Heinrich Boehmer - Der junge Reformator Luther - Teil 2 – ab 1518

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Dieser Band enthält die Neuauflage eines Klassikers der Luther-Forschung. 1925 erschien dieses Buch im Flamberg-Verlag, Zürich, 1952 bei Koehler & Amelang in Leipzig. Heinrich Boehmers Texte bieten einen hervorragenden Einblick in Martin Luthers Leben, seine Entwicklung und sein Wirken. – Von seiner akademischen Lehrtätigkeit, die Boehmer von Leipzig, wo er sich 1898 habilitierte, über Bonn (1903) und Marburg (1912) wieder nach Leipzig (1915) zurückführte, wirkte begreiflicherweise die an der Heimatuniversität am tiefsten und nachhaltigsten. Wie viele seiner Hörer haben später Einzelheiten und Eindrücke aus seinen Vorlesungen erzählt, als hätten sie sie gestern aufgenommen. Ungewöhnlich groß war darunter der Kreis von Studenten nichttheologischer Fakultäten, die manchmal semesterlang Boehmers Kirchengeschichte hörten, gefesselt durch die erdrückende Fülle seines Wissens, den Mut zum eigenen, oft scharfen Urteil und das in andringendem Ernst und drastischem Witz sich bekundende Temperament. – Da kein Copyright mehr besteht und es dieses Buch nur noch antiquarisch gibt, lege ich es zum Luther-Jubiläumsjahr – wegen des Umfanges der Texte in zwei Teilen – neu auf. – Hier Teil 2 ab 1518. -
Aus Rezensionen: Ich bin immer wieder begeistert von der «Gelben Buchreihe». Die Bände reißen einen einfach mit. Inzwischen habe ich ca. 20 Bände erworben und freue mich immer wieder, wenn ein neues Buch erscheint. oder: Sämtliche von Jürgen Ruszkowski aus Hamburg herausgegebene Bücher sind absolute Highlights der Seefahrts-Literatur. Dieser Band macht da keine Ausnahme. Sehr interessante und abwechselungsreiche Themen aus verschiedenen Zeitepochen, die mich von der ersten bis zur letzten Seite gefesselt haben! Man kann nur staunen, was der Mann in seinem Ruhestand schon veröffentlich hat. Alle Achtung!

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Gott verhängt zwar bisweilen auch über den Sünder allerlei Strafen zeitlicher Art. Aber diese Strafen hat kein Mensch – also auch der Papst nicht – Gewalt, nachzulassen. Der Ablass ist nur Erlass der Kirchenstrafen. „Mein Wille, Bitte und Rat ist, dass niemand mehr Ablass löse, denn er ist weder geboten noch geraten, weder verdienstlich noch ein Werk des Gehorsams, sondern im Gegenteil eine Versuchung, sich dem schuldigen Gehorsam zu entziehen. Ob die armen Seelen durch Ablass aus dem Fegfeuer erlöst werden können, weiß ich nicht und glaube ich nicht. Auch hat die Kirche darüber noch nichts beschlossen. Sicher wirst du jedenfalls gehen, wenn du für sie bittest und sonst wirkest. Dass mich diejenigen, denen diese Wahrheiten an ihrem Verdienst Abbruch tun, einen Ketzer schelten, achte ich nicht groß. Die so handeln, beweisen nur, dass sie finstere Gehirne sind, die Bibel nie gerochen, die Kirchenväter nie gelesen, ihre eigenen Lehrer nie verstanden haben, denn wäre das der Fall, so wüssten sie, dass man niemanden so nennen soll, ehe man ihn gehört und seines Irrtums überführt hat.“

