Impressum
ISBN 978-3-85402-399-9
Auch als Buch verfügbar:
ISBN 978-3-85402-398-2
1. Auflage 2020
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© Austrian Standards plus GmbH, Wien 2020
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Projektbetreuung
Gertraud Reznicek
Lektorat
Anna Giricz
Cover – Fotocredit
© iStockphoto.com/1xpert
gestaltung
Alexander Mang
Druck
Prime Rate Kft., H-1044 Budapest
Inhalt
Abkürzungsverzeichnis
Vorwort
1 BIM und Vertragsrecht
1.1 Einleitung
1.2 Rechtliche Grundlagen des BIM
1.3 Einordnung von BIM-Verträgen – In frage kommende Verträge
1.3.1 Der (Bau-)Werkvertrag als Grundlage des BIM-Vertrages
1.3.2 Der BIM-Vertrag als Architekten- oder Ziviltechnikervertrag
1.3.3 Leistungsbeschreibung des BIM-Vertrages (Rechte und Pflichten)
1.4 Vertragsvarianten
1.4.1 Mehrparteienvertrag
1.4.2 Allianzverträge
1.4.3 Totalunternehmervertrag
1.4.4 Einzelverträge
1.4.5 BIM-AGB
1.5 Haftung
1.5.1 Herstellerhaftung des Softwareentwicklers?
1.5.2 Haftung des Werkbestellers für das vorgegebene BIM-Modell bzw. die Software
1.5.3 Technischer Schulterschluss
2 BIM und Vergaberecht
2.1 Einleitung
2.2 Wahl der passenden Art der Vergabe – „Vorhaben“
2.3 Wahl des passenden Vergabeverfahrens
2.4 Vertragsänderungen und deren Risiken
2.5 BIM als Teil der Leistungsbeschreibung
2.5.1 Vorgabe der Verwendung von BIM
2.5.2 Vorgabe einer konkreten BIM-Software
3 BIM und Urheberrecht
3.1 Einleitung
3.2 Was sind Urheberrechte?
3.3 Einordnung von BIM in urheberrechtliche Kategorien
3.3.1 BIM als Werk der Baukunst?
3.3.2 BIM als Gemeinschaftswerk
3.3.3 Bearbeitungen von Plänen
3.3.4 BIM als Sammelwerk/Datenbankwerk?
3.3.5 Fazit
3.4 Rechte und Rechteverwertung
3.4.1 Rechte der Planer
3.4.2 Rechteeinräumung an den Auftraggeber – Werknutzungsrecht und Werknutzungsbewilligung
3.5 Missbräuchliche Verwendung von BIM-Modellen
3.5.1 Allgemeines
3.5.2 Unterlassungsanspruch
3.5.3 Anspruch auf Beseitigung
3.5.4 Anspruch auf Urteilsveröffentlichung
3.5.5 Anspruch auf Schadenersatz, angemessenes Entgelt und Herausgabe des Gewinns
3.5.6 Verwendungsanspruch bei Scheitern urheberrechtlicher Ansprüche
3.6 Risikofälle und vertragliche Lösungsstrategien
3.6.1 Änderungen geschützter Werkteile
3.6.2 Vertraulichkeits-/Geheimhaltungsvereinbarung
3.6.3 Projektpartner „infiziert“ BIM mit Plagiat
3.6.4 Unterschiedliche oder ungenügende Rechteeinräumung der Projektpartner
3.6.5 Spezielle Überlegungen für Arbeitgeber in Bezug auf ihre Mitarbeiter
4 Patente und Geheimnisschutz im Verwaltungsverfahren
4.1 Die „zündende Idee“ und ihr Schutz
4.2 Schutz der technischen Erfindung: Patent und Gebrauchsmuster
4.2.1 Das Patent
4.2.2 Das Gebrauchsmuster – das „kleine Patent“
4.3 Zusammenfassende Empfehlungen für die Vertragsgestaltung
4.4 Geheimnisschutz vs. Planungs- und Verfahrenstransparenz
4.4.1 Transparenz und Missbrauch
4.4.2 Akteneinsicht und Geheimnisschutz – allgemeine Grundlagen
4.4.3 Geheimnisschutz in UVP-Verfahren im Besonderen
4.4.4 Geheimnisschutz bei Umweltinformationsanfragen
4.4.5 Letzte Zuflucht: Der Einwand des Rechtsmissbrauchs
5 Ausblick
Literaturverzeichnis
Die Autoren
Wenn sich eine technische Neuerung am Markt zu etablieren beginnt, ertönt binnen Kurzem der Ruf nach dem Gesetzgeber: Eine neue, auf die jeweilige Innovation zugeschnittene Regelung muss erarbeitet werden, so der Tenor (häufig aus dem Munde jener, die in gleichem Atemzug die anschwellende Überregulierung beklagen).
