Verwaltungs-
Vollstreckungsgesetz
Verwaltungs-
zustellungsgesetz
Kommentar anhand der Rechtsprechung
von
Dr. Gerhard SadlerLeitender Magistratsdirektor a. D. †
Professor Dr. Reiner TillmannsFachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen
10., neu bearbeitete Auflage
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Gerhard Sadler hat diesen Kommentar begründet und bis zur 9. Auflage mit hohem praktischem Sachverstand und wissenschaftlicher Akribie in beeindruckender Weise zur Gänze selbst bearbeitet. Sein Werk übernehmen und fortführen zu dürfen ist Ehre und Verpflichtung zugleich.
Die Fußspuren, die Gerhard Sadler hinterlassen hat, sind zu groß, als dass ein einzelner sie auszufüllen vermöchte. Die Neuauflage ist daher von einem Autorenteam besorgt worden. Die Autoren, die für die 10. Auflage gewonnen werden konnten, sind als Lehrende an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW und der Deutschen Hochschule der Polizei mit der Vollstreckung und Zustellung durch Verwaltungsbehörden in Theorie und Praxis eng vertraut.
Die Neubearbeitung zielt darauf ab, die rechtlich komplexe und praktisch schwierige Materie des Verwaltungsvollstreckungs- und Verwaltungszustellungsrechts wissenschaftlich zu durchdringen und mit Blick auf die Verwaltungspraxis darzustellen und zu erläutern. Auch die 10. Auflage orientiert sich streng an den Erfordernissen der Praxis und steht damit in der Tradition Sadlers, der das Werk als Praxiskommentar konzipiert und ausgestaltet hat.
Die Neuauflage bringt den Kommentar im Verwaltungsvollstreckungsrecht auf den Stand des Gesetzes zur Verbesserung der Sachaufklärung in der Verwaltungsvollstreckung vom 30.6.2017 (BGBl. 2017 Teil I Nr. 44), durch das die § 5a und § 5b in das Gesetz eingefügt wurden. Die Kommentierung des Verwaltungszustellungsgesetzes befindet sich auf dem Stand des eIDAS-Durchführungsgesetzes vom 18.7.2017 (BGBl. I S. 2745), durch dessen Art. 11 Abs. 3 eine Änderung des § 5 Abs. 5 Satz 3 VwZG bewirkt wurde. Die korrespondierenden Bestimmungen der Abgabenordnung, des Verwaltungsvollstreckungs- und Zustellungsrechts der Länder und der Europäischen Union sind erfasst. Die einschlägige Rechtsprechung konnte im Wesentlichen bis zum 1.1.2019 berücksichtigt werden.
Für Hinweise, Anregungen und Kritik bin ich dankbar, sie können an den Verlag oder durch E-Mail an info@reiner-tillmanns unmittelbar an mich gerichtet werden:
Köln, Oktober 2019 Reiner Tillmanns
Es haben bearbeitet:
Kapitel I. Kommentar zum Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz (VwVG)
Einleitung VwVG |
Sadler/Tillmanns |
Erster Abschnitt. Vollstreckung wegen Geldforderungen |
§§ 1-5 VwVG |
Sadler/Kremer |
§§ 5a, 5b VwVG |
Kremer |
Zweiter Abschnitt. Erzwingung von Handlungen, Duldungen oder Unterlassungen |
§§ 6-18 VwVG |
Sadler/Tillmanns |
Dritter Abschnitt. Kosten |
§ 19 VwVG |
Sadler/Tillmanns |
§ 19a VwVG |
Tillmanns |
Vierter Abschnitt. Übergangs- und Schlussvorschriften |
§§ 20-22 VwVG |
Sadler/Tillmanns |
Kapitel II. Kommentar zum Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)
Einleitung VwZG |
Olthaus |
§§ 1-4 VwZG |
Thiel |
§§ 5, 5a VwZG |
Bätge |
§§ 6-10 VwZG |
Olthaus |
Zitiervorschlag
Sadler/Tillmanns- Bearbeiter § 1 Rn. 1
Vorwort Vorwort Gerhard Sadler hat diesen Kommentar begründet und bis zur 9. Auflage mit hohem praktischem Sachverstand und wissenschaftlicher Akribie in beeindruckender Weise zur Gänze selbst bearbeitet. Sein Werk übernehmen und fortführen zu dürfen ist Ehre und Verpflichtung zugleich. Die Fußspuren, die Gerhard Sadler hinterlassen hat, sind zu groß, als dass ein einzelner sie auszufüllen vermöchte. Die Neuauflage ist daher von einem Autorenteam besorgt worden. Die Autoren, die für die 10. Auflage gewonnen werden konnten, sind als Lehrende an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW und der Deutschen Hochschule der Polizei mit der Vollstreckung und Zustellung durch Verwaltungsbehörden in Theorie und Praxis eng vertraut. Die Neubearbeitung zielt darauf ab, die rechtlich komplexe und praktisch schwierige Materie des Verwaltungsvollstreckungs- und Verwaltungszustellungsrechts wissenschaftlich zu durchdringen und mit Blick auf die Verwaltungspraxis darzustellen und zu erläutern. Auch die 10. Auflage orientiert sich streng an den Erfordernissen der Praxis und steht damit in der Tradition Sadlers, der das Werk als Praxiskommentar konzipiert und ausgestaltet hat. Die Neuauflage bringt den Kommentar im Verwaltungsvollstreckungsrecht auf den Stand des Gesetzes zur Verbesserung der Sachaufklärung in der Verwaltungsvollstreckung vom 30.6.2017 (BGBl. 2017 Teil I Nr. 44), durch das die § 5a und § 5b in das Gesetz eingefügt wurden. Die Kommentierung des Verwaltungszustellungsgesetzes befindet sich auf dem Stand des eIDAS-Durchführungsgesetzes vom 18.7.2017 (BGBl. I S. 2745), durch dessen Art. 11 Abs. 3 eine Änderung des § 5 Abs. 5 Satz 3 VwZG bewirkt wurde. Die korrespondierenden Bestimmungen der Abgabenordnung, des Verwaltungsvollstreckungs- und Zustellungsrechts der Länder und der Europäischen Union sind erfasst. Die einschlägige Rechtsprechung konnte im Wesentlichen bis zum 1.1.2019 berücksichtigt werden. Für Hinweise, Anregungen und Kritik bin ich dankbar, sie können an den Verlag oder durch E-Mail an info@reiner-tillmanns unmittelbar an mich gerichtet werden: Köln, Oktober 2019 Reiner Tillmanns
Bearbeiterverzeichnis Bearbeiterverzeichnis Es haben bearbeitet: Kapitel I. Kommentar zum Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz (VwVG) Einleitung VwVG Sadler/Tillmanns Erster Abschnitt. Vollstreckung wegen Geldforderungen §§ 1-5 VwVG Sadler/Kremer §§ 5a, 5b VwVG Kremer Zweiter Abschnitt. Erzwingung von Handlungen, Duldungen oder Unterlassungen §§ 6-18 VwVG Sadler/Tillmanns Dritter Abschnitt. Kosten § 19 VwVG Sadler/Tillmanns § 19a VwVG Tillmanns Vierter Abschnitt. Übergangs- und Schlussvorschriften §§ 20-22 VwVG Sadler/Tillmanns Kapitel II. Kommentar zum Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) Einleitung VwZG Olthaus §§ 1-4 VwZG Thiel §§ 5, 5a VwZG Bätge §§ 6-10 VwZG Olthaus Zitiervorschlag Sadler/Tillmanns- Bearbeiter § 1 Rn. 1
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