Aus den Risikomaßnahmen im Compliance-Risikomanagement (
Kap. 6.6
) und im Compliance-Programm (
Kap. 7
) leiten sich konkrete Handlungsanforderungen (»To-dos«) für die Führungskräfte ab.
Da der Verhaltenskodex die Grundanforderung der Compliance in der alltäglichen Arbeitswelt der Mitarbeiter anspricht, besteht die Herausforderung, die Balance herzustellen zwischen einer als realistisch und vollständig wahrgenommenen Themenabdeckung einerseits und einem noch lesefreundlichen Gesamtumfang andererseits. Ein Lösungsansatz liegt darin, allgemeinverständliche, übersichtliche und prägnante Regelungen zu formulieren. Dabei empfiehlt es sich, eher Prinzipien und Werte zu benennen, da der Verhaltenskodex nicht den Detaillierungsgrad einer Dienstanweisung haben muss und diesen auch nicht anstreben sollte. Folgende Themen haben sich bewährt:
• Qualität und Sicherheit medizinischer und sonstiger Leistungen
• Persönlichkeitsrechte/Umgang mit Mitarbeitern, Patienten und Dritten, insbesondere Diskriminierungsverbot
• Verbot von Zwangs- und Kinderarbeit
• Arbeitssicherheit
• IT-Sicherheit
• Datenschutz-Grundsätze
• Umgang mit Betriebsgeheimnissen/Vertraulichkeit
• Umgang mit Interessenskonflikten
• Umgang mit Klinikeigentum
• Techniknutzung
• Wettbewerbsteilnahme-Grundsätze/Vergabeverfahren
• Korruption
• Redlichkeitsgrundsätze bei Dokumentation und Buchführung
• Abrechnungsverhalten
• Umweltschutzgrundsätze zur Ressourcenschonung
• Kommunikationsgrundsätze/Umgang mit sozialen Netzwerken
• Ökonomisch sparsamer Umgang mit Ressourcen
• Meldung von Verstößen/Hinweisgebersystem
• Ombudsmann
• CIRS (Critical Incident Reporting System)
• Umgang mit Verstößen
• Ansprechpartner bei Compliance
Dem ersten Punkt »Qualität und Sicherheit medizinischer und sonstiger Leistungen« kommt in dem Gesamtzusammenhang der Themen die überragende Bedeutung zu, denn es handelt sich um die für die Patienten lebenswichtige Kernleistung eines Krankenhauses. Aus einem solchen Compliance-Verstoß können existenzbedrohende Situationen für das Krankenhaus entstehen.
4.4 Messung des Compliance-Kultur-Index
Der Lackmustest der Compliance-Kultur liegt in der Frage, inwieweit Mitarbeiter auf Grund des Compliance-Bekenntnisses des Managements Ziel, Anliegen und Auswirkung von Compliance für sich persönlich akzeptieren und ernst nehmen. Im PS 980 heißt es nicht ohne Grund »Die Compliance-Kultur beeinflusst die Bedeutung, welche die Mitarbeiter des Unternehmens der Beachtung von Regeln beimessen und damit die Bereitschaft zu regelkonformem Verhalten.« 3 3 IDW PS 980, Abschnitt 4, Tz 23.
Deswegen ist es empfehlenswert, den Mitarbeitern Gelegenheit zu geben, in einer Befragung ihre Sicht zum Stand der Compliance zu äußern. Für die Belastbarkeit der Ergebnisse spielt das Vertrauen der Mitarbeiter in die Anonymität der Befragung die Schlüsselrolle. Daher sollte die Befragung außerhalb der technischen Infrastruktur des Krankenhauses erfolgen. Ansonsten rechnet der Mitarbeiter damit, bereits auf Grund seines Logins identifizierbar zu sein. Es kann aus diesem Grund auch sinnvoll sein, die Befragung durch ein externes Institut durchführen zu lassen.
