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Mit Blick auf die stete Ausweitung des Opferschutzes sind in dieser Auflage Hilfsorganisationen, die den „parteilichen Umgang“ mit dem Zeugen propagieren besonders in den Blick genommen worden, da diese beratend vor und nach Anzeigenerstattung tätig werden und die damit einhergehende potentielle Einflussnahme auf den Inhalt der Aussage bislang nicht hinreichend aussagepsychologisch und rechtlich diskutiert ist.
3. Auflage.Auch mehr als zwanzig Jahre nach der BGH - Grundsatzentscheidung aus 1999 zu den wissenschaftlichen Anforderungen, die an aussagepsychologische Gutachten zu stellen sind, haben sich die aussagepsychologischen Fachkenntnisse der Justiz, aber auch vieler Gutachter nicht wesentlich verbessert. Mein Eindruck ist, dass Sachverständige augenscheinlich den Anforderungen des BGH genügen wollen, tatsächlich offenbaren viele Gutachten aber mangelnde Kenntnisse einer am Sachverhalt orientierten Hypothesenbildung und ein mangelndes Verständnis von dem aussagepsychologischen Suggestionskonzept. Vor allem autosuggestive Einflüsse werden vielfach gar nicht geprüft und deshalb womöglich auch nicht erkannt. Manche Sachverständige scheitern schon an einer hinreichenden Explorationstechnik. Mit der Hypothesenbildung „steht und fällt“ das Gutachten; deshalb ist ihr seit der 2. Auflage eine ausführliche Darstellung gewidmet, die sich in Teil 3 III ( Rn. 378 ff. Zeuge und Aussagepsychologie von Gabriele Jansen Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht, Köln 3., neu bearbeitete und erweiterte Auflage www.cfmueller.de
) und IV ( Rn. 397 f. Zeuge und Aussagepsychologie von Gabriele Jansen Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht, Köln 3., neu bearbeitete und erweiterte Auflage www.cfmueller.de
) findet.
In Literatur und Rechtsprechung sind bislang die möglichen Einflussnahmen durch Mitarbeiter sog. Opferhilfeeinrichtungen, die damit werben, „parteilich für Opfer“ zu sein, zum Teil konkret Einfluss auf die Entscheidung zur Anzeigenerstattung nehmen und sich auch eine Verdachtsabklärung zutrauen, nicht diskutiert. Wegen der besonderen Bedeutung potentieller Einflussnahme auf die Zeugenaussage erfolgt in Teil 3 VIII „Fehlerquellenanalyse“ ( Rn. 683 ff. Zeuge und Aussagepsychologie von Gabriele Jansen Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht, Köln 3., neu bearbeitete und erweiterte Auflage www.cfmueller.de
) eine ausführliche Darstellung der Problematik.
In der 3. Auflage ist die Darstellung der aussagepsychologisch relevanten Rechtsprechung sowie der rechtspsychologischen Fachliteratur auf den neuesten Stand gebracht.
Im Text findet man einzelne Hinweise, die Hilfestellungen im Umgang mit aussagepsychologischen Fragestellungen geben sollen, und gegenüber der ersten Auflage wurde die Anzahl der Checklisten erweitert.
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Das Buch gliedert sich in vier Teile.
Im ersten Teil(Teil 1 – Rn. 7 ff. Zeuge und Aussagepsychologie von Gabriele Jansen Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht, Köln 3., neu bearbeitete und erweiterte Auflage www.cfmueller.de
) werden aussagepsychologische Gesichtspunkte zur Zeugenaussage dargestellt. Er befasst sich mit der Einführung in die Aussagepsychologie (Teil 1 I – Rn. 13 ff. Zeuge und Aussagepsychologie von Gabriele Jansen Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht, Köln 3., neu bearbeitete und erweiterte Auflage www.cfmueller.de
), mit dem Unterschied zwischen der Glaubwürdigkeit des Zeugen und der Glaubhaftigkeit der Aussage (Teil 1 II – Rn. 47 f. Zeuge und Aussagepsychologie von Gabriele Jansen Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht, Köln 3., neu bearbeitete und erweiterte Auflage www.cfmueller.de
), der Aussagebeurteilung in der BGH -Rechtsprechung (Teil 1 III – Rn. 49 ff. Zeuge und Aussagepsychologie von Gabriele Jansen Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht, Köln 3., neu bearbeitete und erweiterte Auflage www.cfmueller.de
), der Gutachteneinholung (Teil 1 IV – Rn. 118 ff. Zeuge und Aussagepsychologie von Gabriele Jansen Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht, Köln 3., neu bearbeitete und erweiterte Auflage www.cfmueller.de
), dem Rechtspsychologen (Teil 1 V – Rn. 163 Zeuge und Aussagepsychologie von Gabriele Jansen Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht, Köln 3., neu bearbeitete und erweiterte Auflage www.cfmueller.de
) und „Besonderen“ Zeugen (Teil 1 VI – Rn. 165 Zeuge und Aussagepsychologie von Gabriele Jansen Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht, Köln 3., neu bearbeitete und erweiterte Auflage www.cfmueller.de
).
