Brigitte Studer - Frauenstimmrecht

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"Alle Schweizer sind vor dem Gesetz gleich", hiess es in der 1848 geschaffenen Verfassung des neuen Bundesstaates. Doch die Kämpfe waren lang und zäh bis zur Einführung des Frauenstimmrechts 1971. Es gibt viele Einzeluntersuchungen dieser Entwicklungsgeschichte, aber keine umfassende Darstellung, die den Bogen über den gesamten Zeitraum spannt und bislang unerschlossene Kantone integriert. Diese Lücke schliesst das Buch von Brigitte Studer und Judith
Wyttenbach. Im historischen Teil werden unter anderem die vielschichtigen Ausschlussmechanismen analysiert. Und der juristische Teil greift erstmals jedes einzelne Urteil zur Frage des Frauenstimmrechts chronologisch und mit knapper Darstellung auf. In der Synthese zum Schluss zeigen die Autorinnen, weshalb der ganze Prozess in der Schweiz so lange gedauert hat.

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Die unmittelbare Nachkriegszeit: kurze Phase des Aufbruchs

Das Ende des Zweiten Weltkriegs brachte einen neuen Demokratisierungsschub. Weltweit gewährten nun über drei Dutzend Länder den Frauen das Stimm- und Wahlrecht. Neu waren auch die Nachbarländer Frankreich und Italien dazugekommen. Mit der Charta von San Francisco, welche die Vereinten Nationen 1945 verabschiedeten, wurde das Prinzip der Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau neu in einer internationalen Norm festgeschrieben – ein Grund zum Optimismus für die Schweizer Feministinnen. Zumal am 16. Juni 1944 ein Postulat von Hans Oprecht, des Präsidenten der Sozialdemokratischen Partei, und 51 Mitunterzeichnern den Bundesrat eingeladen hatte, zu prüfen, ob nicht verfassungsrechtlich das Frauenstimm- und -wahlrecht zu gewähren sei. Der Nationalrat behandelte es erst 18 Monate später, am 12. Dezember 1945, da vorher «dringendere Geschäfte» anstanden. 71

Neuformation der Reihen

38 Frauenorganisationen hatten durch eine Eingabe an den Nationalrat das Postulat unterstützt, doch der SGF hielt sich nun zum «totalen» Frauenstimmrecht auf Distanz. 72(Angefragt worden waren 78 Organisationen. 73) Zur Vorbereitung der kommenden politischen Kampagnen war unter der Ägide des SVF bereits im März 1945 ein Schweizerisches Aktionskomitee für das Frauenstimmrecht gegründet worden, das im selben Jahr den eidgenössischen Räten eine Petition mit dem Titel «Zur Orientierung über das Frauenstimmrecht» einreichte und Kontakt zu befürwortenden Politikern hielt. 74Neben Sozialdemokraten waren das seit den 1930er-Jahren auch die Vertreter des Landesrings der Unabhängigen (LdU) sowie eine Reihe Freisinniger und Liberaler. Zu Hoffnung auf Fortschritte Anlass gab zudem 1947 die Gründung des Staatsbürgerlichen Vereins katholischer Schweizerinnen (STAKA), einer Gruppe dissidenter Katholikinnen, die sich von der Antistimmrechtsparole der katholischen Kirche lösten, ohne sich aber zu trauen, den Begriff Frauenstimmrecht in ihren Vereinsnamen aufzunehmen. Auch die Gegnerinnen organisierten sich, vor allem in den Kantonen Bern und Zürich. 1945 wurde als Reaktion auf die Gründung des Schweizerischen Aktionskomitees für das Frauenstimmrecht in Interlaken das Aktionskomitee gegen das Frauenstimmrecht gegründet, das bald zu einem Schweizerischen Aktionskomitee gegen das Frauenstimmrecht erweitert wurde. Sie machten bei Parteien, Kirchen und Einzelpersonen Lobbyarbeit.

Déjà-vu in den Kantonen

Vorerst aber konzentrierten sich die politischen Auseinandersetzungen auf die kantonale Ebene. In nicht weniger als 15 Kantonen erfolgten unmittelbar nach dem Krieg parlamentarische Interventionen zugunsten des Frauenstimmrechts. Einige waren freilich bescheiden: In Schaffhausen bezog sich eine Motion nur auf Kirchenangelegenheiten, in Basel-Landschaft auf ein Fakultativum in Gemeindeangelegenheiten, in St. Gallen auf die Schul-, Kirchen- und Armenkommissionen. Letztlich kam es 1946 und 1947 nur in fünf Kantonen zu einer Volksabstimmung über ein integrales Frauenstimmrecht auf kantonaler und kommunaler Ebene. In drei Kantonen folgten etwas später Abstimmungen über die Einführung des Stimm- und Wahlrechts in Gemeindeangelegenheiten.

