1 ...6 7 8 10 11 12 ...24 Die Wirkungen der hier in Betracht gezogenen Maßregel würden auf wirtschaftlichem Gebiet für die einzelnen zunächst und unmittelbar nur darin in die Erscheinung treten, daß die Beseitigung der indirekten Steuern — von reinen Schutzzöllen natürlich hier abgesehen — und die Beseitigung der eigentlichen Einkommensteuer alles Arbeitseinkommen jeder Art um den jetzigen Betrag dieser Steuern entlasten würde. Dieses Arbeitseinkommen bliebe das natürliche Steuerobjekt für die Gemeinden und käme für Staat und Reich nur subsidiär in Betracht für den Fall, daß mit der Zeit ein starkes Herabgehen des Zinsfußes, also eine Verbilligung des Kapitals, ohne ausgleichende Vermehrung des ganzen Nationalvermögens eintreten sollte — was übrigens wohl, außer in Krisen, schwerlich zu gewärtigen steht.
Schon diese direkte Entlastung des Arbeitseinkommens würde für die unteren Volksschichten eine sehr erhebliche Bedeutung haben. Viel höher aber werden die Wirkungen anzuschlagen sein, welche man zu erwarten hat von der Belebung und Steigerung der ganzen Wirtschaftstätigkeit des Volkes, die dadurch eintreten muß, daß große, jetzt dem Konsum vorenthaltene Summen durch den Staat zur Verausgabung gebracht werden.
Die Aktion des Staates auf der anderen Seite würde unter wesentlich veränderte Bedingungen gestellt sein. — Solange alle Einnahmen in der Hauptsache auf Abzüge vom Arbeitseinkommen angewiesen sind, welches für die weitaus große Mehrzahl aller Steuerzahler nicht über die Anforderungen der Lebenshaltung hinausgeht und in dieser also aufgebraucht wird, ist die möglichste Sparsamkeit in allen Ausgaben allerdings dringend geboten. Hat dagegen der Staat seine selbständige Einnahme und hat er diese behufs Erfüllung sozialer Anforderungen auch aufzubrauchen, so würden die Ausgaben nach dieser eigenen Einnahme sich zu richten haben und auch sogenannte »unproduktive« Aufwendungen, sofern sie nur dem Gemeinwohl dienlich sein können, nicht nur vernünftig, sondern unter Umständen direkt geboten sein. Der Ertrag der ins Auge gefaßten Vermögenssteuer würde nun in jedem Falle weit hinausgehen über die Gesamtsumme aller gegenwärtigen effektiven Ausgaben in Reich und Einzelstaaten zusammengenommen. Es würden also Reich und Einzelstaaten mit der Umgestaltung des Steuersystems die Mittel zur Erfüllung neuer großer Aufgaben gewinnen.
Und dieses würde sicher nicht zu früh kommen! Denn es ist hohe Zeit, daß auch der Staat selbst auf ein höheres Niveau der Lebensführung gelange als das jetzige ist — welches, dicht am Existenzminimum stehend, durchaus vergleichbar erscheint dem Lebensniveau seiner Proletarier. Nicht zu reden von der Förderung feinerer Kulturinteressen, in welcher Deutschland seit einem Jahrzehnt in immer bedenklicher werdendem Grade in Rückstand kommt, gilt es vor allem, die zahlreichen Augiasställe auszufegen, deren Fortbestehen als Quellen physischen Elends und moralischer Erniedrigung ein Schandfleck ist auf dem Schild eines großen Kulturvolkes. Es gilt, Millionen von Bürgern noch rechtzeitig vor völliger physischer und sittlicher Verkommenheit zu retten, mit welchen das Wohnungselend in den Industriestädten und in gewissen Bezirken des platten Landes, die zahlreichen Hungerindustrien, die es in Deutschland gibt, und ähnliche Ursachen sie bedrohen. Also Aufgaben genug auch für den zukünftigen reichen Staat!
Niemand kann behaupten wollen, daß ein Steuersystem auf solcher Grundlage steuertechnisch undurchführbar sei. Denn Vermögensteuer besteht längst in vielen Ländern, in einigen kleinen Staatswesen sogar in einer Höhe bis 1 Proz., in welcher sie eine soziale Bedeutung schon zu gewinnen anfängt. Genau so wie man in der »Ergänzungssteuer« 1/2 pro Mille einheben kann, ließe sich auch 3 Proz. einheben.
Die Härten zu vermeiden, welche in der Übergangszeit eintreten würden dem Spargut und den kleinen Vermögen gegenüber, welche von Arbeitstätigen angesammelt wurden noch unter der Wirkung eines stark verkürzten Nettoertrages der Arbeit — dazu gäbe es viele Wege.
