Die Autorin
Susette Schumann, Gesundheits- und Krankenpflegerin, Master of Business Administration Gesundheitsmanagement, tätig in der Fort- und Weiterbildung beim Evangelischen Diakonieverein Berlin-Zehlendorf, stellv. Vorstand der Deutschen Fachgesellschaft Aktivierend-therapeutische Pflege e. V.
Susette Schumann
Dieses Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwendung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechts ist ohne Zustimmung des Verlags unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und für die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.
Die Wiedergabe von Warenbezeichnungen, Handelsnamen und sonstigen Kennzeichen in diesem Buch berechtigt nicht zu der Annahme, dass diese von jedermann frei benutzt werden dürfen. Vielmehr kann es sich auch dann um eingetragene Warenzeichen oder sonstige geschützte Kennzeichen handeln, wenn sie nicht eigens als solche gekennzeichnet sind.
Es konnten nicht alle Rechtsinhaber von Abbildungen ermittelt werden. Sollte dem Verlag gegenüber der Nachweis der Rechtsinhaberschaft geführt werden, wird das branchenübliche Honorar nachträglich gezahlt.
Dieses Werk enthält Hinweise/Links zu externen Websites Dritter, auf deren Inhalt der Verlag keinen Einfluss hat und die der Haftung der jeweiligen Seitenanbieter oder -betreiber unterliegen. Zum Zeitpunkt der Verlinkung wurden die externen Websites auf mögliche Rechtsverstöße überprüft und dabei keine Rechtsverletzung festgestellt. Ohne konkrete Hinweise auf eine solche Rechtsverletzung ist eine permanente inhaltliche Kontrolle der verlinkten Seiten nicht zumutbar. Sollten jedoch Rechtsverletzungen bekannt werden, werden die betroffenen externen Links soweit möglich unverzüglich entfernt.
Lerntagebuch Leitfragen
1. Auflage 2021
Alle Rechte vorbehalten
© W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart
Gesamtherstellung: W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart
Print:
ISBN 978-3-17-038832-1
E-Book-Formate:
pdf: ISBN 978-3-17-038833-8
epub: ISBN 978-3-17-038834-5
mobi: ISBN 978-3-17-038835-2
Selbstbestimmung, Selbstständigkeit und Teilhabe
Die Überschrift der gesamten Buchreihe »Altenhilfe verstehen und umsetzten« bietet eine willkommene Möglichkeit, die Unterstützung älterer Menschen trotz körperlicher, psychischer und sozialer Einschränkungen nicht aus der Perspektive ihrer Schwäche heraus zu beschreiben, sondern vielmehr aus ihrer Position der Stärke. Sie findet ihren Ausdruck in der eingehenden Beschäftigung mit ihren Kompetenzen, die sie aufgrund ihrer Lebenserfahrung im Laufe ihres Lebens erworben haben und von der die Pflegenden in der Altenhilfe profitieren können, um Selbstbestimmung, Selbstständigkeit und Teilhabe im Rahmen des Möglichen zu verwirklichen und durch Anstöße zur persönlichen Weiterentwicklung nachhaltig zu sichern.
Fokussierung auf Selbstständigkeit
Es scheint kein Zufall zu sein, dass auch pflegewissenschaftliche Veröffentlichungen und sozialpolitische Vorgaben den Fokus auf die Kompetenzen älterer Menschen und damit die Gestaltung der Lebenspanne Alter, die sich zwischen persönlicher Abhängigkeit und Unabhängigkeit bewegen kann, richten. Am deutlichsten wird dies an der wissenschaftlich-systematischen Entwicklung des noch »neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes«, der treffender als der »umfassendere Pflegebedürftigkeitsbegriff« beschrieben werden könnte. An seinem Beispiel wird deutlich, dass sich Altenpflege zukünftig inhaltlich mehr auf die zentralen Begriffe wie individuelle Ressourcen, Kompetenzen und in der Folge mit der Betonung der Selbstbestimmung bei älteren Menschen durch die Fokussierung auf ihre Selbstständigkeit konzentrieren wird. Selbstbestimmung und Selbstständigkeit bilden wiederum die Basis, aktiv am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben, was sich als ökonomische, politische, soziale und kulturelle Teilhabe äußern kann.
Altenpflege befasst sich von daher nur in Ausnahmesituationen und vorrübergehend, wie z. B. bei akuten gesundheitlichen Einschränkungen oder bei Phasen von körperlicher und geistiger Abhängigkeit von Dritten, mit der Kompensation von Defiziten, die auch die Kompensation der unterschiedlichen oder aller Teilhaben der älteren Menschen betreffen kann. Die eingehende Beschäftigung mit der Teilhabe lenkt dabei den Fokus auf ältere Menschen als soziale Personen und ergänzt dabei die Sicht auf das Alter, welches ggf. von kognitiven und körperlichen Einschränkungen geprägt ist.
Reflexion der eigenen Teilhabebedürfnisse und -bedarfe
Die Fokussierung auf die verschiedenen Facetten der Teilhabe von älteren Menschen hat möglicherweise auch Auswirkungen auf das gängige Altersbild der Schwäche und zu erduldender Einsamkeit und Interessenlosigkeit, was gerade professionelle Personen in ihrem Handeln beeinflussen und so Auswirkung auf die Gestaltung der pflegerischen Versorgung haben kann. Damit verbunden ist die Reflexion der eigenen Teilhabebedürfnisse und Teilhabebedarfe als ein wichtiger Schritt für die Gestaltung der pflegerischen Versorgung für ältere Menschen.
Die reflektierte Gestaltung von Teilhabe liegt sicherlich auch im Interesse der älteren Menschen, die ihre Lebenszufriedenheit eher aus einer von persönlicher Autonomie und dem Eingebundensein in das gesellschaftliche Leben geprägten Lebensgestaltung ziehen können und deshalb die Phasen der persönlichen Abhängigkeit auf das absolute Minimum reduzieren möchten. Wünschenswert wäre, dass ihre Perspektive Eingang in zukünftige Empfehlungen zur qualitätsorientierten pflegerischen Versorgung finden würde und auf diesem Weg ihre subjektiven Bedürfnisse und subjektiven Bedarf an Teilhabe Gegenstand des pflegerischen Aushandlungs- und Gestaltungsprozesses werden.
Vorbereitung auf die eigenständige Gestaltung der Teilhabe
Die Förderung und die Gestaltung der Teilhabe können nicht unbedingt als eine pflegerische Anforderung gesehen werden. Sie sind in erster Linie in der Rehabilitation und der Behindertenarbeit beheimatet, dennoch ist es sinnvoll, sich aus einer pflegerischen Perspektive damit zu beschäftigen und ggf. Anregungen in die eigene Arbeit zu integrieren. Schließlich sind pflegerische Anforderungen wie die Förderung der Selbstständigkeit und damit der Selbstbestimmung die Vorbereitung auf die eigenständige Gestaltung der Teilhabe älterer Menschen. Die pflegerische Notwendigkeit, sich mit Teilhabe und Teilhabeplanung auseinanderzusetzen, ergibt sich aus dem neuen Pflegeberufereformgesetz, welches Teilhabe, insbesondere die soziale Teilhabe, bei allen pflegerischen Interventionen mitdenkt und teilweise auch schon prospektiv mitgestaltet.
Читать дальше