Auszug der wichtigsten Normen, Verordnungen und Empfehlungen:
• DIN 18032-1 Sporthallen – Hallen und Räume für Sport- und Mehrzwecknutzung – Teil 1: Grundsätze für die Planung
• DIN V 18032-2 Sporthallen – Hallen für Turnen, Spiele und Mehrzwecknutzung – Teil 2: Sportböden; Anforderungen, Prüfungen
• DIN 18032-3 Sporthallen – Hallen für Turnen und Spielen und Mehrzwecknutzung – Teil 3: Prüfung der Ballwurfsicherheit
• DIN 18032-4 Sporthallen – Hallen für Turnen, Spiele und Mehrzwecknutzung – Teil 4: Doppelschalige Trennvorhänge
• DIN 18032-5 Sporthallen – Hallen für Turnen, Spiele und Mehrzwecknutzung – Teil 5: Ausziehbare Tribünen
• DIN 18032-6 Sporthallen – Hallen und Räume für Sport und Mehrzwecknutzung – Teil 6: Bauliche Maßnahmen für Einbau und Verankerung von Sportgeräten
• DIN EN 14904 Sportböden – Mehrzweck-Sporthallenböden – Anforderungen
• DIN 58125 Schulbau – Bautechnische Anforderungen zur Verhütung von Unfällen
• DIN 13779 Lüftung von Nichtwohngebäuden – Allgemeine Grundlagen und Anforderungen für Lüftungs- und Klimaanlagen und Raumkühlsysteme
• DIN 18041 Hörsamkeit in kleinen bis mittelgroßen Räumen
• DIN 4109 Schallschutz im Hochbau
• DIN EN 12665 Licht und Beleuchtung – Grundlegende Begriffe und Kriterien für die Festlegung von Anforderungen an die Beleuchtung
• DIN 67526-3 Sportstättenbeleuchtung; Richtlinien für die Beleuchtung mit Tageslicht
• DIN 18040-1 Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen – Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude
• DIN EN 12572 Künstliche Kletteranlagen
• DIN EN 13200 (Teil 1, 3 und 7) Zuschaueranlagen
• DIN V 18559 Energetische Bewertung von Gebäuden
• VstättVO (Versammlungsstättenverordnungen) der einzelnen Bundesländer
• BGI/GUV-SI 8468 Informationen zu Schulsportstätten der Unfallkasse Sachsen
Grundstück, Zugänge und Parkplätze
Die Erreichbarkeit der Sporthalle, der Anschluss an das öffentliche Verkehrsnetz und die Verfügbarkeit von Parkflächen unter dem Aspekt der städtebaulichen Einordnung und des Lärmschutzes sind wesentliche Entscheidungskriterien für den Neubau einer Sporthalle.
Schulsportanlagen sollten nicht weiter als fünf Gehminuten von der Schule entfernt sein. Zuwegungen sind nach den zu erwartenden Fahrzeug- und Personenfrequenzen in der Länge, Breite, Tragfähigkeit und Sicherheit zu konzipieren. Unmittelbar vor dem Eingang ist auf die entsprechende Rutschfestigkeit (R10 V4 oder R11, Rampen R12) und auf die Schmutzanfälligkeit zu achten. Befestigte Wege mit Betonpflaster ohne Splittfugen, Asphalt o. Ä. vermindern den Schmutzeintrag in die Sporthalle.
Der barrierefreie Zugang zur Sporthalle gem. DIN 18040-1 „Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen – Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude“ ist zu gewährleisten:
□ Die Zuwegung sollte klar und übersichtlich mit Orientierungshinweisen gekennzeichnet sein.
□ Gehwege (mind. 1,5 m breit) sind getrennt von Straße und Radweg anzuordnen.
□ Rampen sind wie folgt auszubilden:
– Breite mind. 1,2 m zwischen den Handläufen
– Gefälle längs max. 6 %, quer max. 2 %
– Länge max. 6 m
– je nach Topografie mit Zwischenpodesten von mind. 1,5 m Länge
□ Rampen sind durch Treppen zu ergänzen.
□ Bordsteine als Trennlinie und Radabweiser sollten mind. 5 cm hoch sein. Sie sollten farblich gestaltet werden.
□ Bei längeren Zuwegungen sind ausreichend Bänke mit einer Sitzhöhe von 0,45 m zu planen, möglichst mit einer Lehne und freien Ruheplätzen für Rollstühle oder Rollatoren.
