DIENSTAG, 13. JUNI 2006
Der Richter saß in einer dunklen Robe mit Samtvolants da und sah Dóra durchdringend an. Seine Hände waren vor dem Mund gefaltet, sodass er ihr ebenso gut die Zunge hätte herausstrecken oder gelangweilt das Gesicht verziehen können. »Die Verteidigung möge bitte fortfahren«, sagte er mit tiefer Stimme. »Das ist bemerkenswert.«
Dóra lächelte ihm höflich zu. »Wie ich bereits sagte, bin ich völlig zufällig auf dieses Indiz gestoßen und habe die Polizei sofort darüber informiert. Ich stimme nicht mit der Ansicht der Ermittlungsbehörden überein, dass ich sie vor Ablösen des Fotos hätte kontaktieren sollen. Dessen Bedeutung für die Ermittlungen konnte ich erst einschätzen, nachdem ich das Motiv gesehen hatte. Dafür musste ich es ablösen. Ich habe penibel darauf geachtet, nichts unnötig zu beschädigen, und das Foto lediglich mit einer Pinzette berührt.«
»Wie im CSI Miami? « , fragte der Richter und nahm die Hände vom Gesicht. Er lächelte Dóra zu.
»Ja, kann man sagen.« Sie erwiderte sein Lächeln.
Der Richter wandte sich an den Bezirksanwalt, der die Untersuchungshaft beantragt hatte. »Die Behörden scheinen noch nicht ausreichend in dem Fall ermittelt zu haben. Anstatt den Argumenten der Verteidigung zu widersprechen, wäre es angebracht, ihr für die Unterstützung zu danken. Es ist gänzlich unklar, ob das betreffende Foto sonst überhaupt den Behörden in die Hände gefallen wäre.«
Der Bezirksanwalt bat darum, auf die Sache eingehen zu dürfen und stand auf. »In der Tat begrüßen wir das Auftauchen dieses Beweismittels, und selbstverständlich wird die neue Sachlage untersucht. Die Kriminalpolizei hat trotz der fortgeschrittenen Uhrzeit gestern Abend umgehend einen Beamten zum Hotel geschickt, und das Foto wird in diesem Augenblick begutachtet.« Er räusperte sich. »Wir sehen jedoch keinen Anlass, warum der Antrag auf Untersuchungshaft allein aus diesem Grund abgelehnt werden sollte. Der Angeklagte hat seine Position keineswegs ausreichend dargestellt und ist immer noch der Hauptverdächtige dieser entsetzlichen Taten. Das Foto allein ändert daran nichts.«
»Was hat die Gegenseite dazu zu sagen?«, fragte der Richter.
»Das Foto ist bei weitem nicht das einzige Indiz. Baldvin Baldvinssons Auto fuhr am Sonntag um 17:51 Uhr durch den Hvalfjörður-Tunnel. Das heißt, er war früh genug in Snæfellsnes, um den zweiten Mord begehen zu können, auch wenn er sich meines Wissens nicht an diese Fahrt erinnern kann. Die Polizei verfügt bestimmt über eine ebensolche Liste des Tunnelverkehrs von dem Tag, an dem Birna ermordet wurde, und nach meinen Informationen befand sich besagter Baldvin an jenem Tag ebenfalls vor Ort. Er nahm gegen Abend an einer spiritistischen Sitzung teil, die er in der Pause wieder verließ, was bedeutet, dass er ausreichend Gelegenheit hatte, Birna zu töten. Des Weiteren verfügt die Polizei gewiss über den E-Mail-Verkehr zwischen Baldvin und Birna, den ich bisher noch nicht einsehen durfte, was übrigens — bis auf eine Aufstellung über die Tunneldurchfahrten am Sonntag, die die Polizei mir freundlicherweise zur Verfügung gestellt hat — auch für weitere Beweismittel gilt.« Dóra sah aus dem Augenwinkel, wie þórólfur auf seinem Stuhl im Gerichtssaal herumrutschte. Augenscheinlich konnte er es nicht erwarten, diese Verdrehung der Tatsachen richtigzustellen, aber die einzige Möglichkeit bestünde darin, zuzugeben, dass er die Liste schlicht und ergreifend auf dem Tisch im Hotel vergessen hatte. Daher hielt er sich zurück. Dóra fuhr fort: »Des Weiteren weise ich darauf hin, dass das Opfer im Stall möglicherweise die gängige Abkürzung für Reykjavík, REK, auf die Wand schreiben wollte, wobei es ihm aber nicht gelang, den letzten Buchstaben korrekt einzuritzen. Aus dem K kann versehentlich ein R geworden sein. Dabei sollte man berücksichtigen, dass im selben Augenblick ein wilder Hengst auf ihn eintrat. REK könnte etwa ein Hinweis auf Baldvins Tätigkeit als städtischer Abgeordneter sein.«
