Kornitzer las nicht nur alles, was er in die Hände bekommen konnte. (Ja, er fraß es, stopfte es hinein, und es tat ihm nicht gut.) „Der Spiegel“ hatte am 14. Februar 1951 einen sensationsheischenden Artikel über Auerbach gebracht, der kaum ein Klischee ausließ: Schwarzer Dienst-BMW — Tageslauf des Betriebsamen — Hunderte von Besuchern — Postdiktat, Unterschriften und Anweisungen, die über seine Tisch-Mikrophonanlage gingen — wie Cäsar gleich vier Schreibern Arbeit gab — massig im Oberhemd mit Brasil hinter seinem Tisch — Cäsar der Wiedergutmachung . Der Mann war ein rotes Tuch. Zwischenüberschriften wie: Fälschung und Gegenleistung — Kredit auf KZ-Lager — Ich bin der Präsident — Geld genommen — Wiedergutmachungsgeschäft deuteten unmißverständlich darauf hin, hier wurde vorverurteilt, und alles lief darauf hinaus, der Jude war geldgierig, er betrog die Deutschen, er täuschte Mangel vor. (Auch Auerbach war Deutscher.) Es gab Kriegsgewinnler, und so mußte es nach aller verdrehten Logik auch Wiedergutmachungsgewinnler geben, solche, die Blut saugten aus der Niederlage der Nationalsozialisten, so stellte man sich das vor.
Kornitzer knallte die Zeitschrift zuhause auf den Eßtisch, zwang Claire förmlich zu lesen. Er hatte sich ein feines Arbeitszimmer im oberen Stockwerk des neuen Hauses eingerichtet, mit Blick auf das Rasenviereck, aber es stellte sich bald heraus, daß er doch am Abend lieber bei Claire im Erdgeschoß blieb, in ihrer Nähe. Vielleicht weil er sich im Dachzimmer in Bettnang an das enge Zusammensitzen gewöhnt hatte, vielleicht auch aus Neigung, Zutraulichkeit, Liebe. Verstehst du das? Verstehst du, warum man diesen Mann so hetzt? fragte er Claire. Claire verstand es und sagte es auch: Es ist der blanke Antisemitismus. Kornitzer hatte es auch verstanden, aber er wollte es lieber aus dem Mund seiner Frau hören. Mit Claire abends zusammenzusitzen, war ein Schutz gegen sein ramponiertes Weltbild, eine Rückversicherung. Er glaubte, sie zu verstehen, und er glaubte, sie verstünde ihn. Verstehst du das? Verstehst du das? Manchmal schwiegen sie einfach oder hörten Musik. Ja, sie verstanden sich gut.
Eine Haftbeschwerde der Rechtsanwälte Auerbachs lehnte das Gericht am 16. Januar 1952 ab. Die Strafsache an der 1. Strafkammer des Landgerichts München hieß: Amtsunterschlagung u. a . Der aufsehenerregende Prozeß begann am 16. April 1952, dem zweitletzten Tag von Pessach, es war wie eine Provokation für einen jüdischen Angeklagten und seinen jüdischen Verteidiger. Prompt hatte die Verteidigung vor Beginn der Hauptverhandlung eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht wegen Verletzung der Religionsfreiheit eingelegt. Der Vorsitzende Richter wartete aber nicht das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ab, sondern vertagte die Hauptverhandlung auf den 18. April. Der Richter, der außerplanmäßig den Vorsitz übernommen hatte, war ein ehemaliger Oberkriegsgerichtsrat, der Vorsitzende Richter, die Staatsanwälte, ein weiterer Beisitzer und der psychiatrische Gutachter waren Mitglieder der NSDAP gewesen; befangen fühlte sich niemand von ihnen gegenüber dem Überlebenden von Auschwitz. Der psychiatrische Gutachter nannte Auerbach einen pseudologischen Psychopathen und Phantasten in chronologisch gehobener Stimmungslage (meinte er chronisch , und warum unterlief einem Psychiater dieser bemerkenswerte Lapsus, an welche Zeit, an welche Zeitabläufe fühlte er sich gekettet?), er nannte Auerbach weiter: in der Pubertät steckengeblieben, impulsiv, wehleidig, hysterisch . Es war schon eher eine Beschimpfung als eine Diagnose. Für vermindert zurechnungsfähig hielt er ihn allerdings nicht. Von allen Anklagepunkten blieb letztlich nur übrig, daß Auerbach zu Unrecht einen Doktortitel getragen hatte und die Mittel für die Entschädigungszahlungen am Rande der Legalität auf unorthodoxe Weise besorgt hatte.
