1 Vertretung der Interessen des Gesamthandwerks im Kammerbereich.
2 Festsetzung von Preisen für handwerklich erzeugte Waren und für handwerkliche Dienstleistungen.
3 Beratung aller Handwerker des Kammerbezirks in allen mit dem Handwerk zusammenhängenden Fragen.
4 Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen für die verschiedenen Handwerke.
5 Führung der Handwerksrolle und der Lehrlingsrolle.
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32.Zu den zentralen Aufgaben der Handwerkskammer gehören (zwei Antworten sind richtig!)
1 die Vertretung und Förderung der wirtschaftlichen Interessen des Gesamthandwerks im Kammerbezirk.
2 die Betreuung der freiwilligen Mitglieder in fachlicher Hinsicht.
3 die Unterstützung der Mitgliedsinnungen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.
4 die regionale und überfachliche Handwerksförderung.
5 die Entscheidung über Lehrlingsstreitigkeiten.
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33.Welches ist das oberste Organ der Handwerkskammer?
1 Der Präsident.
2 Der Hauptgeschäftsführer.
3 Präsident und Hauptgeschäftsführer zusammen.
4 Die Mitgliederversammlung (Vollversammlung).
5 Der Gesamtvorstand.
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34.Sind in den wichtigsten Organen der Handwerkskammer auch die Gesellen oder andere Arbeitnehmer mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung vertreten?
1 Nein, sie bestehen nur aus selbstständigen Handwerkern.
2 Ja, die Gesellen oder andere Arbeitnehmer mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung sind mit 50% in allen Organen vertreten.
3 Ja, die Gesellen oder andere Arbeitnehmer mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung sind mit 20% in allen Organen vertreten.
4 Ja, ein Viertel der Mitglieder der Vollversammlung, des Vorstandes und des Präsidiums sind Gesellen oder andere Arbeitnehmer mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung.
5 Ja, ein Drittel der Mitglieder der Vollversammlung, des Vorstandes und des Präsidiums sind Gesellen oder andere Arbeitnehmer mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung.
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35.Welches ist die wichtigste Finanzierungsquelle der Handwerkskammer für die Durchführung ihrer Aufgaben?
1 Alle im Kammerbereich ansässigen Inhaber eines Betriebs eines Handwerks und eines handwerksähnlichen Gewerbes und deren Arbeitnehmer sind verpflichtet, an die Handwerkskammer Beiträge zu bezahlen.
2 Alle Inhaber eines Betriebs eines Handwerks und eines handwerksähnlichen Gewerbes sind verpflichtet, an die Handwerkskammer Beiträge zu bezahlen.
3 Alle Innungen eines Kammerbereichs sind verpflichtet, einen Teil ihrer Einnahmen an die Handwerkskammer abzuführen.
4 Alle benötigten Finanzmittel erhält die Handwerkskammer vom Staat aus Gewerbeförderungsmitteln.
5 Alle Gemeinden des Kammerbereichs sind verpflichtet, einen Teil (10%) der von ihnen erhobenen Gewerbesteuer an die Handwerkskammer abzuführen.
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36.Bezüglich der Mitgliedschaft in einzelnen Handwerksorganisationen gelten unterschiedliche Regelungen. Sie stehen auch in bestimmter Beziehung zueinander.
Aufgaben: Setzen Sie in die unten stehenden Sätze den jeweils richtigen Buchstaben ein: A = Handwerkskammer; B = Kreishandwerkerschaft; C = Innung
1 Die Rechtsaufsicht über die Innungen hat die _____.
2 Innungen sind Pflichtmitglied bei einer _____.
3 Alle Inhaber von Handwerksbetrieben sind entsprechend Gesetz Mitglied der _____.
4 Freiwillige Mitgliedschaft gilt bei der _____.
>> Seiten 33bis 39|
37.Stellen Sie wichtige Aufgaben der Landes- und Bundesinnungsverbände dar!
>> Seiten 40bis 41|
38.Aufgaben der Gewerbeförderung sind
1 die Erhaltung und Verbesserung des Leistungsstandes und der Leistungsfähigkeit des Handwerks.
2 nur die Maßnahmen zur Förderung der beruflichen Aus- und Fortbildung.
