Joachim Bräunig - Was geschah mit Lotte L

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Im Justizzentrum Neuruppin gelingt zwei Gewaltverbrechern die Flucht aus den Arretierungszellen. Am Abend der Flucht der beiden Häftlinge werden während einer Hochzeitsfeier zwei Personen entführt und als Geiseln gefangen gehalten. Den Ermittlern der eingesetzten »SOKO Flucht«, unter Leitung von Hauptkommissar Klaus Ullmann, stellt sich die Frage eines möglichen Zusammenhanges beider Taten. Der Kreis der Verdächtigen der Entführung ist groß und umfasst sowohl Personen aus dem beruflichen als auch dem privaten Umfeld. Den Ermittlern stellen sich viele Fragen, die durch eine geforderte und missglückte Lösegeldübergabe verschärft werden. Die entscheidende Frage des Motivs der Tat der Entführung bleibt lange unbeantwortet und alle Vernehmungen der Verdächtigen führen Hauptkommissar Ullmann und seine Mitarbeiter nicht zum Erfolg. – Der Autor wurde 1944 in Chemnitz geboren. Er ist verheiratet, hat eine Tochter und ist seit 1966 im erzgebirgischen Annaberg wohnhaft. Nach Abschluss seines Studiums in der Fachrichtung Maschinenbau war er als Technologe, Technischer Leiter und Bauleiter in verschiedenen Einrichtungen tätig. Das Buch ist die achte Folge der Ermittlungen von Hauptkommissar Ullmann.

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Er schaute sich die Akte des Einbruches gründlich an und bat dann einen seiner Mitarbeiter den Täter zu ihm zu bringen. Am heutigen Samstag war die Abteilung total unterbesetzt, außer ihm waren lediglich zwei Beamte und eine Polizeianwärterin im Dienst.

Nach einigen Minuten wurde der Straftäter der vergangenen Nacht bei Kommissar Schneider vorgeführt und dieser bat ihn, gegenüber Platz zu nehmen. Der Kommissar schaute den jungen Mann an und fragte sich, was ihn zu dieser Straftat bewogen haben könnte. Der junge Mann erweckte bei Schneider keinen unsympathischen Eindruck und wirkte eher schüchtern auf ihn. Er führte die Vernehmung allein durch und wollte sich einen exakten Eindruck des Täters erschaffen, denn er war der Ansicht, dass es stets effektiver war, sich ein persönliches Bild des Straftäters zu erarbeiten. Nachdem er den jungen Mann durch sein ruhiges Verhalten leicht verunsichert hatte, begann er die Vernehmung. Er stellte ein Aufnahmegerät auf seinen Tisch und schaltete es in aller Ruhe an, wobei sein Blick nicht von dem jungen Mann wich. Er war auf dessen weiteres Verhalten sehr gespannt.

„Ich beginne mit Ihrer Vernehmung“, sprach Schneider zu dem jungen Mann.

„Die Vernehmung wird mittels eines Aufnahmegerätes aufgezeichnet. Vernehmender ist Kommissar Schneider. Heute ist der 20. Juli.“

„Ihr Name ist?“, fragte Schneider.

„Claudius Wolle.“

„Wohnhaft?“

„Neuruppin“, antwortete Claudius Wolle.

„Sie werden beschuldigt vergangene Nacht in das Juweliergeschäft Beyer gewaltsam eingebrochen zu sein. Gestehen sie diese Tat?“

„Ja.“

„War die Tat geplant?“

„Ja.“

„Weshalb haben Sie die Tat begangen?“

„Ich habe Geld benötigt.“

„Wofür benötigen Sie das Geld?“

„Ich wollte meiner Freundin und mir eine schöne Reise ermöglichen, was jedoch bei meinem gegenwärtigen Verdienst nicht möglich ist.“

„Wo arbeiten Sie?“

„Ich bin als Hilfsarbeiter in einer Baufirma tätig. Meine Freundin arbeitet als Friseuse und hat gleichfalls ein sehr geringes Gehalt. Sie schwärmt seit längerem von einer Reise in die USA und ich wollte ihr und mir diese Reise ermöglichen. Meine Eltern und meine zukünftigen Schwiegereltern sind ebenfalls mit finanziellen Mitteln nicht reichlich ausgestattet. Ich bin mir meiner verwerflichen Tat bewusst“, erzählte Claudius Wolle.

