6.2.1 Credo und Kodex als Kern der Unternehmenskultur
6.2.2 Compliance-Struktur
6.2.3 Compliance-Prozesse
6.2.4 Anreize und Sanktionen
6.2.5 Regelmässige Überprüfung und Weiterentwicklung
6.3 Der «Von-Roll-Fall» (BGE 122 IV 103)
6.4 Compliance im Exportkontrollrecht
6.4.1 Kenne die eigenen Produkte – und die Anhänge der GKV
6.4.2 Kenne die verdächtigen Länder
6.4.3 Erkenne die roten Fahnen
6.4.4 Gewährleiste Compliance – das ICP
7. Dual-Use
7.1 Definitionsansätze
7.2 Kritik an den Definitionsansätzen
8. Die Güterkontrollgesetzgebung
8.1 Das Güterkontrollgesetz GKG
8.1.1 Entstehung
8.1.2 Aufbau und Struktur
8.1.3 Inhalt
8.1.3.1 1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
8.1.3.2 2. Abschnitt: Kontrollmassnahmen
8.1.3.3 3. Abschnitt: Überwachung
8.1.3.4 4. Abschnitt: Verfahren und Berichterstattung
8.1.3.5 5. Abschnitt: Strafbestimmungen
8.1.3.5.1 Art. 14 GKG Verbrechen und Vergehen
8.1.3.5.2 Art. 15 GKG Übertretungen
8.1.3.5.3 Art. 15 a GKG Ordnungswidrigkeiten
8.1.3.5.4 Art. 16 GKG Widerhandlungen in Geschäftsbetrieben
8.1.3.5.5 Art. 17 GKG Einziehung von Material
8.1.3.5.6 Art. 18 GKG Gerichtsbarkeit und Anzeigepflicht
8.1.3.6 6. Abschnitt: Zusammenarbeit von Behörden
8.1.3.7 7. Abschnitt: Schlussbestimmungen
8.2 Die Güterkontrollverordnung GKV
8.2.1 Entstehung
8.2.2 Struktur der Verordnung
8.2.3 Inhalt
8.2.3.1 1. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen
8.2.3.2 2. Kapitel: Ausfuhr
8.2.3.2.1 1. Abschnitt: Einzelbewilligung
8.2.3.2.2 2. Abschnitt: Generalausfuhrbewilligungen
8.2.3.2.3 3. Abschnitt: Besondere Bestimmungen
8.2.3.2.4 4. Abschnitt: Verfahren
8.2.3.2.5 5. Abschnitt: Pflichten des Exporteurs
8.2.3.3 3. Kapitel: Einfuhr und Durchfuhr
8.2.3.3.1 1. Abschnitt: Einfuhr
8.2.3.3.2 2. Abschnitt: Durchfuhr
8.2.3.4 4. Kapitel: Kontrolle und Verwaltungsmassnahmen
8.3 Die Anhänge zur GKV (Güterlisten)
8.3.1 Vorbemerkung: Unbestimmte Rechtsbegriffe in den Anhängen zur GKV
8.3.2 Anhang I zur GKV: Die Begriffsbestimmungen
8.3.2.1 Allgemeine Anmerkungen zu Anhang I
8.3.2.2 Nukleartechnologie-Anmerkung (NTA)
8.3.2.3 Allgemeine Technologie-Anmerkung (ATA)
8.3.2.4 Allgemeine Software-Anmerkung (ASA)
8.3.2.5 Verzeichnis der verwendeten Abkürzungen
8.3.2.6 Begriffsbestimmungen
8.3.3 Anhang II zur GKV: Die Liste der Dual-Use Güter
8.3.3.1 Entwicklung der Güterliste der Dual-Use Güter
8.3.3.2 Aktualisierung der Güterliste der Dual-Use Güter
8.3.3.3 Gliederung der Güterliste der Dual-Use Güter
8.3.3.3.1 Die Kategorie
8.3.3.3.2 Die Gattung
8.3.3.3.3 Die Kennung
8.3.3.3.4 Nationale Besonderheiten der Schweiz in Bezug auf die Listen
8.3.4 Exemplarische Fragestellungen aus der Kategorie 2 von Anhang II zur GKV (Werkstoffbearbeitung)
8.3.4.1 Kompensationen von Werkzeugmaschinen
8.3.4.2 Beschichtungstechnik in der Fertigung von zivilen und militärischen Gütern
8.3.4.3 Beispiele der Ermittlung der Bewilligungspflicht
8.3.4.3.1 Fallbeispiel 1: Retrofitting Bearbeitungscenter
8.3.4.3.2 Fallbeispiel 2: Benutzerhandbuch Mehrspindel-Drehautomat I
8.3.4.3.3 Fallbeispiel 3: Benutzerhandbuch Mehrspindel-Drehautomat II
8.3.4.3.4 Fallbeispiel 4: Isostatische Presse
8.3.4.3.5 Fallbeispiel 5: Stosswellengenerator Lithotripter
8.3.5 Anhang III zur GKV: Besondere militärische Güter
8.3.6 Anhang IV zur GKV: Die Länderliste nach Art. 8 und 13 GKV
8.3.7 Anhang V zur GKV: Die Liste der international nicht kontrollierten Güter
8.3.8 Anhang VI zur GKV: Die Schengen-Assoziierungsabkommen
9. Praktische Fragen bei Verdacht auf Verletzung des Güterkontrollgesetzes
9.1 Grundsätzliches
9.1.1 Vorsatz, Eventualvorsatz und Fahrlässigkeit
9.1.2 Eröffnung des Verfahrens gegenüber den Beteiligten: Zwangsmassnahmen
9.1.3 Auslegeordnung
9.1.3.1 Verstärkung durch Arbeitsgemeinschaft
9.1.3.1.1 Zusammensetzung der Arbeitsgemeinschaft
9.1.3.1.2 Welcher Anwalt übernimmt welchen Klienten?
9.1.3.1.3 Führung der Arbeitsgemeinschaft
9.2 Taktische Überlegungen für das Vorgehen im Falle einer Strafuntersuchung
