• dass Helfen nicht herrschen heißt, sondern dienen;
• dass Helfen nicht heißt, der Herrschsüchtigste sein, sondern der Geduldigste;
• dass Helfen die Bereitschaft einschließt zu akzeptieren,
• dass man unrecht haben könnte
• und dass man nicht versteht, was der Andere versteht.
• (sinngemäße Übertragung in heutige Sprache)
Eine leistungsrechtliche Deutung kann zur Beschreibung der Palliativpflege nicht herangezogen werden. Wohl aber gehören ein Verständnis und sicheres Umgehen mit rechtlichen Rahmenbedingungen unabdingbar zum festen Repertoire einer Palliativpflegefachkraft. Unter diesen Kerngesichtspunkten der Palliativversorgung findet das eigentliche Handlungsfeld der Palliativpflege statt, das insbesondere die leidenslindernde Ausrichtung in der Umsetzung des Pflegeprozesses beinhaltet. Mit diesem durch eine besondere Haltung geprägten, mit ethischer Entscheidungskompetenz ausgestatteten, auf Leidenslinderung fokussierenden und lebensweltorientierten Pflegeprozess unterscheidet sich die Palliativpflege von der herkömmlichen Pflege.
Blass, K. (2012): Altenpflege zwischen professioneller Kompetenzentwicklung und struktureller Deprofessionalisierung, in: Reichwald, R. et al. (Hrsg.): Zukunftsfeld Dienstleistungsarbeit, S. 417–438, Gabler Verlag. Wiesbaden
Beauchamp, T. L. und Childress, J. F. (2008) Principles of Biomedical Ethics. 6th Edition, Oxford University Press
Cicely Saunders Institute (Hrsg.) https://cicelysaundersinternational.org/dame-cicely-saunders/dedication; übersetzt von M. Nehls, Zugriff 25.4.2020
Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin; WHO Definition of Palliative Care 2002 – Deutsche Übersetzung, https://www.dgpalliativmedizin.de/images/stories/WHO_Definition_2002_Palliative_Care_englisch-deutsch.pdf, Zugriff 9.1.2021
DGP (Hrsg.) Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin zum Schiedsverfahren in Bayern nach § 132a SGB V vom 18.7.2019 https://www.dgpalliativmedizin.de/images/DGP_Stellungnahme_Schiedsspruch_HKP_RL_24a_20190926.pdf
Dörner, K. (2001) Der gute Arzt. Lehrbuch der ärztlichen Grundhaltung. Stuttgart/New York
Fitch MI, Fliedner MC, O’Connor M (2015) Nursing perspectives on palliative care. Ann Palliat Med 4(3):150–155. http://apm.amegroups.com/issue/view/332Zugriff 25.4.2020 (eigene Übersetzung)
Gerhard, Chr. (2015): Praxiswissen Palliativmedizin; Kapitel 1.3 Total-Pain-Modell; Thieme Verlagsgruppe, Stuttgart, New York, Delhi, Rio
Kierkegaard, S. A. (1859): Der Gesichtspunkt für meine Wirksamkeit als Schriftsteller, in: Gesammelte Werke: Der Gesichtspunkt für meine Wirksamkeit…; Kierkegaard Werke Band 10, Verlegt bei Eugen Diederichs in Jena, 1922
Lipp, V.; Brauer, D. (2013): Behandlungsbegrenzung und »Futility« aus rechtlicher Sicht; ZPallimed, 14
Nehls, M, Panka, Ch. (2019): Die Rolle der Sterbebegleitung in der Pflegeversicherung, Rechtsdepesche, RDG 2019, 16(4): S. 167–224
Schönborn, Anette (2007): Fachlichkeit in der Altenpflege. Eine Tätigkeitsanalyse unter dem Aspekt der Professionalisierungsdebatte aus berufssoziologischer Sicht. Verlag Dr. Kovac. Hamburg
Schroeter, K. R. (2013) Der pflegerische Blick »The Nursing Gaze – Big Sister is Watching You« in: Zängl, P. (Hrsg): Pflegeforschung trifft Pflegepraxis – Jahrbuch 2012/2013 des Norddeutschen Zentrums zur Weiterentwicklung der Pflege, S. 22–27; Springer Fachmedien Wiesbaden
St. Christopher’s (Hrsg.): Dame Cicely Saunders – Her life and work; https://www.stchristophers.org.uk/about/damecicelysaunders; übersetzt von M. Nehls, Zugriff 25.4.2020
7 https://www.dgpalliativmedizin.de/images/stories/WHO_Definition_2002_Palliative_Care_englisch-deutsch.pdf, Zugriff 22.6.2021
8ebd.
