Jürg Schoch - Fall Jeanmaire, Fall Schweiz

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Fall Jeanmaire, Fall Schweiz: краткое содержание, описание и аннотация

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Dramatisiert durch Bundesrat Furgler, verteufelt durch die Medien: Die Taten des «Jahrhundertverräters» Jeanmaire stellen sich aus den Akten anders dar, als sie in der kollektiven Erinnerung präsent sind. Gemäss Bundesrat Furgler hatte Brigadier Jeanmaire den Russen «geheimste Unterlagen» über die Kriegsmobilmachung verschafft. Jene offizielle Mitteilung versetzte 1976 eine breite Öffentlichkeit in Schrecken, glaubte sie doch, es seien Truppenstandorte, geheime Kommandoanlagen und andere sensible Daten verraten worden. Dreissig Jahre nach der Verhaftung Jeanmaires liegt erstmals ein Report vor, der sich auf die Ermittlungs- und Gerichtsakten stützt. War der Brigadier tatsächlich der «Jahrhundertverräter»? Oder war er vielmehr eine Projektionsfläche für den Hass, den die bürgerliche Schweiz gegenüber der totalitären Sowjetunion hegte? Im unparteiischen Bericht von Jürg Schoch machen die Akteure von damals eine zweifelhafte Figur: die Ermittler, manche Presseorgane, das Gericht und selbst Justizminister Furgler.

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Sie verneinten, zu Hause Funktionäre der sowjetischen Botschaft empfangen zu haben, Sie reagierten gleich, als wir Sie nach Geschenken fragten, und erst, nachdem wir Ihnen Beweise vorgelegt haben, gaben Sie ihre Handlungen zu. Ihr Verhalten lässt vermuten, dass Sie ihren Mann decken wollen. Wie antworten Sie?

Ja, das ist richtig.

Trifft es zu, dass Denissenko Ihrem Mann in Ihrer Wohnung, in Ihrer Gegenwart, eine bedeutende Summe Geld in einem Umschlag geben wollte?

Ich habe keine Erinnerung daran. Persönlich bekam ich nie Geld und ich erkläre, dass dies auch für meinen Mann zutrifft, in der Wohnung. Trifft es zu, dass Ihr Mann Denissenko und seinem Nachfolger verschiedene Dokumente übergab, dies in Ihrer Gegenwart und sogar auf Ihre Anregung?

Nein, das ist nicht wahr. Ich weiss auch nicht, ob mein Mann so gehandelt hat und Dokumente übergab.

Wie erklären Sie den Wert der Geschenke, die Ihnen von diesen beiden Personen gegeben wurden?

Sie wollten uns eine Freude machen, da ich in Russland geboren wurde.

Wieder endete die Einvernahme mit der Erklärung Frau Jeanmaires, sie habe nichts beizufügen oder irgendwelche Modifikationen anzubringen.

Interessant ist, wie unterschiedlich die beiden Eheleute in diesen ersten Verhören reagierten. Wählte der Mann, in zahlreichen Kursen geschult in taktischem Denken, den Weg der Mitteilsamkeit und Kooperation, ja beinahe der Bonhomie, so versuchte die Frau, wenn auch mit geringem Erfolg, die Befrager mit taktischen Finten zu täuschen. Nachteilige Folgen hatten ihre Falschaussagen für sie indes kaum. Erstens schaltete auch sie schon zwei Tage später auf Kooperation um, zweitens nahm die Polizei auf ihren Gesundheitszustand Rücksicht – und in gewisser Weise schien den Beamten sogar zu imponieren, wie verzweifelt die angeschlagene Frau versuchte, ihren Mann in Schutz zu nehmen.

Doch zurück zum Schauplatz der Hauptfigur. Gegen Abend eröffnete Kommissär Pilliard, immer laut Protokoll, dem Festgenommenen:

Der Herr Bundesanwalt, der über den gegenwärtigen Stand der Untersuchung informiert ist, hat beschlossen, Sie zu seiner Verfügung zu halten und daher einen Haftbefehl gegen Sie ausgestellt, den wir Ihnen hiermit unterbreiten. Morgen wird ein Vertreter des Bundesanwalts sie anhören und Ihnen die Anschuldigung bekannt geben. Was haben Sie dazu zu sagen?

Ich nehme es zur Kenntnis.

Wir teilen Ihnen mit, dass wir Sie nach Abschluss dieser Anhörung ins Gefängnis Bois-Mermet in Lausanne überstellen werden. Haben Sie Reklamationen anzubringen über den Ablauf der bisherigen Behandlung? Wir teilen Ihnen auch mit, dass Ihre Gattin nach ihrer Einvernahme zu Hause verbleibt im Beisein Ihres Sohnes. Was antworten Sie? Ich habe keine Reklamationen anzubringen.

Mit der Abwicklung dieser Formalitäten ging der erste Vernehmungstag zu Ende. Unter den obligatorischen Vermerk am Schluss des Protokolls («gelesen und bestätigt») setzte Jeanmaire seine Unterschrift in gewohnt schwungvoller Manier, ebenso unter den Haftbefehl, den ihm Pilliard präsentierte. Zunächst hatte der Brigadier zwar Anstalten gemacht, diese zweite Unterschrift zu verweigern. Doch rasch sah er ein, dass mit Obstruktion nichts auszurichten war; als ehemaliger Militärrichter wusste er, dass man Haftbefehle zu unterzeichnen hatte. Also griff er zur Feder und signierte seine «Fahrkarte zur Hölle». 15

Chefermittler Pilliard muss Bundesanwalt Gerber bereits um die Mittagszeit über Jeanmaires Aussagen ins Bild gesetzt haben. Denn um 15 Uhr verfasste dieser eine Notiz 16an seinen Vorgesetzten, Bundesrat Furgler. Sie lautet:

Br Jean-Louis Jeanmaire, Lausanne

wurde heute früh wegen Verdachts des verbotenen militärischen und politischen Nachrichtendienstes von unserem Polizeidienst angehalten und einvernommen. Die Befragung sowie die ebenfalls angeordneten Hausdurchsuchungen sind noch im Gang. Vorläufiges Ergebnis: Jeanmaire gibt zu, den Russen gewisse klassifizierte Dokumente ausgehändigt zu haben, u. a. eine «ordre de bataille». Offenbar als Gegenleistung will er ein Fernsehgerät erhalten haben.

