Walter Pohl - Geschichte Österreichs

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"…die Gegend, die in der Volkssprache Ostarrîchi heißt…" wird erstmals so genannt in einer Urkunde Kaiser Ottos III. für das Erzbistum Freising. Sie trägt das Datum 1. November 996 und liegt heute im Hauptstaatsarchiv in München. Wegen dieser Urkunde feierte Österreich im Jahr 1996 ein Millennium. Dabei hat sich der geographische und politische Raum, der seit 996 so genannt wurde, dramatisch wie kein anderes europäisches Territorium geändert: Er hat sich bis 1918 kontinuierlich vergrößert bis zum österreichisch-ungarischen Vielvölkerstaat, um dann schlagartig auf etwa das heutige Staatsgebiet reduziert zu werden. In dieser neuen «Geschichte Österreichs» schreiben fünf ausgewiesene Spezialisten über die großen Epochen und die Zäsuren der Geschichte Österreichs, mitsamt einem Prolog über das Land in den Zeiten, als es seinen Namen noch nicht hatte, also in Antike und Frühmittelalter. Eine so fundierte und ausführliche Geschichte Österreichs hat es lange nicht mehr gegeben.

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Zu einer schärferen Frontstellung gegenüber den Wittelsbachern war Herzog Albrecht II. nicht geneigt. Seine vorsichtige Politik zielte auf gleichermaßen gute Beziehungen zu beiden damals den Habsburgern klar überlegenen großdynastischen Konkurrenten, Wittelsbachern und Luxemburgern. Die Annäherung an die Luxemburger fand 1344 in einer Heiratsabrede ihren Ausdruck. Der älteste Sohn Albrechts, der 1339 geborene Rudolf (IV.), wurde mit Katharina, der Tochter des Luxemburgers Karl, verlobt. Die Hochzeit fand 1353 in Prag statt. Herzog Albrecht hielt aber auch zum gebannten Wittelsbacher Kaiser Ludwig bis zu dessen Tod 1347 Kontakt und, weil er Tirol lieber in der Hand der Wittelsbacher als in der der Luxemburger sah, setzte sich an der Kurie für Ludwig den Brandenburger und Margarethe ein, um eine Annullierung der ersten Ehe der Tiroler Erbfürstin zu erwirken. Kriegerischen Auseinandersetzungen ging Albrecht nach Möglichkeit aus dem Weg, einzig der sogenannte »Alte Zürichkrieg« (1351–1355) nötigte den Habsburger in den westlichen Stammlanden der Familie zu einem kostspieligen militärischen Kräftemessen mit der werdenden Eidgenossenschaft. Die eigentlichen Interessen Albrechts galten der Konsolidierung des habsburgischen Länderkomplexes nach innen. Diesem Ziel diente das vom Luxemburger Karl IV. bald nach dessen Königswahl erwirkte Privilegium de non evocando für alle habsburgischen Territorien. Es untersagte die Ladung habsburgischer Untertanen vor auswärtige Gerichte, auch die des Königs. Ein stärkerer Zusammenhalt der bisher nur durch die Dynastie verklammerten Länder sollte durch die sachte Angleichung der Landrechte in der Steiermark, Kärnten und Krain erreicht werden. 1355 gab Albrecht eine Hausordnung, die die drei Söhne Rudolf (IV.), Albrecht (III.) und Leopold (III.) zu gemeinsamer Regierung verpflichtete, jede Teilung der habsburgischen Länder ausschloss und die Landherren, den hohen Adel, der Länder Österreich, Steiermark und Kärnten zu Garanten der Einheit der habsburgischen Herrschaft berief. Man vermeint in diesen Jahren schon so etwas wie ein Zusammengehörigkeitsgefühl aller habsburgischen Länder erkennen zu können. Der bedeutende Geschichtsschreiber Johann von Viktring beschwor in seinem von Herzog Albrecht angeregten historiographischen Hauptwerk, dem von ihm selbst so genannten Liber certarum historiarum ( Buch gewisser G eschichten ), ein gemeinschaftliches auf die Habsburger ausgerichtetes Landesbewusstsein. Wenngleich sich eine direkte Wirkung solcher intellektueller Propagierung schwer fassen lässt, mag Johann doch einem wachsenden Gemeinschaftsgefühl in den habsburgischen Ländern Ausdruck verliehen haben.