„Wie ist die Tat abgelaufen und wann haben Sie die Tat geplant?“, fragte Schneider, obwohl er den Tatablauf auf dem Video gesehen hatte, aber er wollte dem jungen Mann die Chance zur Selbstdarstellung seiner Handlung ermöglichen, was sich bei genauer Wiedergabe der Tat durch den Straftäter positiv auf seine spätere Verurteilung auswirken könnte.

„Die Tat selbst habe ich in ihrem exakten Ablauf nicht geplant. Ich wollte nur zu Geld kommen und habe mehrere Möglichkeiten erwogen. Zum Schluss habe ich den Entschluss gefasst, in das Juweliergeschäft einzubrechen, da ich die Möglichkeit eines unbeobachteten Zugangs zum Geschäft beobachtet habe. Ich konnte sehen, dass das Geschäft einen nicht einsehbaren Hintereingang hatte und das Zugangsschloss sich nach meiner Betrachtung leicht öffnen ließ, was sich bei der Tatausführung bewahrheitete. Ich konnte das Geschäft leicht betreten und fühlte mich ziemlich unbeobachtet. Meine größte Angst bestand darin, dass eventuell der Geschäftsinhaber den Einbruch gemeldet bekommt, aber da keinerlei Alarmsignale oder ähnliches ertönte, habe ich den Einbruch ausgeführt. Ich hatte einen großen Beutel zum Verstauen der Beute mitgenommen und wollte im Wesentlichen nur Geld mitnehmen, aber während der Tat habe ich die vielen Schmuckstücke gesehen und ich habe versucht einen Schaukasten zu öffnen, was mir mühelos gelang, so dass ich mich entschloss auch Schmuck mitzunehmen. Ich habe versucht, keine Spuren zu hinterlassen, weshalb ich mir Handschuhe übergezogen hatte. Nachdem ich nach meiner Ansicht genügend Geld und Schmuck in meinem Beutel verstaut hatte, entschloss ich mich zurück zu ziehen und verließ das Geschäft wieder über den Hintereingang. Ich hatte in einer Seitenstraße mein Auto geparkt und ging unter ständiger Beobachtung meiner Umgebung zu meinem Fahrzeug und fuhr nach Hause.“

„Was haben Sie weiter getan?“

„Ich wollte heute Morgen zu meiner Freundin fahren.“

„Wo haben Sie die Beute versteckt?“

Claudius Wolle gab auf diese Frage keine Antwort und hüllte sich in Schweigen. Der Kommissar las nochmals gründlich die Akte des Vorganges durch. Die Festnahme von Claudius Wolle fand gegen 5.00 Uhr statt. Der Einbruch wurde gegen 22.00 Uhr ausgeführt, was die Bilder der Kamera dokumentierten. Zwischen der Tatzeit und der Festnahme lag eine Zeitdifferenz von rund sieben Stunden. Bei einer sofort durchgeführten Hausdurchsuchung wurde kein Teil der Beute gefunden und Claudius Wolle machte bereits bei seiner Festnahme keine Aussage zum Befinden des Diebesgutes, so dass die Beute bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht gefunden wurde. Dem Kommissar war es nicht begreifbar, warum Claudius Wolle keine Aussage zum Befinden der Beute geben wollte.

„Wie viel Bargeld haben Sie erbeutet?“

„Ungefähr vierzigtausend Euro.“

„Exakt wissen Sie es nicht?“

„Nein. Ich habe alles was in der Kasse gewesen ist, die ganz leicht zu knacken war, in den Beutel getan und nur oberflächlich gezählt. Weiter habe ich nicht nach Geld gesucht, da ich das Geschäft schnellstens verlassen wollte.“

„Sie weigern sich uns mitzuteilen, an welchem Ort Sie die Beute versteckt haben? Ich muss Ihnen sagen, dass Ihnen Ihr Verhalten bezüglich des Aufenthaltsortes der Beute wenig nützen wird, denn Sie werden die nächsten Jahre weder Ihre Freundin noch Ihre Beute wiedersehen. Auf die von Ihnen begangene Straftat stehen einige Jahre Gefängnis, wobei Sie aufgrund Ihres Alters nicht mehr nach Jugendstrafgesetzbuch verurteilt werden. Ich hoffe, Ihnen ist Ihr Verhalten bewusst und ich kann Ihnen nur empfehlen, mit uns zusammen zu arbeiten und damit möglicherweise Ihr zu erwartendes Strafmaß zu mildern. Herr Claudius Wolle, in Auswertung ihrer jetzigen Vernehmung und an Hand der vorliegenden Beweise, einschließlich der Aufnahmen der Kamera im Juweliergeschäft und Ihres Geständnisses, werde ich gegen Sie einen Haftbefehl beim Staatsanwalt beantragen. Sie werden beschuldigt, das Juweliergeschäft Beyer in räuberischer Absicht beraubt zu haben und zu Ihrem Gunsten Bargeld im Wert von ungefähr 40.000 Euro gestohlen zu haben. Ihrer Aussage entsprechend haben Sie die Tat geplant, um sich zu bereichern. Bis zur Vollstreckung des Haftbefehles werden Sie im Justizzentrum vorübergehend in einer Verwahrzelle untergebracht und anschließend schnellstmöglich in eine Strafvollzugsanstalt überstellt. Das Strafmaß wird der Richter festlegen.“