Der hoffnungsvolle Abstimmungsreigen begann mit Basel-Stadt im Juni 1946, initiiert durch eine parlamentarische Motion der Partei der Arbeit (PdA). Zum ersten Mal gab der Freisinn die Ja-Parole aus, und es rief keine der grossen Parteien zu einem Nein auf. Gleichwohl lehnten zwei Drittel der Stimmberechtigten das Anliegen ab. Die folgenden kantonalen Abstimmungen bestätigten dieses Resultat, zum Teil mit noch bedeutend höheren Ablehnungsquoten. Im Tessin und in Zürich betrugen diese 77,2 und 77,5 Prozent, knapp gefolgt von Basel-Landschaft mit 73,5 Prozent. Einzig in Genf lehnten «nur» 56,3 Prozent der Stimmberechtigten die Initiative der Frauengruppe der PdA ab. Im Kanton Tessin handelte es sich um eine Vorlage, die im Rahmen einer Teilrevision der Verfassung vom Staatsrat eingebracht worden war. In Zürich kamen gleichzeitig zwei Vorlagen zur Abstimmung: Einerseits die erwähnte SP-Initiative zur Kantons- und Gemeindeebene, andererseits eine Vorlage, die sich nur auf die Distrikt- und Gemeindeebene bezog. Gleichwohl wurden sie von zwei Dritteln der Stimmberechtigten abgelehnt.

Wie nach dem Ersten Weltkrieg war die Hoffnungsphase von äusserst kurzer Dauer. Der Leistungsausweis der Schweizerinnen im Krieg wurde von den Männern nicht durch mehr Rechte honoriert. Nach dem Krieg «zog sich die Frau wieder zurück, still und genau so tapfer», konstatierte Bundesrat Philipp Etter in seinem «Dank an die Schweizer Frau». 75Anders als in den umliegenden Ländern war in der Schweiz kein Bedarf, die politische Macht durch die Wiederherstellung der Demokratie und eine Erweiterung des «Stimmvolks» auf das weibliche Geschlecht symbolisch zu stabilisieren. 76Zudem blieb auch der Druck durch internationale Normen aus, verzichtete doch die Schweizer Regierung auf ein Beitrittsgesuch zur UNO. Ferner bildeten die Stimmrechtsbefürworterinnen unter den organisierten Frauen weiterhin nur eine Minderheit, wie der dritte schweizerische Frauenkongress 1946 demonstrierte, in dessen Schlussresolution das Wort «Frauenstimmrecht» nicht vorkam. 77Mit dem Beginn des Kalten Kriegs setzte international eine Normalisierung ein, die den politischen Status quo und die traditionelle Geschlechterordnung begünstigte. In der vom Krieg verschonten Nation Schweiz stärkte sich parallel dazu die konservative Variante der Geistigen Landesverteidigung. Dieses Sonderfalldenken schützte die Schweiz vor Lehren aus dem Ausland. So formulierte der Sprecher der freisinnigen Fraktion anlässlich der Beratung einer sozialdemokratischen Motion zur Einführung des Frauenstimmrechts im Solothurner Kantonsrat 1946: «Die Bewegung und die Bestrebungen zur Gleichstellung der Frau in öffentlichen Dingen gehen durch die ganze Welt. […] Wenn wir aber an diese Frage herantreten, sollten wir uns davor hüten, uns von aussen beeinflussen zu lassen.» 78Die Forderung nach Gleichberechtigung wollte in der Schweiz niemand hören.

Das Beharren auf einer reinen Männerdemokratie zeigte sich in den folgenden Jahren in drei Abstimmungen, in denen es nur um die Gemeindeebene ging. Im Kanton Neuenburg betrug die Ablehnung 1948 mehr als zwei Drittel (67,2%). Im Kanton Waadt belief sie sich auf 60,8 Prozent, obschon es vor allem darum ging, den Gemeinden die Möglichkeit zur Gewährung des Frauenstimmrechts einzuräumen, und im Kanton Solothurn verweigerten die Stimmberechtigten mit 50,5 Prozent sogar ein Fakultativum für partielle Rechte – für ein eventuelles Stimmrecht im Schul-, Vormundschafts-, Gesundheits- und Armenwesen auf Gemeindeebene sowie in den Kirchgemeinden. 79

Die langen 1950er-Jahre: die Suche nach Alternativtaktiken und der erste nationale Test

1950 gab es in Europa nur noch sieben Länder, die Frauen die politischen Rechte verwehrten: Griechenland, die Kleinstaaten Liechtenstein, Monaco, Andorra und San Marino sowie die Diktaturen Portugal und Spanien. Trotz der einsetzenden Hochkonjunktur war der Kampf für das Frauenstimmrecht in der Schweiz Ende der 1940er-Jahre festgefahren.

Neue Taktiken und die Hilfe eines Franktireurs

Das Schweizerische Aktionskomitee für das Frauenstimmrecht versuchte daher im Oktober 1949 einen neuen Weg zu beschreiten, indem es in einer Petition erstmals eine Modifikation des Bundesgesetzes über die Volksabstimmungen durch den Zusatz «männlich oder weiblich» beim Begriff Stimmberechtigte vorschlug. Mit dieser Variante wäre zwar das Wahlrecht dahingefallen, doch schien das immerhin ein erster Schritt zu sein. Vor allem führte der Vorschlag wieder auf die nationale Ebene als Handlungsraum zurück. Die Stimmrechtsaktivistinnen konnten nun auf den Sukkurs von mehreren engagierten Interessenvertretern in den eidgenössischen Räten zählen, die den Bundesrat durch parlamentarische Interventionen zum Handeln bringen wollten. Neu war, dass es sich auch um bürgerliche Vertreter handelte, obschon sie in ihrer Partei noch zur Minderheit zählten.

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