Im zweiten Teil(Teil 2 – Rn. 179 ff. Zeuge und Aussagepsychologie von Gabriele Jansen Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht, Köln 3., neu bearbeitete und erweiterte Auflage www.cfmueller.de
) geht es um die Zeugenvernehmung . Es werden die Vernehmungsbedingungen (Teil 2 I – Rn. 186 ff. Zeuge und Aussagepsychologie von Gabriele Jansen Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht, Köln 3., neu bearbeitete und erweiterte Auflage www.cfmueller.de
), die Durchführung der Vernehmung (Teil 2 II – Rn. 201 ff. Zeuge und Aussagepsychologie von Gabriele Jansen Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht, Köln 3., neu bearbeitete und erweiterte Auflage www.cfmueller.de
), die Inhalte der Vernehmung (Teil 2 III – Rn. 267 ff. Zeuge und Aussagepsychologie von Gabriele Jansen Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht, Köln 3., neu bearbeitete und erweiterte Auflage www.cfmueller.de
), das Ausdrucksverhaltens während der Aussage (Teil 2 IV – Rn. 286 ff. Zeuge und Aussagepsychologie von Gabriele Jansen Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht, Köln 3., neu bearbeitete und erweiterte Auflage www.cfmueller.de
), die Dokumentation der Vernehmung und deren Auswertung unter aussagepsychologischen Gesichtspunkten (Teil 2 V – Rn. 297 ff. Zeuge und Aussagepsychologie von Gabriele Jansen Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht, Köln 3., neu bearbeitete und erweiterte Auflage www.cfmueller.de
) dargestellt.
Der dritte Teil(Teil 3 – Rn. 319 ff. Zeuge und Aussagepsychologie von Gabriele Jansen Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht, Köln 3., neu bearbeitete und erweiterte Auflage www.cfmueller.de
) enthält Ausführungen zur aussagepsychologischen Begutachtung , im Einzelnen zu Formellem (Teil 3 I – Rn. 320 ff. Zeuge und Aussagepsychologie von Gabriele Jansen Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht, Köln 3., neu bearbeitete und erweiterte Auflage www.cfmueller.de
), zur Unterscheidung zwischen erlebnisbegründeter und nicht erlebnisbegründeter Aussage (Teil 3 II – Rn. 373 ff. Zeuge und Aussagepsychologie von Gabriele Jansen Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht, Köln 3., neu bearbeitete und erweiterte Auflage www.cfmueller.de
), zur hypothesengeleiteten Aussagebeurteilung (Teil 3 III – Rn. 378 ff. Zeuge und Aussagepsychologie von Gabriele Jansen Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht, Köln 3., neu bearbeitete und erweiterte Auflage www.cfmueller.de
), zur Spezifizierung der Nullhypothese (Teil 3 IV – Rn. 397 ff. Zeuge und Aussagepsychologie von Gabriele Jansen Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht, Köln 3., neu bearbeitete und erweiterte Auflage www.cfmueller.de
), zur aussagepsychologischen Leitfrage (Teil 3 V – Rn. 474 f. Zeuge und Aussagepsychologie von Gabriele Jansen Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht, Köln 3., neu bearbeitete und erweiterte Auflage www.cfmueller.de
), zur Aussagekompetenz (Teil 3 VI – Rn. 476 ff. Zeuge und Aussagepsychologie von Gabriele Jansen Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht, Köln 3., neu bearbeitete und erweiterte Auflage www.cfmueller.de
), zum Qualitäts-Kompetenz-Vergleich (Teil 3 VII – Rn. 619 ff. Zeuge und Aussagepsychologie von Gabriele Jansen Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht, Köln 3., neu bearbeitete und erweiterte Auflage www.cfmueller.de
), Fehlerquellenanalyse (Teil 3 VIII – Rn. 621 ff. Zeuge und Aussagepsychologie von Gabriele Jansen Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht, Köln 3., neu bearbeitete und erweiterte Auflage www.cfmueller.de
), zur Realkennzeichenanalyse (Teil 3 IX – Rn. 705 ff. Zeuge und Aussagepsychologie von Gabriele Jansen Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht, Köln 3., neu bearbeitete und erweiterte Auflage www.cfmueller.de
), zur Berücksichtigung von Außenkriterien (Teil 3 X – Rn. 769 ff. Zeuge und Aussagepsychologie von Gabriele Jansen Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht, Köln 3., neu bearbeitete und erweiterte Auflage www.cfmueller.de
), zur Beurteilung der Glaubhaftigkeit der Aussage (Teil 3 XI – Rn. 773 ff. Zeuge und Aussagepsychologie von Gabriele Jansen Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht, Köln 3., neu bearbeitete und erweiterte Auflage www.cfmueller.de
), zur Dokumentation der Begutachtung (Teil 3 XII – Rn. 782 ff. Zeuge und Aussagepsychologie von Gabriele Jansen Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht, Köln 3., neu bearbeitete und erweiterte Auflage www.cfmueller.de
), zur Überprüfung des Gutachtens (Teil 3 XIII – Rn. 797 ff. Zeuge und Aussagepsychologie von Gabriele Jansen Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht, Köln 3., neu bearbeitete und erweiterte Auflage www.cfmueller.de
), zu methodenkritischen Stellungnahmen (Teil 3 XIV – Rn. 801 ff. Zeuge und Aussagepsychologie von Gabriele Jansen Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht, Köln 3., neu bearbeitete und erweiterte Auflage www.cfmueller.de
) und zu Besonderheiten (Teil 3 XV – Rn. 804 ff. Zeuge und Aussagepsychologie von Gabriele Jansen Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht, Köln 3., neu bearbeitete und erweiterte Auflage www.cfmueller.de
).
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