Sobald ich Näheres weiss, werde ich Sie orientieren.

Da Sie seinerzeit Herrn Bundespräsident Gnägi persönlich über den auf Jeanmaire lastenden Verdacht in Kenntnis gesetzt hatten, nehme ich ohne Gegenbericht an, dass Sie dies auch heute selbst tun wollen.

Offenbar im Bewusstsein, mit dieser Notiz ein Dokument in Händen zu halten, das den Beginn einer historischen Affäre anzeigte, vermerkte der Departementschef auf dem Papier in seiner steilen und etwas zackigen Handschrift die präzise Uhrzeit der Kenntnisnahme und die Anordnungen, die er in den folgenden Minuten traf: nämlich, dass er von der Bundesanwaltschaft «wünsche, über alle weiteren Massnahmen und deren Ergebnisse unverzüglich orientiert zu werden», und dass er den Bundespräsidenten jetzt und auch weiterhin selbst orientieren werde.

Am Abend jenes 9. August 1976 durften der Bundesanwalt und sein Chefermittler Pilliard einen kleinen, vorsichtigen Triumph feiern. Jeanmaire hatte angebissen, hatte seine inoffiziellen Kontakte zu den Russen und auch die Übergabe gewisser Dokumente zugegeben. Und das Verhalten seiner Ehefrau, gerade weil sie sich widerständiger zeigte als ihr Mann, lieferte ihnen zusammen mit den beschlagnahmten Agenden immerhin ein paar interessante Ansatzpunkte für die kommenden Verhöre. Um es bildlich zu formulieren: Gerber und Pilliard mochten sich fühlen wie zwei Bergsteiger, die lange vor einer Wand gewesen waren, die unbegehbar schien, und die nun einen Einstieg entdeckt hatten.

Erfolglose Suche nach Belastungsmaterial

Viel Musse, das kleine Glück des verheissungsvollen Starts zu geniessen, blieb den Ermittlern allerdings nicht. Die folgenden Tage verlangten ihnen hohe Präsenzzeiten ab. Die Verhöre gingen weiter, und eine ganze Reihe anderer Erkundungen war in die Wege zu leiten.

Der kurze Augenschein im Banksafe der UBS, den die beiden Polizisten in Gesellschaft Jeanmaires vorgenommen hatten, hatte wohl eine Übersicht über dessen Vermögenslage vermittelt. Doch die Ermittler wollten tiefer graben. Jeanmaire, sagten sie sich, war von den Russen «gekauft». Also musste Geld geflossen und der Judaslohn auf irgendeinem Bankkonto versteckt worden sein.

Deshalb wandte sich die Bundesanwaltschaft brieflich an jene fünf Banken, mit denen der Verhaftete Verbindungen hatte. In den vertraulichen Schreiben, das die Bupo-Kommissäre den Direktoren persönlich zu übergeben hatten, wurden die Institute ersucht, Auskunft über Jeanmaires Bankverkehr zu geben. Freundlich, aber bestimmt formulierte der Bundesanwalt in den gleich lautenden Schreiben folgende Warnung an die Adresse der Empfänger:

Wir erlauben uns schliesslich, Sie unter Hinweis auf Art. 205 des Schweizerischen Strafgesetzbuches zu ersuchen, ohne ausdrückliches Einverständnis seitens des Unterzeichnenden oder seiner gesetzlichen Stellvertreter […] weder mit Ihrem Kunden, noch dessen Geschäftspartner, noch allfälligen Bevollmächtigten oder anderen Drittpersonen über dieses Auskunftsersuchen und die Auskunftserteilung durch Ihr Institut Rücksprache zu nehmen. 17

Auf Verlangen der Bundesanwaltschaft lieferte in jenen Tagen die Generaldirektion PTT ihrerseits eine Aufstellung von Jeanmaires Postcheckverkehr seit 1973 ab, ein dickes Bündel von Listen, in denen sich – vergleichbar mit den Bankauszügen – aber lediglich ein Geldverkehr spiegelte, wie er für einen Haushalt des gehobenen Mittelstandes üblich ist. 18Bald schon gelangten die Ermittler denn auch zur Einsicht, finanzielle Interessen seien bei Jeanmaires Verrätereien vermutlich doch nicht im Spiel gewesen. «Aufgrund der bisherigen Auswertungen des finanziellen Hintergrundes liegen keine konkreten Anhaltspunkte vor, aufgrund derer J. der Empfang von Geldzuwendungen nachgewiesen werden könnte», heisst es im Sachbearbeiter-Protokoll vom 20. August 1976, und eine Woche später, als die Ermittler und ihre Chefs erneut Motivforschung betrieben, hielt der Protokollführer fest: «Was das Motiv betrifft, scheint nach den heutigen Erkenntnissen Geld vermutlich keine Rolle gespielt zu haben.» 19

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