Wilhelm Bergthaler - BIM und Recht in Österreich

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BIM und Recht in Österreich: краткое содержание, описание и аннотация

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Building Information Modeling (BIM) als digitale Arbeitsmethode in der Baubranche ist aus der Planungspraxis nicht mehr wegzudenken und findet immer mehr Anwender. Mit der Etablierung dieser neuen Technologie der digitalen Bauwerksdokumentation ergeben sich neue und teilweise noch ungeklärte Rechtsfragen: Wer hat welche Rechte an den Plänen? Kann ich verpflichtet werden, BIM bei der Planung einzusetzen? Und wer trägt die Haftungsrisiken, wenn etwas schiefläuft?
Wilhelm Bergthaler, Lukas Gottardis und Melissa Neuhauser beleuchten BIM aus unterschiedlichen rechtlichen Blickwinkeln und geben dabei hilfreiche Tipps aus der anwaltlichen Praxis. In Kapiteln zum Vertragsrecht, Vergaberecht und zu Immaterialgüterrechten wird punktgenau aufgezeigt, welche rechtlichen Fallstricke es zu vermeiden gilt und wie Rechtsprobleme bei der Anwendung von BIM gelöst werden können.
Diese Publikation richtet sich sowohl an Personen und Unternehmen, die BIM selbst anwenden, als auch an Auftraggeber, die ihre Projekte mittels BIM umsetzen lassen wollen. Sie verschafft allen BIM-Anwendern einen Überblick über rechtliche Möglichkeiten und Hindernisse, die im Rahmen der Verwendung von BIM auftreten können.

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Impressum

ISBN 978-3-85402-399-9

Auch als Buch verfügbar:

ISBN 978-3-85402-398-2

1. Auflage 2020

Das Werk ist urheberrechtlich geschützt.

Alle Rechte vorbehalten.

Nachdruck oder Vervielfältigung, Aufnahme

auf oder in sonstige Medien oder Datenträger,

auch bei nur auszugsweiser Verwertung,

sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der

Austrian Standards plus GmbH gestattet.

Alle Angaben in diesem Fachbuch erfolgen

trotz sorgfältiger Bearbeitung ohne Gewähr und

eine Haftung der Autoren oder des Verlages ist ­ausgeschlossen.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in vorliegendem Werk die Sprachform des generischen Maskulinums angewendet. Es wird an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass die ausschließliche Verwendung der männlichen Form geschlechtsunabhängig verstanden werden soll.

© Austrian Standards plus GmbH, Wien 2020

Die Austrian Standards plus GmbH ist ein

Unternehmen von Austrian Standards International.

