Stefan Sohm - Soldatengesetz

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Gut gerüstet: Der Kommentar zum SoldatengesetzDie vierte, neu bearbeitete Auflage des bewährten Kommentars gibt kompetente Antworten auf alle das Soldatengesetz betreffenden dienst- und statusrechtlichen Fragen des Truppenalltags.Durch die Einarbeitung sämtlicher Gesetzgebungsverfahren mit Bezug zum Soldatengesetz seit dem Erscheinen der Vorauflage befindet sich der Kommentar auf dem aktuellen Stand der Gesetzgebung. Mit einbezogen wurden vor allem
das neue Personalaktenrecht,die neu eingeführten soldatischen Rechte als Patient,die neue Dienstleistungsart für Reservistendienst Leistende.Neben Erläuterungen zu den Rechten und Pflichten der Soldaten wird dem militärischen Statusrecht in besonderem Maße Rechnung getragen.Querverbindungen zu angrenzenden Rechtsgebieten (insbesondere dem Beamtenrecht) werden deutlich gemacht.Jede Norm wird von ihrer Entstehung bis zur gegenwärtig geltenden Fassung mit sämtlichen Änderungen in allen Tatbestandsmerkmalen detailliert und praxisgerecht erläutert.Rechtsprechung und Literatur sind in zahlreichen weiterführenden Fundstellennachweisen ausgewertet.Die wissenschaftlich fundierte Kommentierung orientiert sich an den praktischen Bedürfnissen im Truppenalltag und bietet Hilfestellungen zur Lösung konkreter soldatenrechtlicher Fragen im täglichen Dienstbetrieb. Die umfangreiche Berücksichtigung der Rechtsprechung, eine intensive Auswertung der einschlägigen Literatur und zahlreiche Bewertungen hinsichtlich der Umsetzung soldatengesetzlicher Vorgaben im Alltag der Bundeswehr machen das Werk unerlässlich für die Praxis.Unentbehrlich für: militärische Disziplinarvorgesetzte aller Ebenen, militärisches Personal bearbeitende Dienststellen, Rechtsberater und Rechtslehrer der Bundeswehr, Truppendienstgerichte und Verwaltungsgerichte, Rechtsanwälte und andere Personen und Institutionen, die mit Fragen des soldatengesetzlichen Dienstrechts befasst sind.Die Autoren sind durch ihre langjährige Befassung mit Problemen des Soldatenrechts (u.a. in den zuständigen Grundsatzreferaten des Bundesministeriums der Verteidigung sowie als Hochschullehrer im Fach Wehrrecht) mit der Materie bestens vertraut und bieten eine Kommentierung aus erster Hand. Sie haben durch zahlreiche Veröffentlichungen ihre detaillierten Kenntnisse des Wehrrechts unter Beweis gestellt.

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Soldatengesetz

Soldatengesetz

mit Vorgesetztenverordnung und

Reservistengesetz

Kommentar
von
Dr. Dieter Walz †Ministerialrat a.D. (bis zur 2. Auflage) Klaus EichenMinisterialrat a.D. bis zur 3. Auflage
Philipp-Sebastian MetzgerRegierungsdirektor an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung – Fachbereich Bundeswehrverwaltung – Stefan SohmMinisterialrat im Bundesministerium der Verteidigung
unter Mitarbeit von
Stefan HuculDirektor im Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr Jürgen EwaldOberamtsrat im Bundesministerium der Verteidigung
4., neu bearbeitete Auflage
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Vorwort

Vorwort

Klaus Eichen ist aus dem Kreis der Bearbeiter nach Erscheinen der 3. Auflage dieses Kommentars ausgetreten. Als Mitbegründer des Kommentars hat er das Werk – auch über seine eigenen Kommentierungen hinaus – von Beginn an maßgeblich geprägt. Seine Arbeit war durchgehend von einem juristisch sehr fundierten, gleichermaßen aber auch rechtspolitisch durchaus kritischen Anspruch gekennzeichnet. So soll die Neubearbeitung in Dankbarkeit für die geschaffenen und fortwirkenden Grundlagen insbesondere ihm gewidmet sein.

Die bisher von ihm verantworteten Vorschriften wurden von Philipp-Sebastian Metzger in Dankbarkeit für das entgegengebrachte Vertrauen übernommen, verbunden mit der Hoffnung, dem großen Maßstab dieser Aufgabe gerecht zu werden. Unverändert zu den Vorauflagen verantwortet jeder Autor seinen Teil als persönliche Auffassung weiterhin selbst.

Seit der 3. Auflage dieses Kommentars im Jahr 2016 hat das Soldatengesetz erneut erhebliche Modifizierungen erfahren. Insgesamt war es von acht Gesetzgebungsverfahren betroffen, die für die Streitkräfte zum Teil erhebliche Neuerungen gebracht haben. Zu erwähnen sind insbesondere

das neue Personalaktenrecht und die gesetzlichen Grundlagen für Gesundheitsakten,
die Kodifizierung von Patientenrechten für Soldatinnen und Soldaten,
die Schaffung einer neuen Dienstleistungsart und einer Möglichkeit von Teilzeitbeschäftigung bei Reservistendienstleistenden.

