3.6 Zeuge und Aussagepsychologie von Gabriele Jansen Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht, Köln 3., neu bearbeitete und erweiterte Auflage www.cfmueller.de
Aus den Ergebnissen abgeleitete Schlussfolgerungen Zeuge und Aussagepsychologie von Gabriele Jansen Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht, Köln 3., neu bearbeitete und erweiterte Auflage www.cfmueller.de
3.7 Zeuge und Aussagepsychologie von Gabriele Jansen Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht, Köln 3., neu bearbeitete und erweiterte Auflage www.cfmueller.de
Beantwortung der Fragestellung Zeuge und Aussagepsychologie von Gabriele Jansen Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht, Köln 3., neu bearbeitete und erweiterte Auflage www.cfmueller.de
4. Zeuge und Aussagepsychologie von Gabriele Jansen Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht, Köln 3., neu bearbeitete und erweiterte Auflage www.cfmueller.de
Formale Gestaltung Zeuge und Aussagepsychologie von Gabriele Jansen Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht, Köln 3., neu bearbeitete und erweiterte Auflage www.cfmueller.de
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Beurteilung des Gutachtens Zeuge und Aussagepsychologie von Gabriele Jansen Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht, Köln 3., neu bearbeitete und erweiterte Auflage www.cfmueller.de
6. Zeuge und Aussagepsychologie von Gabriele Jansen Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht, Köln 3., neu bearbeitete und erweiterte Auflage www.cfmueller.de
Literatur Zeuge und Aussagepsychologie von Gabriele Jansen Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht, Köln 3., neu bearbeitete und erweiterte Auflage www.cfmueller.de
Literaturverzeichnis Zeuge und Aussagepsychologie von Gabriele Jansen Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht, Köln 3., neu bearbeitete und erweiterte Auflage www.cfmueller.de
Stichwortverzeichnis Zeuge und Aussagepsychologie von Gabriele Jansen Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht, Köln 3., neu bearbeitete und erweiterte Auflage www.cfmueller.de
A. |
Auflage |
Abs. |
Absatz |
BayObLG |
Bayrisches Oberlandesgericht |
Bd. |
Band |
BGH |
Bundesgerichtshof |
BGHSt |
Entscheidungen des Bundesgerichtshofes |
BGHR |
BGH-Rechtsprechung in Strafsachen, hrsg. Von Richtern des Bundesgerichtshofes (seit 1987) |
BKA |
Bundeskriminalamt |
BT-Drucks. |
Bundestagsdrucksache |
BVerfGE |
Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts |
bzw. |
beziehungsweise |
CAT |
Children Apperception Test |
d.A. |
die Autorin |
d.h. |
das heißt |
DRiZ |
Deutsche Richterzeitung |
et al. |
und andere |
e.V. |
Eingetragener Verein |
FamZ |
Zeitschrift für das gesamte Familienrecht |
ff. |
fortfolgende |
FPPK |
Forensische Psychiatrie, Psychologie, Kriminologie (Zeitschrift) |
FPR |
Familie, Partnerschaft, Recht |
FS |
Festschrift |
gem. |
gemäß |
ggf. |
gegebenenfalls |
GVG |
Gerichtsverfassungsgesetz |
i.S.d. |
im Sinne des/der |
i.Ü. |
im Übrigen |
JGG |
Jugendgerichtsgesetz |
KK |
Karlsruher Kommentar |
Krim |
Kriminalistik |
LR |
Löwe-Rosenberg |
m.w.N. |
mit weiteren Nachweisen |
MRK |
Menschenrechtskonvention |
MschrKrim |
Monatsschrift für Kriminologie |
NJW |
Neue Juristische Wochenschrift |
NStZ |
Neue Zeitschrift für Strafrecht |
NStZ-RR |
NStZ-Rechtsprechungs-Report Strafrecht (Zeitschrift) |
o.ä. |
oder ähnlich(es) |
OLG |
Oberlandesgericht |
PdR |
Praxis der Rechtspsychologie |
PFT |
Picture-Frustration Test |
R&P |
Recht und Psychiatrie |
Rn. |
Randnummer |
RG |
Reichsgericht |
RGSt |
Entscheidungen des Reichsgerichts in Strafsachen |
RiStBV |
Richtlinien für Straf- und Bußgeldverfahren |
S. |
Seite/Satz |
sog. |
sogenannte(r/s) |
StGB |
Strafgesetzbuch |
StPO |
Strafprozessordnung |
StraFo |
Strafverteidiger Forum |
StV |
Strafverteidiger |
TAT |
Thematischer Apperception Test |
u.U. |
unter Umständen |
UA |
Urteilsausfertigung |
u.a. |
unter anderem |
Vgl. |
Vergleiche |
z.B. |
zum Beispiel |
z.T. |
zum Teil |
ZStW |
Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft |
1
Zeuge als häufigstes Beweismittel.Der Zeuge ist das häufigste Beweismittel im Strafprozess. Streitet die Aussage des Beschuldigten gegen die des Zeugen, entscheiden oft seine Angaben über Einstellung oder Anklage, Freispruch oder Verurteilung. Dann kommt es entscheidend auf die Qualität seiner Aussage an.
2
Überzeugungsgrundlage.In der Regel hat sich der Strafjurist die Beurteilung der Zeugenaussage grundsätzlich auch ohne Fachkenntnisse zuzutrauen. Hierin wird er durch jahrzehntelange gefestigte Rechtsprechung gestärkt, wonach die Beurteilung von Zeugenaussagen ureigenste Aufgabe des Tatrichters ist. Gleichwohl entsteht in der Praxis häufig der Eindruck, dass er bei der Beurteilung jedoch nicht auf wissenschaftliche aussagepsychologische Erkenntnisse zurückgreift, sondern sich vornehmlich auf seine Lebenserfahrung und Menschenkenntnis verlässt und bei der Überzeugungsbildung vor allem auch seiner Eindrucksbildung folgt. Insbesondere ist oft nicht bekannt, wie sehr z.B. die Voreinstellung des Befragers Einfluss auf die Aussage haben kann. Vielfach vollziehen Richter auch nur die Ermittlungsergebnisse nach und versuchen den Zeugen auf seine polizeilichen Aussagen festzulegen, ohne um die Bedeutung der Entstehungsgeschichte der Aussage zu wissen und diese aufzuklären.
3
Aussagepsychologische Literatur.Seit Ende der neunziger Jahre gibt es zahlreiche aussagepsychologische Fachbücher, die z.T. jedoch zwischenzeitlich vergriffen und in juristischen Bibliotheken meist nicht zu finden sind, aber auch eine Vielzahl von Neuerscheinungen, die in die 3. Auflage eingearbeitet sind.
Daneben finden sich auch zahlreiche aktuelle – in diesem Buch angesprochene – psychologische Aufsätze.
4
Strafjuristen sind bei der Suche nach Entscheidungen und strafrechtlicher Literatur an systematische Zusammenstellungen gewöhnt, die in der Aussagepsychologie so nicht zu finden sind.
Dass dem Juristen die aussagepsychologische Literatur nicht leicht zugänglich ist, ist die Idee geschuldet, für den Strafjuristen eine systematische Zusammenstellung zu fertigen, die als Nachschlagewerk auch für den Psychologen interessant sein kann.
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