Bürgergesellschaft heute
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Letztere ist – ganz entsprechend der christlichen Kirche als „Versammlung der Gläubigen um Gott“ – die Gemeinschaft aller Muslime. Hingegen ist das „Dar al-Salam“ – verdeutscht: das „Gebiet des Friedens“, dem das „Gebiet des Krieges“ („Dar al-Harb“) gegenübersteht – genau und allein jener Teil der Welt, der bereits wirklich befriedet ist: nämlich durch die Hingabe aller an die vom Propheten Mohammed offenbarten Regeln Gottes sowie durch die auch politisch-staatliche Durchsetzung genau dieser Regeln. Eine „societas perfecta“ ist im orthodoxen Denken islamischer Kultur also nicht möglich auf der Grundlage irgendeiner Zivilreligion, sondern nur dort, wo religiös rechtgeleitete Muslime regieren. Es geht – um des Friedens willen – somit nicht nur um die religiöse Ausgestaltung der je eigenen Gesellschaft und ihres Staates, sondern mehr noch um die fraglich werdende Legitimität eines Sonderwegs jener Gesellschaften und Staaten, die sich gerade nicht vom Islam leiten lassen, in denen aber Muslime auf Dauer leben werden.
In solchen Zusammenhängen aufgefasst, wirkt allein schon der Begriff einer nicht -religiös verstandenen Zivilgesellschaft, wie er in westlichen Kulturen üblich geworden ist, für muslimisch geprägte Gesellschaften subversiv, ja auf nicht wenige Muslime wie eine Aggression. Die wird wiederum nicht nur den unterschiedlichen geistigen Grundlagen säkular-westlicher und religiös-islamischer Gesellschaften zugeschrieben, sondern auch jener verbleichenden Vormacht des Westens, der seinerseits durch Kolonialismus und Imperialismus die ihm „ethisch eigentlich überlegene“ Welt des Islams gedemütigt und tiefgreifend geschädigt habe. Politische Religion verbindet sich auf diese Weise unmittelbar mit politischen Macht- und Revanchekämpfen.
Heute von den Grundlagen einer Bürgergesellschaft zu sprechen, verlangt deshalb nach solchen Argumentationen, die für innerislamische Selbstverständigungsdebatten anschlussfähig sind oder zumindest anschlussfähig sein könnten. Im Übrigen ist angesichts von Chinas Aufstieg zur dominierenden Weltmacht zu bedenken, dass westliche Vorstellungen von einer Bürgergesellschaft fortan auch die Konkurrenz mit den so ganz anders geprägten ostasiatischen Überzeugungen zum rechten Verhältnis eines Staates zu den in ihm Lebenden bestehen müssen. Bei diesen aber verbinden sich überaus bewährte Einsichten traditioneller chinesischer Staatskunst, denen nur das einst modische Gewand des Kommunismus übergestreift wurde, mit solchen neuen Möglichkeiten einer auf moderne Technik gestützten Regierungsführung, die sich mehr auf wissenschaftliche Daten und „harmonisierende“ soziale Kontrolle als auf die zu kultivierende Mitwirkungsbereitschaft einer selbstbestimmungswilligen Bürgerschaft stützt. Ob ein so geartetes Politikmodell dem westlichen unterlegen oder überlegen ist, sollte durchaus als offene Frage behandelt werden. Deren erwünschte Antwort kann dann nur durch verstärkte eigene Anstrengungen gegeben werden, ein wirklich gutes Leben durch nachhaltig erfolgreiche Politik herbeizuführen oder zu sichern.
Jedenfalls ist eine Bürgergesellschaft westlicher Art nichts, was ein für alle Mal errungen wäre. Sie kommt ohnehin nur zustande, sobald – und solange – ihre komplexen kulturellen Voraussetzungen gegeben sind. Doch auch dann bleibt sie bedroht von antipluralistischen Strömungen, gleich welcher Herkunft oder Zielsetzung. Dem Reiz von ideologischer Rechthaberei und religiösem Glaubenwollen kann sie nämlich nur sperrige Überlegungen darüber entgegensetzen, dass gerade Offenheit für Kritik lernfähig macht, und dass alle geschichtlichen Beispiele schrecken, in denen Politik auf ins Detail gehende Wahrheitsansprüche gegründet wurde. Obendrein kann sich eine Bürgergesellschaft auch selbst bedrohen. Das geschieht zumal dann, wenn jene zivilreligiösen Formeln und zivilliturgischen Praktiken, welche die bürgergesellschaftliche Stabilität durch eine die Gefühle ansprechende Symbolik sichern, vor allem taktisch-instrumentell verwendet werden, um nämlich aktuell kulturell-hegemoniale Positionen gegen neue Konkurrenz zu verteidigen. Dann werden aus kommunikationshygienischen Regeln politischer Korrektheit freiheitsbeschneidende quasi-religiöse Tabus, wird aus der Sorge um die Aufrechterhaltung bürgerlicher Freiheit politischer Hexenwahn, aus der Sicherung gleicher Rechte für alle eine neue Kastengliederung zwischen den „Anständigen“ und den „Bösen“. Im Wesentlichen sind es genau die aus dem eigenen Inneren stammenden neuen Trends unserer westlichen Bürgergesellschaften, die mittlerweile jene Chancen beeinträchtigen, den uns ein über viele Jahrzehnte florierender Pluralismus bescherte. Auch um des weiteren Gemeinwohls willen sollten wir deshalb jene Regeln besser zu verstehen und redlicher anzuwenden versuchen, die „im Westen“ aus eigensüchtigen Einzelmenschen und selbstgerecht konkurrierenden Gruppen so oft eine am Gemeinwesen aktiven Anteil nehmende Bürgergesellschaft gemacht haben.