3 vorwiegend Maßnahmen zur Förderung des Exports und außenwirtschaftlicher Kontakte.
4 vorwiegend Maßnahmen zur Förderung der zwischenbetrieblichen Kooperation.
5 Pflege von Gemeingeist und Berufsehre im Handwerk.
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39.Wichtigste Träger von Gewerbe- und Handwerksförderungsmaßnahmen sind
1 die Handwerkskammern, Kreishandwerkerschaften, Innungen und Verbände.
2 vorwiegend die Handwerkskammern und die Kreishandwerkerschaften.
3 in größtem Umfang der Bundesminister für Finanzen.
4 in größtem Umfang das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.
5 vorwiegend die Gewerbeämter.
>> Seite 43|
40.Nennen Sie die wichtigsten Maßnahmen der Handwerksförderung!
>> Seite 43|
41.Welche Ziele werden mit der Durchführung von Messeveranstaltungen im Handwerk angestrebt?
>> Seite 47|
42.Sie sind selbstständiger Handwerksmeister und haben die Erfahrung gemacht, dass zur sachgerechten Leitung eines modernen und erfolgreichen Handwerksbetriebs die Inanspruchnahme von Beratungsleistungen erforderlich ist. Die Beratungsangebote der Handwerksorganisationen sind neben freiberuflichen Beratungsleistungen, wie z. B. durch Steuerberater und Rechtsanwälte, für Sie die wichtigsten. Damit Sie diese Beratungsleistungen je nach Bedarf in bestmöglicher Weise beanspruchen können, verschaffen Sie sich einen Überblick.
Aufgabe: Erstellen Sie eine Liste über die wichtigsten Beratungsleistungen der Handwerksorganisationen, die Sie in Anspruch nehmen können!
>> Seiten 44bis 46|
43.Stellen Sie die wichtigsten Beratungsangebote der betriebswirtschaftlichen Berater der Handwerkskammer dar!
>> Seite 44|
44.Welche Möglichkeiten bestehen für einen Handwerksbetrieb, freiberufliche Berater über die Handwerksorganisation in Anspruch zu nehmen?
>> Seite 44|
45.Das Handwerk wird wissenschaftlich gefördert
1 durch alle Universitäten in der Bundesrepublik.
2 durch alle Fachhochschulen in der Bundesrepublik.
3 durch alle Fachakademien des Handwerks.
4 in erster Linie durch das Deutsche Handwerksinstitut e. V.
5 nur durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung.
>> Seite 47|
3. Möglichkeiten der Inanspruchnahme von Beratungsdienstleistungen sowie von Förder- und Unterstützungsleistungen bei Gründung und Übernahme eines Unternehmens aufzeigen und bewerten
Kompetenzen
>Anlaufstellen für Gründungsberatung kennen sowie deren Leistungsangebot bewerten.
>Öffentliche Förder- und Unterstützungsprogramme sowie wichtige Voraussetzungen und Anlaufstellen kennen und begründet auswählen.
Vor dem Schritt in die Selbstständigkeit ist es von besonderer Wichtigkeit, dass sich der Existenzgründer auf allen Gebieten gründlich beraten lässt.
Berater
Nur dadurch lassen sich existenzgefährdende Fehler bei der Betriebsgründung und Betriebsübernahme verhindern. Dazu stehen neben den schon beschriebenen Beratern der Handwerksorganisationen auch weitere Experten zur Verfügung. Dies sind unter anderem:
>freiberufliche Unternehmensberater (Zuschüsse zu den Kosten möglich)
>Rechtsanwälte und, sofern erforderlich, Notare
>Steuerberater
>Wirtschaftsförderungsstellen der Gemeinden, Städte oder Landkreise
>Banken und Sparkassen
>die Agenturen für Arbeit
>verschiedene Gründernetzwerke.
Daneben gibt es auch viele Internetportale rund um die Fragen der Existenzgründung.
Eine besondere Fördermaßnahme des Bundes gilt auch für die Zeit nach der Existenzgründung. Das Förderprogramm mit dem Namen „Förderung unternehmerischen Know-hows“ umfasst insbesondere
>allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung sowie
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