Michael Borgolte - Weltgeschichte als Stiftungsgeschichte

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Was bewegt Menschen dazu, auf einen Teil ihres Besitzes zu verzichten? Warum geben Sie Geld und Gut weg? Zu allen Zeiten und in allen Kulturen stifteten Menschen Vermögen – für das Allgemeinwohl, aber auch für ihr Andenken und Seelenheil. Sie unterstützen Arme und Kranke, fördern religiöse Kulte oder Kunst und Wissenschaft. Stiftungen sind ein grundlegendes soziales Phänomen, an dem sich das Gefüge der ganzen jeweiligen Gesellschaft ablesen lässt.
Der Universalhistoriker Michael Borgolte, der sich seit Jahrzehnten mit weltweiten gesellschaftlichen Vergleichen beschäftigt, legt die erste Weltgeschichte der Stiftungen vor, von 3000 v.Chr. bis 1500 n.Chr. und vom Alten Ägypten über Persien, die Induskulturen und China bis zum Judentum, dem Islam und nicht zuletzt, breit ausgeführt, zum christlichen Mittelalter. Das monumentale Werk „Weltgeschichte der Stiftungen“ ist die Frucht der Forschungen von rund 30 Jahren und das Ergebnis des Austauschs mit Expert/innen vieler Fächer und Länder.

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Um den widersprüchlichen Urteilen gerecht zu werden, empfiehlt sich ein Rückblick auf vor- und frühislamische Jenseitsvorstellungen. Aus der Wende zum 7. Jahrhundert u. Z., also der Lebenszeit des ‚Propheten‘, bieten dazu vor allem Gedichtfragmente Erhellendes. Nach Analyse der Fachleute tritt uns in ihnen ein dem Diesseits verhafteter Mensch entgegen, der sich vom Tod als sinnlosem und unbegreiflichem Ereignis abgewandt hat und den Dingen dieser Welt widmet.312 Die altarabische Poesie schildere vornehmlich Kampfkraft und Edelmut der Helden mit der Verspottung ihrer Gegner, die Auseinandersetzung mit der Natur, auch auf Reisen, sowie Abenteuer der Liebe. Unter dem Einfluss von Christen, Juden und Zoroastriern, denen die arabischen Händler und Pilger etwa beim heidnischen Heiligtum der Kaaba in Mekka oder in Syrien, Äthiopien, Iran und im Jemen begegnen konnten und die auf ihrer Halbinsel auch Gemeinden gebildet und Herrschaften geprägt hatten, dürften ihre Lehren vom Schöpfergott, von der Auferstehung der Menschen und ihres Seins bei Gott schon Verbreitung gefunden haben.313 Was Mohammed dann über das Endgericht des Schöpfers geoffenbart worden war, fasst eine der ältesten Suren (99, 6–8) in folgende Worte: „(…) An jenem Tag werden die Menschen getrennt hervorkommen, damit sie ihre Taten zu sehen bekommen. /Wer Gutes tat, vom Gewichte eines Stäubchens, wird es sehen,/Und wer Böses tat, vom Gewichte eines Stäubchens, wird es sehen.“314

