Immobilien übertragen auf Kinder
– Chancen und Risiken –
von Notar Dirk Höfinghoff, Siegburg
Schriftenreihe
des Vereins zur Förderung der Seniorenarbeit in Lohmar e.V. (FöS)
Nr 5
Impressum
Diese Broschüre ist urheberrechtlich geschützt. Sie wird als Printausgabe kostenlos verteilt und kann auch www.lohmar-news.deheruntergeladen werden. © August 2014; 1. Auflage Notar Dirk Höfinghoff, Siegburg http://notare-weierstrasse.de
eISBN 978-3-939829-91-1 |
published by www.ratio-books.de |
Herausgegeben vom Verein zur Förderung der Seniorenarbeit in Lohmar e.V. (FöS), Franzhäuschenstr. 17, 53797 Lohmar
1. Vorsitzender: Rolf Binnenbrücker (0 22 41) 38 31 03
rolf@binnenbruecker.de
Spenden sind gern gesehen!
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Vorwort des Vorsitzenden des FöS Vorwort Die Übertragung von Vermögen, insbesondere Immobilien, auf Nachkommen ist immer gründlich zu überlegen. Schließlich geht es hierbei oft um einen wesentlichen Teil der materiellen Lebensgrundlagen. Im Übrigen ist dies ein Seniorenthema schlechthin. Wir freuen uns deshalb sehr, hiermit einen Entscheidungshelfer für diese in unserer alternden Gesellschaft so wichtigen Frage vorlegen zu können. Erneut verdanken wir dies dem Siegburger Notar Dirk Höfinghoff . Zunächst hatte er mehrere Male in gut besuchten öffentlichen Veranstaltungen unseres Fördervereins zu diesem Thema referiert und uns nunmehr sein Manuskript – ebenfalls honorarfrei – zur Veröffentlichung überlassen. Wir stellen hiermit diesen Text – wie alle Veröffentlichungen in dieser Schriftenreihe – allen Interessierten, vor allem aber den Lohmarer Senioren kostenlos zur Verfügung und hoffen auf eine Spende für unsere Seniorenarbeit in Lohmar (siehe Impressum). Das Geld kommt direkt und in voller Höhe Projekten, wie der Seniorenarbeit in der Villa Friedlinde, der Förderung der Lohmarer Tafel oder der Fortbildung ehrenamtlich tätiger Senioren zugute. Wir laden zudem herzlich zur Mitgliedschaft im FöS ein. Sie ist schon für den ‚beschämend‘ niedrigen Jahresbeitrag von 12 Euro zu haben und zudem jederzeit kündbar. Ihr Förderverein für die Seniorenarbeit in Lohmar (FöS) Rolf Binnenbrücker (Vorsitzender) Lohmar, 9. Juli 2014 In dieser Schriftenreihe sind bisher erschienen: Nr 1:Dr. Gerhard Hohmann: Rechtzeitig vorsorgen! Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung Nr. 2:Dieter van Alm: Besteuerung der Altersrenten (vergriffen) Nr. 3:Karl-Heinz Bayer: Notfallheft (vergriffen) Nr. 4:Notar Dirk Höfinghoff: Erbrecht nach der Neuregelung (vergriffen) Alle Broschüren – mit Ausnahme von Heft 2 – können unter www.lohmar-news.de kostenlos heruntergeladen werden.
1. Einleitung 1. Einleitung Es gibt – vom eigenem Testament einmal abgesehen – kaum eine wichtigere Entscheidung in der zweiten Lebenshälfte als die Frage, ob Vermögenswerte, insbesondere Immobilien, bereits zu Lebzeiten auf Kinder, Enkelkinder oder andere Verwandte übertragen werden sollen. Eine so weitreichende Entscheidung bedarf reichlicher Überlegung. Diese Broschüre möchte das Thema schlagwortartig aus verschiedenen Blickwinkeln betrachten und erste Entscheidungshilfen geben. Die fachkundige Beratung durch Notare und Steuerberater ersetzen kann sie nicht. Gerade bei der Übertragungen von Immobilien gibt es eine große Vielzahl zu berücksichtigender persönlicher, rechtlicher, steuerlicher und sozialrechtlicher Momente, so dass jede Übertragung auch immer eine maßgeschneiderte Einzellösung sein muss. Die nachfolgende Darstellung geht von der Übertragung von Immobilien von Eltern auf Kinder aus, die Überlegungen gelten aber sinngemäß auch für die in der Praxis seltenere lebzeitige Übertragung von Immobilien auf Enkelkinder, Nichten und Neffen, etc.
