Gunter Pirntke - Der Königstein und seine Gefangenen

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Die Festung Königstein ist eine der größten Bergfestungen Europas und liegt inmitten des Elbsandsteingebirges auf dem gleichnamigen Tafelberg oberhalb des Ortes Königstein am linken Ufer der Elbe in Sachsen. Da die Festung Königstein für uneinnehmbar gehalten wurde, glaubte man, dass auch niemand von hier fliehen könne und nutzte sie als Gefängnis für Staats-, Bau-, Militär, Zivil- und Kriegsgefangene; darunter viele namhafte Persönlichkeiten. Christian I., seit 1586 Kurfürst von Sachsen, ließ ab 1589 die Festung nicht nur als uneinnehmbare militärische Anlage ausbauen und als Ort von Vergnügungen aller Art in der wundervollen Landschaft gestalten, sondern bald auch als ein Ort, an dem man unliebsame, in Ungnade gefallene oder Kapitalverbrechen begangene Menschen von allem gesellschaftlichen Umgang isolieren konnte. Der erste Staatsgefangene, der auf den Königstein gebracht wurde, war Oberhofprediger Dr. Martin Mirus. Von den insgesamt 993 Festungsgefangenen, die das Häftlingsbuch der Festung zwischen 1591 und 1922 verzeichnet, waren die meisten in der Georgenburg und im alten Zeughaus inhaftiert. Aus dieser großen Zahl sollen nur einige Wenige genannt werden, die wie Kanzler Krell im Bewusstsein der Menschen geblieben sind, die einen festen Platz in der sächsischen Geschichte haben und deren Namen von Generation zu Generation weitergegeben werden.

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Er heiratete am 6. Juni 1764 die Witwe des Feldmarschalls Rutowski (eines natürlichen Sohnes August des Starken), die geborene Fürstin Lubomirska; die Ehe wurde aber auf Wunsch Lubomirskas geheim gehalten, weil sie um ihren Rang am Hof fürchtete.

Prinz Xaver brauchte d’Agdollo zu geheimen Missionen und die Witwe des Kurfürsten, Maria Antonia, betraute ihn bei ihrer Abwesenheit von Dresden mit Aufträgen.

Namentlich benutzte sie ihn 1776 zu geheimen Verhandlungen mit den Ministern ihres Sohnes, als es darum ging, ihre für 200.000 Taler in Rom und den Niederlanden versetzten Juwelen einzulösen und sie von einer Schuldenlast von mehr als 700.000 Talern durch Abtretung ihrer künftigen Ansprüche an den Allodial-Nachlass des kinderlosen Kurfürsten Max III. Joseph von Bayern an ihren Sohn zu befreien.

Der Marquis war zwar durch offene Zurücksetzung bei Beförderung gegen den Kurfürsten, besonders dessen Günstling, den Grafen Marcolini, sehr erbittert, aber Intrigant wie er war, spielte er doch doppeltes Spiel, verkehrte mit Marcolini viel und teilte geheim zu haltende Briefe der damals im Auslande lebenden Kurfürstin-Witwe über diese Angelegenheit an ihn den sächsischen Ministern mit, daneben jedoch bat er den König von Preußen um Anstellung und bot sich ihm als Spion an, scheint auch Verbindungen mit Wien gehabt und der Kaiserin Maria Theresia, welche ebenfalls entfernte Ansprüche aus jenen Nachlass hatte, die der Kurfürstin gegen hohe Summen angeboten zu haben.

Großes Aufsehen erregte seine plötzliche Verhaftung am 16. September 1776 und Abführung auf die Festung Königstein; er blieb bis an seinen Tod Staatsgefangener. Der Grund seiner Verhaftung blieb geheim; sogar seinen Ministern verschwieg der Kurfürst die Ursache. Nur der Kurfürst und dessen Mutter, auf deren Anregung die Verhaftung erfolgte, kannten d’Agdollos Vergehen. Der Kurfürst erklärte seinen Ministern, dass die Sache nur ihn persönlich angehe, nichts mit der Erbschaftsangelegenheit zu tun habe und deshalb nicht vor den Staatsrat gehöre. Ein katholischer Geistlicher soll d’Agdollo vernommen und dessen Aussagen mündlich dem Kurfürsten übermittelt haben; der Kurfürst selbst verurteilte d’Agdollo zu lebenslänglicher Festungshaft.

