Dian Schefold, geboren 1936, Schulen und Studium bis zur Promotion (Dr. jur.) in Basel, mit Aufenthalten an der Freien Universität Berlin und am Schweizerischen Institut in Rom. Ab 1964 an der Freien Universität Berlin, dort Habilitation und Professor für öffentliches Recht 1970-1980, 1980-2001 an der Universität Bremen. Zahlreiche Gastprofessuren an italienischen Universtäten, 2001-2011 Mitglied und Vizepräsident des Group of Independent Experts of Local Self-government des Europarats.
Forschungsschwerpunkte: Italienisch-deutsche Verfassungsvergleichung, neuere Verfassungs- und Theoriegeschichte, Föderalismus und kommunale Selbstverwaltung, Parteienrecht.
Veröffentlichungen u.a.:
Volkssouveränität und repräsentative Demokratie in der schweizerischen Regeneration 1830-1848 (1966)
Einleitung zu Hugo Preuß, Gesammelte Schriften Bd. 2: Öffentliches Recht und Rechtsphilosophie (2009)
Bewahrung der Demokratie. Ausgewählte Aufsätze (2012)
Contributi comparatistici in fase di crisi finanziaria (2013)
Ein jüdischer Gründervater der deutschen Demokratie: Hugo Preuß (2018).
Dian Schefold
© E-Book-Ausgabe CEP Europäische Verlagsanstalt GmbH, Hamburg 2021
Alle Rechte vorbehalten.
Covergestaltung: Susanne Schmidt, Leipzig
Signet: Dorothee Wallner nach Caspar Neher »Europa« (1945)
eISBN 978-3-86393-568-9
Auch als gedrucktes Buch erhältlich, ISBN 978-3-86393-109-4
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Der hier vorgelegte Text hat eine doppelte Funktion. Zunächst ist er ein Erfahrungsbericht, der Eindrücke aus verschiedenen Lebensphasen autobiographisch festhält. Daneben dokumentiert er daran geknüpfte Beobachtungen und Überlegungen und will dazu beitragen, eine Theorie des Stadtstaats zu entwickeln.
Dabei wird allerdings kein apriorischer Begriff des Stadtstaats zugrunde gelegt, sondern der Stadtstaat abhängig von den konkreten Erfahrungen beschrieben. Dies bestimmt die Darstellung. Da es um verschiedene Lebensphasen geht, stehen die Eigenheiten der Stadtstaaten in den Phasen, in denen ich sie erlebt habe, im Vordergrund. Natürlich wird versucht, auch deren Genese zu berücksichtigen und aus der Distanz auch die weitere Entwicklung nach dem Ende meiner Basler und Berliner Lebensphase einzubeziehen. Aber wie hinsichtlich der behandelten Stadtstaaten, bestimmen und beschränken auch hinsichtlich der beschriebenen Epochen die eigenen Erfahrungen die Darstellung.
Zu den Erfahrungen gehören auch persönliche Eindrücke und Gespräche. Für alle mir dabei zuteilgewordenen Anregungen und Belehrungen bin ich dankbar, und mir liegt daran, über die Literaturnachweise in den Fußnoten hinaus diesen Dank auszusprechen. Ich kann nicht alle nennen, deren Rat die folgenden Ausführungen bereichert hat. Stellvertretend erwähnt seien zwei Gesprächspartner, die mir geholfen haben, Lücken bei der Darstellung zurückliegender Lebensphasen zu schließen. Insofern danke ich für Basel Andreas Rapp, lic.iur., Basel/Bern, für Berlin Priv.-Doz. Dr. Otmar Jung, Berlin, aber darüber hinaus allen Kollegen und Freunden, die die für den Stadtstaat charakteristische Öffentlichkeit der Diskussion und meine Teilnahme daran gefördert haben.
Gewidmet ist diese Schrift Monica Schefold, die mich in allen darin erwähnten Lebensphasen begleitet, angeregt und zur Überwindung fachlicher Grenzen ermutigt hat.
Dian Schefold
I.Drei Stadtstaaten: Basel, Berlin, Bremen I.DREI STADTSTAATEN: BASEL, BERLIN, BREMEN
II.Vergleichsgesichtspunkte II.VERGLEICHSGESICHTSPUNKTE
1. Kleinräumigkeit und bürgernahe Regierung.
a) Volksvertretung und Abgeordnetenzahl.
b) Ergänzung durch Elemente direkter Demokratie.
2. Verwaltungsvereinfachung durch Einstufigkeit.
a) Gliedstaatliche und kommunale Verwaltung als Einheit:
b) Basel.
c) Berlin: de facto Zweistufigkeit.
d) Bremen.
3. Ausgliederungstendenzen.
a) Zünftisch-korporatistische Traditionen.
b) Selbstorganisation der bürgerlichen Gesellschaft.
