Konstanze Marx - Internetlinguistik

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Rasante technologische Entwicklungen, die Ausweitung der digitalen Kommunikation und deren Auswirkungen auf Sprache und Interaktion kreieren einen dynamischen Datenpool für eines der spannendsten Teilgebiete der modernen Sprachwissenschaft: die Internetlinguistik. Ziel dieses Lehr- und Arbeitsbuches ist es, umfassend über diesen lebendigen Forschungsbereich zu informieren und zu zeigen, wie sprach- und kommunikationswissenschaftliche Methoden sinnvoll kombiniert werden können, um die Eigenheiten sprachlich-kommunikativen Handelns im Internet zu analysieren. Auf leserfreundliche Weise werden aktuelle Forschungsergebnisse mit zahlreichen Anwendungsbeispielen und Übungen didaktisch aufbereitet. Das Buch ist als Einführung konzipiert und eignet sich gleichermaßen für die Seminargestaltung und das Selbststudium.
Über die 1. Auflage:
"Beschreibung und Analyse internetbasierter Formen der Sprachverwendung werden jeweils rückgebunden an konkretes Anschauungsmaterial, sodass auch hier Begriffliches und Illustrierendes eine gelungene Synthese eingehen." – Weiterbildung 3/2015

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Was im Hinblick auf Soziale-Netzwerk-Seiten als öffentlich gilt, wird derzeit diskutiert. So wird z. B. die Ansicht vertreten, dass in das Profil integrierte Teilen-Schaltflächen (auch Repin auf Pinterest, Retweet auf Twitter oder Teilen auf YouTube etc.) sogenannte „vorgefertigte Einwilligungserklärungen“ darstellen, vgl. die Erläuterungen von RA Schwenk auf Internetlinguistik - фото 17( https://drschwenke.de/pinterest-und-die-rechtlichen-grenzen-beim-teilen-und-verlinken). Mit Blick auf Facebook ist jedoch zu sagen, dass solche Schaltflächen Bestandteil eines jeden Profils sind, dass es dadurch jedoch nicht automatisch als öffentlich betrachtet werden kann. Ein Indiz ist eher die Abonnieren-Schaltfläche, die auch Privatpersonen in ihr Profil integrieren und somit ihre Beiträge für eine potenzielle Öffentlichkeit freigeben. Sie dürfen ebenfalls – auch mit Rücksichtnahme auf etwaige Autorenrechte – kenntlich gemacht werden (siehe Beispiel 1-7), Kosten und Nutzen sind jedoch abzuwägen (siehe auch den folgenden Abschnitt zu Nicknames).

(1-7)

Ja, ja … es hätte so schön sein können, aber ich musste heute morgen als ich aufgewacht bin feststellen, dass mein Leben "Gott sei Dank" weitergeht. (Fb, Yvonne Balke, 2013-06-29)

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob es sich um eine öffentlich zugängliche Seite handelt oder gar als Freund*in (z. B. bei Facebook) gelistet sind und deshalb Zugriff auf die sprachlichen Daten haben, empfehlen wir, den*die Profilurheber*in unkenntlich zu machen und Namen durch Kürzel zu ersetzen (siehe auch den folgenden Abschnitt zu Nicknames).

Gleichfalls ist das Profilbild unkenntlich zu machen oder gar nicht zu „zitieren“ (vgl. § 22 KunstUrhG), es sei denn, es ist Gegenstand einer theoretischen Betrachtung. Anderenfalls gilt das Kopieren als unerlaubtes Vervielfältigen.

Es kann jedoch nur in den Fällen, in denen dem*der Verfasser*in einer Arbeit eine Person bekannt ist, mit Sicherheit bestimmt werden, ob diese Person, identisch mit der Person ist, die auf dem Foto abgebildet ist und die das Foto hochgeladen hat, oder ob alle Personen, die auf einem Foto zu sehen sind, der Veröffentlichung bei Facebook (und anderen Sozialen Netzwerken) zugestimmt haben.

BildschirmfotosIn engem Zusammenhang damit steht auch die Frage, wie mit Bildschirmfotos (screenshots) zu verfahren ist, die zur Veranschaulichung in eine schriftliche Arbeit integriert werden sollen. Prüfen Sie bei Bildschirmfotos von privaten Sozialen-Netzwerk-Seiten, ob Ihre Fragestellung ein Bildschirmfoto wirklich notwendig macht. Genügt es beispielsweise nicht auch, die sprachlichen Belege abzutippen und als Beispiel in die Arbeit einzufügen? Falls nicht, sind Profilfotos und Klarnamen nicht in das Bildschirmfoto aufzunehmen, denn die Anonymisierung durch schwarze Balken (o. ä.) stellt bereits einen unerlaubten Eingriff in das Bild dar. Geben Sie in jedem Fall eine Quelle nach dem Muster eines Kurzverweises an und nehmen Sie die vollständige Quelle in Ihr Beispielverzeichnis auf. Bei Kommentaren auf YouTube gehört der Link zum Video, auf das sich der Kommentar bezieht, ins Beispielverzeichnis. Bildschirmfotos, die allein sprachliche Beispiele belegen, sind keine Abbildungen im ursprünglichen Sinn und bedürfen deshalb auch keiner für Abbildungen üblichen Beschriftung in der Form „Abb. XX: …“. Alle anderen Bildschirmfotos (um z. B. Text-Bild-Relationen o. ä. aufzuzeigen) sind wie Abbildungen zu behandeln und im Abbildungsverzeichnis mit vollständigen Quellen aufzuführen. Das heißt, dass bei öffentlich zugänglichen Seiten die gesamte URL anzugeben ist, bei beschränkt zugänglichen Seiten ein Kurzverweis, wie z. B. „privates Profil“.