Ein Teil der Briefe zwischen dem Kurfürsten und seiner Mutter, namentlich ein Schriftstück des Marquis, das Schmähungen und Drohungen enthalten haben soll, scheint vom Kurfürsten selbst vernichtet worden zu sein. Wegen der unglücklichen Verhandlungen mit dem Marquis d’Agdollo wurden die sächsischen Minister Leopold Nicolaus von Ende und Graf Sacken am 26. März 1777 durch den Kurfürsten gemeinsam und für beide wenig ehrenhaft entlassen.

D’Agdollo starb auf dem Königstein am 27. August 1800. Die Haftbedingungen waren für ihn wohl recht leicht, denn er konnte sich auf der Festung frei bewegen. Die Stelle, wo er gewöhnlich ein Sonnenbad nahm, wurde bald „Agdollos Ruhe“ genannt.

Im Verlaufe des 19. Jahrhunderts wurde die Festung Königstein das Staatsgefängnis für aufrührerische Bürger und bürgerliche Demokraten. Es begann 1790 mit dem kursächsischen Bauernaufstand. Am 11. September 1790 wurden die als Anführer ausgemittelten Bauern auf den Königstein gebracht. Es waren 34 Hüfner, Gärtner und Häusler vor allem aus der Lommatzscher und Meißner Gegend, die als Baugefangene zwischen acht Wochen und mehreren Monaten auf der Festung schwer arbeiten mussten. 1791 durften die letzten von ihnen die Festung verlassen.

Vierzig Jahre später wurde das Königreich Sachsen im Spätsommer 1830 und im Frühjahr 1831 von revolutionären Unruhen erschüttert, die zur konstitutionellen Monarchie und damit zu bürgerlichen Verfassungszuständen führten. Die ausgemachten Anführer der Aprilunruhen 1831 wurden polizeilich verfolgt, verhaftet und mit hohen Zuchthausstrafen belegt. Zwei von ihnen, die Dresdner Bürger Nudelfabrikant Anton Bertholdi und der promovierte Jurist Bernhard Moßdorf waren am 18. April 1831 verhaftet und nach mehrmonatigen Verhören am 2. September 1831 als „Häupter der Bewegung“ von der speziell eingesetzten Untersuchungskommission ohne ordentliches Gerichtsverfahren zu 15 Jahren Festungshaft verurteilt worden. Sie wurden in der Nacht vom 2. zum 3. September 1831 auf der Festung abgeliefert und in die Räume Nr. 9 und Nr. 10 auf der Georgenburg eingesperrt. Sie hatten sich im heftigen, allerdings überwiegend selbst provozierten Konflikt mit den Festungsmilitärs wie Platzadjutant Fuchs befunden.

Bertholdi unternahm einen Fluchtversuch, der scheiterte. Dann wurden die Schikanen so groß, dass er nur im Selbstmord einen Ausweg sah. Am 4. September 1833 erhängte er sich an den Eisengittern seines Gefängnisraumes. Eine Woche danach unternahm Moßdorf einen Fluchtversuch, der ebenfalls misslang. Am 13. November wurde er in den Gefängnisraum gebracht, in dem sich sein Freund Bertholdi das Leben genommen hatte. Was dann in der Nacht vom 13. zum 14. November 1833 geschah, bleibt für immer unklar. Am Morgen des 14. November fand man Moßdorf wie Bertholdi erhängt am Fenster. Bereits einen Tag später gab es unter den auf der Festung stationierten Soldaten Gerüchte, dass Moßdorf erdrosselt worden sei. Es gab keine zivilgerichtliche Untersuchung. Erst nach dem März 1848 begann vor dem Stadtgericht Dresden ein Untersuchungsverfahren. Aber auf die Fragen, wie sich ein Mensch, der in Ketten kreuzweise am Fußboden in der Mitte des Raumes geschlossen ist, zum Fenster bewegen konnte und warum Moßdorfs Leiche die gleichen Verletzungen aufwies wie die von Bertholdi: Schnittwunden am Hals und am linken Arm, Würgemahle am Kehlkopf gab es keine Erklärung. Staatsbeamte sorgten später für den ergebnislosen Ausgang der gerichtlichen Untersuchungen.

