Dieter Kremp - Von der Weisheit und vom Brauchtum unserer bäuerlichen Vorfahren

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»Erinnerungen an die gute alte Zeit« und an die bäuerliche Vergangenheit unserer Vorfahren hat der mehrfache Autor Dieter Kremp als einen wahren Schatz unserer Ahnen zusammengetragen. Er spricht von der Weisheit und vom alten Brauchtum unserer bäuerlichen Vorfahren auf dem Dorf, von unseren Urgroßeltern und Großeltern – so wie es früher einmal war, was alles längst verschwunden ist. Einfühlsam und nachdenklich schildert der Autor das bäuerliche Leben auf dem Dorf und streut dabei viele eigene Erinnerungen aus seiner Kindheit mit ein. Dieter Kremp entführt die Leser in die fast vergessene Welt des Dorfalltags früherer Zeiten. Viele Menschen träumen heute vom »Zurück zur Natur«, vom einfachen Leben auf dem Lande, und sie schwärmen eben von der »guten alten Zeit«, in der die Technik noch nicht das Leben beherrschte. Der Leser erfährt, was unsere Vorfahren auf dem Lande im Haus, im Stall, in der Scheune, auf dem Hof und auf dem Feld Tag für Tag, im Sommer und im Winter, alles leisten mussten und wie sie ihre spärliche Freizeit verbrachten. So war es »damals auf dem Dorfe«. »Einst war der Gartenzaun ein hölzernes Tor zu wundersamen Welten«, erinnert sich Dieter Kremp. »Hier arbeitete man nicht nur tagsüber, hier wohnte und feierte man auch an lauen Sommerabenden. Am späten Abend nach getaner Arbeit saß man gemütlich unter dem Walnussbaum zusammen, der als Dorfbaum zu jedem Bauernhof gehörte, wohl wissend, dass der Geruch der Walnussblätter Stechmücken vertrieb.« Wer Sinn für das Alte, kernhaft Gute hat, findet in diesem Buch einen unerschöpflichen Begleiter durch das ganze bäuerliche Arbeitsjahr.

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Von der Heublumenmedizin meiner Urgroßmutter

Meine Urgroßmutter hat mir meine frühe Kindheit auf wunderbare Weise vergoldet. Meine Erinnerungen an sie leuchten heute noch wie güldene Sonnenstrahlen am Firmament. Im Volksmund war es die „Stemmchemodder“, weil sie „auf dem Stümpfchen“ wohnte. Ich hatte das große Glück, dass sie 98 Jahre alt wurde. Noch heute gehe ich im Traum mit ihr durch Fluren und Wälder, sehe ihr lachendes Gesicht und ihre Kräuterbüschel über dem Rücken. Sie hat mir die Natur in die Wiege gelegt.

Noch mit 90 Jahren war sie geistig und körperlich sehr rüstig. In den Kriegsjahren und danach streifte sie mit mir den Sommer über durch Feld und Flur. Jeden Samstag und Sonntag waren wir oft stundenlang unterwegs. Auch der kleinste Zipfel auf der Gemarkung meines Heimatdorfes Steinbach im Ostertal war uns vertraut. Ihr „heiliger“ Sammeltag war der Johannistag (24. Juni9, wenn sie ihre Lieblingsheilpflanze, das „Herz-Jesu-Blut“ pflückte. Sie presste die jungen Blüten des Johanniskrautes zwischen den Daumen und zeigte mir den blutroten Farbstoff. Am liebsten waren wir im „Kerbacherloch“, auf dem „Wälenberg“ und auf der „Trift“ auf der Suche. Sie kannte fast alle Kräuter, von der Kamille über das Tausendgüldenkraut, die Schafgarbe bis hin zum Arnika. Damals waren Arnika und Tausendgüldenkraut noch weit verbreitet; heute sind sie selten und stehen unter Naturschutz. Hatten wir die Körbchen voll, dann schnürte sie Kräuterbündel, hängte sie uns über den Nacken und wir trugen sie heim. Zu Hause wurden die Kräuter in kleinen Sträußchen unter den Walnussbaum gelegt, wo sie dann im Schatten trockneten. Das ganze Jahr über hatten wir unseren Kräutertee. Im Hochsommer pflückte sie auch Kornblumen in den Getreidefeldern, die heute fast gänzlich verschwunden sind. Ihre blauen Blüten dienten zur Färbung der Tees.