IP in IPLizenz steht für Intellectual Property und ist nicht mit IP in der - фото 18 IP in IP-Lizenz steht für „Intellectual Property“ und ist nicht mit IP in der im Sprachgebrauch üblichen IP-Adresse (= Internet Protocol) zu verwechseln.

Sie mögen nun einwenden dass das Zitieren von FacebookDaten unproblematischer - фото 19Sie mögen nun einwenden, dass das Zitieren von Facebook-Daten unproblematischer nicht sein kann, erteilen doch alle Nutzer*innen mit der Registrierung bei Facebook „eine nicht-exklusive, übertragbare, unterlizenzierbare, gebührenfreie, weltweite Lizenz zur Nutzung jeglicher IP-Inhalte, die […] auf oder im Zusammenhang mit Facebook [gepostet werden] (‚IP-Lizenz‘)“ (vgl. Facebook 2017: Nutzungsbedingungen). Das heißt, dass Daten zwar nicht verändert werden dürfen, ansonsten aber der Nutzung (auch durch Dritte) zugestimmt wird. Das gilt auch für Instgram und für WhatsApp, wobei nicht klar ist, ob der letztgenannte Dienst nur Profilbilder oder alle gesendeten Fotos nutzt. Abgesehen davon, dass vielen Nutzer*innen diese Tatsache gar nicht bewusst ist, sollte das Vorgehen von Facebook (und der dazugehörigen Dienste Instagram und WhatsApp) auch aus wissenschaftsethischen Gründen nicht unterstützt und schon gar nicht kopiert werden.

NicknamesWie ist beim Zitieren mit sogenannten Nicknames zu verfahren? Nicknames sind Pseudonyme, die von Nutzer*innen verwendet werden, um eine gewisse AnonymitätAnonymität zu wahren, wenn sie im WWW aktiv werden. Sie waren insbesondere in Zeiten großer Chat-AktivitätChat von Bedeutung, erleben aber im Kontext von Instagram zum Beispiel eine Renaissance und kommen auch in Foren weiterhin zum Einsatz. Nicknames dienen auch der Generierung einer digitalen (zweiten?) Identität. Das bedeutet, dass Nutzer*innen durchaus intentional konsequent unter ein- und demselben Nickname online agieren. Seitdem sich das Web 2.0 etabliert hat, ist es oftmals mit nur geringem Aufwand (und entsprechendem Interesse) möglich, Nicknames bürgerliche Namen zuzuordnen. Unter einem Nickname getätigte Äußerungen können somit unter Umständen sehr schnell auf eine Person im wirklichen Leben zurückfallen und gerade bei kompromittierenden Beiträgen reale Konsequenzen (gefährdete Reputation, strafrechtliche Folgen etc.) nach sich ziehen. Damit werden datenschutzrechtliche Überlegungen zumindest motiviert. Wenn wir als Sprachwissenschaftler*innen also vor der Frage stehen, inwieweit ein Beitrag inklusive Nickname zitiert werden kann, sollten wir Kosten und Nutzen sorgfältig abwägen.

Aufgabe 12 Überlegen Sie welche Informationen über Nicknames transportiert - фото 20 Aufgabe 1-2

Überlegen Sie, welche Informationen über Nicknames transportiert werden können und inwieweit diese für sprachwissenschaftliche Fragestellungen relevant sein könnten.

Unter Kosten fallen hier die eventuellen Nachteile, die für den*die Urheber*in eines Internetbeitrags entstehen können, wenn ihr Nickname genannt und allzu leicht dem bürgerlichen Namen zugeordnet werden kann. Unter Nutzen fassen wir den erwarteten wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn. Es ist beispielsweise unumgänglich, Nicknames zu zitieren, wenn sie selbst Gegenstand einer Untersuchung sind, beispielsweise im Hinblick auf ihre Semantik, Informationsdichte, Perspektivierung und in Relation zu den Inhalten der veröffentlichten Beiträge in einer entsprechenden kommunikativen Umgebung (vgl. dazu z.B. das Nicknames-Projekt von Schlobinski/Siever (2018) und Kolleg*innen).

So könnte untersucht werden, inwieweit der Fokus auf spezifische Charakteristika eines Nutzers/einer Nutzer*in gelenkt wird, wenn er*sie Nicknames wie longlegs oder blueeyes verwendet und in welcher Online-Umgebung das als angemessen akzeptiert wird. Gibt es zum Beispiel einen Unterschied, ob ein solcher Nickname in einem Flirtchat oder in einem politischen Kommentarbereich benutzt wird und welche Auswirkungen auf die Wahrnehmung und Akzeptanz des Beitragsinhalts könnte die Verwendung in der einen oder anderen Umgebung haben? Eine andere Fragestellung könnte z. B. Diskriminierungsstrategien in Kommentarbereichen thematisieren. Informationen, die zusätzlich zu den sprachlichen Äußerungen über den Nickname kodiert werden, könnten für die Analyse relevant sein. Wählt ein*e Nutzer*in etwa einen Nickname wie H.e.s.s. oder rotesocke veranlasst das zu Mutmaßungen hinsichtlich seiner*ihrer politischen Gesinnung und sollte bei der Analyse der Beiträge berücksichtigt werden.

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