C. Ergebnis zur Rückführbarkeit der normativen Wirkung auf die staatliche Rechtsetzungsmacht
§ 7 Rückführung der normativen Wirkung auf die kirchliche Rechtsetzungsmacht
A. Standpunkt des 1. Senats des Bundesarbeitsgerichts
B. Überblick zu den Standpunkten im Schrifttum
C. Ansatz von Thüsing: Normative Wirkung aufgrund staatlicher „Pflicht zur Gleichbehandlung“
D. Eigener Standpunkt zur normativen Wirkung der Dienstvereinbarung
I. Grundsatz – Wirkung kirchlichen Rechts im staatlichen Rechtskreis
II. Unerheblichkeit des Einwands bindender Rechtswahl
1. Wahl der Privatrechtsordnung – Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
2. Wahl der Privatrechtsordnung und Ausgestaltung des Mitarbeitervertretungsrechts als einheitliche Ausübung des Selbstbestimmungsrechts
III. Normative Wirkung der Dienstvereinbarung als Ergebnis einer Kollisionsauflösung
1. Normative Wirkung der Dienstvereinbarung als Ergebnis einer kollisionsrechtlichen Zuordnung des kirchlichen Selbstverständnisses und der Privatautonomie
2. Normative Wirkung der Dienstvereinbarung zugleich als Ausgleich zwischen der Privatautonomie und dem staatlichen Schutzpflichtauftrag
3. Zusammenfassung
IV. Ergänzende Überlegungen zur normativen Wirkung
1. Regelungsbefugnis des kirchlichen Gesetzgebers und Gestaltung des kirchlichen Dienstes mittels der staatlichen Privatrechtsordnung
2. Vermeidung von Widersprüchen bei der praktischen Anwendung des Mitarbeitervertretungsgesetzes
E. Fazit zur normativen Wirkung der Dienstvereinbarung
Drittes Kapitel: Die Reichweite der Regelungsbefugnis
§ 8 Rechtsvergleichender Ansatz der Literatur
A. Meinungsspektrum zur Reichweite der Befugnis der Betriebsparteien, Arbeitsbedingungen durch eine Betriebsvereinbarung zu regeln
I. Rechtsprechung und Teile des Schrifttums: Umfassende Regelungsbefugnis für alle Arbeitsbedingungen
II. Gegenstimmen in der Literatur: Begrenzte Befugnis zur Regelung von Arbeitsbedingungen
III. Zusammenfassung des Meinungsspektrums
B. Bewertung des rechtsvergleichenden Ansatzes
C. Fortgang der Untersuchung
§ 9 Kirchengesetzliche Vorschriften als Grundlage einer umfassenden Regelungsbefugnis
A. § 36 MVG-EKD als Grundlage einer umfassenden Regelungsbefugnis?
B. §§ 33 und 34 MVG-EKD als Grundlage einer umfassenden Regelungsbefugnis?
C. § 35 MVG-EKD als Grundlage einer umfassenden Regelungsbefugnis?
D. Ergebnis: Keine generelle mitarbeitervertretungsgesetzliche Anerkennung einer umfassenden Regelungsbefugnis
§ 10 Bestimmung der Reichweite der Regelungsbefugnis in Anlehnung an die Vorschriften über die Beteiligung der Mitarbeitervertretung – §§ 37 ff. MVG-EKD
A. Reichweite der Regelungsbefugnis in den Angelegenheiten des § 40 MVG-EKD
I. Wortlautanalyse des § 40 MVG-EKD
II. Logisch-systematischer Bezugsrahmen des § 40 MVG-EKD
1. Systematischer Einfluss von § 47 MVG-EKD (Initiativrecht)
2. Systematischer Zusammenhang von § 40 MVG-EKD und § 38 Abs. 1 MVG-EKD
a. Implikationen der verschiedenen Begründungsansätze zur Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung
b. Unbestimmbarkeit der kirchengesetzgeberischen Motive für die Anordnung der Unwirksamkeitsfolge
c. Stellungnahme zur logisch-systematischen Relevanz des § 38 Abs. 1 MVG-EKD
3. Logisch-systematischer Zusammenhang zwischen dem Günstigkeitsprinzip und der Lesart des § 40 MVG-EKD
III. Teleologische Erwägungen zu § 40 MVG-EKD
1. Konkretisierung der möglichen Zwecke anhand der zum Betriebsverfassungsgesetz diskutierten Funktionen betrieblicher Mitbestimmung
a. Schutzfunktion der betrieblichen Mitbestimmung
b. Teilhabefunktion der betrieblichen Mitbestimmung
c. Ausgleichsfunktion der betrieblichen Mitbestimmung
d. Überlegungen zum weiteren Gang der Untersuchung
2. Teilhabe des Arbeitnehmerkollektivs als Funktion der Mitbestimmung nach § 40 MVG-EKD
a. Teilhabe aufgrund der Stellung der Mitarbeitervertretung als gleichberechtigter Partner und Repräsentant?