Die Schrift hatte eben die Presse verlassen, als ihm zu seiner Verwunderung gemeldet wurde, der Abt Valentin von Lehnin wünsche ihn zu sprechen. Der Prälat überbrachte ihm ein überaus gnädiges Handschreiben des Bischofs von Brandenburg, in dem derselbe ihn wissen ließ, dass er zwar nichts Irriges, sondern alles „gut katholisch“ in den Resolutionen gefunden habe und das unbedachte und unbescheidene Auftreten der neuen Ablassprediger selber durchaus verdamme. Trotzdem müsse er ihn aber ersuchen, jetzt noch zu schweigen und nichts Neues über die Ablassfrage zu veröffentlichen. Der Abt bestätigte diese Weisung mündlich und fügte noch hinzu: der Bischof wünsche auch, dass der eben erschienene Sermon aus dem Handel gezogen werde. Bruder Martin war über diesen ganz unerwarteten Besuch und die noch weniger erwartete Liebenswürdigkeit des Bischofs so erfreut. dass er sogleich alles versprach, was man von ihm forderte. Auf den Bischof aber machte hinwiederum die kaum erwartete Nachgiebigkeit des seit Monaten schon als Ketzer verschrienen Professors einen so guten Eindruck, dass er ihn noch vor Ostern (4. April) von seinem Versprechen entband, d. h. ausdrücklich ermächtigte, den Sermon weiter ausgehen zu lassen und die Resolutionen endlich in Druck zu geben. Man muss danach doch bekennen, dass Herr Hieronymus Schulze nicht zu den Erleuchteten seines Standes gehörte. Denn dass Luther nicht mehr auf dem Boden der katholischen Kirche stand, das hätte er bei einiger Sachkenntnis und Aufmerksamkeit doch aus dem Sermon und den Resolutionen auf den ersten Blick ersehen müssen. Aber freilich, er war von Haus aus Jurist und nicht Theologe und hatte es wohl nicht für nötig gehalten, die beiden Schriften ordentlich zu studieren, ja vielleicht sie überhaupt gar nicht gelesen. Luther war mit diesem Bescheid natürlich sehr zufrieden und erließ nunmehr, wie es scheint, sogleich in deutscher wie in lateinischer Sprache eine öffentliche Erklärung oder Protestation, in der er sich ausdrücklich zu dem Sermon bekannte und feststellte, dass er weder von seiner Universität noch von seinen weltlichen und geistlichen Obern verdammt sei, sondern nur von etlichen dreisten und eilfertigen Leuten frevelhafterweise als Ketzer verschrien werde. Er bitte, ihn entweder eines Besseren zu belehren oder das Urteil Gottes und seiner Kirche abzuwarten. „Ich bin nicht so frevel (vermessen), dass ich meine Sinne (Meinung) vor allen erhebe (vorziehe), aber auch nicht so vergessen (töricht), Gottes Wort hinter Menschenfabeln setzen zu wollen.“

Danach konnte der Sermon ungehindert seinen Weg weitergehen, und er ging ihn jetzt auch sogleich mit solchem Erfolge, dass der Zweck, den Luther bei seiner Veröffentlichung im Auge gehabt hatte, die Verdrängung der Thesen vom buchhändlerischen Markt, in der Tat erreicht wurde. Während von dem Thesenplakat kein einziges Exemplar des Urdrucks sich erhalten hat, sondern nur drei Exemplare von zwei späteren Nachdrucken, sind von dem Sermon noch Dutzende von Exemplaren sowohl des Urdrucks wie der zwölf in Wittenberg, Leipzig, Augsburg, Nürnberg, Basel im Laufe des Jahres 1518 erschienenen Nachdrucke vorhanden: ein Beweis, wie eifrig die Schrift, insbesondere in dem städtereichen Süden, begehrt und gelesen wurde. Sie ist die erste Schrift Luthers, die in Süd- und Mitteldeutschland auch das „Volk“, d. h. die nicht lateinkundigen Schichten der städtischen und zum Teil wohl auch schon der ländlichen Bevölkerung, erreichte, und sie bewirkte, dass auch die übrigen Schriften, die er in diesen Wochen mit unermüdlicher Feder geschaffen hatte, die kurze Auslegung der zehn Gebote, in derer zum ersten Mal seine neuen religiösen Anschauungen für das Verständnis dieses als Beichtspiegels in der Fastenzeit so viel gebrauchten Katechismusstückes verwertete, der lateinische Sermon über die Buße, in dem er seine neue Auffassung über die Buße kurz darlegte, und der lateinische Sermon über die würdige Vorbereitung zum Abendmahl, fleißig gekauft und gelesen wurden. Der letzte ist besonders denkwürdig, weil er hier zum ersten Mal feststellt nicht der ist recht bereitet für das heilige Mahl, der sich selbst würdig dünkt, weil er seine Todsünden gebeichtet hat, sondern der, der sich ganz unwürdig solcher Gnade dünkt, weil er seine Sünden und Mängel aufs tiefste fühlt und allein in demütigem Vertrauen zu der Zusage Gottes an den Altar herantritt. Die Sitte, vor dem Abendmahl zu beichten, will er deswegen zwar nicht beseitigt wissen, aber er meint doch: die rechte Buße beginnt erst nach der Kommunion, wenn der Mensch die Wohltat Gottes erfahren hat. Dieselben Gedanken hatte er kurz zuvor seinen Zuhörern in der Hebräervorlesung in die Feder diktiert. Er legte also besonderes Gewicht auf sie.

