Robert Kurz - Weltordnungskrieg

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Mit der Globalisierung ging die Hoffnung einher, dass die kriegerischen Auseinandersetzungen imperialer Mächte durch einen friedlichen Wettstreit konkurrierender Marktteilnehmer ersetzt würden. Robert Kurz entlarvt diese Hoffnung als Täuschung. Globalisierung ist für ihn Imperialismus mit anderen Mitteln, ein Imperialismus, der sich längst in einen Weltordnungskrieg verwandelt hat.
Fast zwanzig Jahre nach seinem ersten Erscheinen hat »Weltordnungskrieg« nichts von seiner Aktualität verloren. Die Zerfallsprozesse, die sogenannten militärischen Interventionen, Stellvertreterkriege sowie ihre Folgen, wie Hungerkatastrophen, Flüchtlingsströme und Umweltzerstörungen nehmen immer weiter zu.

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Damit aber trifft auf diese Menschen die Voraussetzung nicht mehr zu, die in der aufklärerisch-kapitalistischen Definition des Menschen gemacht worden ist. Bei ihnen handelt es sich demzufolge nach der stummen kapitalistischen Logik auch nicht mehr um die Kategorie „Mensch“, auch wenn das selten offen gesagt wird, sondern nur implizit in der Definition selbst enthalten ist. Im Sinne dieser stummen Voraussetzung führen sich deshalb die „Menschenrechte“ in den globalen Zusammenbruchsregionen selber ad absurdum. Die Exekutoren der Krisenkonkurrenz führen eindrücklich diese Wahrheit vor, die das weltdemokratische Räsonnement bloß nicht zur Kenntnis nehmen will.

Es widerspricht in diesem Sinne durchaus nicht dem Begriff der Menschenrechte, wenn die Verfolgung, Folterung, Ausplünderung und Ermordung von Bevölkerungsgruppen dort weltpolizeilich bewusst hingenommen wird, wo sich die Machthaber, Warlords usw. durch Wohlverhalten auszeichnen und auf ihrem Territorium etwa US-Kampfbomber stationieren lassen (wie die Türkei oder Saudi-Arabien). Dieses Vorgehen, das sich schon bei den diversen „Stellvertreterkriegen“ in der Epoche der bipolaren Supermachtstruktur bewährt hatte, setzt sich im Kontext der monozentrischen Weltordnungskriege umso hemmungsloser fort, gerade weil das Feindbild immer schwammiger, unschärfer und bizarrer wird.

Da die Definition des „Menschen“ praktisch auf die Kompatibilität mit kapitalistischen Kriterien eingeengt ist, heißt das im Zweifelsfall: Interventionsrecht bricht physisches Existenzrecht, und dabei dürfen dann eben die menschlichen Späne beim Hobeln fallen. Schon im Vietnamkrieg und bei ähnlichen, kleineren Interventionen hatten die aufgeklärten USA derart barbarisch gemetzelt, dass Dschingis Khan vor Neid hätte erblassen müssen; und die angeblichen „chirurgischen Präzisionsschläge“ der neuen Weltordnungskriege, die gewohnheitsmäßige Bombardierung des Irak, die diversen Interventionen in Ex-Jugoslawien usw. haben ebenfalls locker in Kauf genommene mörderische Auswirkungen. Allein im Irak sind durch westliche Hightech-Waffen mehr als 100.000 Menschen umgekommen; die demokratische Bombergemeinschaft hat nur die steigenden Kosten des Vemichtungs-Sachkapitals zu beklagen.

Peinlicherweise macht sich der perfide Charakter der Menschenrechts-Legitimation gelegentlich sogar durch diplomatische Reibungsverluste innerhalb der institutionellen Trägersubjekte bemerkbar, wie sich etwa während des Kosovo-Krieges zeigte: „Die UNO-Menschenrechtskommissarin, Mary Robinson, hat nach ihrer Rückkehr aus Jugoslawien und anderen Staaten der Region die NATO-Kriegführung scharf kritisiert. In einem Interview mit der BBC sprach sie von nahezu wahllosen Angriffen auf militärische und zivile Ziele“ (Neue Zürcher Zeitung, 15.5.1999). Aber solche Äußerungen machen eine Offizielle, die sich einen Blick auf die Realität erlaubt, bei den zentralen weltdemokratischen Machtinstanzen nicht anders als in jeder Diktatur schnell zur persona non grata, die sich nur durch umso heftigeres Wohlverhalten rehabilitieren kann. Selbstverständlich bleibt ein solcher Ausrutscher medial im Kleingedruckten verborgen und völlig folgenlos. Weder das legitimatorische Konstrukt noch das tatsächliche Vorgehen werden davon berührt.

Im Unterschied zu den heißen „Stellvertreterschlachten“ des Kalten Krieges wie in Korea, Vietnam etc. gibt es dabei allerdings auf westlicher Seite keine Kriegshelden mehr, weil es auch keinen ebenbürtigen (auf derselben imperialen Ebene agierenden) und ideologisch eindeutig definierbaren Feind mehr gibt, dessen Bekämpfung Lorbeeren eintragen könnte. Die Polizeikriege unter Führung der letzten Weltmacht erwecken vielmehr den sachlichen Anschein einer Art chemisch-elektronischen Schädlings- und Ungeziefervertilgung oder gleichen im öffentlichen Bewusstsein Waldbrand- und Erdbebeneinsätzen von dafür ausgebildeten Spezialisten. Diese Versachlichung des Tötens ist im Begriff der Menschenrechte insofern enthalten, als der kapitalistisch versachlichte Mensch in der Gestalt des Herausgefallenen eben sogar weniger als eine Sache ist.

