Die wechselseitige Rezeption zwischen Ortskirche und Universalkirche

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Viele Ergebnisse des Zweiten Vatikanums wurden bereits durch vorherige Entwicklungen in den Ortskirchen auf den Weg gebracht. Nach dem Konzil galt es, die Ergebnisse zurück in die Ortskirche zu rezipieren.
Wie lieferte die Kirche aus dem Osten Deutschlands ihren Beitrag am Konzil und wie rezipierte sie das Konzil in ihrer Diasporasituation? Welche Rolle spielte der politische Kontext in der wechselseitigen Rezeption? Wie und was erfolgte im Bereich der Liturgie und im Kirchenrecht?
Neben Darlegungen von konkreten Geschehnisse werden auch Grundsatzthemen diskutiert: Wie wird Rezeption in der Ortskirche überhaupt erforscht? Wie entwickelt sich der Glaubenssinn zwischen Orts- und Universalkirche? Was bedeutet es, wenn die Kirche selbst zum Dialog wird? Der Tagungsband enthält Beiträge u.a. von Bischof Joachim Wanke, Josef Pilvousek, Ormond Rush, Hermann Josef Pottmeyer, Gilles Routhier, Benedikt Kranemann, Rüdiger Althaus.

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Der Brief der Zentralkommission an die „Ostordinarien“ zur rechtzeitigen Anmeldung und zur Wahl ihrer Unterkunft war am 2. Januar 1962 ausgestellt, über die Nuntiatur an die zuständigen Ordinarien geschickt oder über den „kirchlichen Dienstweg“ 31nach Ostberlin gekommen und so weitergeleitet worden. Bis zum 31. März sollten die erbetenen Angaben auf gleichem Weg zurückgeschickt werden. Ein Höhepunkt in dieser Phase der Konzilsvorbereitung dürfte der Besuch von Augustin Kardinal Bea gewesen sein. Am 11. April 1962 hatte er an der Sitzung der BOK teilgenommen, um im Anschluss daran vor einer Priesterversammlung und den ostdeutschen Ordinarien über die Vorbereitungen zum Konzil zu referieren. 32

Im Frühsommer 1962, wenige Monate vor Beginn der ersten Sessio, wurden die notwendigen Reisevorbereitungen getroffen. Das Protokoll der Sitzung vom 2./3. Juli 1962 vermerkte: „Zur Teilnahme der Bischöfe am Konzil werden die Anträge auf Reisegenehmigung bei der Regierung in Berlin gemeinsam gestellt und zwar für den Bischof von Berlin, den Bischof von Meißen, den Weihbischof von Magdeburg und den Weihbischof von Schwerin. Jeder der Bischöfe darf zwei Priester als Begleiter mitnehmen. Freusberg 33und Piontek 34werden nicht am Konzil teilnehmen. Die Informationen über das Konzil gehen über das Commissariat der Berliner Ordinarienkonferenz. Zur Teilnahme an der Fuldaer Bischofskonferenz Ende August werden die Bischöfe von Berlin, Meißen und der Kapitelsvikar von Görlitz Antrag auf Interzonenpässe stellen. 35Die Professoren Müller 36und Löwenberg 37werden zur Teilnahme am Konzil beurlaubt.“ 38Erwähnung fand bei dieser Konferenz allerdings nicht, dass der Erfurter Professor Dr. Erich Kleineidam 39seit dem 8. März 1961 zum Mitarbeiter in der Vorbereitunsgkommission „De Studiis et Seminariis“ berufen worden war. 40Er, der bisher seine Mitarbeit auf „schriftlichem Wege“ erledigt hatte, war durch Kardinal Pizzardo zu der Sitzung vom 26. Februar-20. März 1962 nach Rom eingeladen worden, erhielt aber trotz Intervention von Weihbischof Freusberg und Prälat Zinke 41keine Ausreisegenehmigung. Dr. Werner Becker 42, Oratorianer aus Leipzig, der 1961 Konsultor im Sekretariat für die Einheit der Christen wurde, war erst zur 2. Sessio in Rom. Man durfte gespannt sein, wie der Staat die Reiseanträge der Konzilsteilnehmer behandeln würde.

Auf der Septemberkonferenz der BOK (19./20. September 1962) teilte Erzbischof Bengsch den Teilnehmern mit, dass er am 14. September 1962 aus Anlass der Reisegenehmigung zum 2. Vatikanischen Konzil ein Gespräch mit dem Staatssekretär für Kirchenfragen geführt habe und die Erteilung der Reisegenehmigung für alle zwölf vorgesehenen Konzilsteilnehmer mit Sicherheit zu erwarten sei. 43

Der Bericht, den Erzbischof Bengsch der BOK vorlegte, machte bereits deutlich, welche Absichten die DDR mit einer Teilnahme der katholischen Kirche der DDR verband. Nachdem Bengsch erläuternd darlegte, dass es internationalen Gepflogenheiten entspräche, dass die Bischöfe und Weihbischöfe zum Konzil mit einem Theologen und einem persönlichem Begleiter fahren, formulierte Staatssekretär Seigewasser 44die Erwartungen der DDR-Regierung:

Falls es beim Konzil zu einer Hetze (gegen die DDR) komme, erwarte die Regierung von den Konzilsteilnehmern aus der DDR, dass sie sich daran nicht beteiligen. 45