So war er damals schon bemüht, seine neue Anschauung von der Buße auch für die praktische Seelsorge im Beichtstuhl fruchtbar zu machen und auf diesem Gebiete, das ihm einer Reform besonders bedürftig erschien, selber die nötigen Reformen anzubahnen. Aber inzwischen hatte längst der große Kampf um die von ihm vertretene Sache begonnen, der heute noch nicht sein Ende erreicht hat.

Soweit der erste Teil über den jungen Luther nach Heinrich Boehmer Der - фото 7

Soweit der erste Teil über den „jungen Luther“ nach Heinrich Boehmer. Der zweite Teil folgt hier im Band 96 der gelben Buchreihe. Informationen über das gesamte Leben Martin Luthers nach Wikipedia finden Sie am Schluss des Bandes 95 .

Die ersten Denunziationen in Rom

Die Eingabe Luthers an Erzbischof Albrecht vom 31. Oktober 1517 scheint ziemlich lange Zeit gebraucht zu haben, ehe sie in die Hände der magdeburgischen Hofräte zu Kalbe an der Saale gelangte, denn erst am 17. November wurde sie von denselben geöffnet und dann wohl sogleich nach Albrechts mainzischer Residenz Aschaffenburg am Main weiterbefördert. Dort legte sie der Erzbischof etwa Ende November seinen gerade anwesenden „Räten und Verständigen“ und das Hauptstück, die 95 Thesen, auch noch den Juristen und Theologen der Universität Mainz vor. Die Räte empfahlen ihm, den Handel eilends päpstlicher Heiligkeit zuzufertigen, gleichzeitig aber dem vermessenen Mönch jede weitere Kundgebung in der Ablassfrage zu verbieten (processus inhibitorius). Der erste Vorschlag entsprach ganz Albrechts Neigungen. Schon vor dem 13. Dezember ließ er daher die nötigen Mitteilungen an die Kurie ergehen. Am 13. Dezember benachrichtigte er dann die magdeburgischen Hofräte in Kalbe von diesem Schritte und stellte ihnen zugleich anheim, den inzwischen von seinen Aschaffenburger Verständigen entworfenen Processus inhibitorius, den er beilege, durch „Herrn Tetzel Luther intimieren“ (zustellen) zu lassen. Er fügte jedoch hinzu, dass ihm gar nichts daran liege, diesen Handel und die Feindschaft des Augustinerordens auf sich zu laden. Die magdeburgischen Hofräte zogen daraus ganz richtig den Schluss, dass seine Durchlaucht nicht weiter mit der Angelegenheit behelligt zu werden wünsche, und begnügten sich daher damit, die betreffenden Schriftstücke zu den Akten zu nehmen. Der zuständige Vorgesetzte der Mainzer Ablassunternehmung drehte sich also, wie man im 16. Jahrhundert sagte, aus. Er überließ es der Kurie, diese nicht ganz geheure Sache in Ordnung zu bringen. Was aus „Herrn Tetzel“ wurde, war ihm einerlei.

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