Helga Fasching - Inklusive Übergänge von der Schule in Ausbildung und Beruf
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Besonders die Verschränkung mehrerer Differenzmerkmale erhöht und verschärft Exklusions- und Benachteiligungsrisiken im Übergang von der Schule in weitere Ausbildung und Beruf. Müller,Zöller, Diezinger und Schmid (2015, S. 64) verweisen darauf, dass »Zugangsprobleme zur beruflichen Bildung in der Regel lang anhaltende soziale Selektionswirkungen« haben.

Abb. 1.1: Differenzmerkmale, die zu Benachteiligung im Übergang von der Schule in die Ausbildung und den Beruf führen können (eigene Darstellung).
Junge Erwachsene mit Beeinträchtigung sind nach der Pflichtschulzeit besonders oft mit Hürden im Übergang konfrontiert:
»Während einerseits ihre Zugangschancen sinken, nehmen andererseits Diskreditierungs- und Stigmatisierungsprozesse zu, sodass die Verdrängung in die Arbeitslosigkeit und in weiterer Folge an den Rand der Gesellschaft nahezu unausweichlich wird« (Fasching, 2019, S. 854).
Dabei sind Menschen mit Behinderung vermehrt auf Maßnahmen der Sozialpolitik und der Bereitstellung von institutionellen Unterstützungsangeboten angewiesen (Fasching, 2014, S. 506). Auch Demmer (2017, S. 100) vermerkt,
»dass die Entscheidungsmöglichkeiten von Menschen mit Beeinträchtigungen unter verschärften Exklusionstendenzen und Formen institutioneller Diskriminierung stattfinden und dass für die Bearbeitung der damit einhergehenden Risiken häufig nur begrenzte materielle, soziale und/oder kulturelle Ressourcen zur Verfügung stehen«.
Sowohl auf nationaler als auch internationaler Ebene verlassen Jugendliche mit intellektueller Beeinträchtigung am häufigsten frühzeitig die Schule (Fasching, 2014, S. 12). Nach dem Abschluss der Pflichtschule kommt es insbesondere bei Angehörigen dieser Gruppe vermehrt zu einem direkten Übergang in die Tagesstruktur oder Beschäftigungstherapie im dritten Arbeitsmarkt, dem sogenannten »erweiterten Arbeitsmarkt« (Fasching, 2016). Der Wechsel aus diesem in ein Beschäftigungsverhältnis auf dem ersten bzw. allgemeinen Arbeitsmarkt gelingt nur in seltenen Fällen (Spiess, 2004).
Wenngleich eine ganzheitliche, inklusive Berufsorientierung, -vorbereitung und -ausbildung und übergangsspezifische pädagogische Unterstützungsleistungen eine bedeutsame Stellung für alle Schüler*innen zur Bewältigung des Übergangs von der Schule in Ausbildung und Beruf einnehmen, so wenden sie sich doch vor allem an jene Schüler*innen, die von struktureller Benachteiligung betroffen sind und den Übergang als besonders prekär erleben (könnten). Es wird versucht, ihren Vorstellungen, Wünschen und Möglichkeiten entsprechend und mit ihnen gemeinsam den Übergang zu gestalten. Neben schulbezogenen Angeboten offerieren dabei auch außerschulische und berufsbegleitende Maßnahmen Unterstützung, um inklusive Übergänge in Ausbildung und Beruf bestmöglich anzubahnen und zu begleiten. Da in jeder Phase verschiedene Kompetenzen und Entscheidungen von den Jugendlichen abverlangt werden, sind pädagogische Angebote in unterschiedlichen Bereichen bzw. professionellen Handlungsfeldern (z. B. Assistenz) und an unterschiedlichen Zeitpunkten im Übergang (z. B. Coaching vor und während des Übergangs von der Schule in die Berufsausbildung sowie Arbeitsassistenz im Beruf) angesiedelt.
Ein Ziel inklusiver Übergänge ist demnach, dass »inklusive, sprich chancengerechte Bedingungen geschaffen werden, welche die Verschiedenheit von Jugendlichen und jungen Erwachsenen von vornherein berücksichtigen und Benachteiligungen und Ausgrenzungen aufgrund von Unterschiedlichkeit vermeiden« (Wansing, Westphal, Jochmaring & Schreiner, 2016, S. 71). In Bezug auf eine inklusive Übergangsgestaltung nach der Pflichtschule bedeutet dies Zugang zu weiterführender Bildung, Ausbildung oder Beschäftigung in regulären Systemen. Es geht dabei nicht nur um eine theoretische Gewährung von Zugängen, sondern vielmehr darum, durch eine Unterstützung im Gewinnen von Handlungsfähigkeit nachhaltige Partizipation (am allgemeinen Arbeitsmarkt) zu ermöglichen. Alternative Beschäftigungsformen am zweiten oder dritten Arbeitsmarkt sollten erst zum Zug kommen, wenn alle Möglichkeiten der Beschäftigung am allgemeinen Arbeitsmarkt ausgeschöpft wurden (Fasching, 2014, S. 507). Pädagogisches Handeln ist angehalten, Benachteiligungsstrukturen im Übergang zu erkennen und Übergänge von der Schule in Ausbildung und Beruf partizipativ zu gestalten.
Die Verwobenheit von Übergängen und Pädagogik zeigt sich schließlich in zweifacher Weise: Zum einen werden durch Übergänge selbst Lern- und Bildungsprozesse auf Seiten des Individuums evoziert. Zum anderen kann das pädagogische Moment auch in der professionellen Bearbeitung von Übergängen gesehen werden, sei dies nun als Vorbereitung, Begleitung oder nachträgliche Korrektur.
