Bürgergesellschaft heute
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Grundlagen der Bürgergesellschaft
Gegen welche Trends muss man sie sichern?
Werner J. Patzelt
Kurzfassung: Eine Bürgergesellschaft westlicher Art ist nichts, was ein für alle Mal errungen wäre. Eine Bürgergesellschaft kommt ohnehin nur zustande, sobald – und solange – ihre komplexen kulturellen Voraussetzungen gegeben sind. Zudem gibt es aktuell einige Trends, welche die Bürgergesellschaft gefährden. Es gibt nämlich wieder – wie schon so oft in der Geschichte – ziemlich strikte Gebote und Verbote politischen Denkens und Sprechens. Sie werden durch Tabubildung, Selbst- oder Fremdzensur sowie die Ausgrenzung und soziale Ächtung von Abweichlern gesichert.
1. Grundlagen einer westlich geprägten Bürgergesellschaft
Oft hilft es bei der Suche nach gegenwärtig nützlichen Einsichten, manchen Gedanken aus der Vergangenheit nachzuhängen. Klingen diese heute noch plausibel, dann beinhalten sie weiterhin wertvolle Lehren. Bei der Suche nach den Grundlagen einer Bürgergesellschaft tut das eine Kernaussage aus der Schrift „De re publica“ des römischen Politikers und Intellektuellen Marcus Tullius Cicero (106–43 v. Chr.): „Est […] res publica res populi, populus autem non omnis hominum coetus quoquo modo congregatus, sed coetus multitudinis iuris consensu et utilitatis communione sociatus“. In ein Deutsch übersetzt, das unserem Thema nahe ist, heißt dieser Satz so: „Es ist die Bürgergesellschaft eine Sache des Volks, Letzteres aber nicht verstanden als eine wie auch immer zustande gekommene Gruppierung, sondern als ein Zusammenwirken von vielen solchen, die durch ihre Übereinstimmung hinsichtlich sie verbindender Regeln sowie durch gemeinsamen Nutzen zu einer Gesellschaft integriert sind“. Zu den Grundlagen einer so begriffenen Bürgergesellschaft gehören somit Spielregeln , die man gemeinsam befolgt, sowie Erfahrungen gemeinsamen Nutzens aus einem Handeln gemäß jenen Spielregeln. Dieser Nutzen ist das Gemeinwohl .
Ciceros Begriff fußt auf einem zentralen Gedanken des griechischen Universalgelehrten Aristoteles (384–322 v. Chr.). Den griechischen Stadtstaat – die „Polis“ – vor Augen, sprach dieser von der „kononía politiké“, der durch verbindliches Recht und verbindendes Ethos geeinten Bürgerschaft, die – gerade auch durch Übernahme und Ausübung öffentlicher Ämter – auf ein „gutes Leben“ für alle abzielt. Zwar dachten weder Aristoteles noch Cicero an gleiche Rechte für Männer und Frauen. Auch war für sie der Status eines rechtlosen Sklaven ganz normal. Doch solche, heute unerträglichen Beschränkungen lassen sich abstreifen, ohne am Kerngedanken einer solchen politischen Vision etwas zu ändern: Selbstbewusste Bürger kümmern sich nicht nur um ihre eigenen Interessen – auf Griechisch: um „tà idía“, was sie zu „Idioten“ macht. Sondern sie kümmern sich um die Interessen jener Allgemeinheit, der sie angehören: um das Gemeinwohl einer Polis als „polítai“, und als „cives“ um das Gemeinwohl einer „civitas“, einer „res publica“.
Zwar ließe sich „bürgerliche Gesellschaft“ nennen, worum es hier geht. Doch dieser Begriff ist im Deutschen verbraucht durch seine Besetzung im marxistischen Denken. Dort folgt das Bürgertum als Klasse den Feudalherren und geht die „bürgerliche“ Gesellschaft der sozialistischen Gesellschaft voraus. Deshalb wird im Deutschen seit vielen Jahrzehnten als „Zivilgesellschaft“ der französische und englische Sprachgebrauch nachgeahmt, in welchem es die „société civile“ bzw. die „civil society“ gibt. Allerdings werden auf diese Weise in den verdeutschten Begriff der „Zivilgesellschaft“ auch Gegenüberstellungen wie „zivilisiert vs. barbarisch“ oder „zivil vs. militärisch“ hineingetragen. Die erste Gegenüberstellung ist durchaus sinnvoll, weil Regeln samt deren Ausrichtung aufs Gemeinwohl einem auf Eigennutz ausgehenden barbarischen Faustrecht tatsächlich wichtige Grenzen ziehen.
