Walter Brendel - Kriminalfälle aus der DDR - 1. Band

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Kriminalfälle aus der DDR - 1. Band: краткое содержание, описание и аннотация

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Laut den veröffentlichten Statistischen Jahrbüchern der DDR gab es von 1969 bis 1989 insgesamt 2263 Mord- und Totschlagfälle in der DDR. Auch die Fälle von Vergewaltigung, Raub, Betrug und Diebstähle waren zwar geringer als in der BRD, aber dennoch waren es für sozialistische Verhältnisse viel zu viel.
Wir lesen nach dem Vorwort die zwölf Folgen des 1. Bandes: Tod eines Abschnittsbevollmächtigten, Doppelmord durch einen Sowjetsoldaten, Der Posträuber, Der Frauenmörder, Habgier und ein Doppelmord, Tatort «Leipziger Messe», Die Leiche im Kofferraum und der Medikamentenschmuggel, Klau der Trabanten, Mord an einem Volkspolizisten, Sexualmord an Monika, Obszöne Anrufe, An der Grenze getötet und eine Zusammenfassung des 1. Bandes.
Nach Gerichtsakten, Vernehmungsprotollen und Stasi-Unterlagen.

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Die DDR investiert viel in die Aufklärung von Verbrechen, auch solche, die es eigentlich gar nicht geben darf. Bei einem Angriff auf den Staat kennt man keine Gnade. Dafür gibt es die Höchststrafe, die Todesstrafe. Und wenn dazu auch noch der Klassenfeind in die Verbrechen verwickelt ist, wie dann? Kann man sich mit dem Westen überhaupt verständigen?

Viele Fragen bleiben bis heute offen. Die Kriminalisten stoßen auf eine Mauer, die man nicht zerbrechen kann. Betrachten wir also einige Fälle der Kriminalität in der DDR und die die Verbrechensbekämpfung.

Sogar in den DDR-Krimis, wie in der populären (und auch heute noch produzierten) Serie „Polizeiruf 110“ wird streng darauf geachtet, dass es eine bestimmte Art von Verbrechen nicht gibt. Der Staat zensiert jede einzelne Folge. Auch hier dürfen SED-Funktionäre, Soldaten oder Polizisten keine Mörder sein. Die Täter sind meistens Außenseiter der Gesellschaft, Alkoholiker oder psychisch Kranke.

Doch lesen Sie selbst.

1. Tod eines Abschnittsbevollmächtigten

Seehausen bei Magdeburg im Jahr 1972. Karl L. ist hier ABV, oder wie es konkret heißt, „Abschnittsbevollmächtigte“ der Volkspolizei, eine DDR-typische Polizei-Instanz auf lokaler Ebene.

Der ABV war verantwortlich, dass alles seinen “sozialistischen Gang geht“ und wer bloß einmal ohne die dafür erforderliche Berechtigung mit dem Moped fuhr, musste aufpassen, dass man nicht erwischt wurde. Dann schlug das Gesetz zu. Und der ABV musste seinen Job sehr ernst nehmen.

Ein Abschnittsbevollmächtigter war ein Polizist vor Ort, der ermittelte, den jeder kannte und auch Auskunft geben sollte. Nun gab es solche und auch solche ABVs, dass kam auf die Betrachtungsweise und das unterschiedliche Ansehen an. Für manche der Freund und Helfer, für andere ein bloßes Ärgernis.

Der ABV war also für die polizeilichen Aufgaben in Gemeinden, Stadtbezirken und auf Streckenabschnitten der Reichsbahn zuständig. In seinem Abschnitt war er polizeilicher Ansprechpartner für die Bewohner und versah Streifendienst. Er war für die Aufnahme und Weiterleitung von Strafanzeigen und polizeiliche Prävention zuständig. Der ABV hatte ähnliche Aufgaben wie ein heutiger Kontaktbereichsbeamter der Polizei. Er bekleidete den Rang eines Unterleutnants oder Leutnants und wurde von freiwilligen zivilen Helfern der Volkspolizei (VP) unterstützt.

Darüber hinaus war der ABV in seinem Abschnitt zuständig für - фото 1

Darüber hinaus war der ABV in seinem Abschnitt zuständig für Verkehrskontrollen, Kontrollen der Einhaltung der Meldepflicht (Hausbücher) und auswärtiger Besucher sowie die Kontrolle staatlich beauflagter Personen. Er gab Einschätzungen über Bewohner seines Abschnitts ab, wenn beispielsweise über die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis nach einer Sperre oder über die Genehmigung einer Reise in das Nichtsozialistische Wirtschaftsgebiet entschieden werden sollte. Für die Genehmigung solcher Reisen wurden die Einschätzungen des ABV durch die zuständigen Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit eingesehen und sie dienten als Grundlage für eine Genehmigung oder Versagung.

Die Stellung eines ABV wurde ab Oktober 1952 nach sowjetischem Vorbild eingeführt.

Der ABV als Ärgernis? Das gab es und das traf auch auf Klaus J. zu, der im Tiefbau arbeitet und ebenfalls in Seehausen lebt. Er gilt als Unruhestifter und ist das schwarze Schaf der Gemeinde. Man kannte ihm seit seiner Kindheit und erinnerte sich, dass er schon damals Auffälligkeiten zeigte.