Weiterführende Literatur und Links
Cameron, D.K. & Thygesen, R. (Eds.) (2015). Transitions in the field of special education. Theoretical perspectives and implications for practice. Münster, New York: Waxmann.
Fasching, H., Geppert, C. & Markarova, E. (Hrsg.) (2017). Inklusive Übergänge. (Inter)nationale Perspektiven auf Inklusion im Übergang von der Schule in weitere Bildung, Ausbildung oder Beschäftigung. Bad Heilbrunn: Klinkhardt.
Trainor, A. A. (2017). Transition by design: Improving equity and outcomes for adolescents with disabilities. New York: Teachers College Press.
Wehman, P. (2013). Life Beyond the Classroom. Transition strategies for young people with disabilities. Baltimore, London, Sydney: Paul H. Brookes.
Bidok – digitale Volltextbibliothek mit Texten und Materialien zum Thema Inklusion von Menschen mit Behinderungen und zum Übergang Schule – Beruf (Universität Innsbruck): http://bidok.uibk.ac.at/
AMS Österreich: http://iambweb.ams.or.at/ambweb/
Informationssystem des Bundesministeriums für Arbeit (Österreich): http://www.dnet.at/elis/
Information zu Sozialen Unternehmen:
http://www.sozialeunternehmen-vorarlberg.at/daten-fakten
2
Übergänge im nationalen und internationalen Kontext
Worum es geht …
Der Übergang von der Schule in Ausbildung und Beruf ist besonders durch drei Systeme geprägt: dem Schulsystem, dem System der beruflichen Bildung sowie dem sogenannten Übergangssystem. Der Übergang in den Beruf ist länderspezifisch durch bestimmte gesetzliche und institutionelle Strukturen gerahmt. Der folgende Abschnitt beleuchtet die Nahtstelle Schule-Beruf in Österreich und gibt einen Überblick über Transitionspfade im österreichischen (Berufs-)Bildungssystem. Danach wird diese Transition als zentrales Charakteristikum von Übergangssystemen im internationalen Vergleich skizziert.
2.1 Die Nahtstelle Schule-Beruf im österreichischen (Berufs-)Bildungssystem
Die allgemeine Schulpflicht endet in Österreich nach dem 9. Schuljahr im Alter von 14–15 Jahren. Die Thematik des Übergangs und Fragen nach weiteren Anschlussmöglichkeiten werden zumeist jedoch schon früher virulent, denn mit dem Ende des 8. Schuljahres endet in Österreich auch die Sekundarstufe I, welche entweder an einer Mittelschule oder der Unterstufe einer AHS (Allgemeinbildenden Höheren Schule) absolviert werden kann. Bei Vorliegen eines SPF (Sonderpädagogischen Förderbedarfs) aufgrund von Behinderung oder Beeinträchtigung gibt es die Möglichkeit integrativer Beschulung oder, falls nicht vorhanden oder möglich, des Besuches einer Sonderschule. 1 1 Bei behördlicher Bewilligung besteht die Möglichkeit, den Besuch der Sonderschule auf bis zu 12 Schuljahre zu verlängern. Diesbezüglich lautet § 32 Abs. 1 und 2 im Schulunterrichtsgesetz (SchUG) »(1) Der Besuch einer allgemeinbildenden Pflichtschule ist längstens bis zum Ende des Unterrichtsjahres des auf die Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht folgenden Schuljahres zulässig, soweit in den nachstehenden Absätzen nicht anderes bestimmt ist. (2) Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf sind mit Zustimmung des Schulerhalters und mit Bewilligung der zuständigen Schulbehörde berechtigt, eine Sonderschule oder allgemeine Schule zwei Jahre über den im Abs. 1 genannten Zeitraum hinaus zu besuchen.« 2 Im Kontext der Dualen Ausbildung gibt es allerdings auch die Möglichkeit der Lehre mit Matura, die neben einem Ausbildungsabschluss zum Reifeprüfungszeugnis und damit zur Studienberechtigung führt. 3 Unter Gate-Keeping können Personen, aber auch Institutionen, Netzwerke oder Unterstützungsmaßnahmen und Dienstleistungen subsummiert werden, die eine ›Türhüter-‹ oder ›Pförtnerfunktion‹ innehaben. Diese kann unterstützend, aber auch selektierend sein, das heißt, Zugänge können geöffnet, aber auch verwehrt werden.
Allein an einer AHS besteht (bei entsprechend erfolgreichem Abschluss der Sek I) die Möglichkeit, in derselben Schule in die AHS Oberstufe zu wechseln. Ein Wechsel von der Sekundarstufe I in die Sekundarstufe II und die Fortsetzung der schulischen Laufbahn ist neben der Oberstufe einer AHS in folgenden Schulformen möglich: BMS (Berufsbildende Mittlere Schule) oder BHS (Berufsbildende Höhere Schule). Die inklusive Beschulung von Schüler*innen mit Behinderung oder Beeinträchtigung in der Sekundarstufe II ist derzeit in Österreich nur im Rahmen von Schulversuchen oder in Privatschulen möglich. Damit ist – die genannten Schulversuche ausgenommen – für eine Beschulung in höheren Schulen (Oberstufe AHS oder BHS) noch vorwiegend ein »normaler Lehrplan« sowie eine Beschulung ohne SPF erforderlich (Moser, 2018).
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