Tatsächlich erwiesen sich die Araber aber erst als zu verstockt, um die Lehre von Auferstehung und Individualgericht anzunehmen. Ein anderer Passus des Koran berichtet: „[U]nd [sie] sprechen: ‚Das ist doch nichts als klarer Zauber!/Können wir denn, wenn wir gestorben und zu Staub und Gebein geworden sind, wieder auferweckt werden?/Und auch unsere Vorväter?‘“ (Sure 37, 15–17).315 Diese naturalistische Skepsis traf auf die wieder und wieder von Mohammed formulierte Verheißung, dass der Ungläubige am Tag des Gerichts ins Feuer der Hölle gestoßen werde, während dem Gottesfürchtigen seine guten Taten mit den Freuden des Paradieses vergolten würden. Jedermann hafte am Ende für sein Tun auf der Erde. Die Lehre, dass es Verdienst und Eigenleistung der Menschen seien, die ihr Schicksal im Jenseits bestimmten, vertraten im 7. Jahrhundert dann besonders die sogenannten Hāriğiten, doch war im Koran auch schon die Idee angeklungen, dass göttliche Gnade (allein) die Aufnahme ins Paradies bewirken könne.316 Dieser Gedanke bot offenkundig den Ansatzpunkt für spätere Lehren über Interventionsmöglichkeiten zugunsten der Verstorbenen. Bei den Schiiten sollte diese Rolle neben Mohammed selbst den aus seiner Verwandtschaft hervorgegangenen Imamen zufallen; wer ihnen Gefolgschaft erwiesen hatte, konnte auf ihre Fürsprache bei Gott für den Einzug ins Paradies hoffen. Die Sunniten weisen die gleiche Macht neben Mohammed auch dessen treuesten Gefährten zu. Der Theologe al-Aš’arī (gest. 935) formulierte Lehrsätze, denen bis heute im sunnitischen Islam eine im Kern dogmatische Bedeutung zugeschrieben wird: „[Die Sunniten] bekennen, dass Gott dem Gläubigen hilft, ihm zu gehorchen, aber sich von den Ungläubigen zurückzieht, den Gläubigen gnädig ist, (…) aber den Ungläubigen nicht (…). Sie bekennen sich ferner zur Fürbitte des Propheten sowie dazu, dass sie sich (auch) auf diejenigen aus seiner Gemeinde erstreckt, die schwere Sünden begangen haben; ferner [bekennen sie sich] zur Grabesstrafe und dazu, dass der Teich [im Paradies] Wahrheit ist und die Brücke Wahrheit ist und die Auferweckung nach dem Tode Wahrheit ist und die Abrechnung Gottes mit den Menschen Wahrheit ist und das Stehen vor Gott [am Jüngsten Tag] Wahrheit ist.“317

Über den Weg des Menschen oder seiner Seele zwischen Tod und Endgericht ist der Koran wenig beredt; die göttlichen Offenbarungen in der Überlieferung Mohammeds sind ganz auf Paradies und Hölle fixiert, während sonst in muslimischen Texten die Phantasie der Autoren beim Grab und bei der Grabesexistenz endet. Die Zwischenzeit mit ihrer potentiellen Intervention der Nachlebenden, die ein Stiftungswerk realisieren, bleibt meist nebulös. Selbst die Seele scheint nicht klar erfasst worden zu sein; schon nach vorislamischer Dichtung stand nach der Meinung moderner Wissenschaftler der Begriff nafs für das individuelle Selbst in einem reflexiven Sinn, während rūḥ den „Geist“ im allgemeinen Sinn bezeichne, ohne sich auf die einzelmenschliche Seele zu beziehen.318 Andere Historiker unterscheiden anders.319 Dazu kommt, dass im orthodoxen Islam der Streit um die Unsterblichkeit der Seele weniger engagiert geführt wurde als die Diskussion um die Auferstehung des Leibes.320

Beim Tod des Menschen, so deuten wenigstens die Suren an, entweicht die Seele dem Körper durch die Kehle und gelangt in die Hände von Engeln. Ausgestaltende Erzählungen stellen den Kampf verschiedener dieser Wesen um die Seele dar, der sich auf die Listen guter und schlechter Taten des Verstorbenen stützen konnte.321 In Sure 23, 100 ist immerhin noch von einer Schranke hinter den Verstorbenen die Rede, die jede Rückkehr ins irdische Leben, also zum Beispiel auch die Wiedergeburt, verhindert; sie soll halten „bis zum Tag, da sie auferweckt werden“.322 Das Trennende wird mit einem persischen Lehnwort al-barzaḫ genannt und gewinnt in der Erzählung der Autoren eine Qualität als Periode zwischen Diesseits und Jenseits. Über Jahrhunderte entwickelte sich, auch unter Rückgriff auf wenige dem Propheten zugeschriebene Äußerungen ( ḥadīte ), eine Literatur über das ‚Grabesleben‘.323