Alle Novellierungen sind in die vorliegende Neubearbeitung aufgenommen und eingehend erläutert worden.

Die Kommentierung spiegelt den Gesetzgebungsstand zum 1. Juni 2020 wider.

Zwei von der Bundesregierung beschlossene Novellierungen, deren Gesetzgebungsverfahren zum Zeitpunkt der Drucklegung noch nicht abgeschlossen war, betreffen den dienstrechtlichen Fürsorgeanspruch (neu § 30 Abs. 6) sowie die fristlose Entlassung (§ 55 Abs. 5). In Erwartung dieser Änderungen sind sie bereits aufgenommen und kommentiert worden.

Literatur und Rechtsprechung wurden bis Mitte 2020, in Einzelfällen auch noch danach berücksichtigt.

Wir hoffen, dass der Kommentar auch weiterhin eine freundliche Aufnahme finden wird. Für Berichtigungen und Verbesserungsvorschläge sind die Autoren dankbar.

Mannheim, Berlin und Bonn, September 2020

Philipp-Sebastian Metzger Stefan Sohm Stefan Hucul

Bearbeiterverzeichnis

Bearbeiterverzeichnis

Metzger: §§ 2, 3, 5 bis 7, 12 bis 36, 44 bis 45a, 58, 58b bis 80, 82, 83, 85 bis 87, 89 bis 95, 99 bis 100
Sohm: §§ 4, 8, 9, § 10 Abs. 4, §§ 11, 37 bis 43, 46 bis 57, 81, 84, 88
Hucul: § 1, Anhang zu § 1 (VorgV), § 10 Abs. 1 bis 3 und 5 bis 6, § 58a, Anhang zu § 58a (ResG), §§ 96 bis 98
Ewald: Verzeichnis der Änderungsgesetze
Metzger: Abkürzungs- und Literaturverzeichnis

Zitiervorschlag

Sohm, in: Heidelberger Kommentar zum SG (HK-SG), § 11 Rn. 10

Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis

Vorwort Vorwort Klaus Eichen ist aus dem Kreis der Bearbeiter nach Erscheinen der 3. Auflage dieses Kommentars ausgetreten. Als Mitbegründer des Kommentars hat er das Werk – auch über seine eigenen Kommentierungen hinaus – von Beginn an maßgeblich geprägt. Seine Arbeit war durchgehend von einem juristisch sehr fundierten, gleichermaßen aber auch rechtspolitisch durchaus kritischen Anspruch gekennzeichnet. So soll die Neubearbeitung in Dankbarkeit für die geschaffenen und fortwirkenden Grundlagen insbesondere ihm gewidmet sein. Die bisher von ihm verantworteten Vorschriften wurden von Philipp-Sebastian Metzger in Dankbarkeit für das entgegengebrachte Vertrauen übernommen, verbunden mit der Hoffnung, dem großen Maßstab dieser Aufgabe gerecht zu werden. Unverändert zu den Vorauflagen verantwortet jeder Autor seinen Teil als persönliche Auffassung weiterhin selbst. Seit der 3. Auflage dieses Kommentars im Jahr 2016 hat das Soldatengesetz erneut erhebliche Modifizierungen erfahren. Insgesamt war es von acht Gesetzgebungsverfahren betroffen, die für die Streitkräfte zum Teil erhebliche Neuerungen gebracht haben. Zu erwähnen sind insbesondere – das neue Personalaktenrecht und die gesetzlichen Grundlagen für Gesundheitsakten, – die Kodifizierung von Patientenrechten für Soldatinnen und Soldaten, – die Schaffung einer neuen Dienstleistungsart und einer Möglichkeit von Teilzeitbeschäftigung bei Reservistendienstleistenden. Alle Novellierungen sind in die vorliegende Neubearbeitung aufgenommen und eingehend erläutert worden. Die Kommentierung spiegelt den Gesetzgebungsstand zum 1. Juni 2020 wider. Zwei von der Bundesregierung beschlossene Novellierungen, deren Gesetzgebungsverfahren zum Zeitpunkt der Drucklegung noch nicht abgeschlossen war, betreffen den dienstrechtlichen Fürsorgeanspruch (neu § 30 Abs. 6) sowie die fristlose Entlassung (§ 55 Abs. 5). In Erwartung dieser Änderungen sind sie bereits aufgenommen und kommentiert worden. Literatur und Rechtsprechung wurden bis Mitte 2020, in Einzelfällen auch noch danach berücksichtigt. Wir hoffen, dass der Kommentar auch weiterhin eine freundliche Aufnahme finden wird. Für Berichtigungen und Verbesserungsvorschläge sind die Autoren dankbar. Mannheim, Berlin und Bonn, September 2020 Philipp-Sebastian Metzger Stefan Sohm Stefan Hucul

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