4. Stadtstaat und Universität.
a) Basel.
b) Berlin.
c) Bremen.
5. Rücksicht auf örtliche Belange? Die bremischen Beiräte.
6. Stadtstaat und Gemeinden.
a) Basel.
b) Bremen.
7. Stadtstaat und Umland.
a) Basel.
b) Berlin.
c) Bremen.
8. Der Stadtstaat im Bund.
III.Der Stadtstaat als Ort von Verfassungskultur
1. Stadtstaaten und Flächenstaaten im Bundesstaat.
2. Vielfalt durch Stadtstaaten.
3. Der Beitrag der Stadtstaaten.
4. Verfassungskultur und Städtegeist.
I.DREI STADTSTAATEN: BASEL, BERLIN, BREMEN
Die hier dargestellten Überlegungen beruhen auf eigenem Erleben. Ich habe, bis ich 28 Jahre alt war, in Basel gelebt, dann 16 Jahre (1964-1980) in Berlin (West) und seitdem in Bremen. Alle drei Lebensmittelpunkte sind Stadtstaaten. Das ist mir in Basel früh bewusst geworden. Ich habe danach in Berlin die Situation als in mancher Hinsicht vergleichbar empfunden. In Bremen erschien und erscheint mir die Stadtstaatlichkeit noch eindeutiger bestimmend. Was haben die drei Stadtstaaten für Gemeinsamkeiten und Unterschiede? Inwiefern prägen sie das Leben der Bewohner, mit besonderen Chancen, aber auch besonderen Belastungen?
Ich möchte das nicht generell und von einem vorgegebenen Typus des Stadtstaats her beantworten. Der Begriff des Stadtstaats ist schillernd und wird unterschiedlich verwendet, von der griechischen Polis über die mittelalterlichen, im Reichstag des Heiligen Römischen Reichs vertretenen Städte und die Gegensätze zwischen städtischen und ländlichen Orten in der Alten Eidgenossenschaft bis zu den modernen staatlichen und gliedstaatlichen Städten ohne Umland. Da mag die Thematik uferlos erscheinen. 1Insgesamt hätte sie heute in Deutschland jedenfalls auch Hamburg, in Europa etwa Stadtstaaten wie Wien und Brüssel, vielleicht auch die Zwergstaaten in der Art von San Marino oder Monaco einzubeziehen, weltweit etwa Washington, Singapur und Hongkong. Größenordnungen, Rahmenbedingungen – Unabhängigkeit, unterschiedliche Typen von Bundes- oder Regionalstaatlichkeit – und Fragestellungen wären insofern zu heterogen. Daher beschränke ich mich auf die Bereiche, die ich aus eigener Erfahrung kenne, und versuche einen Überblick über Chancen und Risiken des Lebens in den drei Stadtstaaten Basel, Berlin und Bremen zu geben. Ich wähle acht Fragenkreise aus 2und behandle sie aufgrund dessen, was ich dazu mitbekommen habe.
Insofern sind auch die drei hier interessierenden Stadtstaaten freilich sehr verschieden: Historisch durch die Position Bremens als Freie Reichsstadt, deren Reichsfreiheit bis auf die Barbarossa-Urkunde von 1.186 zurückgeführt werden kann und im Linzer Diplom 1.640 bestätigt worden ist. 3Berlin genoss eine Sonderstellung als Hauptstadt Preußens und später des Reichs. Als eigentlicher Stadtstaat wurde es erst nach dem Zweiten Weltkrieg und durch das Besatzungsregime ausgestaltet, und nach der Wiedervereinigung Deutschlands hat es als Hauptstadt eine Sonderstellung. 4Meine Heimatstadt Basel, der 1.833 von seinem Landgebiet, dem heutigen Kanton Baselland, getrennte Kanton Basel-Stadt, 5hat ein Gebiet von nur 37 km 2und hatte in meiner Jugendzeit und heute etwa 190.000 Einwohner – eine Zahl, die sich, wegen Raummangels, kaum erhöht hat. Das Berlin in der Zeit der Teilung, West-Berlin, hatte auf etwa 480 km 2damals knapp 2,2 Mio. Einwohner, das Land Bremen auf 404 km 2etwa 660.000 Einwohner. Basel-Stadt ist daher nicht nur bei weitem der kleinste, sondern auch der mit über 5.100 Einwohnern pro km 2am dichtesten bevölkerte Stadtstaat, dichter als das von Werner Hegemann als das „steinerne“ bezeichnete Berlin, 6das im Westen knapp 4.600 Einwohner pro km 2aufweist, vor allem im Osten aber noch große Freiflächen besitzt. In Bremen dagegen entfallen nur ca. 1.620 Einwohner auf einen km 2, so dass von einer grünen Stadt gesprochen werden, eine erhebliche Landreserve konstatiert werden kann.
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