Nicht so im Deutschland der Nachkriegszeit. Die Verfassung von 1919 war eine Übernahme von Wilsons »Neuem Frieden«. Vor die Aufgabe gestellt, aus der Revolution von 1918 heraus einen neuen Staat und eine neue Gesellschaft aufzubauen, versuchten die Verfassungsväter der Weimarer Republik jedoch, die Formulierung einer neuen Weltanschauung und eines neuen allumfassenden, allgemein anerkannten Wertsystems zu vermeiden.
Hugo Preuß, ein scharfsinniger demokratischer Verfassungsrechtler, der mit dem eigentlichen Entwurf der Verfassung betraut war, wollte so weit gehen, das Dokument auf einen bloßen Organisationsrahmen zu beschränken, fand aber keine Unterstützung. Unter dem Einfluß des Demokraten Friedrich Naumann entschieden sich die Architekten der Verfassung für den entgegengesetzten Kurs, nämlich für die umfassende Ausführung des demokratischen Wertsystems im zweiten Hauptteil der Verfassung, unter dem Titel »Grundrechte und Grundpflichten der Deutschen«.
Eine bloße Übernahme der Grundsätze des politischen Liberalismus kam nicht in Frage. Die Revolution von 1918 war nicht das Werk der Liberalen, sondern der sozialistischen Parteien und Gewerkschaften gewesen, wenngleich gegen den Willen und die Neigung ihrer Führung. Zwar war es gewiß keine sozialistische Revolution: das Privateigentum wurde nicht enteignet, der Großgrundbesitz nicht aufgeteilt und die Staatsmaschine nicht zerschlagen, die Bürokratie war nach wie vor an der Macht. Doch das Verlangen der Arbeiterklasse nach größerer Mitbestimmung über das Schicksal des Staates mußte befriedigt werden.
Vom Klassenkampf sollte es zur Zusammenarbeit der Klassen kommen – das war das Ziel der Verfassung. Tatsächlich ist so die Ideologie der katholischen Zentrumspartei zur Ideologie der Weimarer Republik und das Zentrum selbst, mit seinen aus den unterschiedlichsten Gruppen stammenden Mitgliedern – Arbeitern, Selbständigen, Beamten, Handwerkern, Industriellen und Agrariern – zum Prototyp der neuen politischen Struktur geworden. Das Wesen der Verfassung war der Kompromiß zwischen allen sozialen und politischen Gruppen. Mit Hilfe eines politischen Pluralismus, der sich hinter der Form der parlamentarischen Demokratie verbarg, sollten die antagonistischen Interessen harmonisiert werden. Vor allem sollte die imperialistische Expansion ein Ende haben. Das republikanische Deutschland würde seinen Produktionsapparat in einer international organisierten Arbeitsteilung zur vollen Nutzung bringen können.
Die pluralistische Doktrin war ein Protest gegen die Theorie und Praxis der Staatssouveränität. »Die Theorie des souveränen Staates hat versagt« und soll aufgegeben werden. 17Der Pluralismus begreift den Staat nicht als eine souveräne Größe außerhalb und über der Gesellschaft, sondern als eine unter vielen gesellschaftlichen Institutionen, die keine größere Autorität hat als Kirchen, Gewerkschaften, politische Parteien oder Berufs- und Wirtschaftsverbände. 18Die Theorie hatte ihren Ursprung in Otto von Gierkes Interpretation der deutschen Rechtsgeschichte, die sich in einer merkwürdigen Kombination mit dem reformistischen Syndikalismus (Proudhon) und den Soziallehren des Neothomismus vermischte. Gegen einen feindlichen souveränen Staat forderten die Gewerkschaften und Kirchen die Anerkennung ihres angeblich ursprünglichen und nicht übertragenen Rechts auf die Vertretung autonomer Bevölkerungsgruppen. »Wir betrachten den Staat nicht so sehr als einen Zusammenschluß von Individuen in ihrem gemeinschaftlichen Leben; wir betrachten ihn vielmehr als einen Zusammenschluß von Individuen, welche bereits in verschiedenen Gruppen zu einem weitergehenden und umfassenderen gemeinsamen Zweck vereinigt sind.« 19
Dem pluralistischen Prinzip lag das Unbehagen des ohnmächtigen Individuums angesichts eines allzu mächtigen Staatsapparates zugrunde. In dem Maße, wie das Leben immer komplexer wird und die Zahl der vom Staat übernommenen Aufgaben wächst, verstärkt das isolierte Individuum seinen Protest dagegen, Mächten ausgeliefert zu sein, die es weder begreifen noch kontrollieren kann. So schließt es sich unabhängigen Organisationen an. Von der Übertragung entscheidender administrativer Aufgaben an diese privaten Körperschaften versprachen sich die Pluralisten zwei Resultate: die Kluft zwischen Staat und Individuum überbrükken sowie die demokratische Identität von Regierung und Regierten wirklich herstellen und zugleich, durch die Übertragung von Verwaltungsaufgaben an kompetente Organisationen, maximale Effizienz erreichen zu können.