Als Herzog Albrecht II. am 20. Juli 1358 annähernd sechzigjährig in Wien starb, hielt sich der älteste Sohn Rudolf IV. in den habsburgischen Vorlanden im Westen auf, deren Verwaltung ihm der Vater 1357 übertragen hatte. Dass der junge Fürst nicht gesonnen war, die auf Ausgleich bedachte Politik Albrechts II. fortzusetzen, konnte man schon an seinen ersten Regierungshandlungen in Schwaben und Elsass unschwer ablesen. Nach dem Tod des Vaters entließ er unverzüglich, so wird uns berichtet, dessen Räte und umgab sich mit einem gänzlich neuen Beraterstab. Das Urteil über Rudolf IV., von dem der österreichische Historiograph Thomas Ebendorfer (gest. 1464) meinte, hätte der Herzog länger gelebt, er würde Österreich bis in den Himmel erhoben oder in den Abgrund gestürzt haben, fällt bis heute in der Forschung zwiespältig aus. Die markanteste Herrschergestalt seines Hauses im Spätmittelalter, kreativ, ja bisweilen genial, rastlos, machtgierig, eitel, ein Meister der Selbstinszenierung, so oder so ähnlich wird die Persönlichkeit jenes Habsburgers beschrieben, dem nur eine kurze Regierungszeit von sieben, freilich ereignisdichten Jahren bis zu seinem Tod in noch jugendlichem Alter 1365 gegönnt war. Unbestreitbar ist: Rudolf IV. besaß ein klar konturiertes Herrschaftsprogramm. Dieses war ganz darauf ausgerichtet, den vermeintlich königsgleichen Rang und die »fürstliche Majestät« der habsburgischen Dynastie und ihrer Länder zur Geltung zu bringen. Die unerschütterliche Überzeugung von der einzigartigen Sendung seines Hauses trieb Rudolfs Handeln an. Dazu trat ein übersteigertes Selbstwertgefühl, das sich geradezu in einem Kult um die eigene Person äußerte. Sein Geburtszimmer in der Wiener Hofburg ließ der siebzehnjährige Rudolf 1356 zu einer Kapelle umgestalten, die er nach seinem Geburtstag, dem 1. November, allen Heiligen weihte. Auf seinem Siegel erscheint sein Geburtsjahr 1339, und, ganz ungewöhnlich für die Zeit, Rudolf ließ in seinen feierlichen Urkunden nicht nur, dem Vorbild der Königsurkunde folgend, nach Herrscherjahren, sondern auch nach seinen eigenen Lebensjahren datieren.

