Berthold Seliger - Vom Imperiengeschäft

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Berthold Seliger, Publizist und seit über dreißig Jahren Konzertagent und Tourneeveranstalter, berichtet über die Neustrukturierung der Märkte in der Musikindustrie. Er nimmt die aktuellen Entwicklungen bei den Konzentrationsprozessen in der deutschen und internationalen Konzertbranche und die dubiosen Tricks im Ticketing zum Anlaß für konkrete Vorschläge, wie man mit konsequenter Gesetzgebung die Machenschaften der Konzerne eindämmen könnte, die die kulturelle Vielfalt gefährden. Seliger erklärt, wie unabhängige Musikclubs, soziokulturelle Zentren und Künstler-orientierte Festivals Möglichkeitsräume werden, in denen eine Kultur jenseits der Konzerne stattfinden kann, und wie das Musikstreaming funktioniert. Er beschreibt die soziale Situation von Musikern und Kulturarbeitern und schlägt Lösungen wie Mindestgagen vor. Der Grundgedanke seiner Überlegungen sind immer die Interessen der Musiker und der Konzertbesucher. Nur wenn sich diese gegen die Imperiengeschäfte der Kulturindustrie wehren, wird die kulturelle Vielfalt in unserer Gesellschaft erhalten bleiben.

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In unserem konkreten Beispiel würden bereits simple Formen von Verbraucherschutz weiterhelfen: Ticketingfirmen sollte es nicht erlaubt sein, mehr als einen bestimmten Prozentsatz auf den ursprünglichen Ticketpreis aufzuschlagen – ich denke an zehn Prozent (also an die Höhe der bereits bestehenden Vorverkaufsgebühr). Zusätzliche Gebühren sollten grundsätzlich verboten werden, und nur der aufgedruckte Ticketpreis sollte beim Kauf bezahlt werden müssen. Außerdem sollte der Ticketzweitmarkt gesetzlich reguliert werden, indem er nur noch von denjenigen selbst betrieben werden darf, die die Original-Tickets verkaufen. 31 Hier sollten nur Preisaufschläge von maximal weiteren zehn Prozent auf den aufgedruckten Preis erlaubt sein. Ähnliche Regulierungen gibt es bereits in Ländern wie Frankreich, England, Belgien und natürlich im Musterland des Verbraucherschutzes, den USA, wo derartige Gesetze Verbraucher*innen in die Lage versetzen, die Ticketingfirmen bei Verstößen zu verklagen. So hat etwa ein US-Konzertgänger eine Sammelklage gegen Ticketmaster und Live Nation wegen »ungesetzlicher und unfairer Geschäftspraktiken« beim kalifornischen Bundesgericht eingereicht. 32

Darüber hinaus sollten Konzerthäuser und Veranstaltungsorte, die sich in der öffentlichen Hand befinden oder die nennenswerte Subventionen erhalten, grundsätzlich ver­pflichtet werden, eine nicht-kommerzielle Ticketing-Platt­form zu nutzen. Es ist nicht einzusehen, daß sich Konzert- und Opernhäuser der Ticketing-Plattformen kommerzieller Anbieter bedienen und damit den Ticketing-Konzernen zusätzliche Profite und weitere Kundendaten verschaffen. Sinn­voll wäre es, eine öffentliche, nicht-kommerzielle Ti­ cketing-Plattform zu installieren, auf der diese Eintrittskarten mit einer geringen Gebühr von zum Beispiel 1 Euro, aber ohne weitere Aufschläge angeboten werden. Die Nutzung eines derartigen öffentlichen »Kultur-Ticket-Portals« könnte und sollte auch soziokulturellen Zentren und Clubs zur Verfügung gestellt werden, damit möglichst vielen Konzertbesucher*innen die Eintrittskarten kostengünstig und ohne die Raubrittermethoden der Ticket-Kraken angeboten werden können.

Doch es gibt auch noch andere Trends im Ticketing, neben »Secondary Platforms« und »Dynamic Pricing«. Etwas ganz Besonderes hat sich die Country-Pop-Sängerin Taylor Swift in Zusammenarbeit mit Ticketmaster ausgedacht: ein sogenanntes »Boost«-System unter dem Namen »Verified Fan«. Swift hat eine virtuelle Schlange am virtuellen Ticketschalter kreiert, und die Fans können durch Einkäufe von Taylor-Swift-Merchandise-Produkten ihren Platz in der Schlange verbessern. Zunächst müssen die Fans ihre Mobil-Tele­fon­nummer preisgeben – Big Data eben. Und dann sollen die Fans »Boosts« sammeln, eine Art Fleißpunkte, die sie allerdings zum Teil teuer bezahlen müssen. Manche Fleißaufgaben sind noch einfach: »Schau dir das neue Taylor Swift-Video an!«, »Fotografiere und poste einen UPS-Truck mit Taylor-Swift-Aufdruck!«, oder »Melde dich beim Newsletter an«. Um in der Warteschlange für das begehrte Ticket nicht abzurutschen, wird den Fans empfohlen, derartige Tätigkeiten möglichst täglich durchzuführen. Aber so richtig bringen die kostenlosen Fleißarbeiten nichts. Um vordere Plätze in der virtuellen Schlange zu erreichen, müssen Aufgaben erfüllt werden, die mit »High Boost« gekennzeichnet sind. Und die kosten: Man kann das neue Album vorbestellen. Und eben Merchandising-Produkte ordern, etwa einen Schlangenring aus angeblich 24-karätigem Gold für 60 Dol­lar, oder ein T-Shirt für sage und schreibe 45 Dollar. 33Wobei mit all diesen Käufen nicht einmal ein Ticket garantiert ist, sondern lediglich ein Platz weit vorne in der Warteschlange. Und lediglich als ein »verifizierter Fan« kann man überhaupt ein Ticket für ein Taylor-Swift-Konzert erwerben. Die Fans werden von ihrem Idol nicht nur zur Kasse gebeten, sondern geradezu über den Tisch gezogen.