Austrian Standards plus Gmbh

1020 Wien, Heinestraße 38

T +43 1 213 00-300

F +43 1 213 00-818

E service@austrian-standards.at

www.austrian-standards.at/fachliteratur

Projektbetreuung

Gertraud Reznicek

Lektorat

Anna Giricz

Cover – Fotocredit

© iStockphoto.com/1xpert

gestaltung

Alexander Mang

Druck

Prime Rate Kft., H-1044 Budapest

Inhalt

Abkürzungsverzeichnis

Vorwort

1 BIM und Vertragsrecht

1.1 Einleitung

1.2 Rechtliche Grundlagen des BIM

1.3 Einordnung von BIM-Verträgen – In frage kommende Verträge

1.3.1 Der (Bau-)Werkvertrag als Grundlage des BIM-Vertrages

1.3.2 Der BIM-Vertrag als Architekten- oder Ziviltechnikervertrag

1.3.3 Leistungsbeschreibung des BIM-Vertrages (Rechte und Pflichten)

1.4 Vertragsvarianten

1.4.1 Mehrparteienvertrag

1.4.2 Allianzverträge

1.4.3 Totalunternehmervertrag

1.4.4 Einzelverträge

1.4.5 BIM-AGB

1.5 Haftung

1.5.1 Herstellerhaftung des Softwareentwicklers?

1.5.2 Haftung des Werkbestellers für das vorgegebene BIM-Modell bzw. die Software

1.5.3 Technischer Schulterschluss

2 BIM und Vergaberecht

2.1 Einleitung

2.2 Wahl der passenden Art der Vergabe – „Vorhaben“

2.3 Wahl des passenden Vergabeverfahrens

2.4 Vertragsänderungen und deren Risiken

2.5 BIM als Teil der Leistungsbeschreibung

2.5.1 Vorgabe der Verwendung von BIM

2.5.2 Vorgabe einer konkreten BIM-Software

3 BIM und Urheberrecht

3.1 Einleitung

3.2 Was sind Urheberrechte?

3.3 Einordnung von BIM in urheberrechtliche Kategorien

3.3.1 BIM als Werk der Baukunst?

3.3.2 BIM als Gemeinschaftswerk

3.3.3 Bearbeitungen von Plänen

3.3.4 BIM als Sammelwerk/Datenbankwerk?

3.3.5 Fazit

3.4 Rechte und Rechteverwertung

3.4.1 Rechte der Planer

3.4.2 Rechteeinräumung an den Auftraggeber – Werknutzungsrecht und Werknutzungsbewilligung

3.5 Missbräuchliche Verwendung von BIM-Modellen

3.5.1 Allgemeines

3.5.2 Unterlassungsanspruch

3.5.3 Anspruch auf Beseitigung

3.5.4 Anspruch auf Urteilsveröffentlichung

3.5.5 Anspruch auf Schadenersatz, angemessenes Entgelt und Herausgabe des Gewinns

3.5.6 Verwendungsanspruch bei Scheitern urheberrechtlicher Ansprüche

3.6 Risikofälle und vertragliche Lösungsstrategien

3.6.1 Änderungen geschützter Werkteile

3.6.2 Vertraulichkeits-/Geheimhaltungsvereinbarung

3.6.3 Projektpartner „infiziert“ BIM mit Plagiat

3.6.4 Unterschiedliche oder ungenügende Rechteeinräumung der Projektpartner

3.6.5 Spezielle Überlegungen für Arbeitgeber in Bezug auf ihre Mitarbeiter

4 Patente und Geheimnisschutz im Verwaltungsverfahren

4.1 Die „zündende Idee“ und ihr Schutz

4.2 Schutz der technischen Erfindung: Patent und Gebrauchsmuster

4.2.1 Das Patent

4.2.2 Das Gebrauchsmuster – das „kleine Patent“

4.3 Zusammenfassende Empfehlungen für die Vertragsgestaltung

4.4 Geheimnisschutz vs. Planungs- und Verfahrenstransparenz

4.4.1 Transparenz und Missbrauch

4.4.2 Akteneinsicht und Geheimnisschutz – allgemeine Grundlagen

4.4.3 Geheimnisschutz in UVP-Verfahren im Besonderen

4.4.4 Geheimnisschutz bei Umweltinformationsanfragen

4.4.5 Letzte Zuflucht: Der Einwand des Rechtsmissbrauchs

5 Ausblick

Literaturverzeichnis

Die Autoren

Vorwort

Wenn sich eine technische Neuerung am Markt zu etablieren beginnt, ertönt binnen Kurzem der Ruf nach dem Gesetzgeber: Eine neue, auf die jeweilige Innovation zugeschnittene Regelung muss erarbeitet werden, so der Tenor (häufig aus dem Munde jener, die in gleichem Atemzug die anschwellende Überregulierung beklagen).

Building Information Modeling (kurz: BIM) ist eine solche Neuerung im Planungs- und Bauwesen. Diese Planungsmethode ermöglicht die Erzeugung und Verwaltung von digitalen, virtuellen Darstellungen mitsamt den physikalischen und funktionalen Eigenschaften eines Bauwerks[1] – und das alles in einem einzigen und gemeinsam bearbeiteten virtuellen Gebäudemodell.

Manche wünschen einen möglichst breiten Einsatz dieses Instruments, der gesetzlich voranzutreiben wäre; andere sehen darin wiederum ein Mittel des Verdrängungswettbewerbs, der durch die öffentliche Hand nicht unterstützt werden sollte. Wieder andere postulieren, die bestehenden Gesetze seien hoffnungslos veraltet und kämen mit neuen Instrumenten nicht zurecht.

Aus juristischer Sicht können wir diesem fast schon standardisierten Diskurs zwei gute Nachrichten entgegenhalten:

+Es gibt keine neuen, auf BIM zugeschnittenen Gesetze, und:

+Wir brauchen auch keine (was natürlich nicht heißen soll, dass nicht hin und wieder ein prüfender Blick auf die eigenen Verträge und Vertragsgrundlagen geworfen werden sollte).

Mit dem vorliegenden Werk wollen wir den Beweis antreten, dass das bestehende Rechtssystem für die spezifischen Probleme, die BIM in der Praxis aufwirft, durchaus erprobte und taugliche Lösungen bereithält oder zumindest (auf vertraglichem Weg) ermöglicht.

In Kapiteln zum Vertragsrecht, Vergaberecht, Urheber-, Patent- und Musterschutzrecht beleuchten wir das Thema BIM aus unterschiedlichen rechtlichen Perspektiven. Ob es nun um die Gewährleistung einer möglichst friktionsfreien Zusammenarbeit im Sinne eines „technischen Schulterschlusses“, den Schutz vor Nachahmung fremder Leistung oder die Sicherung von Geschäfts- oder Betriebsgeheimnissen im Planungsprozess und im späteren Genehmigungsverfahren geht – für all diese Aspekte existieren rechtliche Instrumente, die im Einzelfall sachgerecht eingesetzt werden können.

Die Problemsichtung, welche die Grundlage für unsere Themenwahl gebildet hat, entstammt der Diskussion zu Vorträgen und Seminaren, die wir für Austrian Standards abhalten durften. Die Praxistipps haben wir vielfach in der Diskussion mit den Teilnehmern entwickelt, denen wir an dieser Stelle nochmals ausdrücklich danken.

Die Leser seien an dieser Stelle ermutigt, uns auf Fehler oder Fehlendes in der Darstellung hinzuweisen; unsere Kontaktdaten finden Sie im Autorenverzeichnis.

Dem Verlag und Frau Mag. Gertraud Reznicek im Besonderen danken wir für den „publizistischen Schulterschluss“, der dieses Buch ermöglicht hat.

Wien, Linz, Innsbruck, Oktober 2020

Dr. Wilhelm Bergthaler

Dr. Lukas Gottardis

Mag. Melissa Neuhauser

1Horner, BIM kompakt (2018), 18.

1 BIM und Vertragsrecht

Lukas Gottardis

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