Josef Parzinger - Falltraining Insolvenzrecht
Здесь есть возможность читать онлайн «Josef Parzinger - Falltraining Insolvenzrecht» — ознакомительный отрывок электронной книги совершенно бесплатно, а после прочтения отрывка купить полную версию. В некоторых случаях можно слушать аудио, скачать через торрент в формате fb2 и присутствует краткое содержание. Жанр: unrecognised, на немецком языке. Описание произведения, (предисловие) а так же отзывы посетителей доступны на портале библиотеки ЛибКат.
- Название:Falltraining Insolvenzrecht
- Автор:
- Жанр:
- Год:неизвестен
- ISBN:нет данных
- Рейтинг книги:4 / 5. Голосов: 1
-
Избранное:Добавить в избранное
- Отзывы:
-
Ваша оценка:
- 80
- 1
- 2
- 3
- 4
- 5
Falltraining Insolvenzrecht: краткое содержание, описание и аннотация
Предлагаем к чтению аннотацию, описание, краткое содержание или предисловие (зависит от того, что написал сам автор книги «Falltraining Insolvenzrecht»). Если вы не нашли необходимую информацию о книге — напишите в комментариях, мы постараемся отыскать её.
Falltraining Insolvenzrecht — читать онлайн ознакомительный отрывок
Ниже представлен текст книги, разбитый по страницам. Система сохранения места последней прочитанной страницы, позволяет с удобством читать онлайн бесплатно книгу «Falltraining Insolvenzrecht», без необходимости каждый раз заново искать на чём Вы остановились. Поставьте закладку, и сможете в любой момент перейти на страницу, на которой закончили чтение.
Интервал:
Закладка:
Insbesondere § 21 I, II InsO gibt dem Gericht die Möglichkeit, bestimmte Wirkungen des eröffneten Verfahrens in das Eröffnungsverfahren vorzuziehen.
§ 21 II 1 Nr. 1 InsO: Die Einsetzung eines vorläufigen Insolvenzverwaltersist nicht zwingend aber absoluter Standard. Die Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters geht in der Regel mit Verfügungsbeschränkungen bzw. der Anordnung eines Zustimmungsvorbehalts nach § 21 II 1 Nr. 2 InsO einher. Im Übrigen bestimmt das Gericht die Pflichten im Einzelnen gemäß § 22 II InsO. Häufig wird der vorläufige Insolvenzverwalter als Sachverständiger nach § 5 I 2 InsO damit beauftragt, für das Gericht ein Gutachten über das Vorliegen bzw. das Fehlen von Insolvenzgründen vorzubereiten.
§ 21 II 1 Nr. 1a InsO: Die Einsetzung eines vorläufigen Gläubigerausschusseszieht die Governance des eröffneten Verfahren in das Eröffnungsverfahren vor. Grundsätzlich kommt dem Gericht im Eröffnungsverfahren eine größere Rolle bei der Aufsicht über das Insolvenzverfahren zu, während im eröffneten Verfahren die Organe der Gläubiger, d.h. die Gläubigerversammlung und der Gläubigerausschuss, gemäß den §§ 160 ff. InsO an der Entscheidungsfindung beteiligt sind (beachte aber § 164 InsO, d.h. die Wirksamkeit im Außenverhältnis auch bei Missachtung der §§ 160 ff. InsO). Liegen die Voraussetzungen des § 22a InsO vor, ist der vorläufige Gläubigerausschuss obligatorisch. Der vorläufige Gläubigerausschuss kann sich u.a. zu der Person des vorläufigen Insolvenzverwalters äußern (§ 56a InsO); diese Vorschrift hat allerdings den Haken, dass der vorläufige Gläubigerausschuss dann streng genommen bereits vor der Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters eingesetzt werden muss.
§ 21 II 1 Nr. 2 InsO: Im Fall eines „schwachen“ oder „starken“ vorläufigen Insolvenzverwalters nach § 21 II 1 Nr. 2 InsO, d.h. für den Fall, dass das Gericht dem Schuldner ein Verfügungsverbotauferlegt oder einen Zustimmungsvorbehaltanordnet, wird der Schutz der Insolvenzmasse über die §§ 81, 82 InsO in das vorläufige Verfahren vorverlagert. Dies sind die einzigen Maßnahmen, die öffentlich bekanntgemacht werden, § 23 InsO ( www.insolvenzbekanntmachungen.de, bzw. im www.unternehmensregister.de).
