57Nämlich wegen der Entdeckung und Unterdrückung der Catilinarischen Verschwörung. Clodius hatte auf Cicero's Verweisung angetragen, weil dieser Theilnehmer der Verschwörung, die Römische Bürger waren, unverurtheilt habe hinrichten lassen.
58Nach der lex Cornelia de sicariis wurde derjenige, der sich mit einem Mordgewehre bewaffnet hatte, um einen Anderen zu tödten, für einen Meuchelmörder gehalten, obgleich er die Mordthat noch nicht vollbracht hatte. S. Orelli Index Leg. p. 162.
59In dem Tempel des Castor wurde nämlich ein Sklave des Clodius ergriffen, den dieser dahin geschickt hatte, um den Pompejus zu ermorden, weil derselbe früher auf seiner Seite gestanden, jetzt aber für die Zurückberufung Cicero's gestimmt hatte. S. Cicer. pro Milone 7, 18. in Pison. 12, 28. pro Sestio 32, 69.
60S. Cicer. pro Milone 27, 73. In dem Tempel der Nymphen befand sich das Archiv (tabularium).
61Das Forum war einer der geweihten Plätze (templa) Rom's.
62Der Consul Marcus Piso . S. Cicer. ad Attic. 13, 1.
63Privilegium, d. h. ein Gesetzvorschlag, der sich nur auf eine einzelne Person bezog, sowol in gutem als in bösem Sinne.
64Das Fest der Guten Göttin wurde am 1. Mai des Nachts in dem Hause eines der Consuln oder Prätoren gefeiert. Ueber die hier erwähnte Sache s. dieCicero meint die Zeit, wo Clodius , sein erbittertster Feind, es durchsetzte, daß er aus Rom verwiesen wurde. Publius Clodius Pulcher war einer der vornehmsten und ruchlosesten Volksaufwiegler und der sittenlosesten Menschen. In der Kleidung einer Zitherspielerin wußte er sich in das Haus der Pompeja, Cäsar's Gemahlin, mit der er ein geheimes Liebesverständniß unterhielt, als daselbst das Fest der Guten Göttin (s. die Anm. 28), zu dem allen Männern der Zugang verboten war, einzuschleichen, wurde aber erkannt und vor Gericht angeklagt. Da er behauptete, er habe sich an diesem Tage gar nicht in Rom aufgehalten, zeugte Cicero gegen ihn, daß er ihn an diesem Tage in Rom gesehen habe. Nichtsdestoweniger wurde er freigesprochen. Von diesem Augenblicke an faßte er den unversöhnlichsten Haß gegen Cicero, und klagte im J. 58 v. Chr. als Volkstribun ihn an, daß er zur Zeit der Catilinarischen Verschwörung Römische Bürger, die vom Volk nicht verurtheilt worden seien, habe hinrichten lassen. Obwol der Senat sich der Sache Cicero's auf das Angelegentlichste annahm, so mußte dieser doch in die Verbannung gehen. Hiermit noch nicht zufrieden, verwüstete er Cicero's Landgüter und riß dessen Haus in Rom nieder. S. Cicer. pro Sestio 24. Aber schon im folgenden Jahre wurde Cicero aus der Verbannung zurückgerufen, und wie im Triumphe zog er durch Italien nach Rom, wo ihm die ehrenvollste Aufnahme bereitet war. S. Cicer. pro Sestio 63..
65Cicero meint die Zeit, wo Clodius , sein erbittertster Feind, es durchsetzte, daß er aus Rom verwiesen wurde. Publius Clodius Pulcher war einer der vornehmsten und ruchlosesten Volksaufwiegler und der sittenlosesten Menschen. In der Kleidung einer Zitherspielerin wußte er sich in das Haus der Pompeja, Cäsar's Gemahlin, mit der er ein geheimes Liebesverständniß unterhielt, als daselbst das Fest der Guten Göttin (s. die Anm. 28), zu dem allen Männern der Zugang verboten war, einzuschleichen, wurde aber erkannt und vor Gericht angeklagt. Da er behauptete, er habe sich an diesem Tage gar nicht in Rom aufgehalten, zeugte Cicero gegen ihn, daß er ihn an diesem Tage in Rom gesehen habe. Nichtsdestoweniger wurde er freigesprochen. Von diesem Augenblicke an faßte er den unversöhnlichsten Haß gegen Cicero, und klagte im J. 58 v. Chr. als Volkstribun ihn an, daß er zur Zeit der Catilinarischen Verschwörung Römische Bürger, die vom Volk nicht verurtheilt worden seien, habe hinrichten lassen. Obwol der Senat sich der Sache Cicero's auf das Angelegentlichste annahm, so mußte dieser doch in die Verbannung gehen. Hiermit noch nicht zufrieden, verwüstete er Cicero's Landgüter und riß dessen Haus in Rom nieder. S. Cicer. pro Sestio 24. Aber schon im folgenden Jahre wurde Cicero aus der Verbannung zurückgerufen, und wie im Triumphe zog er durch Italien nach Rom, wo ihm die ehrenvollste Aufnahme bereitet war. S. Cicer. pro Sestio 63.