Der Richter nickte langsam. »Ich denke, dass wir hier nicht voreilig handeln sollten. Baldvin Baldvinsson ist städtischer Abgeordneter, und sein Großvater Magnús ehemaliger Minister. Es muss sorgfältig darauf geachtet werden, keine vagen Behauptungen in die Welt zu setzen und die beiden schwerwiegender Gesetzesverstöße zu bezichtigen. Ich muss wohl nicht viele Worte darüber verlieren, welche Auswirkungen es hätte, wenn solche Diskussionen unbegründet losgetreten würden.«
»Für meinen Mandanten ist ein solcher Verdacht nicht weniger gravierend«, sagte Dóra. »Er hat ebenfalls einen Ruf zu verlieren.« Sie dankte Gott dafür, dass Jónas’ Passwort für den Computer nicht allen bekannt war. »Mein Mandant hat zugegeben, am fraglichen Donnerstag mit der Verstorbenen Verkehr gehabt zu haben, allerdings lange vor der mutmaßlichen Tatzeit. Dies erklärt seine Fingerabdrücke auf ihrem Gürtel, denn sie hat sich an dem fraglichen Tag nicht umgezogen, zumindest ist mir nichts Gegenteiliges bekannt. Zudem hat mein Mandant dargelegt, wo er sich an den beiden Tagen aufgehalten hat, auch wenn noch nicht genügend Zeit war, seine Aussage zu untermauern. Er hat sich bei der polizeilichen Vernehmung bezüglich seiner Fahrt nach Reykjavík am vergangenen Sonntag vertan, aber das kann jedem passieren.«
Der Richter gab dem Bezirksanwalt das Wort. »Das einzige Ergebnis der Diskussion ist«, sagte dieser, »dass die Ermittlungen vor Ort längst noch nicht abgeschlossen sind, wenn immer noch Indizien gefunden werden. Aber es gibt zum jetzigen Zeitpunkt keinen Anlass, den Verdächtigen auf freien Fuß zu setzen. Wir können nicht wissen, ob er möglicherweise versuchen wird, weitere Indizien zu beseitigen. Die Theorie über Baldvin ist natürlich beachtenswert, aber doch sehr weit hergeholt, und keineswegs räumt sie die Vorwürfe gegen Jónas aus. Beispielsweise wurde keinerlei Verbindung zwischen Baldvin und Eiríkur aufgezeigt. Daher halten wir an unserer Forderung einer 14-tägigen Untersuchungshaft fest.«
»Mit Verweis auf Paragraph 103, Absatz eins der Strafprozessordnung«, sagte Dóra, »gehen wir davon aus, dass meinem Mandanten die Vorwürfe keineswegs ausreichend bewiesen wurden, zumal die Grundlagen des genannten Paragraphen nicht erfüllt sind. Bezüglich der Diskussion über die fahrlässigen polizeilichen Ermittlungen möchte ich nachdrücklich darauf hinweisen, dass es vollkommen abwegig ist, anzunehmen, der Angeklagte könne diese durch die Beseitigung von Indizien behindern. Falls mein Mandant Kenntnis von dem fraglichen Foto gehabt hätte, hätte er ausreichend Gelegenheit gehabt, es zu entfernen oder öffentlich zu machen. Es ist unwahrscheinlich, dass er Indizien oder Ähnliches beschädigt, denn das hätte er in den vergangenen Tagen bereits tun können. Dies hat er jedoch, wie das Foto beweist, nicht getan, und daher fordern wir, dem Antrag nicht stattzugeben, beziehungsweise die Untersuchungshaft auf einen kürzeren Zeitraum zu beschränken. Sollte das Hohe Gericht zu diesem Entschluss kommen, fordere ich des Wieteren unverzügliche Einsicht in sämtliche polizeilichen Ermittlungsunterlagen.«
»Wenn ich hinzufügen darf, Hohes Gericht«, ergriff der Bezirksanwalt das Wort, »wir haben es eindeutig mit zwei Opfern ein und desselben Mörders zu tun, und es gibt triftige Gründe für die Schuld des Angeklagten. Derartige Verbrechen verstoßen eindeutig gegen das Gemeinwohl. Es ist völlig unklar, ob der Mörder seine Opfer nicht nach reiner Willkür auswählt. Jeder könnte der Nächste sein. Sollten die Grundlagen von Absatz eins als nicht erfüllt angesehen werden, fordern wir, den Angeklagten auf Grundlage von Absatz zwei bezüglich des Gemeinwohls in Untersuchungshaft zu nehmen.«
Der Richter verkündete, das Gericht würde sich bis zum Mittag zur Beratung zurückziehen und anschließend das Urteil verkünden; es solle sich also niemand entfernen. Er erklärte die Verhandlung für beendet und erhob sich. Mit dem Gerichtsschreiber im Schlepptau verließ er den Saal. Dóra drehte sich zu Jónas. »Jetzt heißt es nur noch hoffen und warten«, sagte sie leise zu ihm.
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