Die im Vormärz aufflammende nationale Bewegung in dem seit 1795 staatlich nicht mehr existierenden Polen führte zum Krakauer Aufstand, der von Russland, Österreich und Preußen militärisch niedergeschlagen wurde. Viele Polen flüchteten 1846 über Sachsen nach Frankreich. Der Anführer der Republik Krakau Dr. Johann Tyssowski gehörte dazu. Er wurde Anfang März 1846 in Dresden verhaftet und Ende jenes Monats auf die Festung Königstein verbracht. Am 15. Mai 1846 traf ein österreichischer Kriminalrat auf der Festung ein und verhörte in den nächsten Wochen im Beisein des sächsischen Appellationsrates Ertel. Im Verlauf der Verhöre wurde offenbar, dass enge Verbindungen zwischen sächsischen Demokraten und polnischen Emigranten in Paris bestanden, was auch in Sachsen zu neuen Kriminaluntersuchungen führte. Am 9. Februar 1847 wurde Tyssowski an Österreich ausgeliefert.

Dann kamen die Revolutionsjahre 1848/1849 mit dem Maiaufstand vom 3. bis 9. Mai 1849 in Dresden. Die führenden Köpfe des Aufstandes, denen die Polizei habhaft wurde, kamen auf den Königstein. Am 29. August 1849 wurden der Russe Michael Bakunin, militärischer Berater der Aufständischen, weiterhin der Musikdirektor August Röckel, das Mitglied der Provisorischen Regierung Otto Leonhard Heubner und der Kommandant der Dresdner Kommunalgarde Alexander Clarus Heintze in der Festung eingeliefert. Bis zu ihrer Verurteilung verblieben sie in der Georgenburg. Bakunin wurde am 12. Juni 1850 an Österreich ausgeliefert, Röckel, Heubner und Heintze kamen am 18. Juni 1850 in das Zuchthaus Waldheim.

Der nächste prominente Festungsgefangene war August Bebel. Weil er sich 1871 zur Pariser Kommune bekannt hatte, wurde er angeklagt und vom Landgericht Leipzig im März 1872 zu zwei Jahren Festungshaft verurteilt, von denen er die meiste Zeit in der Strafanstalt Waldheim verbüßte und im April/Mai 1874 für drei Wochen auf dem Königstein war, wo er im Alten Zeughaus untergebracht worden war. Die wohl letzten politischen Gefangenen auf der Festung Königstein vor dem Ersten Weltkrieg waren die Mitarbeiter der satirischen Zeitschrift „Simplizissimus“ Karikaturzeichner Thomas Theodor Heine und Dramatiker Frank Wedekind. Wegen „Majestätsbeleidigung“, sie hatten sich über die Palästinareise Kaiser Wilhelms II. 1898 lustig gemacht, wurden Heine vom Landgericht Leipzig zu sechs Monaten Festungshaft und Wedekind, der erst im Juni 1899 nach Leipzig zurück kam, zu sieben Monaten Festungshaft verurteilt, die sie auf der Festung Königstein verbüßten. 1899 und 1900 saßen beide ihre Strafe ab, ohne die Mitarbeit am „Simplizissimus“ aufzugeben. Nach der Novemberrevolution 1918 blieb die Festung Königstein noch einmal für kurze Zeit ein Ort für politische Gefangene. 1919 traf es 50 Funktionäre der KPD und der USPD, unter ihnen Fritz Hecken aus Chemnitz als Mitbegründer der KPD. Eingesperrt im Obergeschoss des Alten Zeughauses, konnte er am 25. September 1919 die Festung wieder verlassen. Ende Dezember 1919 wurde Hecken erneut verhaftet und auf den Königstein gebracht. In Sachsen herrschte Belagerungszustand. Es wurde aber gegen ihn kein Prozess eingeleitet und auf Weisung der sächsischen Regierung wurde er am 10. Januar 1920 wieder entlassen.

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