Auch in den 1860er-Jahren melden sich Frauen zu Wort. Eine Bewegung – die Historiker werden sie die «demokratische Bewegung» nennen – verlangt im Namen des «Volkes» mehr Mitsprache, eine direkte, nicht nur eine repräsentative Demokratie. Blitzschnell werfen die Sissacherinnen ein: «Die Frauen werden ja wohl auch zum Volke gezählt werden.» 14Einige Jahre später unterzeichnen im Zürcher Oberland «mehrere Frauen aus dem Volk» ihrerseits eine Petition. Sie klagen an: Eine «allseitige Erweiterung der Volksrechte» werde verkündet, gross täten die «grossen Männer der Schöpfung», und keiner spreche von den Frauen, «niemand gedenkt ihrer verkümmerten und unterdrückten Menschenrechte». 15
Zu hoffen wagen sie nicht, die Zürcherinnen, dass die Männer zur Einsicht kämen oder doch wenigstens «etwas mehr Bescheidenheit in ihren privaten und öffentlichen Freiheitsmanifestationen» an den Tag legen möchten. Denn sie halten die Menschenrechte für unteilbar und verlangen «Wahlberechtigung und Wahlfähigkeit für das weibliche Geschlecht in allen sozialen und politischen Angelegenheiten und Beziehungen». Fast hätten die Sissacherinnen ein paar Jahre früher dasselbe gefordert. Zumindest gingen so damals die Gerüchte im Baselbiet, weshalb die aus dem Waldenburgertal verlauten liessen: «Zwar verlangen wir nicht allgemeines Stimmrecht, statt dessen aber: 1) dass unsere Unterschrift gesetzliche Gültigkeit habe ohne Beistand, 2) gleichmässige Teilung der Hinterlassenschaft; 3) dass wir leichter freie Mittelverwaltung erlangen können.» 16
Wenn es also Menschenrechte gibt, dann gibt es auch Frauenrechte. Sie sind unteilbar, und dennoch wird nicht immer alles gefordert. Nicht das eine, aber das andere, nicht das Stimmrecht, aber Mündigkeit und Gleichbehandlung in ökonomischen Belangen. Aus welchen Gründen? Ist das Resignation? Taktik? Vorsicht? Oder aber: Jede Forderung in der Geschichte der Frauen ist auch eine Analyse. Sie bringt eine Situation zur Sprache und deckt Zusammenhänge auf. Niemand behauptet ja, die Frauen seien keine Menschen – also Tiere zum Beispiel oder Pflanzen. Allerdings seien sie etwas weniger fähige Menschen, unmündig, das wird behauptet. Und diese Unmündigkeit wird genau dort verfügt, wo es um Unterschriften, das Erben und die Mittel geht.
Im letzten Drittel des 19. Jahrhunderts stellt sich nämlich die Frage, ob auch die Frauen als individuelle Rechtssubjekte anzusehen sind. Hier wird es zu Änderungen kommen. Ausser in genau einem Fall, für den, wie der Rechtsgelehrte Eugen Huber 1886 schreibt, gilt, dass der Mann «immerdar das entscheidende Wort zu sprechen haben» wird – dieser Fall ist die Ehe. 17
Bevor Frauen in den ersten Jahren des neuen Jahrhunderts Vereine gründen, um das Stimmrecht für sich einzufordern, ist also etwas anderes dringlicher. Julie von May bringt es 1872 mit Blick auf die anstehende Totalrevision der Bundesverfassung auf den Punkt: «die unbedingte Gleichstellung der Frau mit dem Manne in allen sozialen und privatrechtlichen Verhältnissen». Ausformuliert heisst das: gleiche Ausbildung, gleicher Lohn bei gleicher Arbeit, gleiches Erbrecht, gleiches Eigentums-, Verwaltungs- und Verfügungsrecht, Vermögensunabhängigkeit der Ehefrau vom Ehemann, Gleichheit im ehelichen Erbrecht und gleiche elterliche Rechte für die Mütter. Die «politischen Rechte» nimmt von May explizit aus. Stattdessen: «Alles was uns fehlt und […] Alles was uns bis jetzt verweigert worden ist.» 18
In einem gewissen Sinn ging es hier tatsächlich um alles. Ohne zivile – also ökonomische und soziale – Rechte wurden die Frauen zu Wesen erklärt, die ohne Männer nichts sind, weil sie nicht mal über ihr Eigenes verfügten. Nicht über ihre Güter, nicht über ihr Handeln. Von hier ging alles aus, und hier war alles verkehrt. Denn Frauen trugen ja doch bei zum Lebensunterhalt einer Familie, als Heimarbeiterinnen, bestritten ihn manchmal auch allein, als Ledige oder Witwen, sie erbten Bauerngüter, betrieben Gewerbe. Überall war ihre Arbeit und waren ihre Vermögen die ihren, und doch waren sie es nicht: Für Verheiratete handelte der Ehemann, für Unverheiratete ein behördlicher Vormund. 1846 und 1847 schon haben Bernerinnen zwei Petitionen zur Abschaffung der sogenannten Geschlechtsbeistandschaft vorgebracht, die erste zurückhaltend, die zweite, aus dem Emmental, spricht von «Freiheit» und «Emancipation». 19Sie erhielten Recht, andere Kantone folgten, aber erst 1881 verfügte der Bund für alle Kantone die «persönliche Handlungsfähigkeit» der unverheirateten Frauen.
