Daniela Schroeder - Grundrechte

Здесь есть возможность читать онлайн «Daniela Schroeder - Grundrechte» — ознакомительный отрывок электронной книги совершенно бесплатно, а после прочтения отрывка купить полную версию. В некоторых случаях можно слушать аудио, скачать через торрент в формате fb2 и присутствует краткое содержание. Жанр: unrecognised, на немецком языке. Описание произведения, (предисловие) а так же отзывы посетителей доступны на портале библиотеки ЛибКат.

Grundrechte: краткое содержание, описание и аннотация

Предлагаем к чтению аннотацию, описание, краткое содержание или предисловие (зависит от того, что написал сам автор книги «Grundrechte»). Если вы не нашли необходимую информацию о книге — напишите в комментариях, мы постараемся отыскать её.

Der Inhalt:
Dargestellt werden die allgemeinen Grundrechtslehren, die einzelnen Grundrechte sowie die Verfassungsbeschwerde. Die speziellen Problemkreise der verschiedenen Grundrechte werden anhand aktueller Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts klausurorientiert aufbereitet.
Die Konzeption:
Die Skripten «JURIQ-Erfolgstraining» sind speziell auf die Bedürfnisse der Studierenden zugeschnitten und bieten ein umfassendes «Trainingspaket» zur Prüfungsvorbereitung:
Die Lerninhalte sind absolut klausurorientiert aufbereitet; begleitende Hinweise von erfahrenen Repetitoren erleichtern das Verständnis und bieten wertvolle Klausurtipps; im Text integrierte Wiederholungs- und Übungselemente (Online-Wissens-Check und Übungsfälle mit Lösung im Gutachtenstil) gewährleisten den Lernerfolg; Illustrationen schwieriger Sachverhalte dienen als «Lernanker» und erleichtern den Lernprozess; Tipps vom Lerncoach helfen beim Optimieren des eigenen Lernstils; ein modernes Farb-Layout schafft eine positive Lernatmosphäre.

Grundrechte — читать онлайн ознакомительный отрывок

Ниже представлен текст книги, разбитый по страницам. Система сохранения места последней прочитанной страницы, позволяет с удобством читать онлайн бесплатно книгу «Grundrechte», без необходимости каждый раз заново искать на чём Вы остановились. Поставьте закладку, и сможете в любой момент перейти на страницу, на которой закончили чтение.

Тёмная тема
Сбросить

Интервал:

Закладка:

Сделать

b) Formen exekutiven Handelns

57

картинка 18

Ein anderes Problem stellt sich insoweit, als die Exekutive ihre Aufgaben in vielfältigen Formenwahrnimmt, denn sie ist nicht stets verpflichtet, in öffentlich-rechtlicher Form zu handeln. Vielmehr hat sie in bestimmten Fällen ein Wahlrecht. Damit stellt sich die Frage, ob die Exekutive unabhängig von der Form ihres Handelns immer an die Grundrechte gebunden ist.

aa) Öffentlich-rechtliche Formen

58

Sofern die Exekutive bei der Erfüllung ihrer hoheitlichen Aufgaben öffentlich-rechtlichhandelt (z.B. beim Erlass von Verwaltungsakten, Rechtsverordnungen oder Satzungen), ist sie unstreitig gemäß Art. 1 Abs. 3 GG an die Grundrechte gebunden.

bb) Privatrechtliche Formen

59

Sofern die Exekutive privatrechtlich handelt, sind drei Handlungsformen zu unterscheiden: das Verwaltungsprivatrecht, die erwerbswirtschaftliche Betätigungder Verwaltung und die privatrechtlichen Hilfsgeschäfteder Verwaltung.[53]

(1) Verwaltungsprivatrecht

60

картинка 19

Verwaltungsprivatrechtliegt vor, wenn ein öffentlich-rechtlicher Verwaltungsträger unmittelbar hoheitliche Aufgaben in privatrechtlicher Form erfüllt.

