Dezember 2012 unter dem Titel „In quibus et ex quibus: Die Wechselwirkung zwischen Ortsund Universalkirche 50 Jahre nach Vatikanum II im Osten Deutschlands“ durchgeführt wurde, diskutiert. Die Beiträge in dem vorliegenden Band, welcher aufgrund der Tagung entstanden ist, sind somit zutiefst von einer methodischen Reflexion über Rezeptionsforschung und -vorgänge in der Ortskirche geprägt. Sie sind in drei Gruppen zu unterscheiden: Nach einem sehr persönlich gefärbten Beitrag des emeritierten Bischofs von Erfurt, Dr. Joachim Wanke, in dem er sich erinnert, wie ihm das Konzil als Seminarist nahegebracht wurde, wie er danach als Seelsorger und junger Priester an der Rezeption beteiligt war und wie er als Ortsbischof die Rezeption förderte, beschreibt der Erfurter Kirchenhistoriker Josef Pilvousek vor allem die Teilnahme der Kirche im Osten Deutschlands auf dem Konzil. Der kanadische Konzilsforscher Gilles Routhier reflektiert in einem methodisch geprägten Aufsatz, wie die Rezeption des Konzils in den Ortskirchen überhaupt erforscht werden kann. Sein Beitrag bildet deswegen eine Brücke zu den darauffolgenden Studien des Erfurter Kirchenhistorikers Sebastian Holzbrecher, des Erfurter Liturgiewissenschaftlers Benedikt Kranemann und des Paderborner Kanonisten Rüdiger Althaus, die vor allem das, was konkret im Bereich der Wechselwirkung zwischen den Ortskirchen und der Universalkirche in der Region geschah, in den Mittelpunkt ihrer Ausführungen stellen.
Sebastian Holzbrecher etwa beschreibt die Rezeption des II. Vatikanums in dem besonderen gesellschaftlichen und kirchlichen Umfeld der DDR und nimmt dabei konkret den sogenannten ‚Aktionskreis Halle‘, eine innerkirchliche Reformgruppe von Gläubigen in der DDR, in den Blick. Benedikt Kranemann konzentriert sich auf den Beitrag der Kirche im Osten Deutschlands für die Liturgiereform auf dem Konzil sowie auf die nach dem Konzil erfolgte Rezeption in dieser Region. Rüdiger Althaus reflektiert vor dem Hintergrund der Ekklesiologie des Zweiten Vatikanischen Konzils, wie Entwicklungen in den Ortskirchen aus dem deutschsprachigem Raum über das Gewohnheits- und Partikularrecht in das Universalrecht aufgenommen wurden und wie die Ortskirchen umgekehrt das Universalrecht rezipieren bzw. dies wegen regionalen Besonderheiten ihrer Kirche nicht tun, ja sogar unter Berufung auf ihre Situation sich dazu nicht im Stande sehen.
Das Buch schließt mit drei Beiträgen, die die Wechselwirkung zwischen Orts- und Universalkirche vor allem aus systematisch-theologischer Sicht betrachten. Der in der Schweiz lehrende systematische Theologe Michael Quisinsky analysiert, was das konziliare ‚aggiornamento‘ mit Blick auf Zeit und Ort für die Ortskirchen, die in der heutigen Zeit theologisch betrachtet immer weniger als nur territorial zu verstehen sind, bedeutet. Der australische Fundamentaltheologe Ormond Rush konzentriert sich auf den Glaubenssinn ( sensus fidelium ) und fragt, wie dieser in der Wechselwirkung zwischen Ortsund Universalkirche zu verstehen ist. Der Bochumer Fundamentaltheologe Hermann Josef Pottmeyer schließt das Buch mit einer Reflektion über das Dialogverständnis im Konzil und die Implikationen für die heutige Zeit. Zentral in seinen Ausführungen ist die Ansicht, dass die Kirche für den Kontakt mit der Außenwelt den Begriff Dialog als ein „sich auf Augenhöhe begegnen“ und ein „Wahren wirklicher Gegenseitigkeit“ verstehen würde. Im innerkirchlichen Bereich würde der Dialogbegriff jedoch eher als Gespräch ( colloquium ) begriffen, da man sich schwer tue die oben genannte Gegenseitigkeit zu respektieren. Pottmeyer zeigt auf, warum es in der nachkonziliaren Zeit deswegen zu Schwierigkeiten in dem wechselseitigen Austausch zwischen Orts- und Universalkirche gekommen ist und weiterhin kommt.
Die Herausgabe des vorliegenden Buches wäre ohne die Hilfe meines wissenschaftlichen Mitarbeiters Michael Karger nicht möglich gewesen. Für sein unermüdliches Engagement bei der Organisation der Tagung und vor allem bei der Druckvorbereitung sei ihm ausdrücklich gedankt. Frau Doris Wagner gilt ein Wort des Dankes für die Übersetzung der Beiträge von Gilles Routhier aus dem französischen und von Ormond Rush aus dem Englischen in die deutsche Sprache.
Seelsorge mit konziliarem Rückenwind Persönliche Erinnerungen aus der Diasporapastoral Mitteldeutschlands 1
Joachim Wanke
Es ist eine aus der Kirchengeschichte vielfach bewährte Erkenntnis: Konzilien können erst in einem größeren zeitlichen Abstand in ihren jeweiligen Auswirkungen gewürdigt werden. Es hängt von vielen Faktoren ab, ob Konzilien mit ihren lehrmäßigen Entscheidungen und sonstigen Verlautbarungen in der Breite der Kirche aufgegriffen oder eher vernachlässigt werden. Zudem sind gerade die großen Konzilien der Neuzeit, das Tridentinum und das I. Vatikanum ohne einen Blick auf die Herausforderungen der jeweiligen Zeit, auf die sie zu antworten suchten, nicht zu verstehen.