§ 21 II 1 Nr. 3 InsO: Hier wird die Wirkung der §§ 88 ff. InsO in das Eröffnungsverfahren vorverlagert und der Schuldner durch ein Moratoriumvor Zwangsvollstreckung geschützt. Nach § 89 I InsO sind Zwangsvollstreckungen für einzelne Insolvenzgläubiger sind während der Dauer des Insolvenzverfahrens weder in die Insolvenzmasse noch in das sonstige Vermögen des Schuldners zulässig. In zeitlich begrenztem Umfang gilt dieser Schutz auch für Massegläubiger. Hat ein Gläubiger im letzten Monat vor der Verfahrenseröffnung Sicherung (nicht Befriedigung) durch Zwangsvollstreckung erlangt, ist diese Sicherung unwirksam (Rückschlagsperre).[1] Diese Wirkungen werden über § 21 II 1 Nr. 3 InsO in das Eröffnungsverfahren vorverlagert.
§ 21 II 1 Nr. 5 InsO: Die Verwertungssperreermöglicht dem Schuldner die Fortführung des Geschäftsbetriebs trotz der Belastung von Vermögensgegenständen mit Sicherungsrechten der Gläubiger.
§ 240 S. 2 ZPO zieht die Unterbrechung eines Gerichtsverfahrensauf den Übergang der Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis auf den vorläufigen Insolvenzverwalter vor. § 24 II InsO ordnet für die Aufnahme der unterbrochenen Rechtsstreitigkeiten die Geltung der §§ 85, 86 InsO an.
Anmerkungen
[1]
Der Insolvenzverwalter kann zudem regelmäßig anfechten, was ein Gläubiger während des Eröffnungsverfahrens erhält.
Einige Fragen zur Einführung in die InsO – Teil 2› Lösung Fragen 11 – 20› 17. Was geschieht mit Kapital- und Personengesellschaften in der Insolvenz?
17. Was geschieht mit Kapital- und Personengesellschaften in der Insolvenz?
Kapital- und Personengesellschaften werden durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst. Dies ergibt sich aus folgenden Normen:
– | Für die GmbH aus § 60 I Nr. 4 GmbHG. |
– | Für die AG aus § 262 I Nr. 3 AktG. |
– | Für die OHG aus § 131 I Nr. 3 HGB. |
– | Für die KG aus §§ 161 II, 131 I Nr. 3 HGB. |
– | Für die GbR aus § 728 I 1 BGB. |
– | Für den Verein aus § 42 I 1 BGB. |
Die Auflösung erfolgt ebenso bei einer Ablehnung der Insolvenzeröffnung mangels Masse. Dies folgt:
– | Für die GmbH aus § 60 I Nr. 5 GmbHG |
– | Für die AG aus § 262 I Nr. 4 AktG |
– | Für die OHG aus § 131 II Nr. 1 HGB |
– | Für die KG aus §§ 161 II, 131 II Nr. 1 HGB |
– | Für den Verein aus § 42 I 1 BGB. |
– | Für die Genossenschaft aus § 81a Nr. 1 GenG |
Die GbR wird gemäß § 728 I BGB nur bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens zwingend aufgelöst, nicht aber bei Ablehnung der Eröffnung mangels Masse (§ 206 InsO).
Trotz der Auflösung existieren die Gesellschaften weiter.[1] Auf die Auflösung folgt die Liquidation. Auf die Liquidation im Insolvenzverfahren folgt in aller Regel die Löschungder Gesellschaft im Handelsregister wegen Vermögenslosigkeitgemäß § 394 I 2 FamFG. Erst mit der Löschung und dem Nichtvorhandensein jedwedes Vermögen endet die Existenz der Gesellschaft. Taucht nach der Löschung noch Vermögen auf, gibt es eine Nachtragsverteilung.
Anmerkungen
[1]
Der Unternehmenszweck ändert sich.
Einige Fragen zur Einführung in die InsO – Teil 2› Lösung Fragen 11 – 20› 18. Worum handelt es sich bei Hold-out Gläubigern?
