Auch das Beispiel von Susanna Ackermann aus Kerenzen, die 1771 als «Hex und Unholdin» angeklagt wurde, kann nicht als Hexenprozess herangezogen werden, der mit dem Fall Göldi vergleichbar wäre. Ein nur wenige Zeilen umfassender Protokolleintrag lässt vermuten, dass es sich um einen Bagatellfall handelte. Offensichtlich wurden die Vorwürfe nicht weiterverfolgt und das Verfahren gegen die unter Vormundschaft stehende Frau schon bald fallen gelassen beziehungsweise eingestellt.
Beständig hatte das Land Glarus dem Hexenhammer getrotzt. Es war mithin immun geblieben gegen gewalttätige Exzesse der Teufelsbekämpfung. Doch als am Ende des aufgeklärten 18. Jahrhunderts der Glaube an Hexen und Dämonen, just als er überwunden schien, ringsum nochmals aufflammte, ritt plötzlich auch das Land Glarus auf der Welle mit und wurde Schauplatz des letzten aktenkundigen Hexenprozesses in Europa.
Kapitel 3 – Anna Göldis Leben vor der Verhaftung: eine Frau auf der Flucht
Am 24. Oktober 1734 wurde Anna Göldi in Sennwald als viertes Kind der Eheleute Adrian Göldi und Rosina Büeler geboren. Ein Detail, das juristisch von Belang ist: Der Geburtsort Sennwald, im St. Galler Rheintal gelegen, gehörte damals zum zürcherischen Untertanengebiet Sax-Forsteck.
Anna Göldis Vater war Mesner oder Sigrist in der Dorfkirche und musste acht Kinder versorgen. Die Göldis waren zwar keine Leibeigenen wie andere Bewohner des Untertanengebietes, aber sie lebten in ärmlichen Verhältnissen.
Schon früh musste Anna Göldi selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen und als Dienstmagd in verschiedenen Haushalten der Region arbeiten, was damals für junge Frauen ihres Standes üblich war. Glaubt man einem Teil der Geschichtsschreibung, soll Anna Göldi bereits 1759, im Alter von 25 Jahren, ihr erstes Kind geboren haben. Der Vater sei ihr Dienstherr Adrian Bernegger gewesen. Dies würde heissen, dass Anna Göldi insgesamt drei Kinder zur Welt gebracht hätte. Doch die Mutterschaft von Anna Göldi aus der Verbindung mit Adrian Bernegger ist unter Familienforschern bis heue umstritten. Fest steht: 1762, im Alter von 28 Jahren, wechselte sie als Hausangestellte ins Pfarrhaus von Sennwald, bis sie schwanger wurde und 1765 ein Kind gebar.
Gemäss Taufschein war dieses ihr erstes Kind. Dessen Vater war ein gewisser Jakob Rhoduner, der sich noch vor der Geburt des Kindes als Söldner ins Ausland absetzte. Das Neugeborene starb in der ersten Nacht. Das hatte für die Mutter schwerwiegende Konsequenzen.
Schloss Forstegg-Salez, zwischen 1720 und 1768. Zeichnung, Zürich, ZB, Graphische Sammlung, STF Ulinger, Johann Caspar, XVII, 26
Ob das Kind eines natürlichen Todes starb oder von der Mutter getötet wurde – allenfalls in einer Panikreaktion –, konnte nie sicher geklärt werden. Bundesrat Joachim Heer schrieb 1865 im Jahrbuch des Historischen Vereins des Kantons Glarus: «Sie wickelte das Kind in einige Lumpen und verbarg es unter der Decke. Als sie von der Pfarrfrau aufgesucht und im Bette gefunden wurde, bekannte sie Alles; das Kind aber war todt.» Im Schlussverhör des Hexenprozesses, am 6. Juni 1782, sagte Anna Göldi, das Kind sei «ersteckt», also erstickt. Anna Göldi verneinte, dass das Kind gewaltsam ums Leben gekommen sei.
Obwohl früher Kindstod damals verbreitet war, stand für die Leute in Sennwald ausser Zweifel, dass Anna Göldi ihr Kind umgebracht habe. Sie wurde wegen Kindsmordes an die Schandsäule gestellt und zu sechs Jahren Hausarrest verurteilt. Doch Anna Göldi kam vorzeitig frei und ging ins Glarnerland, wo sie im Haushalt eines der geachtetsten Politiker des Landes, Landamman Cosmus Heer, eine Anstellung fand. Heer war ein gemässigter Konservativer, bekannt für seine aufgeschlossene und soziale Gesinnung. Bei ihm in Glarus arbeitete Göldi drei Jahre lang, ehe sie 1768 zur reichsten Familie des Glarnerlandes, zu den Zwickys, nach Mollis wechselte: Im Zwicky-Haus, das heute noch als eines der feudalsten Herrschaftshäuser des Glarnerlandes bewundert werden kann, arbeitete sie sechs Jahre lang als Magd. Anna Göldi sprach im späteren Gerichtsverfahren von der «schönsten Zeit ihres Lebens».