Sind 50 Jahre schon eine hinreichende Zeitspanne, um das II. Vatikanische Konzil (1962-1965) in seiner Bedeutung gebührend zu würdigen? Dass dieses Konzil, von Papst Johannes XXIII. überraschend einberufen 2, zu den Höhepunkten der Kirchengeschichte im 20. Jahrhundert zählt, und zwar weit über die Grenzen der römisch-katholischen Kirche hinaus, ist unbestritten. Allein schon die Tatsache, dass ein solches Konzil mit so weitreichenden und mutigen Aussagen zum Glauben und kirchlichen Leben möglich war, ist in sich als ein staunenswertes Werk des Heiligen Geistes zu bezeichnen. Wie schwierig sich etwa eine Konzilsabsicht in die Tat umsetzen lässt, zeigt das langwierige Bemühen der orthodoxen Schwesterkirche um ein panorthodoxes Konzil, bei dem derzeit noch kein Ende abzusehen ist.
Meine Konzilserinnerungen und meine Würdigung des Konzils setzen biographisch an. Sie sind daher notwendig subjektiv und in ihrem Erkenntniswert begrenzt. Doch zeigt sich mir im Rückblick auf das II. Vatikanum und seine Auswirkungen in der Kirchen- und Pastoralgeschichte des mitteldeutschen Raumes, wie tiefgreifend dieses Konzil mich und viele andere geformt hat, die das Leben der Kirche im Raum zwischen Werra und Neiße mitgestaltet haben.
Am 8. Dezember 1965 fand das II. Vatikanum seinen Abschluss. Ich befand mich im letzten Jahr der Ausbildung vor der Priesterweihe. Der Spiritual und spätere Regens des Priesterseminars Neuzelle, Erich Puzik, hat uns Diakone intensiv mit den schon vorliegenden Konzilstexten vertraut gemacht. Ich weiß, dass er uns auf das damals gerade erschienene Buch von Johann Baptist Metz, Christliche Anthropozentrik 3, aufmerksam machte, das wir als hermeneutische Hilfe für die durch das Konzil eingeleiteten Horizontverschiebungen in der Theologie empfanden. Der Erfurter Dogmatiker Otfried Müller 4kam eigens zu Vorlesungen nach Neuzelle, um in die dogmatische Konstitution über die Kirche einzuführen und andere Grundentscheidungen des Konzils, etwa im Bereich der Ökumene oder zur Religionsfreiheit zu erläutern. Die Hinführung zum liturgischen Dienst war schon von der Liturgiekonstitution des Konzils geprägt, der ja bald die ersten konkreten Ausführungsbestimmungen folgten. Die Priesterweihe 1966 im Erfurter Dom durch Bischof Hugo Aufderbeck erfolgte schon nach dem neuen Ritus als Konzelebration mit dem Bischof.
Im Raum der DDR konnten wir relativ schnell und unkompliziert das Konzilsgeschehen verfolgen und die entstehenden Texte nachlesen. Ab der 2. Sitzungsperiode (1963) durften die DDR-Ordinarien am Konzil persönlich teilnehmen. Otfried Müller hat schon bald eine erste kommentierte Sammlung der Beschlüsse des II. Vatikanums im Leipziger Benno-Verlag vorlegen können. Eine der Rahner-Vorgrimler-Ausgabe vergleichbare vollständige Edition der Konzilstexte erfolgte ebenfalls im St. Benno-Verlag im Jahr 1985 5, auch eine Auswahl an wichtigen Konzilsaussagen für die Gemeindearbeit, herausgegeben von Hans-Andreas Egenolf. 6Dazu kamen bald Aufsätze im Theologischen Jahrbuch Leipzig (eine Art Ersatz für eine fehlende theologische Zeitschrift, meistens mit Nachdrucken aus dem deutschen Sprachraum) 7, ferner im sog. Theologischen Bulletin (kirchlicher Samisdatdruck) 8und in den pastoralen Aufsatzbänden, die Bischof Hugo Aufderbeck in den 70er Jahren herausgab. 9Dort wurden viele praktische Fragen der Konzilsrezeption angesprochen. Schließlich boten auch die Seelsorgeämter der östlichen Jurisdiktionsbezirke schnell Hilfen zur Weiterbildung an, um den Klerus und interessierte Laien mit dem Konzil und seiner Bedeutung vertraut zu machen. Man kann sagen: Klerus und Gemeinden hatten reichlich Möglichkeit, sich mit dem Konzil auseinanderzusetzen. Dazu trugen natürlich auch die von Bischof Otto Spülbeck (von 1958-1970 Diözesanbischof des Bistums Dresden-Meißen) angefangene und nicht vollendete Meißener Diözesansynode und die Dresdner Pastoralsynode aller Jurisdiktionsgebiete in der damaligen DDR (1973-1975) bei. Dort zeigten sich auch erste Kontroversen bei der Interpretation der Konzilstexte, etwa von Gaudium et spes , was natürlich teilweise auch dem gesellschaftlichen Kontext des kirchlichen Lebens in der DDR geschuldet war.
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