Nur der unverheirateten. Den verheirateten Frauen bescheidet Eugen Huber 1881 im Vorgriff auf das Schweizerische Zivilgesetzbuch, das 1907 verabschiedet und 1912 in Kraft treten wird, sie sollen zwar wie die ledigen Frauen «handlungsfähig sein, aber gewisse Handlungen nicht vornehmen dürfen». Vor allem ihre Erwerbstätigkeit untersteht der Einwilligung des Ehemannes. 20Fast überall in Europa werden zu diesem Zeitpunkt neue Privatrechtskodifikationen geschaffen oder bestehende revidiert, und die Frauen wissen, wo es um alles geht. Sie lassen sich ausbilden in den Rechtswissenschaften, mischen sich ein, schreiben und argumentieren. In der Schweiz verlangen sie Einsitz in die vorbereitende Kommission, wo manche Mitglieder schon Hubers Entwurf zum neuen Zivilgesetzbuch «zu feministisch» finden. 21Man lässt die Frauen nicht an den Tisch, und am Schluss entscheidet das Bundesparlament, zusammengesetzt aus Männern. Für die Ehe gilt bis auf Weiteres: «Der Ehemann ist das Haupt der Gemeinschaft.» 22
Arbeiterinnen sind sie alle
Aber die Frauen wirtschaften weiter, die verheirateten und die unverheirateten, gegen Lohn oder unbezahlt, ausgebildet oder angelehrt. Und manchmal legen sie die Arbeit nieder. 59 Zigarrenarbeiterinnen sind es in Yverdon, vom 23. Mai bis zum 1. Juni 1907. Sieben von ihnen haben eine Gewerkschaftssektion gegründet, werden entlassen, da treten die anderen in den Streik. Erst als sie auf Entschädigung aus der Streikkasse verzichten, nimmt die Gewerkschaft der Lebens- und Genussmittelarbeiter sie auf. Währenddessen gewährt der Fabrikdirektor der nun dringend benötigten männlichen Belegschaft genau die Arbeitszeitverkürzung und Lohnerhöhung, welche die Arbeiterinnen verlangen.
Ausserdem, heisst es, habe er die städtische Krippe angehalten, die Kinder der Streikenden nach Hause zu schicken. So können die Frauen keine Arbeit anderswo annehmen. 23«Vier mal Sklavin ist heute die in Abhängigkeit arbeitende Mutter», steht in der Zeitung der Arbeiterinnen. Vier Mal: Sklavin des Unternehmers (der sie aussperrt und ihr den Erwerb an ihrem Wohnort verunmöglicht), Sklavin des Mannes (der über den Wohnsitz der Familie verfügt und sie fernhält vom Erwerb andernorts), Sklavin des Kindes (das ihre stete Aufmerksamkeit verlangt und sie an die Wohnung bindet), Sklavin des Staates (der Steuern von ihr fordert – «und Soldaten! und der diese Soldaten, ihre eigenen Kinder, mit ihrem eigenen gesteuerten Geld gegen sie führt, wenn die Frau aufsteht für ihr Recht»). Vier Mal verfügt sie nicht über sich, ist eine Festgesetzte in Raum und Zeit. Wie alles miteinander zusammenhängt und im Fieber der Ereignisse deutlich wird!
Manchmal legen sie die Arbeit nieder, und manchmal werfen sie auf dem Markt Gemüsekörbe um. Wem, wenn nicht ihnen, fällt auf, wie die Lebensmittel teurer werden, in den Kriegsjahren. Zu teuer für die in den Städten, die ohnehin zu wenig haben. 24Sie kochen und verwalten das Familienbudget, sie kennen und nehmen das Mass der Preise. 1916 geht es nicht mehr. Sie werfen die Körbe um, setzen die Preise selbst fest, den Erlös übergeben sie den Marktfrauen. 1918 kommt es zu «Hungerdemonstrationen»; jetzt unterstützen die bürgerlichen Frauen die Frauen aus der Arbeiterbewegung. Dass sie Töpfe und hungrige Mägen füllen müssen, verbindet sie. Auch mit den Bäuerinnen. Im Broyetal gründen 39 Frauen die Association des productrices de Moudon, um den Zwischenhandel auszuschalten, der die Dinge verteuert. Es gilt, Fugen zu schliessen zwischen Produktion, Verteilung und Verbrauch. Vielleicht auch: Ketten aus Frauen zu bilden, einen anderen Kreislauf einzurichten. Die Bäuerinnen aus Moudon werden verlacht, ein Leserbrief nennt sie «ces dames qui produisent». 25Als wäre Widersinn, was man nicht wahrhaben will.
Читать дальше