Er hatte mehrere Fehler, einer davon war, dass er häufige Tobsuchtanfälle bekam und schon im Kindergarten die Kindergärtnerin getreten. Das setze sich in der Schulzeit fort bis hin zum Erwachsenenalter. Und ergab es sich, dass er und der ABV nicht beste Beziehung pflegte und sie immer wieder aneinander gerieten. Zu diesem Zeitpunkt war er wirklich der einzige Unruheherd in der Gemeinde und kassierte mehrere Ordnungsstrafen wegen Körperverletzungen in den Jahren 1968 bis 1971. Wildes Herumschießen mit dem Luftgewehr, Prügelei und dergleichen mehr.

Kein Wunder also dass ihm der ABV L auf Grund seiner vielen Verfehlungen auf - фото 2

Kein Wunder also, dass ihm der ABV L. auf Grund seiner vielen Verfehlungen auf dem „Kieker“ hatte. Am 12. Februar 1972 zettelte J. in der HO-Gaststätte „Ratskeller“ wieder einmal eine Schlägerei an. Seine Opfer zerreiß er die Jacke, der ihm daraufhin beim ABV anzeigt.

Letztendlich kam es dann auch so, dass nach den Streitigkeiten der ABV sagte, nun ist es genug, nun muss J. mal eine Strafe bekommen.

Am nächsten Morgen knöpft sich ABV den Übeltäter in dessen Wohnung vor. Bei dieser Begegnung brennen bei Klaus J. die Sicherungen durch. Es kommt zu Handgreiflichkeiten zwischen den beiden Männern. Die Situation eskaliert. Klaus J. hat dann den ABV entwaffnet, hat ihm die Pistole entrissen und tötete den ABV mit zwei Schüssen.

Karl L. ist sofort tot. Sin Mörder flüchtet wie im Wahn, rennt bis ins nächste Dorf, bedroht dort einen Bekannten mit der Waffe, gibt sogar einen Warnschuss ab. Dann entwendet er ein Motorrad und setzt seine aussichtslose Flucht fort. Auf einem Gehöft sucht er Schutz und trifft dort auf vier junge Männer, denen er seine Tat schildert.

Einem der Männer gelang es, ihm von seinen weiteren Fluchtabsichten abzubringen und ihm dazu zu bewegen, sich bei der Volkspolizei zu stellen. Und tatsächlich, nur wenige Stunden nach der Tat stellt sich J. dem ABV des Nachbardorfes und legt ein umfassendes Geständnis ab.

Die Tatsache, dass er einen Polizisten, ein untadeliges und klassenbewussten SED-Mitglied erschossen hatte, macht dem Fall besonders brisant. Ein toter Polizist war für jeden Staat, auch den sozialistischen, ein Angriff auf dem Gesamtstaat.

Das ganze Dorf ist in Aufruhr, solch ein Verbrechen haben die Bewohner von Seehausen noch nie erlebt. Im Ratskeller wurde von nichts anderen gesprochen. Man konnte sich das einfach nicht vorstellen, in der Kleinstadt eine Sonderfall, unfassbar.

Klaus J. gesteht den Vernehmern, dass er schon lange Wut auf dem ABV hatte. In den Akten der Staatssicherheit, die die Ermittlungen nun gemeinsam mit der Volkspolizei führte, heiß es:

„Die brutale und vorsätzliche Tötung des ABV hatte der Beschuldigte bereits seit Februar 1971 geplant, da dieser ihm ständig, wie es seine dienstliche Pflicht als ABV war, zur Ruhe und Ordnung anhielt, sowie an der Durchführung von Ordnungs- und Strafverfahren gegen J. mitwirkte. Der Beschuldigte hatte deshalb einen unbändigen Hass auf die Angehörigen der Deutschen Volkspolizei im Allgemeinen und speziell gegen den ABV L. entwickelt. Anlässlich einer Zuführung im Februar 1971 drohte J. schon damals, ihn umzubringen.

Damit hat sich J. des Verbrechens des Unternehmens gem. § 102 Abs. 1 und 2 i.V.m. § 110 Ziff. 1, 3 und 4 in Tateinheit mit einem vorsätzlichen Tötungsverbrechen gem. § 112 Abs. 1 und 2 Ziff. 1 (aus Feindschaft gegen die DDR begangen) schuldig gemacht.

Von einer Affekthandlung kann also hier keine Rede mehr sein, wenn man schon ein Jahr vorher plant, bei passender Gelegenheit töte ich den ABV.

Außerdem finden die Ermittler in der Wohnung des Beschuldigten Beweisstücke, die seine Lage noch verschlimmern. Im Vorfeld der Tat muss der Täter auch mal den Gedanken gehabt haben, in die Bundesrepublik zu flüchten, denn bei einer späteren Hausdurchsuchung wurden entsprechende Skizzen dazu gefunden. Allein dieser Gedanke und schon Ansätze einer Planung, waren für sich genommen schon einer Straftat.

Seehausen liegt nur wenige Kilometer vom Grenzübergang Marienborn/Helmstedt entfernt. Wollte J. über die Grenze flüchten? Man hielte in Seehausen aber für ausgeschlossen, dass er die DDR über die Grenze verlassen wollte, den schon Kleinkinder wussten, dass die Grenze undurchlässig war. So intelligent hat man Klaus J. schon eingeschätzt, dass er keinen Grenzdurchbruch machen würde.

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