Beim Verwaltungsprivatrecht hat die Exekutive grundsätzlich die Wahlsowohl hinsichtlich der Organisationsformihres Handelns (öffentlich-rechtlich organisierter Eigen- oder Regiebetrieb; AG, GmbH) als auch hinsichtlich der Ausgestaltung der Leistungs- und Benutzungsverhältnisse(Abschluss privatrechtrechtlicher oder öffentlich-rechtlicher Verträge).[54]

(2) Erwerbswirtschaftliche Betätigung

61

картинка 20

Erwerbswirtschaftliche Betätigungder Exekutive liegt vor, wenn die Exekutive eigene unternehmerische Tätigkeit entfaltet.

Dies ist dann der Fall, wenn sie in unternehmerischer Weise am Wirtschaftverkehr teilnimmt bzw. sich an einem im Wettbewerb mit anderen Unternehmen stehenden privaten Unternehmen beteiligt.

(3) Hilfsgeschäft

62

картинка 21

Ein privatrechtliches Hilfsgeschäftder Exekutive liegt vor, wenn die Exekutive Geschäfte zur Bedarfsdeckung tätigt.

63

Es ist inzwischen wohl unstreitig, dass die Exekutive auch dann gemäß Art. 1 Abs. 3 GG an die Grundrechte gebunden ist, sofern sie verwaltungsprivatrechtlich, erwerbswirtschaftlich oder hilfsgeschäftlich tätig ist.[55] In allen drei Bereichen privatrechtlichen Handelns gilt jedoch übereinstimmend, dass ein privatrechtliches Unternehmen nur dann an die Grundrechte gebunden ist, wenn die Exekutive mehr als die Hälfte der Anteilean dem privatrechtlichen Unternehmen hält.[56] Andernfallskann die Bindung an die Grundrechte für die Exekutive nurbedeuten, dass sie ihren rechtlichen Einfluss so ausübenmuss, dass durch das privatrechtliche Unternehmen keine Grundrechtsverstößebegangen werden.[57]

c) Sonderstatusverhältnisse

64

Grundrechtsverpflichtet ist die Exekutive auch im sog. Sonderstatusverhältnis. Bei einem Sonderstatusverhältnis handelt es sich um eine besondere Beziehung zwischen Bürger und Staat, die über das allgemeine Staats-Bürger-Verhältnis hinausgeht.

Beispiel

Beamte, Strafgefangene, Soldaten und Schüler an öffentlichen Schulen befinden sich in einem solchen Sonderstatusverhältnis.

65

Während nach früher herrschender Ansicht in den damals sog. besonderen Gewaltverhältnissen die Grundrechte keine Anwendung fanden, hat nach der grundlegenden Strafgefangenen-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts [58] ein Umdenken eingesetzt. Seit dieser Entscheidung ist anerkannt, dass die Exekutive auch in den Sonderstatusverhältnissen an die Grundrechte gebunden ist und der rechtsstaatliche Vorbehalt des Gesetzes hier ebenfalls gilt. Eingriffe in Grundrechte bedürfen daher auch in Sonderstatusverhältnissen einer formell-gesetzlichen Grundlage.[59]

3. Judikative als Grundrechtsverpflichtete

66

Gemäß Art. 1 Abs. 3 GG ist auch die Judikative an die Grundrechte als unmittelbar geltendes Recht gebunden. Der Begriff der „Rechtsprechung“ ist im Sinne des Art. 92 GG zu verstehen und erfasst daher alle staatlichen Gerichte.[60] Aus rechtsstaatlicher Perspektive ist die Bindung der Judikative an die Grundrechte eine Selbstverständlichkeit, denn in gerichtlichen Verfahren treten die Gerichte den Beteiligten gegenüber „formell und in unmittelbarer Ausübung staatlicher Hoheitsgewalt“ auf.[61] Dementsprechend sind die Gerichte verpflichtet, bei der Anwendung und der Auslegung einfachen Rechts die Grundrechte zu beachten, insbesondere haben sie bei der Anwendung und der Auslegung privatrechtlicher Normen die Ausstrahlungswirkung bzw. die mittelbare Drittwirkung der Grundrechte zu berücksichtigen.

