Theodor Fontane - Wanderungen durch die Mark Brandenburg

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Ein beeindruckendes Porträt der Mark Brandenburg im 19. Jahrhundert! Theodor Fontane schafft eine fesselnde Mischung aus Reisebericht und anekdotischer Erzählung und nimmt den Leser in fünf Einzelbänden mit auf eine spannende Reise quer durch seine Heimat. Dabei handelt es sich um viel mehr als nur eine einfache Beschreibung der Landschaft: in akribischen Recherchen trägt Fontane die Geschichte, Kultur, Familienhistorie und Legenden seines jeweiligen Zielortes zusammen und verwandelt diese mithilfe seines unverwechselbaren Schreibstils in Geschichten, die so spannend sein können wie ein Roman. -

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Auf der Jagd war es auch, wo ihn die tödliche Krankheit befiel. Verschiedene seiner Hofleute rieten zu einem Arzt, aber in Neuen-Ruppin war keine ärztliche Hülfe zu beschaffen (die Städte Ruppin, Wusterhausen und Gransee hatten seit 1466 einen gemeinschaftlichen Bader ), und einen Arzt von Berlin herbeizuholen, dazu war man bereits zu arm . Das Fieber wuchs, und um es zu bekämpfen, heizte man, similia similibus, das Zimmer des Kranken wie einen Backofen und gab ihm Met und Wein. Er starb schon nach wenigen Stunden. Die alte Gräfin, Anna Jacobine (gestorben 1526), die ihn, unbeschadet ihrer Herrschsucht, von Herzen geliebt hatte, war untröstlich über den Tod des Enkels, und die Mönche in Ruppin beklagten den Verlust in folgendem Lied:

Der edle Herr Wichmann zog jagen aus,

Eine falsche Frau ließ er zu Haus

Mit ihren vergüldeten Ringen.

»Ach Kersten, lieber Jäger mein,

Mir ist von Herzen allzu weh,

Ich kann nicht länger reiten.«

Sie machten ihm die Stube heiß,

Darinnen ein Bett war weich und weiß,

Drin sollte der Herre ruhen.

Sie schenkten ihm Met und schenkten ihm Wein.

Das nahm dem Herrn das Leben sein,

Dem edlen Herrn Wichmanne.

»Großmutter und lieb Schwester mein,

Steckt in meinen Mund ein Tüchelein

Und kühlt doch meine Zunge.

Daß ich nun von euch scheiden soll,

Das machet all der bittre Tod;

Wie gern noch möcht ich leben.«

Ein schwarzer Wagen, drin legten sie ihn,

Sie führten zu Nacht ihn nach Ruppin,

Sie begruben ihn in das Kloster.

Sie schossen ihm nach sein Helm und Schild,

Sie hingen auf sein Wappenbild

Am Pfeiler im hohen Chore.

Die alte Gräfin murmelte still:

»O weh, o weh, Mein liebes Kind,

Daß ich hier steh – die Letzte

Wenige Tage nach dem Tode Graf Wichmanns erschien Kurprinz Joachim (der spätere Joachim II.), um dem Leichenbegängnis beizuwohnen und die Untertanen in Eid und Pflicht zu nehmen. Das Lehn war erledigt, und die Herrschaft Ruppin ward als Kreis in die Kur- und Mittelmark eingereiht. Die Hohenzollern aber gesellten von jenem Tage an zu der stattlichen Reihe ihrer andern Namen und Titel auch noch den eines » Grafen von Ruppin «.

3. Die Zeit unter den Grafen bis zum Dreißigjährigen Krieg

Nun fahre wohl, Landfriede! nun, Lehndienst, gute Nacht!

Es herrscht der freie Ritter, der alle Welt verlacht.

All die Zeit über, namentlich während des vierzehnten und fünfzehnten Jahrhunderts, hatte Ruppin, wie die Mehrzahl der märkischen Städte, seine Fehden mit dem umwohnenden Adel, Fehden, zu denen sich von Zeit zu Zeit auch innere städtische Streitigkeiten und sogar Volksausbrüche gegen das Gebaren der niederen Geistlichkeit gesellten.

In den Kämpfen zwischen der Stadt und dem Landadel spielte die sogenannte »Kuhburg« eine Rolle. Sie stand auf den Kahlenbergen, eine Meile nördlich von der Stadt, auf dem Wege nach Rheinsberg, und diente zunächst als »Luginsland«. Rückten die Feinde an, so gab der Wächter sein Zeichen, und die Bürger, die gemeinhin als Besatzung in diesem Turme lagen, brachen nun mit ihren Knechten und Reisigen hervor, teils um das Vieh zu retten, teils um dem Angriff zu begegnen. Zu nachhaltigen Unternehmungen kam es selten, besonders nachdem beide Parteien die Nutzlosigkeit einer ernsteren Kriegführung erprobt hatten. Die Adligen, nach vielfach gescheiterten Versuchen, waren ebenso abgeneigt, die wohlverwahrte Stadt anzugreifen, als die Bürger eine Scheu hatten, sich an der Einnahme unzugänglicher »Sumpfburgen« zu versuchen. Die immer bedrohte Sicherheit hatte auf beiden Seiten zu einem ausgebildeten Defensiv system geführt, und während jetzt der Grundsatz gilt: »daß der Angriff stärker sei als die Verteidigung«, galt damals das Umgekehrte. So begnügte man sich mit Überfällen, bei denen die Bürger insoweit den kürzeren zogen, als ihr Handel und Wandel ein größeres und bequemeres Angriffsobjekt bot. 1365 und 1386 werden in einem Ruppiner Schloßregister die gefürchtetsten Feinde aus der Umgegend genannt. Es sind: Tacke de Wontz, Reinecke von Garz, Wedego von Walsleben, Lüdecke von Winterfeldt, Claus von Winterfeldt und Hans von Lüderitz. Die drei erstgenannten Familien sind ausgestorben.