66 Diog. Laert. 7, 121: μόνον τε ελεύθερον (ει̃ναι τὸν σοφόν), τοὺς δὲ φαύλους δούλους· ει̃ναι γὰρ τὴν ελευθερίαν εξουσίαν αυτοπραγίας, τὴν δὲ δουλείαν στέρησιν αυτοπραγίας.
67Außer den Stoikern stellten diesen Satz auch die Sokratiker, die Akademiker und Platoniker auf. Vgl. Xenoph. Comment. IV, 5, 3–12. Auch der Kirchenvater Augustin. de Civit. Dei IV, 3. spricht den Satz ganz wie die Stoiker aus: Bonus, etiamsi serviat, liber est, malus autem, etiamsi regnet, servus est, nec unius hominis, sed, quod est gravius, tot dominorum, quot vitiorum.
68Was unter dem Wollen zu verstehen sei, wird in den folgenden Worten erklärt. Vgl. Cicer. Tusc. IV. 6, 12: Eam (voluntatem) illi (Stoici) putant in solo esse sapiente, quam sic definiunt: voluntas est, quae quid cum ratione desiderat . Quae autem ratione adversa incitata est vehementius, ea libido est vel cupiditas effrenata, quae in omnibus stultis invenitur.
69 Halm muthmaßt: nisi qui recta sua sponte sequitur; aber der Zusatz sua sponte ist überflüssig.
70Ich lese mit Orelli referuntur, das sehr viele, wenn auch nicht die besten Handschriften haben; Halm mit den besseren Handschriften feruntur. Die Silbe re konnte leicht wegen der vorhergehenden Silbe que übersehen werden. Zu proficisci bildet referri, nicht aber ferri den rechten Gegensatz. Borgers vergleicht: Cicer. Phil. 9, 5: ea, quae proficiscebantur a legibus,.. ad acquitatem referebat. Fin. 2. 18: proficiscantur a natura,.. ad utilitatem referantur . 3. 18: ab his omnia proficiscantur ,.. ad ea referri omnes nostras cogitationes.
71Einige Herausgeber meinen, Appius Claudius Cäcus (s. zu Cato 6, 16) sei gemeint, dessen Gedicht auch Tusc. IV. 2, 4. erwähnt wird (s. Orelli Onomast. p. 150) und bei Sallustius in der Rede ad Caesarem de re publica ordinanta, wo es heißt: Res docuit id verum esse, quod in carminibus Appius ait: fabrum esse quemque fortunae . Andere beziehen die Worte auf Plautus Trinum. II. 2, 84: non sapiens quidem pol ipse fingit fortunam sibi .
72Die Stoiker liebten dergleichen kurze Schlußsätze, die sie consectaria nannten. Vgl. mit unserer Stelle: Cicer. Fin. III. 7, 26: Potest id quidem (quod honestum sit, id solum bonum esse) fuse et copiose et omnibus electissimis verbis gravissimisque sententiis et augeri et ornari; sed consectaria me Stoicorum brevia et acuta delectant.
73 mancipia . Die Sklaven wurden bei den Römern nicht als Personen, sondern als Sachen, als Eigenthum ihrer Herren, betrachtet, die unumschränkte Gewalt über sie hatten. In den Sklavenstand kam man entweder durch die Geburt oder durch Gefangenschaft im Kriege oder durch Kauf oder durch Schuldhörigkeit (nexum) (wenn man unvermögend war seine Schulden zu bezahlen, so fiel man als Schuldknecht dem Gläubiger anheim), oder durch Bestrafung. S. Adam Röm. Alterth. Th. I. S. 65 ff.
74Diese ganze Stelle wird in den Handschriften etwa so gelesen: Atque ut in magna familia stultorum sunt alii lautiores ut sibi videntur servi sed tamen servi atrienses acuparii stultitiae suae quos signa – – – delectant et sumus inquit principes civitatis vos vero ne conservorum quidem vestrorum principes estis, sed ut in familia qui tractant ista etc. Diese nicht allein in einzelnen Worten, sondern durch Umstellung ganzer Sätze verderbte Stelle hat Madvig , dem auch Halm beipflichtet, sehr scharfsinnig also wieder hergestellt: Atque in pari stultitia sunt , quos signa – – – delectant. At sumus, inquit, p. c. Vos vero – – – estis. Sed ut in magna familia sunt alii lautiores, ut sibi videntur, servi, sed tamen servi, ut atrienses, at qui tractant ista etc.
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