Mit bemerkenswerter Entschlossenheit ging Rudolf an die Realisierung seiner politischen Pläne. Wahrscheinlich doch als habsburgische Antwort auf die reichsrechtliche Regelung der Goldenen Bulle von 1356 gedacht, entstand im Auftrag des österreichischen Herzogs im Winter 1358/59 das großangelegte Fälschungswerk der sogenannten »österreichischen Freiheitsbriefe«. Es handelt sich um angebliche Urkunden der Kaiser und Könige Heinrich IV., Friedrich I., Heinrich (VII.), Friedrich II. und Rudolf. In das Diplom Heinrichs IV. wurden zudem vorgebliche Urkunden Caesars und Neros inseriert. Das Kernstück des Fälschungskomplexes bildete das auf Friedrich I. gefälschte Diplom, von der historischen Forschung seit dem 19. Jahrhundert – zur Unterscheidung vom echten Privilegium minus – als Privilegium maius bezeichnet. Über die Umstände, unter welchen die Falsifikate entstanden, wissen wir bis heute nicht im Detail Bescheid. Sicher ist, dass die Fälscher mit beachtlichem technischem Geschick und unter Benützung echter Vorlagen ans Werk gingen – die an der gefälschten Friedrich-Urkunde angebrachte Goldbulle etwa wurde dem echten Original entnommen, das damals vernichtet wurde. Weniger Klarheit besteht indes darüber, wer als eigentlicher Kopf der Fälschungsaktion zu gelten hat. Der Name von Rudolfs Kanzler Johann Ribi von Lenzburg wird hier immer wieder genannt. Im 19. und 20. Jahrhundert hat man sich oftmals schwergetan mit der Beurteilung der Fälschungen Rudolfs, und insbesondere die österreichische Historiographie fühlte sich verpflichtet, das Tun des Herzogs zu exkulpieren. Möglicherweise führt es zu einem besseren Verständnis der Falsifikate, wenn diese an ihren Zeitbedingungen gemessen werden. Das im europäischen Vergleich späte Entstehungsdatum der rudolfinischen Fälschungen hängt jedenfalls, wie zuletzt bemerkt wurde, aufs engste mit der »geringen Dichte« der Staatlichkeit im spätmittelalterlichen Reich zusammen.

Was bezweckte Rudolf mit den Fälschungen? Nach Peter Moraw war das Ziel, »sich nach oben zu fälschen«, die Stellung des Hauses Österreich innerhalb des Reiches aufzuwerten, gleichsam nebenbei sei dann noch der eine oder andere kleine aktuelle Vorteil »mitgenommen« worden. Dem umfassenden Charakter des rudolfinischen Programms, wie es in den Fälschungen zusammengefasst erscheint, dürfte eine derartige Einschätzung nicht ganz gerecht werden. Zeremonielle Forderungen Rudolfs, wie jene, die Belehnung in Österreich zu empfangen oder bei königlichen Hoftagen gleich nach den Kurfürsten zur Rechten des Kaisers zu sitzen, ordnen sich zwanglos in die gemäß den Spielregeln der aristokratischen Gesellschaft ausgetragene Rangkonkurrenz im spätmittelalterlichen Reichsgefüge ein. Und hierher gehören auch die in den Fälschungen von Rudolf reklamierten Titel (Pfalzerzherzog, palatinus archidux ), Würden und Insignien (Zackenkrone mit Kreuz). Keineswegs nebensächlich sind indessen all jene Rechtspositionen des Fälschungskomplexes, die die habsburgischen Länder betrafen und auf eine weitere Intensivierung der Landesherrschaft abzielten: Das Reich darf in Österreich keine Lehen haben, und alle weltlichen Gerichte im Land gehen vom Herzog zu Lehen. Gleich wie für die Kurfürstentümer gelten ein Teilungsverbot und die Primogeniturerbfolge. Von zentraler Bedeutung ist schließlich der im Fälschungskomplex arrogierte Anspruch, alle Rechte des Herzogtums Österreich auf die übrigen habsburgischen Länder zu transferieren. Deutlich zeichnet sich hier Rudolfs Vorstellung von einem unteilbaren Großterritorium ab, in welchem dem Herzogtum Österreich die tragende Rolle zugedacht war und die übrigen habsburgischen Länder eine Art Erweiterung dieses Kernlandes bilden sollten. Es war ein maximaler Forderungskatalog, den Rudolf mit den gefälschten Urkunden vorlegte, und als solchen scheint ihn der direkt herausgeforderte Schwiegervater Karl IV. auch begriffen zu haben. Denn obwohl der vom Kaiser 1361 mit einer Prüfung der Urkunden betraute Humanist Francesco Petrarca ein vernichtendes Urteil über die pseudoantiken Texte des Fälschungskomplexes abgab, verwarf Karl die Falsifikate nicht rundweg, sondern ließ ein begrenztes Verhandeln über einzelne Punkte zu.

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