Wie dunkel das Bewusstsein dieses Zusammenhangs auch immer sein mag, es äußert sich in ebenjener Selbstverlorenheit der Individuen, die schon immer im Kern moderner Subjektivität enthalten ist und umso heftiger hervorbricht, je deutlicher das sachliche Herausfallen aus dem demokratischen Menschsein wird. Die Menschenrechte münden schließlich ihrer eigenen inneren Logik nach in das einzige und totale „Recht auf Selbstlosigkeit“ und Entselbstung, das jetzt massenhaft wahrgenommen wird als letzte und einzige Option.

Damit wird zwar die offizielle Legitimation unglaubwürdig, die natürlich den Begriff des Menschenrechts rein positiv interpretiert; aber auf Glaubwürdigkeit kommt es ja auch sonst nicht mehr an. Entscheidend ist allein die medial durchzusetzende „Akzeptanzfähigkeit“, die Erzeugung von passenden „Stimmungen“ und deren Inszenierung. Obwohl die gesellschaftliche Militarisierung im großen Maßstab praktisch nicht mehr über den ideologisch-medialen Bereich hinausgreifen kann, arbeiten die militärischen Medienstrategen bereits mit Hochdruck daran, die sachliche Kälte und Gleichgültigkeit der Gesellschaft hinsichtlich der mörderischen Weltpolizei zu überwinden und die medial beschränkte Militarisierung dennoch in eine heiße Herzensangelegenheit zu verwandeln.

Vielleicht erleben wir es noch, dass für die namentlich herausgestellten Leistungsträger bei den High-tech-Schlachtfesten Fanclubs gegründet und Devotionalien vermarktet werden, um die weltpolizeilichen Einsätze begeisterungsfähig zu machen wie die durchkommerzialisierte Fußballweltmeisterschaft, den Ski- und Tenniszirkus oder die Formel 1. Jetzt schon werden die elektronischen Bombenwerfer als die „guten Jungs“ mit menschenrechtlichem Fairness-Potential herausgestellt, während der konstruierte „Feind“ als monströses Alien erscheint.

Während die demokratische Feigheit dabei jeden Kratzer am Leib eines Kampfpiloten zur Schlagzeile macht und bange Fragen nach dem „Sinn“ von Blutvergießen aufwirft, erscheinen die ebenso namenlosen wie massenhaften Opfer der Bombardements unter dem Stichwort der „Kollateralschäden“ eher als Nebenwirkung beim Einsatz einer Reinigungsfirma (und dieser Sachlichkeitsgeruch lässt sich in der Tat schwer zu einem sportlichen Flair der demokratischen Menschenjagd umdeuten). Nichts könnte deutlicher machen, was „Menschenrecht“ letzten Endes heißt: die buchstäbliche Wertlosigkeit der Unverkäuflichen, die noch als verbrannte Kadaver „stören“, nämlich das „zivile“ Bild der demokratischen Weltgemeinschaft. Sie sind tatsächlich nicht mehr als Ungeziefer, dessen Menschenantlitz vom demokratischen Prozedere ungültig gestempelt worden ist.

Daraus erhellt schon, wie hoffnungslos naiv es ist, wenn wohlwollend moralisierende demokratische Friedens- und Menschenfreunde die barbarischen Weltpolizeikriege ihrerseits unter Berufung auf die Menschenrechte zu kritisieren suchen oder die Opfer ausgerechnet im Namen des Prinzips verteidigen, das sie zu Opfern gemacht hat.

Sicherlich wäre es ganz falsch, die Tätigkeit der verschiedenen zivilen Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International usw. einfach unter die kapitalistische Menschenrechtsideologie zu subsumieren und deswegen abzulehnen. Mit ihrem unmittelbaren Einsatz für die Opfer von Krieg und Verfolgung, ihrer Unbestechlichkeit und ihrem oft gezeigten Mut gegen die herrschenden Gewalten bilden sie eine wichtige Instanz der praktischen Hilfe und auch der empirischen Kritik und Anklage. Aber darauf sind sie eben auch beschränkt. Sie können die notwendige Gesellschaftskritik nicht ersetzen; ihre Tätigkeit kann die Ursachen von Gewalt und Verfolgung so wenig berühren, wie das Rote Kreuz den Ersten Weltkrieg verhindern konnte. Vor allem aber macht der ideologische Titel ihrer Selbstbenennung zwar nicht ihre empirische Tätigkeit selber, aber doch deren Legitimation äußerst zweischneidig. Sie kritisieren die Wirkungen gewissermaßen im ideologischen Namen der Ursache. Dadurch geraten sie in die Gefahr, dass sogar ihre Existenz und ihr Wirken noch zur Legitimierung des westlichen Gesamtimperialismus beigezogen und dafür instrumentalisiert wird.

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