Der Pluralismus ist also die Antwort des individualistischen Liberalismus auf den Staatsabsolutismus. Leider kann er seine selbstgestellten Aufgaben nicht erfüllen. Wenn der Staat erst einmal darauf reduziert ist, schlicht eine gesellschaftliche Institution unter anderen zu sein und somit seiner obersten Zwangsgewalt beraubt ist, dann wird nur ein Bündnis zwischen den in der Gesellschaft herrschenden unabhängigen sozialen Organisationen die konkrete Befriedigung der allgemeinen Interessen bewirken können. Damit derlei Vereinbarungen zustande kommen und eingehalten werden, muß es eine fundamentale Verständigungsbasis unter den beteiligten gesellschaftlichen Gruppen geben, kurz: die Gesellschaft muß grundsätzlich harmonisch sein. Wenn jedoch die Gesellschaft in Wirklichkeit antagonistisch ist, muß die pluralistische Doktrin früher oder später zusammenbrechen. Entweder wird eine gesellschaftliche Gruppe die souveräne Macht an sich reißen, oder es wird, falls die verschiedenen Gruppen sich gegenseitig paralysieren und neutralisieren, die Staatsbürokratie allmächtig werden – und zwar mehr als je zuvor; denn um sich gegen starke gesellschaftliche Gruppen durchzusetzen, bedarf sie weit stärkerer Zwangsmittel als sie zur Kontrolle der isolierten, unorganisierten Individuen früher benötigte.
Das Bündnis als die grundlegende Bedingung des Pluralismus muß im wörtlichen Sinne verstanden werden. Die Weimarer Demokratie verdankte ihre Existenz einer ganzen Reihe von Verträgen zwischen Gruppen, von denen jeder wichtige Entscheidungen über die Struktur und Politik des Staates festlegte:
1. Am 10. November 1918 gingen Feldmarschall von Hindenburg, der die Oberaufsicht bei der Demobilmachung des Heeres hatte, und Fritz Ebert, der damalige Führer der Sozialdemokratischen Partei und spätere erste Präsident der Republik, ein Bündnis ein, dessen allgemeiner Inhalt erst einige Jahre danach enthüllt wurde. Ebert soll im Anschluß daran gesagt haben: »Wir haben uns verbündet zum Kampfe gegen den Bolschewismus. An eine Wiedereinführung der Monarchie war nicht zu denken. Unser Ziel am 10. November war die Einführung einer geordneten Regierungsgewalt, die Stützung dieser Gewalt durch Truppenmacht und die Nationalversammlung so bald wie möglich. Ich habe dem Feldmarschall zuerst den Rat gegeben, nicht mit der Waffe die Revolution zu bekämpfen … Ich habe ihm vorgeschlagen, die OHL möge sich mit der MSP verbünden, da es zur Zeit keine Partei gebe ..., um eine Regierungsgewalt mit der OHL wieder herzustellen. Die Rechtsparteien waren vollkommen verschwunden.« 20Obwohl diese Absprache ohne das Wissen von Eberts Partei oder selbst seiner engsten Mitarbeiter zustandekam, stand sie im vollen Einklang mit der Politik der SPD. Sie enthielt zwei Punkte: einen negativen, den Kampf gegen den Bolschewismus, und einen positiven, die frühzeitige Einberufung einer Nationalversammlung.
2. In der Hindenburg-Ebert-Vereinbarung wurde nichts über die Sozialstruktur der neuen Demokratie ausgesagt. Das war der Inhalt des Stinnes-Legien-Abkommens vom 15. November 1918, dessen Ergebnis die Errichtung der sogenannten Zentralarbeitsgemeinschaft von Arbeitgebern und Arbeitnehmern war. Stinnes, als Vertreter der Unternehmer, und Legien, der Führer der sozialistischen Gewerkschaften, einigten sich über folgende Punkte: Die Unternehmer werden künftig die »gelben Werkvereine« nicht mehr unterstützen und nur unabhängige Gewerkschaften anerkennen. Sie akzeptieren den kollektiven Arbeitsvertrag als Mittel zur Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen und versprechen die generelle Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften in wirtschaftlichen Angelegenheiten. Es dürfte kaum ein eindeutigeres pluralistisches Dokument gegeben haben als dieses Übereinkommen zwischen privaten Gruppen, das als zukünftige Struktur der deutschen Arbeitsverhältnisse ein von autonomen Gruppen errichtetes und kontrolliertes kollektivistisches System etablierte.
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