Für Anna Göldi waren die Jahre in Mollis auch eine bewegte Zeit: Mit Doktor Johann Melchior Zwicky (1745–1821), dem Sohn des Dienstherrn, ging sie eine Liebesbeziehung ein und wurde vom elf Jahre jüngeren Arzt schwanger. Doch allein der Standesunterschied zwischen der Magd und dem Spross einer der reichsten und mächtigsten Glarner Familien machte eine Heirat und damit die «Legalisierung» des Kindes unmöglich. Beide hatten sich des ausserehelichen Beischlafs strafbar gemacht und hielten die Schwangerschaft geheim. Als alleinstehende und schwangere Frau war Anna Göldi gezwungen, die Stelle bei den Zwickys aufzugeben und Mollis zu verlassen.
Ziel ihrer Flucht war Strassburg, wo sie im Jahr 1775 nach ihren eigenen Angaben einen gesunden Knaben zur Welt brachte und taufen liess. Die Stadt im Elsass war grosszügig im Umgang mit der Taufe, auch uneheliche Kinder konnten den Segen der Kirche erhalten. Melchior Zwicky, der Vater des Kindes, kannte sich zudem in Strassburg aus. Er hatte dort Medizin studiert. Über das Schicksal des Kindes ist nichts bekannt. Nachforschungen vor Ort verliefen ergebnislos. In den Taufregistern ist um die Zeit 1774/75 kein Neugeborenes verzeichnet, das den Namen Göldi oder Zwicky trägt.
Über die Jahre nach Anna Göldis Niederkunft ist wenig bekannt. Da sie und Melchior Zwicky weiterhin befreundet waren, kehrte sie möglicherweise vorübergehend nach Mollis zurück, ehe sie im September 1780 eine neue Stelle als Magd antrat, beim Ratsherrn und Richter Doktor Johann Jakob Tschudi in Glarus.
Tschudi war verheiratet mit Elsbeth, geborene Elmer, aus dem glarnerischen Ennenda, einer Frau aus gutem Haus. Obwohl sie bei Anna Göldis Dienstantritt erst 27 Jahre alt war, hatte sie bereits zehn Kinder zur Welt gebracht. Nur fünf davon wurden gesund geboren, was für die damalige Zeit jedoch nichts Aussergewöhnliches war. Im Arzthaus in Glarus wohnten im Herbst 1780 nebst der Familie von Doktor Tschudi dessen Bruder Peter sowie mehrere Angestellte, darunter Anna Göldi.
Das Zwicky-Haus in Mollis. © Ingo Rasp, Chur
Als die Sennwalderin die Stelle bei der Familie Tschudi antrat, war sie 46 Jahre alt. Sie war wohl eine stolze, attraktive und intelligente Frau, die auf ihren 13 Jahre jüngeren Dienstherrn anziehend wirkte. Nach der Schilderung von Heinrich Ludwig Lehmann (1754–1828) war sie eine «verwelkende Schönheit», «wohl gewachsen» und «ziemlich gebildet».
Ein Jahr lang arbeitete Anna Göldi im Haushalt des Doktors, als plötzlich eine dramatische Wende eintrat und sich ein heftiger Streit entlud. Am 25. Oktober 1781 führte er zu Göldis sofortiger Entlassung.
Anna Göldi gelangte tags darauf an Landammann Johann Heinrich Tschudi und Pfarrer Johann Jakob Tschudi und beklagte sich über ihren Dienstherrn Doktor Tschudi. Anna Göldi muss offensiv aufgetreten sein: Sie verlangte von ihrem Vorgesetzten «Reparation», also Schadenersatz für das an ihr begangene Unrecht und für die ihrer Meinung nach ungerechtfertigte Entlassung. Die Beschwerde von Anna Göldi löste bei den beiden anderen Herren Tschudi heftige Reaktionen aus: Der Pfarrer wies «dieses freche Luder» ab und forderte Anna Göldi dazu auf, sich bei Doktor Tschudi zu entschuldigen; und der Landammann befahl ihr, das Land unverzüglich zu verlassen.
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