„Wirkt mein Geständnis strafmildernd?“

„Darauf habe ich keinen Einfluss“, kam die lakonische Antwort von Schneider.

Der Kommissar rief einen diensthabenden Beamten zu sich und wies diesen an Claudius Wolle in eine Verwahrzelle zu bringen und bekam zur Antwort, dass gegenwärtig nur ein Diensthabender und die Praktikantin vor Ort sind, da einer der Diensthabende gegenwärtig zur Unterstützung der Kontrollen im Eingangsbereich angefordert worden war. Der Mitarbeiter schlug vor, die Praktikantin für die Unterbringung von Claudius Wolle einzusetzen, da er den gegenwärtig einsitzenden Gewaltverbrecher Ulli Bender, dessen Überführung in eine Haftanstalt für den morgigen Tag vorgesehen war, zur Toilette bringen musste. Der Kommissar war einverstanden und beschäftigte sich nicht weiter mit dieser Problematik. Die Verwahrzellen waren in angrenzenden Räumen eingerichtet und durch ein stählernes verschließbares Gitter von den anderen Räumlichkeiten getrennt. Zum Erreichen dieser separaten Räume mussten das Personal und die Straftäter einen Quergang durchschreiten und damit waren diese Zellen von anderen Bereichen abgetrennt. Der Beamte ging mit der unerfahrenen Praktikantin Richtung der Verwahrzellen und öffnete das Stahlgitter, ohne es wieder hinter sich zu verschließen. Die Praktikantin wies er an auf ihn zu warten, damit sie anschließend gemeinsam die Verwahrung von Claudius Wolle durchführen können. Die Praktikantin blieb im Gang des Traktes stehen und wartete mit Claudius Wolle auf ihren Kollegen, der nach kurzer Zeit mit Ulli Bender im Flur des Zellentraktes erschien. Die Praktikantin hatte sich vor Claudius Wolle gestellt und wollten ihren Kollegen entgegen gehen, wobei sie für einen kurzen Augenblick Claudius Wolle aus ihrem Blickfeld verlor. Der Diensthabende war mit Ulli Bender fast auf gleicher Höhe mit der Praktikantin, als sie plötzlich von Claudius Wolle von hinten mit einem Schlag gegen den Hals niedergeschlagen wurde. Der Diensthabende ging sofort zur Praktikantin und wollte ihr helfen, als er ebenfalls von hinten von Ulli Bender mit einem Schlag niedergestreckt wurde. Claudius Wolle begriff später seine Tat selbst nicht und konnte sich seine Handlungsweise nicht erklären, aber in diesem Augenblick erkannte er eine Chance, der Verhaftung zu entgehen. Ulli Bender schlug nochmals auf den Diensthabenden ein und wollte damit sicher gehen, dass er für einige Zeit bewusstlos sein würde. Die Praktikantin lag gleichfalls bewusstlos am Boden und Ulli Bender ergriff schnell die Schlüssel des Diensthabenden für den Zellentrakt. Die beiden Häftlinge gingen zur Tür und öffneten diese mit der Schüssel des Beamten. Sie konnten den Zellentrakt ungesehen, nachdem sie die Tür wieder hinter sich verschlossen hatten, verlassen und gingen ruhig und gelassen Richtung Ausgang des Justizzentrums. Beim Verlassen des Justizzentrums erfolgten keine Kontrollen und so gelangten beide unbeobachtet aus dem Gelände der Einrichtung. Sie gingen die Hauptverkehrsstraße entlang und hatten noch keinen Plan für ihr weiteres Vorgehen. Nachdem sie sich ihrer Meinung nach weit genug von der Einrichtung entfernt hatten, setzten sie sich auf eine Bank und schauten sich an ohne anfangs ein Wort zu wechseln, bis nach einigen Minuten Claudius Wolle sagte:

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