Am 26. Verhandlungstag, am 3. Juni 1952, wurde der Haftbefehl gegen Auerbach aufgehoben. Nach 55 Verhandlungstagen wurde die Beweisaufnahme geschlossen. Kornitzer kaufte sich die „Frankfurter Hefte“ und las darin ein Plädoyer eines Christen für einen jüdischen Angeklagten . Das hörte sich gut an. Auch die Vorstellung des christlichen Verfassers, daß dieser Prozeß gegen einen Juden (…) aufs engste mit der Geschichte unseres Volkes zusammenhängt , war richtig. Doch dann machte der Aufsatz eine Volte, und der Autor bat das Gericht: Entlassen Sie ihn (Auerbach) mit einer Botschaft an den Präsidenten des Staates Israel mit der Bitte, dieser möge über Schuld oder Unschuld des Angeklagten befinden, nachdem das deutsche Volk im Augenblick noch das Recht dazu verwirkt hat . Kornitzer las das und schäumte vor Zorn. Da wollte jemand großherzig und reumütig einen deutschen Staatsbürger nach Israel schicken. Ein Mann sollte, weil die Deutschen so unfähig waren, ihm gerecht zu werden, höflich des Landes verwiesen (hinauskomplimentiert) werden. Wann würde man ihm, Kornitzer, höflich nahelegen, sein Platz wäre doch eher in Israel? Den Antisemitismus, den das Münchener Landgericht nicht in seinen eigenen Kammern bändigen konnte, sollte Israel heilen. Ein Staatspräsident als Pseudo-Richter. War es nicht an der Zeit, in Deutschland reinen Tisch zu machen? Hatte der Autor nicht das Grundgesetz gelesen? Ihm sträubten sich die Haare, und sein juristischer Fachverstand rebellierte. Und während Kornitzer dieses gutgemeinte Plädoyer in der ehrenwerten Zeitschrift immer wieder las, spürte er einen scharfen Schmerz im Oberkörper, der bis in den Arm ausstrahlte. Jetzt sterbe ich, dachte Kornitzer, jetzt über diese Zeitschrift gebeugt, mit knapp fünfzig Jahren. Ich erleide einen Herzinfarkt, er beobachtete sich selbst, und er wunderte sich nicht. Dann verging ein wenig Zeit, er saß immer noch auf seinem Schreibtischstuhl und war offenkundig nicht gestorben. So rasch wie der Schmerz gekommen war, verschwand er wieder. Hätte man ihn einen Tag vorher gefragt, was er über das Sterben mit knapp fünfzig dächte, er wäre in Panik geraten. Jetzt, im nachhinein, kam ihm der Anfall fast vernünftig vor, eine logische Folge seiner Erregung. Claire, das beschloß Kornitzer, wollte er nichts von dieser Attacke sagen. Sie sollte sich nicht ängstigen.
Vier Monate dauerte der spektakuläre Prozeß, die Verteidigung plädierte in den wesentlichen Punkten auf Freispruch und Einstellung des Verfahrens. Das Plädoyer nahm sechzehn Stunden in Anspruch. Am 14. August — Kornitzer hatte gerade einen Ausflug mit George und Selma nach Speyer gemacht, von dem ihm beschämenderweise kaum eine Erinnerung blieb — wurde Auerbach wegen einer Reihe von Einzeldelikten — Unterschlagung, Bestechung, Meineid und Vortäuschung eines Doktortitels — zu einer Gesamtstrafe von zweieinhalb Jahren Gefängnis und einer Geldstrafe von 2.700 DM verurteilt. Auch einige seiner Mitarbeiter wurden verurteilt. Stehend, im schwarzen Anzug, nahm er gefaßt das Urteil entgegen, ein Urteil ohne Ansehen der Person . In der Nacht nach seiner Verurteilung verübte Philipp Auerbach im Krankenhaus Josephinum mit einer Überdosis Luminal Selbstmord, sein Tod wurde am 16. August um 11.45 Uhr festgestellt.
Im Polizeibericht über seine Beisetzung hieß es — nahe am NS-Sprachgebrauch —, die Polizisten säuberten den Eingang zum Friedhof und das eigentliche Friedhofsgelände. Mit Hilfe von Wasserwerfern sprengten sie die Veranstaltung , die eine Beisetzung eines Toten war. Zwei in Reserve gehaltene Hundertschaften der Bereitschaftspolizei mußten nicht mehr eingesetzt werden , las Kornitzer. Zuerst hatte er sich verlesen, er hatte Hundestaffeln statt Hundertschaften gelesen und war über sich selbst erschrocken. Vor George und Selma versuchte er seine Erregung zu verbergen. Ja, er verstand die Kinder so gut, daß sie sich vor Deutschland fürchteten, und würden sie es besser kennen, hätten sie noch mehr Berechtigung zur Furcht — wie ihr Vater. Der Untersuchungsausschuß des Bayerischen Landtages zum Fall Auerbach rehabilitierte ihn letztlich im vollem Umfang. Das war nur noch eine kleine Nachricht nach den Sensationsmeldungen. Von einer Veruntreuung, von einer Bereicherung auf Staatskosten konnte keine Rede sein.
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