Zweitens bat der Staatssekretär den Erzbischof, seinen großen Einfluss geltend zu machen, dass die Diskriminierung der DDR-Bürger in Bezug auf Auslandsreisen aufhöre. Seltsam mutet es an, wenn der Vertreter des Staates, der seine Bürger nicht reisen ließ, formulierte: „Während Italien die Bischöfe aus der DDR einreisen lasse, würde dies anderen Gruppen etwa Sportlern und Wissenschaftlern nicht gewährt. Diese Auswahl gehe gegen die Souveränität der DDR.“ 46Bengsch erwiderte Seigewasser, dass es unmöglich sei, dass das Konzil zu politischen Fragen Stellung nehme; deshalb könne der Weltepiskopat sich auch nicht mit der deutschen Frage beschäftigen. Seigewasser nannte ergänzend für die von der Regierung gewünschte Haltung der Konzilsteilnehmer aus den Diözesangebieten der DDR als Beispiel die Frage der Diözesangrenzen. Er halte es für möglich, dass der polnische Episkopat diese Frage vor das Konzil bringe. Um nicht selbst die Forderung nach Verselbstständigung der Jurisdiktionsgebiete zu erheben, hatte er nicht ungeschickt mögliche polnische Forderungen genannt.

Bengsch erwiderte, „daß der Hl. Stuhl Diözesangrenzen immer nur und deshalb auch bei uns erst nach Abschluß eines Friedensvertrages festlegen würde. Außerdem sei die Frage der Diözesangrenzen in Deutschland konkordatär geregelt und daher eine Änderung durch Konzilsbeschluß nicht möglich” 47.

Nach der 1. Sitzung des II. Vatikanischen Konzils gab der Bischof von Meißen einen eingehenden Bericht auf der Konferenz vom 8./9. Januar 1963. Die Konferenzmitglieder, besonders die, die nicht in Rom sein konnten, waren dankbar für die Berichterstattung, die „ihnen einen Einblick in die für die Weltkirche so bedeutsamen Wochen vom 11. Oktober-8. Dezember 1962“ 48gab. In dem vorausgehenden Bericht zur kirchenpolitischen Lage war eindeutig die Frage beantwortet worden, was die DDR-Regierung dazu bewogen habe, so relativ freizügig Reisegenehmigungen zu erteilen. Offenbar hat „Moskau die entscheidenden Weisungen gegeben“ 49, resümiert Erzbischof Bengsch. „Und offenbar hat auch Moskau die Weisungen gegeben, wie sich Regierungen der sozialistischen Länder in der Konzilsfrage verhalten sollten“, ergänzt er. „Nachdem Moskau seit langer Zeit Erfahrungen damit hat, wie man die Russisch-Orthodoxe Kirche vor den Wagen spannen kann, und nachdem man damit in Neu Delhi auch einen beträchtlichen Erfolg erzielt hat, der im Blick auf die neutralen Staaten auf die afro-asiatischen und die Entwicklungsländer als außenpolitischer Erfolg angesprochen werden kann, lag die Frage nahe, wie man beim Konzil zu einem ähnlichen Erfolg kommen könnte.“ „Der Kommunismus hofft, und zwar nicht ganz zu Unrecht“, analysiert der Erzbischof, „daß die Teilnahme der Bischöfe aus sozialistischen Ländern neben der Dämpfung der antikommunistischen Tendenzen auch den Eindruck erzielt: So schlimm können die Kommunisten ja schließlich nicht sein, man wird schon einen modus vivendi finden“.

Auch wenn im Folgenden auf staatliche Versuche, das Konzil zu beeinflussen, kaum noch eingegangen werden wird, sollten die latenten Bemühungen einer staatlichen Vereinnahmung als kirchenpolitischer Hintergrund präsent bleiben. 50

Zu den folgenden Sitzungsperioden des Konzils konnten alle ernannten und ausgewählten Teilnehmer reisen. Lediglich vor der 4. Sitzungsperiode einigte man sich, „um die Gefahr politischer Auflagen zu vermeiden, grundsätzlich nur für die gleiche Zahl wie im vergangenen Jahr die Genehmigung zur Reise zu beantragen“ 51. Dennoch überschritt man die Teilnehmerzahl der 3. Sessio.

2. Reisemodalitäten

Die Anträge auf Erteilung von Reisegenehmigungen wurden gemeinsam eingereicht und durch Prälat Zinke, dem Geschäftsführer des Commissariates der Fuldaer Bischofskonferenz in Berlin, den verschiedenen staatlichen Stellen in Ost- und Westberlin zur Bearbeitung vorgelegt. Bei der Westberliner Behörde handelte es sich um das westalliierte „Allied Travel Office“. Zu den zwei ersten Sitzungen des Konzils wurden die von ihr ausgestellten sogenannten Travel-Dokumente auch mit Duldung der DDR benutzt. 52Die Antragstellung erfolgte einerseits bei der Regierung der DDR zur Aus- und Einreise und in Westberlin andererseits wegen der notwendigen Visa beim Kontrollrat, wobei Anträge an das italienische und österreichische Konsulat und die schweizerische Delegation ausgefüllt werden mussten. 14 Antragsformulare hatte man im Normalfall vorzulegen, dazu 13 Passbilder. Wer bisher keinen Alliierten-Reisepass besaß, musste zudem eine Geburtsurkunde oder einen Taufschein vorlegen. Ein Konzilsteilnehmer beschrieb in seinem Tagebuch das Abholen der Pässe: „Dank für Pässe, Ankunft bei Prälat Zinke, Übergangsscheine. Alle Pässe dort (in Westberlin) sicher, Invalidenstraße zum Kontrollrat. Zu Zinke.“ 53

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