3. Unabdingbare Regeln einer Bürgergesellschaft
Wie hält man also eine Gesellschaft und ihren Staat dahingehend lernfähig, dass man sich auf neue Herausforderungen im Inneren oder von außen einzustellen vermag und auf diese Weise Mal um Mal das Gemeinwohl verwirklichen kann? Die bestmögliche Antwort scheint zu sein: Solange kein Notstand droht, der unverzügliches Handeln gebietet, muss man unvermachtete Diskurse über – echte oder eingebildete – Probleme herbeiführen, ergebnisoffene Debatten über Verursachungszusammenhänge von Problemen organisieren, gesellschaftlichen Streit über Problemlösungsmöglichkeiten zulassen. Erst am Ende all dessen sollten Entscheidungen darüber stehen, was nun zu unternehmen wäre. Diese wiederum gestaltet man am besten als Mehrheitsentscheidungen aus, weil genau auf diese Weise Druck auf eine möglichst breite Meinungs- und Interessenberücksichtigung entsteht. Natürlich gehört zum so begründeten Mehrheitsprinzip immer auch der Schutz von Minderheiten. Und getragen werden muss dieser Politikansatz von einer Grundhaltung dahingehend, dass man sich stets neu aufs Lernen einzulassen hat.
Der Name eines nach solchen Regeln arbeitenden politischen Systems ist pluralistische Demokratie . Zu deren Kennzeichen gehören: die bereitwillige Hinnahme, möglichst sogar Wertschätzung, von Verschiedenheit – und zwar nicht nur der Hautfarbe, sondern auch politischer Meinungen; die Selbstverständlichkeit des Rechtes eines jeden, seine Interessen eigenständig und eigenverantwortlich zu definieren – und zwar gerade solche Interessen, die man selbst ablehnt; die Legitimität von Streit – und zwar auch dann, wenn man das Risiko trägt, im Streit zu unterliegen. Wichtig für pluralistische Demokratie ist ferner, dass der Bereich dessen, worüber gestritten werden darf, ohne als Streitpartei ins Risiko sozialer Ächtung zu geraten, sehr groß gehalten wird. Hingegen muss der Bereich dessen, was dem Streit entzogen ist, so klein wie möglich ausfallen. Tatsächlich kennzeichnen sich diktatorische Regime und ihre Untertanengesellschaften gerade durch die Minimierung des Bereichs des Strittigen und durch die große Ausweitung des Bereichs dessen, worüber eben nicht gestritten werden darf. Das reicht dann von der führenden Rolle einer Partei bis hin zur unmittelbaren Prägung der Politik durch Gottes Gesetz.
Der Name für den streitfrei gestellten Bereich einer pluralistischen Demokratie ist „Minimalkonsens“. Der besteht aus drei Teilkonsensen. Da ist der Wertekonsens . Zu ihm gehört vor allem Konsens darüber, dass jeder die gleichen Menschenrechte besitzt, darunter insbesondere das Recht darauf, von anderen verschieden zu sein: nach dem Aussehen, der sexuellen Orientierung, der Religion, der politischen Einstellung etc. Da ist der Verfahrenskonsens . Er umschließt Gewaltfreiheit, Mehrheitsprinzip und Minderheitenschutz. Die Gewaltfreiheit ist dabei besonders wichtig. Gewalt – und im Vorgriff auf ihre Anwendung: die Einschüchterung durch Gewaltandrohung – verringert nämlich die Vielfalt dessen, was aus freien Stücken an Sichtweisen und Interessen in den Streit eingebracht wird. Eben das aber reduziert die Chancen, im Streit und durch den Streit zu lernen, was einer pluralistischen Demokratie ihren zentralen Vorteil entzieht. Und schließlich ist da der Ordnungskonsens , beispielsweise Konsens darüber, dass auf der Straße demonstriert, dann aber in den Parlamenten oder durch Gerichte entschieden wird. Ein Staatswesen gerade so auszugestalten, dass über so viel wie möglich gestritten werden kann und dadurch die Lernfähigkeit von Politik und Gesellschaft optimiert wird, ist das „wirkungsmächtige Geheimnis“ pluralistischer Demokratie und der große Vorteil einer funktionierenden Bürgergesellschaft.
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