3 Was macht Aktivierend-therapeutische Pflege in der Palliative Care (ATP-P)?
Friedhilde Bartels
3.1 Einleitung
Durch (krankheits-,) palliativbedingte oder auch im Alter die zusätzlichen altersbedingten Funktionseinschränkungen sowie begrenzte Kompensations- und Anpassungsfähigkeit und die damit einhergehende erhöhte körperliche, kognitive und emotionale Instabilität sind palliative Personen besonders zusätzlich gefährdet. Es können weitere Komplikationen oder Folgeerkrankungen – bei Tumorpatienten z. B. die Metastasen – auftreten. Diese beinhalten das Risiko, dass die betroffenen Personen ihre Alltagskompetenz schneller verlieren und vorzeitig (im Vergleich zu keinen Komplikationen) instabil, pflegebedürftig und schwer leidend werden.
Die palliative Person, die evtl. schon länger weiß, dass es keine grundsätzliche Heilung mehr gibt, wird trotzdem den Wunsch äußern und das Bedürfnis haben, die ihr verbleibende Zeit möglichst lange selbstständig und vor allem auch selbstbestimmt zu gestalten.
Daher ist ein spezifisches Behandlungskonzept notwendig, welches sich nach den individuellen Bedürfnissen in diesem Falle – von palliativen, aber auch sterbenden Personen – richtet und sich stets an der individuellen Erkrankungs- und Lebenssituation der Person orientiert.
Angesichts dieser oben beschriebenen verschiedenen »Aspekte« besteht das Ziel des spezifischen pflegerischen Behandlungskonzepts in der Palliativversorgung darin, die Betroffenen bei der Aufrechterhaltung und evtl. Wiedererlangung der größtmöglichen Selbstständigkeit zu unterstützen oder den Verlust von Selbstständigkeit möglichst lange hinauszuzögern, damit weitgehend ein selbstbestimmter Alltag gelebt werden kann. Die Aktivierend-therapeutisch Pflege unterstützt diesen Weg der Selbstbestimmung und Selbstständigkeit. Sie stellt daher eine Verzahnung von kurativen und palliativen Maßnahmen dar.
Die Anwendung ATP ist in allen frührehabilitativen Komplexbehandlungen und Rehabilitationen verankert und war bis 2019 auch in den Komplexbehandlungen für die Palliativversorgung enthalten. Dort hieß sie allerdings etwas anders.
Die erste Definition und Beschreibung der ATP fand für den Fachbereich der Geriatrie statt. Mittlerweile gibt es die Deutsche Fachgesellschaft für Aktivierend-therapeutische Pflege e. V. (DGATP) mit sechs Sektionen der ATP in verschiedenen Anwendungsbereichen. Die Palliativversorgung gehört auch dazu.
Merke: Auch wenn es sich so anhört, als sei die ATP eher der Rehabilitation zuzuordnen, gehört sie zur Palliativpflege, denn auch die Rehabilitation geht von der Geburt bis zum Tod! (vgl. Lieps 2021)
Aktivierend-therapeutische Pflege durch besonders geschultes Pflegepersonal als Mindestmerkmal ist als ein therapeutisches Gesamtbehandlungskonzept auch der Palliativversorgung eingebunden. ATP-Interventionen können Elemente der palliativen Pflege sein und bilden das Gesamtkonzept mit dem palliativen Team.
Definition Aktivierend-therapeutische Pflege – kurz ATP
»Aktivierend-therapeutische Pflege (ATP) ist ein sektorenübergreifendes, alters-unabhängiges, pflegerisches Angebot von dazu qualifizierten Pflegenden. Es fördert ressourcenorientiert die Selbstständigkeit, die Selbstbestimmung und die Teilhabe einer Person und ist an deren Lebenssituation und -umfeld angepasst«. (Schumann 2018)
Auf dieser Grundlage der Definition der DGATP e. V. wird die Pflege zur Aktivierend-therapeutischen Pflege auch in der Palliative Care!
Kasten 3.1: Aktivierend-therapeutische Pflege in der Palliative Care
Aktivierend-therapeutische Pflege in der Palliative Care ist immer
• ein fließendes Zusammenspiel von vorhandenen Ressourcen der palliativen Person und
• der daran angepassten und damit abgestimmten Unterstützung der Pflegenden.
Selbstständigkeit und Selbstbestimmung
Die Beachtung sowie Umsetzung von Aspekten der Beziehungsarbeit und die Anbahnung von strukturierten noch möglichen Bewegungsabläufen sind wesentliche Voraussetzungen für das Erreichen des individuellen therapeutischen Wunschziels.
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