18. Worum handelt es sich bei Hold-out Gläubigern?
Hold-out Gläubiger (obstruierende Gläubiger) spielen bei außergerichtlichen Restrukturierungen eine große Rolle. Es handelt sich um Gläubiger, die sich der Teilnahme an einer Restrukturierung mit dem Ziel verweigern, den Schuldner oder die anderen Gläubiger dazu zu bewegen, ihre Forderung gegen den Schuldner vollständig oder zumindest weitgehend zu befriedigen.
Anders als bei Gesellschafter gibt es für Gläubiger keine Treuepflicht, sich an der Sanierung zu beteiligen.[1] Die rechtliche Stellung dissentierender Gläubiger kann außerhalb des Insolvenzverfahrens nur im Rahmen des Schuldverschreibungsgesetzes mit einer Mehrheit der anderen Gläubiger verändert werden. Auch das englische Scheme of Arrangement sieht diese Möglichkeit vor.
Anmerkungen
[1]
Vgl. BGH, ZIP 1992, 191 (Akkordstörer).
Einige Fragen zur Einführung in die InsO – Teil 2› Lösung Fragen 11 – 20› 19. Zu welchen Änderungen hat die Reform der InsO zum 1.1.2021 geführt?
19. Zu welchen Änderungen hat die Reform der InsO zum 1.1.2021 geführt?
Artikel 5 des SanInsFoG führte, mit Wirkung zum 1.1.2021, unter anderem zu folgenden Änderungen der Insolvenzordnung:
– | Die Antragsfrist für überschuldete Unternehmen wird von längstens drei auf längstens sechs Wochen verlängert. Für zahlungsunfähige Unternehmen bleibt es bei längstens drei Wochen. |
– | Die Vorschriften der § 64 GmbHG, §§ 92 II, 93 III Nr. 6 AktG, § 99 GenG, etc. welche die Erstattung von Zahlungen nach Insolvenzreife durch die Geschäftsführung bzw. den Vorstand vorsehen, werden in einen neu zu schaffenden § 15b InsO verlagert und gleichzeitig verändert. Insbesondere sind künftig mehr Zahlungen als bisher mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsführers vereinbar (§ 15b I 1, II, III InsO). |
– | Der Prognosezeitraum für die Beurteilung der drohenden Zahlungsunfähigkeit nach § 18 II 2 InsO wird in aller Regel 24 Monate betragen. |
– | Der Prognosezeitraum für die Beurteilung der Überschuldung nach § 19 II 1 InsO wird 12 Monate betragen. |
– | Darlehen einer staatlichen Förderbank werden gemäß § 39 I 2 InsO vom Nachrang für Gesellschafterdarlehen ausgenommen. |
– | Der Insolvenzplan erlaubt die Entlassung von Tochterunternehmen aus Sicherheiten und Garantien für Verbindlichkeiten der Muttergesellschaft (§§ 217 II, 220 III, 223a, 245 IIa InsO). |
– | Die Voraussetzungen für die Eigenverwaltung werden erhöht, siehe insb. den Katalog des § 270a I InsO. |
Ebenso mit Wirkung zum 1.1.2021 bzw. teilweise rückwirkend zum 1.10.2020 traten Änderungen des Restschuldbefreiungsverfahrens in Kraft. Hier ist insbesondere relevant, dass die Wohlverhaltensperiode, während der die pfändbaren Bezüge zur Befriedigung der Gläubiger abgetreten werden (§ 287 II 1 InsO), von sechs Jahren auf drei Jahre verkürzt wurde.
Читать дальшеИнтервал:
Закладка:
Похожие книги на «Falltraining Insolvenzrecht»
Представляем Вашему вниманию похожие книги на «Falltraining Insolvenzrecht» списком для выбора. Мы отобрали схожую по названию и смыслу литературу в надежде предоставить читателям больше вариантов отыскать новые, интересные, ещё непрочитанные произведения.
Обсуждение, отзывы о книге «Falltraining Insolvenzrecht» и просто собственные мнения читателей. Оставьте ваши комментарии, напишите, что Вы думаете о произведении, его смысле или главных героях. Укажите что конкретно понравилось, а что нет, и почему Вы так считаете.