Christine Schirrmacher - Die Scharia
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Insbesondere für den juristischen Bereich ist die Thematik von Belang. So hat sich die Rechtsprechung in den vergangenen zwei Jahrzehnten nicht nur mit Urteilen zum lautsprecherverstärkten Gebetsruf, zum Moschee- und Minarettbau und zum Kopftuch beamteter Lehrerinnen beschäftigt, sondern auch mit der Erlaubnis zum betäubungslosen Schlachten (Schächten) von Tieren, mit Ehrenmorden, Zwangsheiraten und Befreiungen von Klassenfahrten, Schulsport und Biologieunterricht. In arabischen Ländern erben Frauen häufig nur die Hälfte, ihr Zeugnis in Strafrechtsprozessen ist vor Gericht nur eingeschränkt oder gar nicht rechtsgültig, sie werden bei Anklage wegen Ehebruchs härter bestraft und können in vielen Ländern nichts gegen eine Zweit- oder Drittheirat ihres Ehemannes oder ihre Verstoßung und den Entzug ihrer Kinder nach der Scheidung unternehmen.
Das alles hat mit der Scharia zu tun, ohne dass wir einen Rechtstext oder ein Gesetzbuch der Scharia aufschlagen und diese Vorschriften darin finden würden. Die Scharia ist kein in Rechtstexte gegossenes Buch von Vorschriften, aber auf der anderen Seite auch keine unbestimmbare, verschwommene Größe, die nur in der Theorie existierte. Sie ist einerseits interpretierbar und damit prinzipiell flexibel, andererseits stammen ihre Wurzeln aus der Zeit des 7. bis 10. Jahrhunderts n. Chr.
Manche Frauenrechtlerinnen oder Menschenrechtsaktivisten betonen, dass der Islam gar nichts mit einer Unterdrückung der Frau zu tun habe und die Scharia ihre rechtliche Benachteiligung eigentlich nicht vorsähe, sondern diese einer frauenfeindlichen Interpretation zuzuschreiben sei. Ist die Scharia also in ihrer Reinform ein Werkzeug der Gleichberechtigung und ein Hort der Freiheit, der nur durch Machtmissbrauch und Fehlinterpretation zum Unterdrückungsinstrument in der Hand politischer wie religiöser Eliten wird?
Dieses Buch legt in allgemein verständlicher Weise dar, was die Scharia ist, wie sie sich ursprünglich entwickelte und wie sie heute interpretiert wird, welche Themenbereiche sie abdeckt und wozu sie sich nicht äußert und was das für das Zusammenleben von Christen und Muslimen in Europa bedeutet.
Was die Scharia nicht ist
• Ein abgeschlossener Strafrechtskatalog
• Ein Gesetzbuch, das man käuflich erwerben und ins Regal stellen könnte
• Eine gedruckte Sammlung von Gesetzen, in der man die Scharia-Strafen etwa für Ehebruch, Mord und Diebstahl nachschlagen könnte
Was die Scharia ist
• Ein Ideal eines Gottesgesetzes, das die Mehrzahl der Muslime bis heute zumindest in der Theorie für unverändert gültig hält
• Eine interpretierbare Sammlung von Vorschriften aus mehreren Jahrhunderten. Weder die Vorschriften noch die Interpretationen sind an einer einzigen Stelle zusammengefasst.
• Ein Katalog von Geboten, der alle Lebensbereiche umfasst.
Warum sind im Islam Recht und Religion so miteinander verzahnt?
Als Muhammad, der Gründer und Stifter des Islam, um das Jahr 610 n. Chr. in seiner Heimatstadt Mekka den Glauben an den einen Gott, Allah, und die Verantwortung jedes Menschen nach dem Tod predigte, tat er dies vor allem als Warner vor dem Gericht und als Mahner, der die arabischen Stämme dazu aufforderte, ihre Vielgötterverehrung aufzugeben und sich dem einen Gott zu unterwerfen. Von 610 bis 622 blieb Muhammad vor allem ein Verkünder ethischer Werte und Normen, die teilweise echte Neuerungen waren und im Gegensatz zum altarabischen Gewohnheitsrecht standen, teilweise Kompromisse mit angestammtem Recht darstellten.
Aber in diesen ersten zwölf Jahren der Verkündigung des monotheistischen Glaubens traf Muhammad auf viele Widersacher, ja Feinde, sodass seine Lage in seiner Geburtsstadt Mekka immer bedrohlicher wurde. Als er schließlich durch einen Boykott so unter Druck geriet und seine Anhänger und Unterstützer an Zahl weiter gering und wenig einflussreich blieben, wanderte er im Jahr 622 in die Nachbarstadt Medina aus. Dieses Jahr wurde die eigentliche Geburtsstunde des Islam.