Die zweite Gegenüberstellung ist hingegen keineswegs angemessen. Die Politen einer griechischen Volksversammlung, die Demokratie – also „Volksherrschaft“ – praktizierten, waren nämlich niemand anderes als die kriegsfähigen oder kriegserfahrenen Männer dieser Bürgergesellschaft. In der wichtigsten Form römisch-republikanischer Volksversammlungen trat die – rein männliche – Bürgerschaft ohnehin in militärischer Gliederung an, wenngleich ohne Waffen, nämlich in den sogenannten „Zenturiatskomitien“. In genau diesem Sinn ging – nach dem Vorbild der „levée en masse“ der sich verteidigenden Französischen Revolution – im 19. Jahrhundert die Einführung des Wahlrechts mit der Ausdehnung der Wehrpflicht einher, nannte Deutschlands erster Bundespräsident die allgemeine Wehrpflicht das „legitime Kind der Demokratie“ und wurde für Soldaten das Leitbild des „Staatsbürgers in Uniform“ entwickelt. Offenbar ist genau dieses Leitbild in solchen Gesellschaften verblasst, in denen die folgende, in Deutschland sogar gerichtsfeste Formulierung geläufig wurde: „Soldaten sind Mörder“. Zu Friedenszeiten, die wie selbstverständlich erscheinen, mag man diese Abtrennung des Soldatentums vom Bürgersein sogar nachvollziehen und schätzen können. Doch Friede ist wie eine Sommerzeit, auf die sehr oft herbstliche Stürme folgen.
2. Geistige Herausforderungen westlicher Bürgergesellschaften
Obendrein wurde inzwischen eine weitere Selbstverständlichkeit brüchig. Das ist die Unterscheidung und Gegenüberstellung von ziviler und religiöser Gemeinschaft. Die prägte zwar nicht zwischen der Antike und der frühen Neuzeit, sehr wohl aber seit der Aufklärung unser Verständnis einer Bürgergesellschaft. Abendländisch ging diesem Verständnis von Bürgergesellschaft der christliche Dualismus zwischen weltlicher und geistlicher Herrschaft voraus. In wechselseitig durchaus schmerzlichen Streitigkeiten setzte sich seit der Aufklärung dann aber die Vorstellung durch, dass auch der westliche Staat – obwohl so stark vom ihm dialektisch gegenüberstehenden Christentum geprägt – durchaus nicht eines wirklich praktizierten Christentums bedürfe, um sich als „societas perfecta“ im Sinn der griechischen Polis ausgestalten zu können. Der westliche Staat lebt mitsamt der ihn tragenden Bürgergesellschaft weiterhin gerade von christlich geprägten Voraussetzungen, die er auch künftig nicht wird selbst reproduzieren oder gar neu schaffen können. Zu diesen Voraussetzungen gehören über den jeweiligen Argumentationszweck hinausreichende – ihn also transzendierende – Begründungen jener Schutz- und Freiheitsrechte, deren gemeinsamer Nenner die Rede von der Würde des Menschen ist. Diese Rechte bedürfen ihrerseits eines freiheitlichen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates, um gesichert zu bleiben. Doch solange es an christlichen oder funktional gleichwertigen Voraussetzungen einer solchen Ausgestaltung einer Bürgergesellschaft und ihres Staates nicht fehlt, braucht der säkulare Staat westlicher Tradition nur irgendeine Zivilreligion, um seine sittlichen Grundlagen und letztendlichen Sinnvorstellungen nicht bloß diskursiv, sondern auch symbolisch und somit emotional ansprechend zum Ausdruck zu bringen sowie auf diese Weise gesellschaftlich zu stabilisieren. Diese Religion muss aber nicht notwendigerweise die christliche Religion sein, sofern nur weiterhin die Würde des Menschen als Angelpunkt gesellschaftlicher und politischer Ordnung glaubhaft gemacht wird.
Doch inzwischen gibt es höchst einflussreiche Alternativangebote zu einer ehedem christlichen Prägung jener (Zivil-)Religion, die viele Einzelne in einem Staatsvolk zusammenhält. Unübersehbar ist zumal eine sehr besondere Alternative in jenen westlichen Staaten, deren Bevölkerung große muslimische Minderheiten einschließt. Deren Angehörige empfinden sich nämlich oft auch – oder gar vor allem – als Teil einer viele Gesellschaften und Staaten umfassenden islamischen Kultur. Diese in die Spätantike zurückreichende Kultur hat aber den westlichen Staat samt der ihn tragenden Bürgergesellschaft gerade nicht hervorgebracht, sondern betont vielfach sogar ihren Widerspruch zu beidem. Wichtig ist im Islam nämlich nicht Gegenüberstellung von „Staat“ und „Kirche“ oder ein Dualismus von „Politik“ und „Religion“. Vielmehr geht es um das Verhältnis von „Dar al-Salam“ und „Umma“.
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