Es kamen selbstverständlich auch »stillere Zeiten«. Aber wenn in diesen die Fehde ruhte, so ruhte doch selten der Groll im Herzen, und allerorten, wo Adel und Bürger bei Wein und Bier, bei Spiel und Festlichkeit zusammenkamen, war immer Gefahr vorhanden, die alte Fehde neu ausbrechen zu sehen. Die bitterste der Art, die lange nachwirkte, fiel in die zweite Hälfte des fünfzehnten Jahrhunderts. Es verhielt sich damit wie folgt.

In einem Wirtshause Ruppins saßen Adlige und Bürger beieinander; man trank, man schwatzte, aus dem Schwatzen wurde Streit, ein Adliger zog seine Waffe und stach einen der Bürger nieder. Die Tat wurde ruchbar auf der Stelle, und die Stadt, die damals noch ihre eigene Gerichtsbarkeit hatte, ließ den Übeltäter greifen, gefangensetzen und verurteilte ihn zum Tode durch das Schwert. Als das Urteil und die zur Vollziehung festgesetzte Zeit unter dem Adel der Umgegend bekannt wurde, versammelten sich die Edelleute dicht vor dem Tore in der Nähe der Richtstätte, um ihren Standesgenossen zu befreien. Der Rat jedoch, der davon Kunde erhielt, traf seine Maßregeln. Er hielt das Außentor verschlossen und ließ dem Verurteilten zwischen dem Außen- und Innentore (»nahe bei dem ersteren, damit die Ritter es hören könnten«) den Kopf abschlagen. Dann wurde das Außentor geöffnet, und die Edelleute durften den Leichnam ihres gerichteten Standesgenossen zur Bestattung mit sich nehmen. Der Adel klagte bei dem Markgrafen, wahrscheinlich bei Albrecht Achill, und der Stadt, der in diesem Falle trotz ihrer eigenen Gerichtsbarkeit die Pflicht obgelegen hätte, eine höhere Instanz anzurufen – wurde als Strafe auferlegt: hinfort keinen freien Adler mehr im Wappen zu führen, sondern einen verkappten . Noch bis zu Anfang des vorigen Jahrhunderts deutete ein eisernes Kreuz zwischen Außen- und Innentor die Stelle an, wo die Stadt, über ihr Recht hinaus, einen ihrem Gericht nicht unterstellten Adligen vom Leben zum Tode gebracht hatte.

Ob der »verkappte Adler« den Ruppinern ein besonderes Herzeleid angetan, stehe dahin, jedenfalls aber sahen sie sich von härteren und fühlbareren Folgen betroffen, als sie, bei anderer Gelegenheit, ebenfalls ihren Rechtseifer nicht gezügelt und an einem Geistlichen, an dem Diakonus Jakob Schildicke, eine »rasche Justiz« geübt hatten. Die Sache war die:

In der Stadt Ruppin, wie in der Umgegend, waren seit einiger Zeit Diebstähle aller Art verübt worden; Geld, Tuch, goldene und silberne Geräte wurden sowohl aus Privathäusern wie aus Kirchen entwendet. Verdacht entstand gegen diesen und jenen, verschiedene wurden eingezogen; alle jedoch mußten wieder entlassen werden, weil die Untersuchung nichts gegen sie ergab. Endlich setzte der Magistrat eine Haussuchung fest, von der auch die Geistlichen, deren Ruppin damals gegen fünfzig zählte, nicht ausgeschlossen blieben. Und wirklich, in der Wohnung des Jakob Schildicke fand man das gestohlene Gut. In seinem geistlichen Ornate ward er ins Gefängnis geführt, und sein eigenes Geständnis, das am andern Tage erfolgte, überzeugte die Richter von seiner Schuld. Aber dies eigene Geständnis genügte nicht, und durch Glockenläuten wurde das Volk zusammengerufen, um unter Gottes freiem Himmel ein ordentlich Gericht zu halten und die Strafe für diesen seltenen Verbrecher festzusetzen. So wollten es Richter und Magistrat. Das Volk indes war gegen jeden Aufschub und verlangte stürmisch und ohne gesetzliche Prozedur die augenblickliche Hinrichtung. Zwei Bürger, Koppe Königsberg und Heinrich Keller, wurden durchs Los zu Vollstreckern gewählt (man hatte damals, wenigstens in den kleineren Städten, noch keinen Nachrichter), und Jakob Schildicke hing am Galgen, ehe noch eine Stunde vergangen war. Dies Stück Volksjustiz – dem entgegenzutreten Richter und Magistrat nicht die Macht hatten – rief innerhalb der gesamten Geistlichkeit einen Sturm des Unwillens hervor, die Bischöfe von Havelberg und Brandenburg brachten es vor den Papst, und Ruppin ward in den Bann getan. Handel und Verkehr stockten, die Tore waren wie gesperrt, und jeder Ruppiner, der sich außerhalb der Stadt betreffen ließ, war vogelfrei. Es kostete viel demütiges Bitten, eh endlich, nach sechs Jahren, die Absolution erwirkt werden konnte, der umwohnende Adel aber fand es bequem, keine Notiz von der Freisprechungsbulle zu nehmen und seine Angriffe, unter dem Titel: »Im Dienst der Kirche«, fortzusetzen.

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