Da die Mitarbeiter Inhalte und Formulierung der gestellten Fragen kennen, besteht kaum Möglichkeit, die Ergebnisse der Befragung anschließend nicht oder nur selektiv intern zu kommunizieren, ohne die Glaubwürdigkeit zu beschädigen. Also ist die Bereitschaft zum offenen Umgang mit den Ergebnissen eine weitere Voraussetzung eines aussagefähigen Compliance-Barometers. Andererseits bietet das Instrument die Chance, besonders konkrete und ehrliche Hinweise für den weiteren Entwicklungsbedarf des CMS zu erhalten.
2 »Die Compliance-Kultur stellt die Grundlage für die Angemessenheit und Wirksamkeit des CMS dar. Sie wird vor allem durch die Grundeinstellungen und Verhaltensweisen des Managements sowie durch die Rolle des Aufsichtsorgans im Sinne des ›tone at and from the top‹ geprägt. Die Compliance-Kultur beeinflusst maßgeblich die Bedeutung, welche die Klinik-Mitarbeiter der Beachtung von Regeln beimessen und damit die Bereitschaft zu regelkonformem Verhalten.« 2 2 IDW PS 980, Abschnitt 4, Tz 23. 3 IDW PS 980, Abschnitt 4, Tz 23.
IDW PS 980, Abschnitt 4, Tz 23.
3 Der Lackmustest der Compliance-Kultur liegt in der Frage, inwieweit Mitarbeiter auf Grund des Compliance-Bekenntnisses des Managements Ziel, Anliegen und Auswirkung von Compliance für sich persönlich akzeptieren und ernst nehmen. Im PS 980 heißt es nicht ohne Grund »Die Compliance-Kultur beeinflusst die Bedeutung, welche die Mitarbeiter des Unternehmens der Beachtung von Regeln beimessen und damit die Bereitschaft zu regelkonformem Verhalten.« 3 3 IDW PS 980, Abschnitt 4, Tz 23. Deswegen ist es empfehlenswert, den Mitarbeitern Gelegenheit zu geben, in einer Befragung ihre Sicht zum Stand der Compliance zu äußern. Für die Belastbarkeit der Ergebnisse spielt das Vertrauen der Mitarbeiter in die Anonymität der Befragung die Schlüsselrolle. Daher sollte die Befragung außerhalb der technischen Infrastruktur des Krankenhauses erfolgen. Ansonsten rechnet der Mitarbeiter damit, bereits auf Grund seines Logins identifizierbar zu sein. Es kann aus diesem Grund auch sinnvoll sein, die Befragung durch ein externes Institut durchführen zu lassen. Da die Mitarbeiter Inhalte und Formulierung der gestellten Fragen kennen, besteht kaum Möglichkeit, die Ergebnisse der Befragung anschließend nicht oder nur selektiv intern zu kommunizieren, ohne die Glaubwürdigkeit zu beschädigen. Also ist die Bereitschaft zum offenen Umgang mit den Ergebnissen eine weitere Voraussetzung eines aussagefähigen Compliance-Barometers. Andererseits bietet das Instrument die Chance, besonders konkrete und ehrliche Hinweise für den weiteren Entwicklungsbedarf des CMS zu erhalten. 2 »Die Compliance-Kultur stellt die Grundlage für die Angemessenheit und Wirksamkeit des CMS dar. Sie wird vor allem durch die Grundeinstellungen und Verhaltensweisen des Managements sowie durch die Rolle des Aufsichtsorgans im Sinne des ›tone at and from the top‹ geprägt. Die Compliance-Kultur beeinflusst maßgeblich die Bedeutung, welche die Klinik-Mitarbeiter der Beachtung von Regeln beimessen und damit die Bereitschaft zu regelkonformem Verhalten.« 2 2 IDW PS 980, Abschnitt 4, Tz 23. 3 IDW PS 980, Abschnitt 4, Tz 23. IDW PS 980, Abschnitt 4, Tz 23. 3 IDW PS 980, Abschnitt 4, Tz 23.
IDW PS 980, Abschnitt 4, Tz 23.
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