In Medina fand Muhammad eine völlig andere Situation vor, er gewann Einfluss nicht nur als religiöser Prediger, sondern auch als Gesetzgeber und Heerführer. 1Er führte mehrere Angriffs- und Verteidigungskriege – gegen die dort ansässigen drei jüdischen Stämme sowie gegen mehrere arabische Stämme – und er schuf zahlreiche gesetzliche Vorgaben zur Ordnung des Gemeindelebens der ersten muslimischen Gemeinde in Mekka.
Aus diesem Grund begegnen uns im Koran vor allem in Medina religiöse wie rechtliche Aspekte, die Gottesverehrung betreffende wie gesellschaftliche Regelungen, die miteinander verzahnt sind. Glaube, Gesellschaft und auch Politik (d. h. vor allem Kriegsführung und Kampf gegen die Feinde der jungen Gemeinde) stellten im frühen Islam eine Einheit dar, die durch die Person Muhammads, des Gesetzgebers, Propheten und Heerführers symbolisiert wurde. Daher vereint das islamische Recht religiöse wie gesellschaftliche Aspekte.
Die Art und Weise der Religionsausübung – vor allem die für jedermann verpflichtende Befolgung der Fünf Säulen des Islam (Bekenntnis, Gebet, Fasten, Almosen, Wallfahrt) – sind keine eigentlichen Privatangelegenheiten, die in das Belieben des Einzelnen gestellt wären, sondern ebenso wie erb- und familienrechtliche Fragen Bestandteil der Scharia, ebenso wie das Strafrecht. Theoretisch müsste dementsprechend zwischen den arabischen Staaten, die sich doch alle ausdrücklich auf die Scharia als wesentliche oder sogar wie der Sudan, Jemen oder Libyen auf die Scharia als einzige Rechtsgrundlage berufen, Übereinstimmung in der Behandlung konkreter Rechtsfragen bestehen. Das ist jedoch gar nicht der Fall.
Der Begriff der Scharia
Der Begriff »Scharia« wird häufig übertragen mit »islamisches Recht« oder »islamisches Gesetz«. Dies ist jedoch teilweise unzutreffend, denn dies legt nahe, dass es um einen Korpus eindeutig definierter Gesetze ginge, das durch ein gesetzgebendes Gremium erlassen worden wäre – was nicht der Fall ist.
Die Scharia umfasst sämtliche rechtlichen, mit dem Islam begründeten Regelungen für alle Lebensbereiche. Sie meint die Gesamtheit der Gebote Allahs, so wie sie im Koran und der islamischen Überlieferung niedergelegt und von maßgeblichen Theologen interpretiert wurden. Als »maßgeblich« gelten in allererster Linie Theologen aus der Zeit des 7.–10. Jahrhunderts n. Chr. Was nun der Koran jedoch genau rechtlich regeln will – lehrt er z. B. die Vielehe oder lehnt er sie gerade ab? –, darüber herrscht im Einzelfall unter Theologen durchaus Dissens, und in ihren Schriften finden sich unterschiedliche Auffassungen. Zudem gibt es zahlreiche Fälle, in denen die Überlieferung vom Koran abweichende Regelungen formuliert. Das bedeutet, dass es die Scharia als verfasstes Gesetz gar nicht geben kann.
Die Scharia behandelt gleichermaßen die vertikalen wie horizontalen Beziehungen jedes Menschen: Sie gibt Anweisungen für das ethische Verhalten in Familie und Gesellschaft (z. B. im Wirtschafts-, Erb-, Stiftungs-, Ehe- und Strafrecht), aber sie reglementiert auch die Glaubensausübung und die religiösen Handlungen wie die vielen Vorschriften zu Gebet, Fasten oder Wallfahrt. Der Ablauf des täglichen rituellen Gebets ist also ebenso wenig in das Belieben des Einzelnen gestellt wie die schariarechtlich notwendigen Klauseln eines Ehevertrags, die erfüllt sein müssen, um die Ehe zu einer rechtlich »gültigen« Ehe zu machen. Maurits Berger bezeichnet die Scharia zutreffend als:
»… ein Regelwerk für alles, was sich im Leben eines Menschen ereignen kann, für all sein Verhalten und seine gesamte Lebensweise. Sie beschäftigt sich gleichermaßen mit dem richtigen Verhalten im Badezimmer wie auf dem Schlachtfeld, auf dem Markt wie in der Moschee.« 2
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