9.3 Aussageverweigerung
9.3.1 Geschichtliches
9.3.2 Grundlagen zur Aussageverweigerung des Beschuldigten
9.3.2.1 Intellekt
9.3.2.1.1 Zwei Hauptgründe für die Skepsis zur Aussageverweigerung
9.3.2.1.1.1 Aussageverweigerung ist nicht «geradlinig» und macht einen «schlechten Eindruck»
9.3.2.1.1.2 Falsche Vorstellung von einem «gerechten Staat»
9.3.2.2 Wille
9.3.2.3 Bereitschaft
9.3.2.4 Reduktion
9.3.3 Elemente der anwaltlichen Aufklärungspflicht bei der Aussageverweigerung
9.4 Untersuchungsverfahren
9.4.1 Vorgehen im Allgemeinen
9.4.2 Erhebung von Beweisanträgen
9.4.3 Erhebung von EMRK-Rügen
9.5 Abschluss der Untersuchung: Einstellung des Verfahrens, Strafbefehl oder Überweisung an das Strafgericht
9.5.1 Einstellung der Untersuchung
9.5.2 Erlass eines Strafbefehls
9.5.3 Überweisung an das Strafgericht
9.5.4 Zur Frage nach einem Weiterzug eines Strafurteils
Abschliessende Bemerkungen
Schlagwortverzeichnis
1
Die wenigsten Bürger wissen, dass es ein Güterkontrollgesetz, genauer gesagt, ein «Bundesgesetz über die Kontrolle zivil und militärisch verwendbarer Güter sowie besonderer militärischer Güter» gibt. Noch weniger Menschen wissen, was das Güterkontrollgesetz überhaupt regelt – und in wie viele Bereiche des täglichen Lebens die durch diese Gesetzgebung geregelten Produkte hineinspielen. Angesichts der Normendichte in der westlichen Welt im Allgemeinen und der in der Schweiz im Besonderen ist dies nicht wirklich erstaunlich.
2
Interessanterweise wissen auch Anwälte, die Unternehmen beraten, welche unmittelbar von den Regelungen des Güterkontrollgesetzes betroffen sind, bisweilen nicht, dass es dieses Gesetz überhaupt gibt. Einige wissen zwar von dessen Existenz, und auch, dass es die Tätigkeit ihrer Klientschaft unmittelbar beschlägt, gehen aber davon aus, dass der Klient selbst über dessen Anwendbarkeit Bescheid weiss.
3
Die vorliegende Monografie entstand aus der Idee, die Rechtslage im Exportkontrollrecht mit Schwerpunkt im Güterkontrollrecht in der Schweiz einerseits so umfassend wie nötig und andererseits so knapp wie möglich darzustellen. Gleichzeitig sollte das Werk einen hohen Praxisbezug aufweisen, insbesondere im Bereich der Regelungen des für die schweizerische Industrie sehr wichtigen Zweigs der Maschinenindustrie.
4
Die Komplexität des Güterkontrollrechts wirkt sich vor allem für kleinere und mittlere Unternehmen, welche keine eigenen Rechtsabteilungen haben, bisweilen sehr problematisch aus. Diese Unternehmen haben zwar in aller Regel einen Verantwortlichen für die Exportkontrolle, werden jedoch in Rechtsfragen meistens durch Anwälte beraten, die zwar in irgendeiner Weise einen persönlichen (oftmals langjährigen) Bezug zum Unternehmen respektive den Inhabern haben, mit der güterkontrollrechtlichen Thematik jedoch oftmals nicht oder nur hinlänglich vertraut sind. Eines der Ziele der vorliegenden Monografie ist es daher auch, Anwälten und Exportkontrollverantwortlichen bei konkreten Problemstellungen als Nachschlagewerk dienen zu können.
5
Um diese Zielsetzungen zu erfüllen, enthält das Buch daher zuerst einen kurzen Abriss zum Thema Exportkontrolle, danach werden die völkerrechtlich (verbindlichen und nicht verbindlichen) sowie die binnenrechtlichen Rechtsgrundlagen der Exportkontrolle dargestellt. Grundbegriffe und Grundlagenwissen der Exportkontrolle werden in einem eigenen Kapitel dargestellt, ebenso wie der Begriff der Compliance im Exportkontrollrecht. Erst danach wird die Güterkontrollgesetzgebung der Schweiz im engeren Sinne, das Güterkontrollgesetz, die Güterkontrollverordnung und die in der Praxis äusserst wichtigen Anhänge zur Güterkontrollverordnung (die sogenannten Güterlisten) behandelt. Letztere werden sehr ausführlich behandelt, insbesondere Anhang II zur Güterkontrollverordnung, die Liste der Dual-Use Güter. An geeigneter Stelle werden Beispiele aus der Praxis dargestellt und Lösungsansätze aufgezeigt.
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