Aber auch im zeitigen Frühjahr waren wir schon auf Tour. Da galt es vor allem das Scharbockskraut zu sammeln. Sie wusste, dass es ein wichtiger Vitaminspender für die Frühjahrskur war. Aus den Blättern bereitete sie einen köstlichen Salat, aus den stärkehaltigen Knöllchen „gebratene Feigen“. Natürlich sammelten wir im März, wie das vor allem im Saarland so üblich ist, den „Bettseicher“ (Löwenzahn). Jeden Morgen pünktlich um zehn Uhr kam sie zu meiner Mutter, um die Kartoffeln für den Mittagstisch zu schälen. Im Herbst schnitt sie Kartoffelscheiben, färbte sie und stellte für mich wundersame Muster mit Kartoffelstempel her.

Meine Urgroßmutter pflegte noch das „Brauchen“, wie das früher auf den Dörfern so üblich war. Hatte ich im Winter eine Erkältung, dann brachte mich meine Mutter zur „Stemmchemodder“. Das „fleißige Handauflegen“ bei Entzündungen im Kopfbereich war damals noch ein viel gepriesenes Mittel.

Ein Bett im Heustadel, eine Ruhestunde im Heuschwaden oder ein Schäferstündchen auf dem Heuboden ist heute nicht mehr romantisch. Früher roch das Heu stark nach Kumarin, was dem typischen Waldmeisterduft entspricht. Kumarin ist eine Zuckerverbindung, die erst beim Verwelken der Pflanzen frei wird und ihren unvergleichlichen Heuduft entfaltet, ist vornehmlich im Ruchgras („Riechgras“) der Wiese, im Waldmeister, im Steinklee, in der Weinraute und in vielen Wiesenblumen enthalten. Da diese ja häufig aus den Wiesen verschwunden sind oder man sie nicht mehr ausblühen lässt, mangelt es heute dem Heu am würzigen Duft.

„Heublumen“ aber sind keine Blumen. Es handelt sich um Pflanzenteile, die sich im Laufe der Zeit auf den Heuböden, häufig in einer mehrere Zentimeter dicken Schicht, ablagern. Diese Heublumen bestehen aus Blättchen, Samen, Blütenstaub und Blütchen der Gräser und Kräuter, die mit dem Heu eingebracht werden. Neben den eigentlichen Gräsern findet man Bestandteile des Löwenzahns, der Schafgarbe, des Eisenkrautes, des Ehrenpreises, des Kerbels, des Sauerampfers und anderer Kräuter. Heublumen sind vergleichsweise billig. Man kauft sie pfundweise in den Apotheken. Sie sollen gut getrocknet sein und nur bis zur nächsten Heuernte verwendet werden. Ältere Heublumen verlieren ihre Wirkung.

Die Behandlung mit Heublumen war für meine Urgroßmutter eine „Chefsache“. Vor allem Vollbäder mit Heublumen und der Gebrauch von Heublumensäckchen waren bei meiner Urgroßmutter dorfweit bekannt. Sie halfen bei rheumatischen Erkrankungen, Gicht, Hexenschuss, schmerzhaften Gelenkentzündungen und bei Erkältungskrankheiten. Für Vollbäder benötigte sie ein bis zwei Kilo Heublumen. Sie überbrühte mit fünf Liter Wasser, ließ zehn Minuten ziehen, seihte ab und setzte den Aufguss dem heißen Badewasser zu. Nach dem Bad gönnte man sich eine längere Bettruhe. Für Sitz- und Fußbäder nahm sie ¼ kg Heublumen.

