Der Zeuge stotterte, nahm langsam die Schwurhand wieder herunter, brachte einen Wortbrocken nach dem anderen heraus, änderte seine Aussage und enthüllte schließlich die ganze Wahrheit. Dies löste bei den anderen Zeugen und den Zuhörern eine starke emotionale Reaktion aus. Der Hauptzeuge wollte während des Schwurs die linke Hand, deren Zeigefinger nach unten weist, auf dem Rücken halten. Nach dem Aberglauben des Grenzvolkes vertrat man die Ansicht, dass der Eid „abgeleitet“ werden kann. Ein Falscheid ist demnach unschädlich. Der Zollrat und seine Beamten strahlten. Nachdem alle Zeugen ihre Aussagen widerrufen hatten, war das Urteil eindeutig. Die Wirtshäuser in der Umgebung von Adorf hatten tagelang neuen Gesprächsstoff.
Albert Lenk wanderte immer wieder gern nach Böhmen hinein. In Roßbach beim „Müller-Maa“, einem alten Wirtshaus, konnte man herrliches Bier trinken. Manche Waren konnte man in Böhmen billiger bekommen. Man war unter Deutschen, jedoch in der von Österreich geprägten anderen Lebensform. Die kleinen Dörfer waren etwas ärmlicher als die Dörfer im Vogtland. Eine Wanderung führte Albert Lenk zum Kapellenberg bei Schönberg. Von einem 700 m hohen Aussichtsturm sah man weit in die sonnige böhmische Hochebene, sah Franzensbad vor sich liegen und im Rücken nach Norden befanden sich die dunklen Wälder des Vogtlandes.
Albert Lenk wanderte vom Franzensbad durch das „Mühlerl“, einem Tal mit mehreren Mühlen, in die alte Kaiserstadt Eger. Man bekam in den Wirtschaften zum Gulasch ein herrliches Elsener Bier. Der Gast wurde vom Getränkekellner, vom Speisekellner, vom „Piccolo“ und am Ende vom Zahlkellner bedient und beim Aufbruch wollte jeder von ihnen ein Trinkgeld haben. Mit einer Gesellschaft aus Adorf fuhr Albert Lenk am Faschingssonntag 1925 nach Franzensbad und erlebte zum ersten Mal einen ausgelassenen südlichen Fasching.
Das Schönste an Adorf war für Albert Lenk das nahe gelegene Bad Elster, das sächsische Staatsbad. Die Referendare des Amtsgerichts, der Forstreferendar und alle, die sonst noch empfohlen wurden, bekamen von der Kurverwaltung die grüne Dauerkarte und hatten so jederzeit freien Zugang zum Kurhaus, zu den Kurkonzerten und zu allen weiteren Veranstaltungen. Der Badedirektor, Oberregierungsrat Dr. von Burgsdorff, repräsentierte in gewandter Form. Als Sohn einer bekannten sächsischen Beamtenfamilie war er im Ersten Weltkrieg Rittmeister d. R. bei den Bornaer Gardereitern gewesen, wurde später Amtshauptmann, Kreishauptmann und schließlich Ministerialdirektor und Stellvertreter des Innenministers in Dresden. Nach 1938 war er Staatssekretär des Reichsprotektors Freiherr von Neurath in Böhmen und Mähren und erwarb, als er aus dem politischen Amt zur Truppe ging, noch das Ritterkreuz. Mehrmals hatte er Albert Lenk und seinen Bekanntenkreis an den sonnabendlichen Tanzabenden im Kurhaus von Bad Elster an seinen Tisch geholt, wo er mit prominenten Badegästen saß, und an junge Damen, die ohne Tänzer blieben, zum Tanz dirigiert. So lernte Albert Lenk viele interessante Leute und deren Lebensart kennen. Wenn allerdings der letzte Zug nach Adorf verpasst wurde, war der nächtliche Heimweg auf der Landstraße ernüchternd.
In Adorf befand sich ein „kleines Amtsgericht“. Albert Lenk wurde in allen Rechtsgebieten beschäftigt und erlebte die ganze Vielfalt eines kleinen Gerichts, an dem der Amtsrichter für alles da sein musste. Der Grundbuchführer benutzte noch den Streusand, wenn er Eintragungen ins Grundbuch machte, denn das Ablöschen der frischen Tintenschrift mit Löschpapier war aus Sicherheitsgründen durch die Geschäftsordnung verboten. Albert Lenk lernte, als er Amtsanwalt wurde, Akten mit Heftfaden und Nadel zu heften. Im Grundbuchamt hörte er sich die langen Gespräche der rechtssuchenden Bauern und Bürgermeister an, die „herein ins Amt“ kamen, um sich Rat zu holen. Manchmal schob einer der Besucher eine Wurst über den Amtstisch. Das beruhte auf alten Freundschaften mit dem Grundbuchführer. Manche Besucher von „drüben“ aus Böhmen hatten allerdings die Angewohnheit, sogleich Geld auf den Tisch zu legen. Dann wurde allerdings der alte Burckhardt ärgerlich und verbat sich das.
Der Justizinspektor Burckhardt konnte interessante Erlebnisse aus seiner langen Dienstzeit erzählen. An den Jahrmarktstagen sah man vom Amtsgericht aus auf die Budenreihen auf dem Markt hinunter. Burckhardt kannte manchen der immer wiederkehrenden „Marktfieranten“ und manchen alten Bettler aus Böhmen. Früher waren sie beim ersten Frost herüber nach Sachsen gekommen, ließen sich vom Gendarm beim Betteln erwischen oder randalierten. Einer von den Bettlern soll sich mehrmals mitten auf dem Markplatz aufgestellt und gerufen haben: „Der König von Sachsen ist ein Rindvieh!“ Er wurde wegen Majestätsbeleidigung abgeführt, zu einer Gefängnisstrafe verurteilt und hatte damit eine warme Bleibe bis Weihnachten. Der alte Wachtmeister und Gefängnisleiter musste die Gefangenen verpflegen. Er kannte seine „alten Kunden“ und diese schätzten die Küche des kleinen Gefängnisses in Adorf, in dem nur kurze Strafen verbüßt wurden.
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