b. Genereller Kollektivbezug der Mitbestimmungstatbestände als Konsequenz der Teilhabefunktion?
c. Stärkung des Individualschutzes und nicht bloß kollektive Teilhabe durch § 40 lit. b) und lit. j) MVG-EKD
d. Unvereinbarkeit des Topos der Subjektstellung der Mitarbeitervertretung mit einer abschließenden Aufzählung der mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten
e. Ausrichtung der Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten
f. Fazit zur Teilhabefunktion
3. Schutz des einzelnen Arbeitnehmers als Funktion der Mitbestimmung nach § 40 MVG-EKD
a. Wirkungsweise des Mitarbeitervertretungsrechts
b. Unergiebigkeit von Historie und Genese
c. Methodische Überlegungen zur Ermittlung der mutmaßlichen Regelungsabsicht des Gesetzgebers
d. Entscheidung gegen eine vertragsimparitätskompensierende Wirkung des Mitarbeitervertretungsgesetzes
e. Fazit zur Schutzfunktion
4. Horizontaler Interessenausgleich der Arbeitnehmer untereinander als Funktion der Mitbestimmung nach § 40 MVG-EKD
a. „Non liquet“ als Ergebnis einer Analyse der Einzeltatbestände des § 40 MVG-EKD
b. Genese des § 40 MVG-EKD
c. Systematische Betrachtung: Ausgleichsfunktion im Rahmen der personellen Angelegenheiten – das Zustimmungsverweigerungsrecht nach § 41 Abs. 1 lit. b) Var. 2 MVG-EKD
d. Fazit zur Ausgleichsfunktion
IV. Ergebnis zur Reichweite der Regelungsbefugnis in den Angelegenheiten des § 40 MVG-EKD
B. Folgerungen für die allgemeine Regelungsbefugnis der Dienstvereinbarungsparteien
Viertes Kapitel: Die Grenzen der Regelungsbefugnis
§ 11 Grenzziehung zur Sicherung der Individualfreiheit des Arbeitnehmers
A. Bedeutung des Günstigkeitsprinzips
B. Keine gegenständliche Begrenzung der Dienstvereinbarung auf generelle Regelungen
C. Keine Grenzziehung durch eine gerichtliche Billigkeitskontrolle
D. Zwingendes Recht als Grenze der Regelungsbefugnis
I. Unanwendbarkeit der Schranken rechtsgeschäftlicher Freiheit
1. Keine AGB-Kontrolle der Dienstvereinbarung
a. Meinungsstand in Rechtsprechung und Literatur
b. Stellungnahme zur AGB-Kontrolle kirchlicher Dienstvereinbarungen
2. Unzulässigkeit des Rückgriffs auf die privatrechtlichen Schranken rechtsgeschäftlicher Freiheit
II. Bindung an „Recht“ und „Billigkeit“ nach Maßgabe des § 33 Abs. 1 S. 3 MVG-EKD
1. Bindung an die „Billigkeit“
2. Bindung an das „Recht“
a. Inhaltliche Bestimmung: zwingende Rechtssätze der kirchlichen und staatlichen Arbeitsrechtsordnung
b. Im Einzelnen: einfachgesetzlich vermittelter Individualschutz im staatlichen Recht
c. Im Einzelnen: Bindung an die in den Grundrechten zum Ausdruck kommende, im Privatrecht wirksame objektive Werteordnung
III. Ergebnis: Individualschutz durch umfassende Bindung an das geltende Recht
§ 12 Grenzziehung zur Sicherung der Koalitionsfreiheit
A. § 36 Abs. 1 S. 2 MVG-EKD: Vorrang der auf koalitionären Rechtsvorschriften beruhenden Regelungen
I. Voraussetzungen der Sperrwirkung
1. „Rechtsvorschrift“ im Sinne des § 36 Abs. 1 S. 2 MVG-EKD
2. „Regelungen“ im Sinne des § 36 Abs. 1 S. 2 MVG-EKD
II. Reichweite der Sperrwirkung
III. Bedeutung der Sperrwirkung des § 36 Abs. 1 S. 2 MVG-EKD für die Regelungsbefugnis der Dienstvereinbarungsparteien
B. § 36 Abs. 1 S. 3 MVG-EKD: Erweiterung der Vorrangregelung für Arbeitsentgelte und sonstige Arbeitsbedingungen
I. Begriff der Üblichkeit
II. Gegenständlicher Bezugspunkt der Sperrwirkung
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