Als erstes zusammenfassendes Werk dazu gilt das ‚Seelenbuch‘ (‚Kitāb ar-Rūḥ‘) des syrischen Rechts- und Traditionsgelehrten Ibn Qaiyim al-Ğauzīya (gest. 1291). Für diesen besaß das Interim im Grab eine selbstständige Qualität neben Diesseits und Jenseits.324 Zwar werde die Seele ( rūḥ ) nach al-Ğauzīyas Lehre dem Verstorbenen unmittelbar nach dem Verscheiden vom Todesengel durch den Hals entwunden und auf eine Himmels- und Höllenvorschau entführt; aber sie werde dem Körper danach wieder angeheftet. Es handele sich dann nicht um eine immaterielle, sondern um eine feinstoffliche Seele, so dass jeder Tote die nun folgende peinliche Befragung und Bestrafung sinnlich erfuhr. Nach einer ersten Tatenbilanz werde der Tote mit der Frage nach seinem Glaubensbekenntnis konfrontiert. Nur die Märtyrer entgingen hierbei der Strafe, während die anderen je nach dem Grad ihrer Glaubensfestigkeit leiden müssten. Die Läuterung von der Sündhaftigkeit weise zwar auf die ewigen Strafen voraus, sei aber keine Vorentscheidung für das Endgericht. Die bestraften Seelen würden von ihren Leibern gelöst und harrten an verschiedenen Orten auf das Ende der Zeiten; die Seelen der Gläubigen erhielten als grüne Vögel ihren Platz auf Bäumen nahe dem Paradies, die der Ungläubigen als schwarze Vögel in der Nachbarschaft der Hölle. Die Grabesstrafen dauerten al-Ğauzīya zufolge zwischen sieben und vierzig Tagen an und hielten die Seele in der Umgebung des Grabes gefangen. In dieser Zeitspanne könnten die Verstorbenen noch mit ihren Hinterbliebenen kommunizieren, die ihnen durch Gebete und Koranrezitationen beistehen, aber auch im Traum begegnen mochten.

Die Geltung theologischer Diskurse wie bei al-Ğauzīya über Diesseits, Jenseits und Zwischenzustand der Verstorbenen für ein allgemeines Todesverständnis im Islam hat vor einiger Zeit Thomas Bauer mit beachtlichen Argumenten relativiert. Er wies darauf hin, dass die Vorstellungen von Paradies und Hölle im Unterschied zum Koran in der Gesamtheit des klassischen arabischen Schrifttums erstaunlich wenig präsent gewesen seien.325 Suche man die Todesdiskurse in anderen als den gelehrten Texten auf, dann zeige sich, dass das Grab die Menschen mehr beschäftigt habe als das Jenseits.326 Wie zwanzig Jahre zuvor ein Byzantinist327 machte auch der Islamwissenschaftler und Arabist den Versuch, mit einer mentalitätsgeschichtlichen (oder wissenssoziologischen) Fragestellung einen vorheilsgeschichtlichen Erfahrungs- und Erwartungsraum der größeren Population gegenüber dem Denken der Wissenschaft zu erschließen. Er testete die Validität seiner Skepsis an der Biographiensammlung des al-Qifṭī von 1235 u. Z. Zwar folge auch dieser dem Muster anderer Erzählungen, in denen Verstorbene den Nachlebenden in Träumen davon berichteten, Gott habe ihnen vergeben und sie seien im Paradies angelangt.328 Wenn aber von Dichtern und ihren Werken die Rede sei, erschienen die Traditionen des vorislamischen poetischen Todesdiskurses als ungemein vital. Bei den Trauerdichtungen ( marṭiya ) werde entgegen den Normen des Korans der Schmerz nicht gezügelt und mit dem Tod bei hemmungslosem Weinen gehadert. Die islamische Hoffnung auf ein Weiterleben im Jenseits spiele so gut wie gar keine Rolle zugunsten eines Nachlebens im Diesseits mit dem Ruhm unvergänglicher Leistungen. So zitiere al-Qifṭī einen Vers des Ibn Sīd al-Baṭalyawsī: „Der Wissende lebt, lebt ewig nach seinem Tod, während seine Gelenke unter der Erde vermodern.“329 Der mit Abstand wichtigste, immer wiederkehrende Trost der Trauerpoesie sei die Erkenntnis, dass alle Menschen sterben müssen; dies habe die arabische Poesie mit der gleichzeitigen christlich-mittelalterlichen gemein und stehe in scharfem Kontrast zur Wertung der Heutigen, die in der Allgemeinheit des Todesschicksals keinerlei Entlastung finden können.330

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