Auch dem andern praktischen Einwand, den man gewiß zuerst erheben wird: daß bei starker Besteuerung des Vermögens, wofern das gleiche nicht auch anderwärts geschieht, die Reichen aus dem Lande gehen würden, kann ich eine ernstliche Tragweite nicht zugestehen. Es mag ja sein, daß unter diesen manche eilen würden, den Staub deutschen Bodens von ihren Pantoffeln zu schütteln, wenn auf ihm kein völlig arbeitsloses Einkommen mehr wachsen wollte — und dann ginge der rechnungsmäßigen Ziffer des Nationalvermögens eine gewisse Summe in der Tat verloren und dem Abwurf der Vermögensteuer der entsprechende Betrag. Der Staat als solcher verlöre aber dabei nichts was er jetzt hätte und die Volkswirtschaft nichts was wirklich einen produktiven Wert besitzt. Denn die Objekte dieser letzteren Art sind nicht transportabel und können nicht mit auswandern wie das mobile Kapital. Zu gewärtigen wäre also höchstens ein Defizit im flüssigen Betriebsfonds der Volkswirtschaft. Ein Staat indes, der seine Finanzen auf eine so feste Grundlage gestellt hätte wie es mit dem Aufruf des ganzen Nationalvermögens zur Steuerquelle geschähe, würde einen unermeßlichen Kredit besitzen und zur vorläufigen Ergänzung seines Betriebsfonds beliebig große Summen aus der Fremde geborgt bekommen, die dann doch nur so lange zu verzinsen wären, bis der Abgang sich wieder ersetzt hätte.
Endlich aber ist es auch kein Mangel, sondern ein deutlicher Vorzug der reinen Vermögensteuer, daß sie zum Unterschied von allen Einkommensteuern zugleich die Wirkung einer richtigen und kräftigen Luxussteuer insofern ausüben muß, als bei ihr alle Steuerobjekte zu veranschlagen sind nach dem marktgängigen Nutzungswerte, den sie objektiv als Mittel der Gütererzeugung haben, wenn sie wirtschaftlich benutzt werden, und den sie auch dadurch nicht einbüßen, daß der Eigentümer aus subjektiven Gründen sie zeitweilig nicht so benutzt oder benutzen lassen will. Darin nun: wirtschaftlich wertvolle Stücke des Nationalvermögens — wie z. B. Grund und Boden, Gebäude u. a. m. — dem Dienst der nationalen Arbeit zu entziehen zum Zweck rein persönlichen Gebrauchs, ist derjenige Luxus gegeben, dem als Luxus eine volkswirtschaftliche und soziale Bedeutung allein zukommt und der unter dem Gesichtspunkt von Luxus auch allein ein würdiges Steuerobjekt abgibt. Den »edlen« Luxus dabei zu schonen macht keine Schwierigkeit. Denn dieser ist schon äußerlich daran zu erkennen, daß er nicht egoistisch ist, sondern Quellen höheren Lebensgenusses vielen zugänglich machen will. — Es mutet sonderbar an, aus Anlaß der landesüblichen Suche nach »Steuerbarem«, in unseren Parlamenten fortwährend die ebenso folgerichtigen wie menschenfreundlichen Argumentationen zu vernehmen, die damit beginnen, für Luxus alles zu erklären, was zum Leben nicht unbedingt erforderlich, worin also Einschränkung ohne Schaden möglich — und damit enden, als steuerbaren Luxus nicht etwa dasjenige zu bezeichnen, was zu einer schon gehobenen Lebenshaltung entbehrlich, sondern vielmehr solche Dinge, die den Massen, d. h. hauptsächlich den Armen, zum Leben nicht unbedingt erforderlich sind — obwohl darin für viele fast das — einzige von Genüssen, Reizen usw. gegeben ist, was ihre physische Lebenshaltung von rein animalischem Dasein unterscheidet. Indem man diese Dinge als angeblich entbehrlich besteuern will, aber nicht etwa um den Luxus einzuschränken, sondern um Geld zu bekommen, setzt die Absicht sich in logischen Widerspruch mit der Voraussetzung; denn wenn das angeblich entbehrliche wirklich entbehrlich wäre, könnten die Steuern nichts einbringen.
Niemand aber darf, angesichts des gegenwärtigen Vorschlags, auf die Wahrung der »idealen Güter« der Gesellschaft sich berufen wollen, wie es gegenüber dem Enteignungsprogramm der Sozialdemokratie mit mehr oder weniger Recht geschehen mag. Er müßte sich sonst sagen lassen, sein Ideal sei das heckende, sich selbst vermehrende Geld — was allerdings ein sehr ideales Ding insofern ist, als in Wirklichkeit dergleichen nicht existiert. — Weder die Reichen, die für jede Million ihres Vermögens sei es z. B. 30000 Mk. an den Staat jährlich zu geben hätten, noch die Armen, welche dabei in ihrer Lebensführung erleichtert würden, brauchten deshalb irgendwie weniger gottesfürchtig, kirchlich und monarchisch gesinnt zu sein als sie es jetzt sein mögen. Und der reiche Mann bliebe nach wie vor derselbe reiche Mann, der alle Vorzüge erhöhter Lebenshaltung und alle Mittel zur Betätigung sittlich wertvoller Privilegien des Reichtums in Wohltätigkeit, Freigebigkeit und edlem Luxus behielte — mit dem einzigen Unterschied, daß er jetzt diese Mittel entweder in dem Ertrag seiner eigenen Arbeit oder in der Substanz seines Vermögens zu finden hätte — wie es vordem doch auch gewesen ist.
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