Das Perfide im Fall Taylor Swift: Die meisten Stadien waren wenige Wochen vor den Auftritten nicht einmal ausverkauft, da die Künstlerin und ihr Management eben das Konzept des »High Pricing« bevorzugen. Der »freie Markt« wird ad absurdum geführt. Aber die Künstlerin hat dank des Verkaufs ihrer Merchandising-Produkte trotzdem prächtig verdient.

Daß Taylor Swift ihre Fans nicht nur als willige Opfer betrachtet, sondern geradezu als Feinde, zeigt die von ihr gewählte Rasterfahndung im Konzert. Die Künstlerin setzt auf biometrische Überwachung. Wie der Rolling Stone berichtet, haben Kameras die Besucher*innen eines Konzerts im Rose Bowl Stadion im kalifornischen Pasadena mit seinen 90 000 Plätzen ohne deren Einwilligung gefilmt und die Aufnahmen mit einer Datenbank abgeglichen. Das Material sei dann quer durch die USA zu einem »Kommandoposten« in Nashville übertragen worden, um es dort mit einer Datenbank abzugleichen, in der Hunderte von Stalkern gespeichert sind. 34Nach deutschen Datenschutzgesetzen wäre ein derartiges Vorgehen illegal, in den USA dagegen ist es legal, weil Konzerte eben als private Veranstaltungen gelten. Man mag Verständnis dafür haben, dass Taylor Swift sich gegen ihre zahlreichen Stalker wehren möchte, doch das Mittel, zu dem sie greift, wirft zahlreiche Fragen auf: Wurden die Fans informiert? Natürlich nicht. Kamen die Kameras auch bei anderen Konzerten zum Einsatz? Es ist anzunehmen. Wer hat die Aufnahmen in Auftrag gegeben, und wie lange bleiben sie gespeichert? Wir wissen es nicht, eine Stellungnahme der Künstlerin oder ihres Managements gibt es nicht.

Diese und ähnliche Fragen stellen sich nicht nur im Zusammenhang mit Taylor Swift, denn auf immer mehr Konzerten oder auch Sportveranstaltungen sind Kameras installiert, die die Besucher*innen filmen. Die Aufnahmen können theoretisch verknüpft und verkauft werden. Theoretisch? Wenn uns die digitale Wirtschaft eins gelehrt hat, dann dies: Was theoretisch möglich ist, wird früher oder später auch praktisch umgesetzt. Derartige Filmaufnahmen von Konzerten machen die Besucher*innen zu gläsernen Fans, »sie geben Aufschluß über Musikgeschmack, Freundeskreise, Konsumvorlieben und weitere Merkmale, für die werbetreibende Unternehmen viel Geld bezahlen würden«, so Simon Hurtz in der Süddeutschen Zeitung . 35

Eng mit dem Konzept des »High Pricing« hängt das sogenannte »Slow Ticketing« zusammen. Hier geht es darum, sehr hohe Eintrittspreise durchzusetzen, selbst wenn ein Konzert deswegen nicht ausverkauft sein sollte. Dafür hat man ja höhere Einnahmen aus dem Kartenverkauf.

Nehmen wir ein simples Beispiel: Gehen wir von einem Saal mit 1000 Plätzen aus. Gehen wir außerdem von einem Eintrittspreis von 50 Euro aus, dann ergibt sich bei einem ausverkauften Saal eine Bruttoeinnahme von 50 000 Euro. Verkaufen sich nur 800 Plätze, die statt dessen aber 75 Euro kosten, haben wir schon eine Bruttoeinnahme von 60 000 Euro. Und bei den Künstlern, die das »Slow Ticketing« be­vorzugen, reden wir von Ticketpreisen in ganz anderen Di­mensionen: Die regulären Tickets für die beiden Deutsch­land-Konzerte von Jay-Z und Beyoncé 2018 kosteten zwischen 69 und 179 Euro, wollte man allerdings wenigstens am Rand vor der Bühne (»Front of Stage«) stehen, mußte man 285 Euro ausgeben, und außerdem waren verschiedene »VIP-Packages« im Angebot (bis zu 889 Euro). Alles natürlich zuzüglich der allseits bekannten und beliebten Gebühren! Der Vorteil des Slow Ticketing mit hohen Eintrittspreisen: Die Fans können jederzeit Tickets kaufen, denn das Konzert wird nicht so schnell ausverkauft sein. Somit sind natürlich auch die Secondary-Plattformen ausgeschaltet (hier sind die überhöhten Ticketpreise schließlich bereits im Originalticket enthalten). In der Konzertbranche wird das Modell deshalb auch als eine Möglichkeit gefeiert, das Geld in die Hände der Künstler statt in die der »Scalper« vom Schwarz- und Zweitmarkt zu geben. Und Louis Messina (von der Messina Touring Group, die zu AEG gehört, dem Veranstalter der US-Stadion-Tour von Taylor Swift) bringt noch einen anderen Punkt zur Sprache: Die Fans seien sowieso schon den höheren Preis gewohnt, den sie für Karten auf der Secondary-Plattform zahlen müßten, da sei es doch nur logisch, wenn die Künstler dieses Geld selbst einnehmen wollten. 36

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