Building Information Modeling (kurz: BIM) ist eine solche Neuerung im Planungs- und Bauwesen. Diese Planungsmethode ermöglicht die Erzeugung und Verwaltung von digitalen, virtuellen Darstellungen mitsamt den physikalischen und funktionalen Eigenschaften eines Bauwerks[1] – und das alles in einem einzigen und gemeinsam bearbeiteten virtuellen Gebäudemodell.
Manche wünschen einen möglichst breiten Einsatz dieses Instruments, der gesetzlich voranzutreiben wäre; andere sehen darin wiederum ein Mittel des Verdrängungswettbewerbs, der durch die öffentliche Hand nicht unterstützt werden sollte. Wieder andere postulieren, die bestehenden Gesetze seien hoffnungslos veraltet und kämen mit neuen Instrumenten nicht zurecht.
Aus juristischer Sicht können wir diesem fast schon standardisierten Diskurs zwei gute Nachrichten entgegenhalten:
+Es gibt keine neuen, auf BIM zugeschnittenen Gesetze, und:
+Wir brauchen auch keine (was natürlich nicht heißen soll, dass nicht hin und wieder ein prüfender Blick auf die eigenen Verträge und Vertragsgrundlagen geworfen werden sollte).
Mit dem vorliegenden Werk wollen wir den Beweis antreten, dass das bestehende Rechtssystem für die spezifischen Probleme, die BIM in der Praxis aufwirft, durchaus erprobte und taugliche Lösungen bereithält oder zumindest (auf vertraglichem Weg) ermöglicht.
In Kapiteln zum Vertragsrecht, Vergaberecht, Urheber-, Patent- und Musterschutzrecht beleuchten wir das Thema BIM aus unterschiedlichen rechtlichen Perspektiven. Ob es nun um die Gewährleistung einer möglichst friktionsfreien Zusammenarbeit im Sinne eines „technischen Schulterschlusses“, den Schutz vor Nachahmung fremder Leistung oder die Sicherung von Geschäfts- oder Betriebsgeheimnissen im Planungsprozess und im späteren Genehmigungsverfahren geht – für all diese Aspekte existieren rechtliche Instrumente, die im Einzelfall sachgerecht eingesetzt werden können.
Die Problemsichtung, welche die Grundlage für unsere Themenwahl gebildet hat, entstammt der Diskussion zu Vorträgen und Seminaren, die wir für Austrian Standards abhalten durften. Die Praxistipps haben wir vielfach in der Diskussion mit den Teilnehmern entwickelt, denen wir an dieser Stelle nochmals ausdrücklich danken.
Die Leser seien an dieser Stelle ermutigt, uns auf Fehler oder Fehlendes in der Darstellung hinzuweisen; unsere Kontaktdaten finden Sie im Autorenverzeichnis.
Dem Verlag und Frau Mag. Gertraud Reznicek im Besonderen danken wir für den „publizistischen Schulterschluss“, der dieses Buch ermöglicht hat.
Wien, Linz, Innsbruck, Oktober 2020
Dr. Wilhelm Bergthaler
Dr. Lukas Gottardis
Mag. Melissa Neuhauser
1Horner, BIM kompakt (2018), 18.
Lukas Gottardis
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