□ Mind. 2 bzw. 1 % der vorhandenen Parkplätze sind als Behindertenparkplätze mit 3,5 m Breite auszuweisen. Diese sollten unmittelbar an den Eingängen (max. 25 m entfernt) liegen und mit einem internationalen Hinweisschild/Piktogramm gekennzeichnet sein.
Typenraster und Maße
Typenraster von Sporthallen
Das Typenraster der Sportraumgrößen nach DIN 18032-1 resultiert aus der Wettkampftauglichkeit und den Belangen des Schul- und Vereinssports. Demgegenüber stehen richtlinienunabhängige Sporträume, die aus veränderten Sport- und Bewegungsbedürfnissen resultieren, z. B. für Gymnastik, Fitness oder Klettern. Alle Angaben beziehen sich auf die lichten Innenraummaße.
Das Typenraster kann je nach Eignung durch kleinteilige Module, z. B. 10 x 10 bis 15 x 15 m, Höhe 4–5,5 m, erweitert werden.
Tab. 1: Typenraster von Sporthallen nach DIN 18032-1
Der Bedarf der Grundstücksfläche ist ein Erfahrungswert und beinhaltet keine Parkplätze. Die Hallenhöhe kann in den Randbereichen bei Zweifach- und Dreifachhallen auf 5,5 m verringert werden, wenn die vorgesehene Sportnutzung es zulässt.
Typenraster von Sporthallen (Altbestand Ostdeutschland)
Von den ca. 2.000 errichteten Typensporthallen entfallen ca. 70 % auf die Sporthallen:
KT 60 Kleinturnhalle (60 Umkleideplätze) |
Maße:14 x 23 x 5 m Fläche: 322 m 2 |
MT 90 Mittlere Turnhalle (90 Umkleideplätze) |
Maße: 18 x 36 x 6 m Fläche: 648 m 2 |
Weitere Sporthallen wurden mit den Maßen 18 x 36 m, 24 x 42 m und 27 x 48 m gebaut. Aufgrund der nicht DIN-gerechten Innenmaße der Sporthallen sowie der zu knapp bemessenen Sanitär-, Umkleide- und Nebenräume sind diese Sporthallen generell zu klein. Deshalb werden die vorhandenen Sporthallen überwiegend als Turnmehrzweckhallen genutzt.
Sporthallen mit Mehrzwecknutzung
Die Raumgröße einer Sporthalle mit Mehrzwecknutzung wird bestimmt durch die Bedürfnisse der einzelnen Nutzergruppen. Das Typenraster der Sporthallen wird dafür durch zusätzliche Ausstattung oder Räume ergänzt. Kleinteiligere, sich modular ergänzende Raumeinheiten sind flexibel und wirtschaftlich. Als Zusatzausstattung können bei Mehrzwecknutzung hinzukommen:
• Leerrohre in Boden und Wand für Multicore-Systeme (Bildu. Tontechnik) und Verbindung zum Regieraum, Anschlüsse für mobile Beleuchtung und Beschallungsanlagen, wenn z. B. Musikveranstaltungen geplant sind
• Gastronomie, Umnutzung von Geräteräumen als Theke, Garderobe
• Zuschauergalerien und Tribünenanlagen
• Spezielle Sportgeräteausstattungen entsprechend den Einbaurichtlinien
• Mobile Sportböden für die Bestuhlung
• Computer Aided Facility Management (CAFM-System)
Turnmehrzweckhallen für Gymnastik, Kindersport, Fitness
Turnmehrzweckhallen umfassen meist kleine Flächeneinheiten für Bewegungssportarten und Mehrzwecknutzung, die miteinander kombinierbar sind. Diese Einheiten eignen sich für den Vereins-, Freizeit- und Gesundheitssport bis hin zu kommerziell genutzten Räumen. Durch die individuelle Gestaltung der Räume und die nutzerspezifische Ausstattung ergeben sich Bewegungsräume mit besonderer Raumatmosphäre.
• Grundeinheit: |
15 x 15 x 5,5 m (225 m 2) |
• modulare Bewegungsräume: |
10 x 10 m bis 15 x 15 m |
• Konditions- und Kraftsportraum: |
ca. 35–80 m 2, Höhe 3,5 m |
Bild 1: Teilung von Turnmehrzweckhallen (Quelle: Planungsbüro Sasse & Fröde)
Конец ознакомительного фрагмента.
Текст предоставлен ООО «ЛитРес».
Прочитайте эту книгу целиком, купив полную легальную версию на ЛитРес.
Читать дальше