Am bequemsten war für sie der Gebrauch von Heublumensäckchen. Dazu benutzte sie einen Leinenbeutel, den sie fast vollständig mit Heublumen füllte. Der Beutel wurde zugebunden und in kochendes Wasser gebracht. Bei zugedecktem Topf wurde er zehn Minuten ziehen gelassen. Der ausgedrückte Leinenbeutel wurde – so heiß wie nur möglich – auf die erkrankten Körperstellen gebracht. Die Heublumenauflage wurde mit wollenen Tüchern gut abgedeckt.

Als noch Fuhrleute und Kutscher auf den Dorfstraßen unterwegs waren

1945 gab es in unserem Dorf noch kein Auto. Doch den ganzen Tag über fuhren Fuhrwerke durch unsere Straßen, die ja noch nicht geteert waren. Da gab es Ortspolizeibeschlüsse, über die wir heute nur noch schmunzeln können.

Fuhrleute und Kutscher mussten linksseitig neben ihren Fuhrwerken hergehen, die Zugtiere führen oder an doppelten Leitseilen lenken. Im Innern des Dorfes durfte nur im Schritt oder kurzem Trabe gefahren oder geritten werden. Beim Bergabfahren sind Fuhrwerke durch Einlegen des Radschuhes oder mittels anderer Bremsvorrichtungen zu hemmen. Pferde, und zwar nicht mehr als je zwei zusammen, durften nur von erwachsenen Personen zur Tränke geführt oder geritten werden. Bei schneebedecktem Boden waren die Zugtiere mit Schellen oder Rosseln zu versehen. Das Peitschenknallen war nur insofern gestattet, als dasselbe bei Straßenwendungen und Kreuzungen nötig war. Während öffentlicher Bekanntmachungen durch den Gemeindebediensteten mittels der Schelle hatten Fuhren und Reiter in einer Entfernung von mindestens fünfzig Meter stille zu halten bis die Bekanntmachung zu Ende war. Ebenso waren störende Unterbrechungen durch Geschrei zu vermeiden.

Das Anhängen über drei Monate alter Pferde an Wagen sowie das Abschlachten des Viehes auf öffentlichen Straßen war verboten. Das Hetzen des Schlachtviehes durfte nicht geschehen. Schulpflichtiger Kinder waren bei eintretender Dunkelheit von der Straße fernzuhalten. Gänse waren an Sonn- und Feiertagen von öffentlichen Straßen und Plätzen fernzuhalten. Es war auch verboten, Vieh außerhalb geschlossener Höfe oder anderer umfriedeter Räume ohne gehörige Aufsicht umherlaufen zu lassen. Hausgeflügel, insbesondere Hühner, Enten und Gänse durften ohne Erlaubnis in fremde Gärten, auf Felder und Wiesen nie laufen gelassen werden. Tauben mussten während der Saat- und Erntezeit eingesperrt werden.

Es war verboten, Hunde in öffentliche Wirtschaften, Fleischbänke, auf Märkte oder zu öffentlichen Feierlichkeiten mitzunehmen oder dieselben zur Nachtzeit auf öffentlichen Straßen und Plätzen frei herumlaufen zu lassen. Das Mitnehmen von Hunden in öffentliche Wirtslokale und auf Märkte war ausnahmsweise nur dann gestattet, wenn diese mit einem Maulkorb versehen waren und an der Leine geführt wurden. Läufige Hündinnen hatte der Eigentümer „gehörig“ zu verwahren. Freilaufende Hunde größerer Gattung mit Ausnahme der Jagdhund, während sie sich auf der Jagd befanden, und der Hirten- und Schäferhunde, wenn sie bei der Herde waren, mussten mit einem wohlbefestigten Maulkorb versehen sein, der das Beißen verhinderte. Auch war es verboten, an offenen Stellen in der Nähe von Wohnungen oder öffentlichen Wegen zu baden.

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