Hinweis

Ob die Judikative ihre Grundrechtsbindung hinreichend beachtet hat, kann Gegenstand einer Urteilsverfassungsbeschwerde sein (s.u. Rn. 732).

Sittenwidrige Bürgschaftsverträge gehören im Zivilrecht zum Pflichtwissen im Examen. Nutzen Sie die Gelegenheit, um diese Problempunkte zu wiederholen!

Beispiel

T ist weitgehend vermögenslos. Als Arbeiter in einer Tuchfabrik verdient er lediglich knapp 700 € netto im Monat. Sonstiges Vermögen besitzt er nicht. Sein Vater V ist Immobilienmakler. Er möchte seinen Kreditrahmen bei der Sparkasse um einige hunderttausend Euro erhöhen. Die Sparkasse ist hierzu bereit, verlangt jedoch eine Bürgschaftserklärung des T, die dieser abgibt. Später wird T aus der Bürgschaft in Anspruch genommen. T hält die Bürgschaftserklärung nach den gegebenen Umständen für sittenwidrig und erhebt Klage vor dem zuständigen Zivilgericht. – Ob die Bürgschaftserklärung des T sittenwidrig ist, hat das Zivilgericht anhand der zivilrechtlichen Generalklausel des § 138 BGB zu beurteilen. Bei der Anwendung und der Auslegung des § 138 BGB muss das Gericht die Ausstrahlungswirkung der Grundrechte (hier insbesondere des Grundrechts auf Privatautonomie aus Art. 2 Abs. 1 GG) beachten. Wenn das Gericht zur Überzeugung gelangen sollte, dass es sich bei der Bürgschaftserklärung des T, die einen einseitig verpflichtenden Vertrag darstellt, um einen Vertrag handelt, der einen der beiden Vertragspartner ungewöhnlich stark belastet und das Ergebnis von „strukturell ungleicher Verhandlungsstärke“ ist, ist das Gericht zur Überprüfung des Bürgschaftsvertrages verpflichtet.

Anmerkungen

[1]

Vgl. nur BVerfGE 27, 297. Hierzu Sachs Verfassungsrecht II – Grundrechte I 4 Rn. 4 ff.

[2]

Vgl. zur Vertiefung speziell für Nordrhein-Westfalen Dietlein/Hellermann- Dietlein § 1 Rn. 21 ff.; länderübergreifend Wermeckes Der erweiterte Grundrechtsschutz in den Landesverfassungen.

[3]

Vgl. BVerfGE 2, 237.

[4]

Vgl. auch Hufen Staatsrecht II § 4 Rn. 8.

[5]

Читать дальше
Тёмная тема
Сбросить

Интервал:

Закладка:

Сделать

Похожие книги на «Grundrechte»

Представляем Вашему вниманию похожие книги на «Grundrechte» списком для выбора. Мы отобрали схожую по названию и смыслу литературу в надежде предоставить читателям больше вариантов отыскать новые, интересные, ещё непрочитанные произведения.


Karl Schroeder - Ventus
Karl Schroeder
Karl Schroeder - Queen of Candesce
Karl Schroeder
Karl Schroeder - Sun of Suns
Karl Schroeder
Karl Schroeder - Permanence
Karl Schroeder
Karl Schroeder - Lady of Mazes
Karl Schroeder
Guido Schroeder - Der Fehdebrief
Guido Schroeder
Peter Schroeder - Hinausgeboren
Peter Schroeder
Frank Christopher Schroeder - Wie Ein Licht Im Dunkeln
Frank Christopher Schroeder
Отзывы о книге «Grundrechte»

Обсуждение, отзывы о книге «Grundrechte» и просто собственные мнения читателей. Оставьте ваши комментарии, напишите, что Вы думаете о произведении, его смысле или главных героях. Укажите что конкретно понравилось, а что нет, и почему Вы так считаете.

x