in weiten Teilen nicht von Verständnis und Empathie geprägt. Es gab keine Einsicht, dass übermäßige Ordnung und Strafe sowie schematische Erziehungsmethoden die Gewaltspirale anheizten. Das Erziehungsversagen wurde vielmehr den jungen Menschen angelastet. Sie galten als unerziehbar, wenn sie sich nicht einfügten.

Ende der 1920er Jahre wurde an der Fürsorgeerziehung in Anstalten auch in der Öffentlichkeit Kritik laut. Anlass waren bekannt gewordene Erfahrungsberichte aus Anstalten und Anfang der 1930er Jahre Misshandlungen und Revolten in zwei Heimen, die auch zu strafrechtlicher Verfolgung des Personals führten. Dies hat den Fachverband „Allgemeiner Fürsorgeerziehungstag“ (AFET) 1931 zu einer Positionsbestimmung durch seinen Vorsitzenden, Pastor Wolff, veranlasst, die mit den Worten beginnt:

„Wir befinden uns in einer Kampflage. Seit die ersten Revolten in Erziehungsheimen bekannt wurden, seit Lampel sein Buch „Jungen in Not“ schrieb und das Stück „Revolte im Erziehungshaus“ über die Bühnen aller großen Städte Deutschlands ging, seitdem die Prozesse um Rickling und Scheuen [Anstalten, in denen Misshandlungen öffentlich wurden, KDM] die Öffentlichkeit beschäftigt haben, sind wir nicht mehr zur Ruhe gekommen.“{106} In einem Ritt durch die aktuellen Themen stellte Wolff nach einem Lob für die Leistungen der Fürsorgeerziehung die Herausforderungen der Zukunft dar. Dies seien die Sicherstellung der wirtschaftlichen Grundlagen der Anstalten, die Qualifizierung des Personals, die Lebensweltnähe der Erziehungsorte, die menschenwürdige Behandlung der jungen Menschen, aber auch der Schutz des Personals vor Übergriffen der „Zöglinge“, um zuletzt bei einem Thema zu landen, das damals die Fürsorgeerziehung besonders beschäftigte:

„Eine letzte wichtige Aufgabe der Zukunft bleibt die sorgfältige Trennung der Schwerst- oder Unerziehbaren von denen, bei denen die erzieherischen Bemühungen noch Erfolg versprechen.“ Bei feineren „Verteilmethoden“ könne die Zahl dieser Gruppe sehr geringgehalten werden, jedoch „bleibt schließlich ein Rest übrig, und diese Gruppe muß allerdings von den übrigen Kindern und Jugendlichen getrennt werden.“ Wolff verweist schließlich auf das bereits von weiten Teilen der Fürsorgeerziehung „ersehnte Bewahrungsgesetz“, nach dem die als Schwerst- und Unerziehbaren aus der Jugendhilfe ausgesondert würden und man damit „die Fürsorge für die hier bezeichneten Zöglinge den Pädagogen abnimmt.“{107}

Dieser Wunsch der Aussonderung war weit verbreitet und wurde durch einen maßgeblichen Teil der Kinder- und Jugendpsychiater unterstützt. In der damals in der Medizin verbreiteten Eugenik galt die Auffassung, dass die „Verwahrlosung“ junger Menschen als genetisch bestimmt und daher als „angeboren“ zu betrachten sei. Eine pädagogische oder psychiatrische Einflussnahme sei daher zwecklos.

Diese Auffassung vertrat auch der damalige leitende Arzt beim Jugendamt in Hamburg, Dr. Werner Villinger. Der 1887 in Besigheim am Neckar geborene Villinger studierte von 1909 bis 1914 Medizin, wurde dann zum Kriegsdienst eingezogen und setzte nach 1918 seine ärztliche Laufbahn fort. Ab 1920 leitete er die neu eingerichtete kinderpsychiatrische Abteilung an der Universitätsklinik in Tübingen. Mit dieser Erfahrung in einem „klinischen Jugendheim“ bot er sich im Jahr 1926 für die Berufung zum ersten hauptamtlichen Kinder- und Jugendpsychiater in der Hamburger Jugendbehörde an. Er wirkte in Hamburg zugleich als beratender Oberarzt an der Psychiatrischen Klinik der Universität Hamburg, hielt Vorlesungen über Psychopathologie des Kindes- und Jugendalters und unterrichtete an Bildungsinstituten für Erzieher und Lehrer. 1932 übertrug man ihm eine Professur an der Universität Hamburg.{108} Als Arzt des Jugendamtes war er in der Beobachtungsstation tätig und entwickelte bereits dort eine biologische Auslesediagnostik und den Vorschlag einer Zwangssterilisation der als unerziehbar geltenden Kinder und Jugendlichen. In den späten 20er Jahren wurden diese Ideen im Hamburger Jugendamt und in der Reichsgesetzgebung noch nicht aktiv aufgegriffen. Der Bericht des Hamburger Jugendamtes für das Jahr 1927 enthält aber bereits einen breiten Raum für die psychiatrische Klassifizierung der Zöglinge: „Vom Jugendamtspsychiater sind im Berichtsjahr 1274 Fälle untersucht und begutachtet worden.“ Diagnostiziert wurden etwa „Schwachsinn der verschiedenen Grade“ mit 46% der Fälle oder „Psychopathie und Schwachsinn“{109} mit 12%. Im Bericht folgt dann unter anderem die Feststellung, dass „die Hilfsschulen sich immer noch mit einem Schülermaterial belasten, das infolge seines intellektuellen Tiefstandes nicht in die Hilfsschule, sondern in die Schwachsinnigenanstalt gehört.“{110}

Mit seiner Tätigkeit im Jugendamt und in der Lehre trug Villinger dazu bei, dass der Boden für eine rassenbiologische Ideologie in der Gesellschaft und in der Fürsorgeerziehung im Besonderen bereitet wurde.{111}

Talfahrt

Die Aufbruchsstimmung des Jahres 1927 bekam nach dem „schwarzen Freitag“ am 25. Oktober 1929, der die Weltwirtschaftskrise einläutete, einen deutlichen Dämpfer. Die Folgen der wirtschaftlichen und politischen Krise der Weimarer Republik erfasste alle Bereiche der Gesellschaft und des Alltagslebens, und damit auch die Jugendhilfe. Weite Teile des Außenhandels und der Industrie in der Stadt brachen zusammen. Die Zahl der Erwerbslosen in Hamburg stieg von rund 50 Tausend im Jahr 1928 auf fast 165 Tausend Ende 1932 an. Ledige und Kinderlose erhielten aus der Arbeitslosenversicherung für ein halbes Jahr nur rund 37% ihres letzten Einkommens, Familien bis zu 60%. Allerdings mussten diese Sätze immer wieder gekürzt werden, bis sie bei nur noch rund 20% lagen. Nach 6 Monaten musste die gemeindliche Armenfürsorge eintreten und das Existenzminimum sichern, das knapp bemessen war und Hunger bedeutete. Wer eine Arbeitsstelle hatte, musste erhebliche Lohneinbußen von mindestens 20 bis 30% hinnehmen.{112}

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