2. Motive 2. Motive Es gibt vielfältige Motive, die der Übertragung von Immobilien zugrunde liegen. Schenkungsverträge (der Jurist sagt hierzu bei Immobilien: Übertragungsverträge) werden meistens zwischen den Eltern und den Kindern bzw. einem der Kinder abgeschlossen. Die Beweggründe hierfür sind unterschiedlich, die häufigsten in der Praxis zu beobachtenden Motive dafür sind: •die Nutzung steuerlicher Vorteile, dadurch dass die Schenkungsteuerfreibeträge/Erbschaftsteuerfreibeträge alle 10 Jahre erneut in voller Höhe genutzt werden können; •durch eine lebzeitige Übertragung werden spätere Streitigkeiten zwischen den Kindern vermieden und weichende Geschwister abgefunden; •die Schenkung eines Bauplatzes soll einem Kind den Weg in die eigene Immobilie erleichtern; •Schenkung als Gegenleistung für das Versprechen des Kindes, die Eltern im Alter zu pflegen; •durch die Verkleinerung des Nachlasses erhofft man sich die Pflichtteilsansprüche unliebsamer Kinder zu reduzieren; •man möchte das Vermögen, insbesondere im Pflegefall, dem Zugriff der Sozialbehörden soweit wie möglich entziehen; •Veräußerer mit wirtschaftlich risikobehafteter Tätigkeit (Unternehmer, etc.) möchten Vermögen vor einem etwaigen Zugriff der Gläubiger in Sicherheit bringen; •Entlastung bei der Verwaltung und Instandhaltung der Immobilie; •einkommensteuerrechtliche Vorteile. Diese Motive können natürlich auch nebeneinander vorliegen.
3. Übertragung von Immobilien im Wege der vorweggenommenen Erbfolge
a) Grundlagen
b) Nießbrauch
c) Wohnungsrecht
d) Rückforderungsrechte
e) Rentenzahlungen
f) Pflegeverpflichtungen
g) Gleichstellung von Kindern
4. Pflichtteilsrechtliche Folgen
a) Pflichtteil des erwerbenden Kindes
b) Reduzierung des Pflichtteils unliebsamer Personen durch lebzeitige Übertragung
5. Vorsorge für den Pflegefall
6. Steuerrechtliche Folgen
7. Abschließende Ratschläge
Notizen
Beitrittserklärung
Die Übertragung von Vermögen, insbesondere Immobilien, auf Nachkommen ist immer gründlich zu überlegen. Schließlich geht es hierbei oft um einen wesentlichen Teil der materiellen Lebensgrundlagen. Im Übrigen ist dies ein Seniorenthema schlechthin.
Wir freuen uns deshalb sehr, hiermit einen Entscheidungshelfer für diese in unserer alternden Gesellschaft so wichtigen Frage vorlegen zu können.
Erneut verdanken wir dies dem Siegburger Notar Dirk Höfinghoff. Zunächst hatte er mehrere Male in gut besuchten öffentlichen Veranstaltungen unseres Fördervereins zu diesem Thema referiert und uns nunmehr sein Manuskript – ebenfalls honorarfrei – zur Veröffentlichung überlassen.
Wir stellen hiermit diesen Text – wie alle Veröffentlichungen in dieser Schriftenreihe – allen Interessierten, vor allem aber den Lohmarer Senioren kostenlos zur Verfügung und hoffen auf eine Spende für unsere Seniorenarbeit in Lohmar (siehe Impressum). Das Geld kommt direkt und in voller Höhe Projekten, wie der Seniorenarbeit in der Villa Friedlinde, der Förderung der Lohmarer Tafel oder der Fortbildung ehrenamtlich tätiger Senioren zugute.
Wir laden zudem herzlich zur Mitgliedschaft im FöS ein. Sie ist schon für den ‚beschämend‘ niedrigen Jahresbeitrag von 12 Euro zu haben und zudem jederzeit kündbar.
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